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Studium im nicht-Erasmus Ausland

Hinweis: Informationen zur Bewerbungen finden Sie auf der Seite Studium im Ausland - Allgemeines und Bewerbung.

Übersicht

Staat Stadt/Universität Sprache (Abk. s.u.) maximale Aufenthaltsdauer Platzanzahl 
Chile Santiago de Chile – Universidad de ChileS (*)2 Sem.2
Kolumbien Bogotá – Pontificia Universidad JaverianaS (*)2 Sem.2
Taiwan Taipeh - National Taiwan UniversityE2 Sem.2
USADemorest, Georgia – Piedmont UniversityE2 Sem.2
Bei Interesse an einem Aufenthalt vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin
VR China Shanghai - Universität TongjiE2 Sem.2
 Xiam Xiamen - Universität XiamenE (*)2 Sem2

 

Hinweis: an den asiatischen Universitäten ist eine Teilnahme an den englischsprachigen Vorlesungen der Master-Programme möglich. Für die Bewerbung sind deshalb Englisch-Kenntnisse  auf mindestens B2-Niveau erforderlich


Neben dem Koorperationen des Fachbereiches gibt es auch die Möglichkeit, über Kooperationen der Universität ins Ausland zu gehen. Das "Global Exchange Program" bietet die Möglichkeit für Auslandsaufenthalte weltweit bei weiteren Partner-Universitäten.

Für die Bewerbung, Auswahl der Kandidat:innen etc. ist das Dezernat Internationales Ihr Ansprechpartner. Diese führen ein eigenes Bewerbungsverfahren mit eigenen Anforderungen durch. Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich daher direkt an das Dezernat Internationales.

Hinweis: Die Verfahren haben Bewerbungsfristen, die sich von den Fristen des Fachbereiches unterscheiden.

Die Schweiz ist seit 2014 nicht mehr Teil des Erasmus-Programms. Stattdessen gibt es ein eigens aufgesetztes Föderprogramm namens Swiss-European Mobility Programme (SEMP).

Dies hat zur Konsequenz, dass das gesamte Förderung-Verfahren von der Gast-Hochschule verwaltet wird. Nach der Nominierung ist daher mit dieser Kontakt aufzunehmen bezüglich der Förderung.

  • Der Rechtswissenschaftliche Fachbereich unterhält eine Kooperation mit der Kutafin Moscow State Law University. Die Universität wurde als Akademie im Jahre 1939 gegründet und gehört zu einer der renommiertesten Rechtshochschulen Russlands.

Hinweis: Aufgrund des russischen Krieges ist die Kooperation auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

 

Nach Erhalt der Zusage müssen Sie sich eigenständig um Folgendes kümmern:

  • Visum
  • ggf. Impfungen
  • Versicherungen (insb. Auslandskrankenversicherung)
  • Unterkunft

 


Finanzierung

  • Im außereuropäischen Ausland gibt es keine automatische finanzielle Förderung nach Erhalt eines Studienplatzes wie im Erasmus-Programm.
  • In der Schweiz erfolgt die Finanzierung über das SEMP (s. oben "3. Schweiz").
  • Im Rahmen des Fakultätsaustauschprogrammes fallen bei den Partneruniversiäten (s. Liste) aber keine Studiengebühren an.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich für das Promos-Stipendium zu bewerben, das von der Universiät Bonn gezielt für Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Bonn vergeben wird.
  • Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten über BAFöG, Stipendien der Begabtenförderungswerke und den DAAD.

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