Schwerpunktbereich II: Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen
Anforderungsprofil der Student:innen
Der Schwerpunktbereich baut auf den Pflichtvorlesungen zum Bürgerlichen Recht, Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) und Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich internationaler Bezüge auf; solide Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten sind daher für ein erfolgreiches Studium in diesem Schwerpunktbereich erforderlich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich II ist die gerichtliche wie außergerichtliche Streitbeilegung, auch vor dem Hintergrund internationaler Bezüge.
Innerhalb des Kernbereichs werden Vorlesungen zur Vertiefung der Kenntnisse im Zivilprozessrecht, ferner zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht, zum Insolvenzrecht sowie zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit angeboten. Der Wahlbereich eröffnet die Möglichkeit, Einblicke in die Geschichte des Beweisrechts zu nehmen (Juristische Hermeneutik), außerdem gibt es Vorlesungen über Ansprüche aus dem Bereich des Geistigen Eigentums im Prozess und ihre Durchsetzung, Mediation, Kunst- und Kulturgutschutzrecht, Recht der Auslandsinvestitionen, Streitvermeidung durch Vertragsgestaltung im Immobiliarsachenrecht und Verhandlungsstrategien im Anwaltsleben.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Die genannten Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Kapazität überwiegend im jährlichen Rhythmus angeboten. Dadurch, dass die einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs nicht aufeinander aufbauen, kann das Studium sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden. Regelmäßig werden Seminare zu verschiedenen Gegenständen des Schwerpunktbereichs von Prof. Dr. Matthias Weller, Mag. rer. publ., Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), sowie Prof. em. Dr. Eberhard Schilken angeboten. Vor der Teilnahme an einem Schwerpunktbereichsseminar ist der vorherige Besuch thematisch angelehnter Vorlesungen und Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich sowie der Besuch eines Seminars als Gast angeraten.
Berufsmöglichkeiten
Der Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die eine spätere Tätigkeit als Richter/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Bereich Dispute Resolution oder Notar/-in anstreben und die daher ein besonderes Interesse am Bereich der Zivilrechtspflege in allen ihren Facetten haben, wie auch an Studierende, welche an einer Tätigkeit im Bereich der alternativen Streitbeilegung interessiert, insbesondere der Schiedsgerichtsbarkeit sind. Die Ausbildung im Schwerpunktbereich II bereitet zugleich auf die zivilrechtlichen Stationen im Referendariat vor.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt
Zahlen zu Belegungen und Notendurchschnitten folgen, sobald erste Prüfungsstatistiken nach der neuen Prüfungsordnung (2023) verfügbar sind.
Ansprechpartner:innen
Für weitere Informationen konkret zum Schwerpunktbereich II wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktkoordinatoren Herrn Prof. Dr. Matthias Weller oder an Herrn Prof. Dr. Moritz Brinkmann.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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