Verfassungsdogmatik basiert in vielerlei Hinsicht auf Verfassungstheorie und umgekehrt. Dennoch ist das Verhältnis zwischen ihnen nach wie vor in vielerlei Hinsicht ungeklärt. Im Rahmen des Seminars sollen daher die verfassungstheoretischen Hintergrundverständnisse verschiedener rechtsdogmatischer Figuren und rechtlicher Begriffe expliziert und diskutiert werden. Näheres ist der Ankündigung zu entnehmen. Das Seminar wird am 11.-12.06.26 in Bonn stattfinden.
Eine Vorbesprechung wird am 21.01. um 18 Uhr c.t. im Dekanatsitzungszimmer stattfinden. Bei Interesse am Seminar wird um Teilnahme gebeten.