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Termine und Aktuelles

Ein Merkblatt zur SPB-PO 2023 finden Sie hier.

Ein Merkblatt zur SPB-PO 2015 finden Sie hier.

Einen Notenrechner für die Gesamtnotenberechnung der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier.

Klausurtermine

  • Hinweise zu Zulassung und Anmeldung:
  1. Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. Schwerpunktbereichsprüfung: Diese erfolgt zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen (einmalig) in Papierform. Die Formulare für die entsprechenden Anträge sind hier abrufbar. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat einzuwerfen oder per Post an das Prüfungsamt Jura zu senden (Postanschrift: Adenaueralle 24-42, 53113 Bonn).
     
  2. Anmeldung zu einzelnen Prüfungsleistungen: Die Studierenden melden sich während der vorgegebenen Frist zu den entsprechenden Klausuren des Schwerpunktbereiches mit ihrer Uni-Benutzerkennung über das unter http://basis.uni-bonn.de zugängliche Bonner Allgemeine Studierenden Informationssystem zu den entsprechenden Prüfungsleistungen an.

    Die Anmeldung erfordert eine gültige Uni-Benutzererkennung des Rechenzentrums, die bei der Immatrikulation mit Versendung der Semesterunterlagen automatisch vergeben wird. (Ansprechpartner Hochschulrechenzentrum; Informationen unter http://www.rhrz.uni-bonn.de) 
     
  3. Zum Erhalt eines Seminarplatzes müssen Sie sich innerhalb der Seminar-Anmeldefrist (Fristen laufen für die Seminare des Sommersemesters im Januar und die Seminare eines Wintersemesters im Juli) elektronisch über die Anmeldeplattform registrieren. Die verbindliche Anmeldung zu den Seminaren erfolgt dann mit Themenerhalt beim veranstaltenden Lehrstuhl, der die schriftliche Meldung an das Prüfungsamt weiter leitet. Eine elektronische Anmeldung über BASIS ist nicht möglich/erforderlich. . 

weitere Hinweise

Wichtig! Die Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen auf Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung erfordert - auch für Studienortwechsler - die Anmeldung der Prüfungsleistung vor Ablegung der Prüfungsleistung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses!

Anrechnung einer häuslichen Arbeit im Rahmen eines Moot Courts auf die häusliche Arbeit der Schwerpunktbereichsprüfung:

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis eines Moot Courts entweder für die Nichtberücksichtigung eines Semesters bei der Berechnung der Freiversuchsfrist verwendet werden kann oder stattdessen (vgl. § 25 Abs. 4 JAG NRW) neben der regulär in dem Moot Court zu erbringenden Leistung (nach Absprache mit dem Dozenten) eine themenverwandte häusliche Arbeit als Teilleistung im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung erstellt werden kann.

Hinsichtlich der Anerkennung eines Moot Courts bei Studienortwechslern nach Bonn oder der Anerkennung eines im Ausland erbrachten Moot Courts ist zu beachten, dass diese nicht pauschal erfolgen kann, sondern vielmehr einer Überprüfung bedarf (die bloße Teilnahme genügt insofern nicht, um die Seminararbeit zu ersetzen).