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Ausstellung Schwerpunktzeugnisse vor Ende August (für Bachelorurkunden bitte Infotext beachten)

  • Created by Prüfungsamt |

Dringende Anträge auf Ausstellung des Schwerpunktzeugnisses sind bis 31.07.2025 12:00 Uhr zu stellen - danach ist Ausstellung erst wieder Ende August möglich

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zu Schwerpunktbereichszeugnissen:

Wegen urlaubsbedingter Abwesenheit von Dekan und Prodekan als unterschriftsberechtigten Personen können Schwerpunktzeugnisse in der Zeit von Anfang August bis zum 26. August 2025 nicht ausgestellt werden. Sollten Sie dieses dringend benötigen, ist der entsprechende Antrag auf Ausstellung des Schwerpunktzeugnisses bis spätestens Donnerstag, den 31.07.2025 um 12:00 Uhr zu stellen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anträge können frühestens Ende August bearbeitet werden.

Die Beantragung des Schwerpunktbereichszeugnisses hat unter zwingender Angabe der Matrikelnummer zu erfolgen. Sollten im aktuellen Semester noch Prüfungen für den Schwerpunktbereich angemeldet sein, kann eine unverzügliche Ausstellung des Schwerpunktbereichszeugnisses nur dann erfolgen, wenn die Noten oder das Nichterscheinen im Prüfungskonto eingetragen sind und im Antrag der Remonstrationsverzicht hinsichtlich der Bewertungen erklärt wird. Bei bereits vollständig abgelegtem Schwerpunktbereichsstudium ist dies naturgemäß nicht erforderlich.

Hinweis zur Ausstellung der Bachelorurkunde (sog. "integrierter Bachelor"):

Auch die Ausstellung von Bachelorurkunden muss daher während des obigen Zeitraumes pausieren. Die enorme Anzahl an Anträgen und Altfällen sorgt derzeit noch für eine erhebliche Wartezeit bei der Ausstellung der Urkunden. Diese werden chronologisch nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bearbeitet.

Von weiteren Rückfragen nach dem Sachstand bitten wir abzusehen, da diese den Ablauf nur noch weiter verzögern.