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Masterstudiengang "Deutsches Recht"

An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann der akademische Grad eines Master of Laws, LL.M. im Masterstudiengang "Deutsches Recht" erworben werden. Zu diesem Masterstudiengang werden Juristinnen und Juristen zugelassen, die an einer Hochschule im Ausland ein juristisches Studium abgeschlossen haben, das dem deutschen Studium der Rechtswissenschaft gleichwertig ist. Das Masterstudium ist ein Zusatzstudium in deutscher Sprache, das auf zwei Semester angelegt ist; es soll die Studierenden mit der deutschen Rechtstradition vertraut machen und ihnen bei exemplarischer Vertiefung Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln. Den Studierenden steht es dabei frei, eines der drei Hauptfächer des rechtswissenschaftlichen Studiums (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) zu wählen und im Rahmen dieser Hauptfächer je nach Interesse ihrer Spezialisierung nachzugehen. Das Masterstudium wird mit der Masterarbeit und der Verteidigung derselben abgeschlossen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat nachzuweisen, dass die Grundzüge des deutschen Rechts beherrscht werden und dass man auf einem gewählten Gebiet selbständig wissenschaftlich arbeiten kann.

Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang „Deutsches Recht“ in seiner jetzigen Form zum Ende des Wintersemesters 2022/2023 ausläuft. Alle noch laufenden Prüfungsverfahren werden abgewickelt; es werden jedoch keine weiteren Bewerbungsphasen durchgeführt.

Informationen zu den Deutschkursen an der Universität Bonn und der DSH-Prüfung

 

 

Masterstudiengang „Deutsches Recht“ läuft zum Ende des Sommersemester 2024 aus

Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang „Deutsches Recht“ zum Ende des SoSe 2024 ausläuft. Seit dem Sommersemester 2023 werden keine neuen Studierenden mehr in den Masterstudiengang eingeschrieben. Prüfungen können noch bis zum Ende des SoSe 2024 (30.09.2024) durchgeführt werden; auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Frist um längstens 6 Monate (bis zum 31.03.2025) verlängern. Danach ist eine Fortsetzung des Masterstudiengangs Deutsches Recht nicht mehr möglich und dann noch laufende Prüfungsverfahren können nicht mehr fortgesetzt werden.

Amtliche Bekanntmachung