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Masterstudiengang "Deutsches Recht"

An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn kann der akademische Grad eines Master of Laws, LL.M. im Masterstudiengang "Deutsches Recht" erworben werden. Zu diesem Masterstudiengang werden Juristinnen und Juristen zugelassen, die an einer Hochschule im Ausland ein juristisches Studium abgeschlossen haben, das dem deutschen Studium der Rechtswissenschaft gleichwertig ist. Das Masterstudium ist ein Zusatzstudium in deutscher Sprache, das auf zwei Semester angelegt ist; es soll die Studierenden mit der deutschen Rechtstradition vertraut machen und ihnen bei exemplarischer Vertiefung Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln. Den Studierenden steht es dabei frei, eines der drei Hauptfächer des rechtswissenschaftlichen Studiums (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) zu wählen und im Rahmen dieser Hauptfächer je nach Interesse ihrer Spezialisierung nachzugehen. Das Masterstudium wird mit der Masterarbeit und der Verteidigung derselben abgeschlossen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat nachzuweisen, dass die Grundzüge des deutschen Rechts beherrscht werden und dass man auf einem gewählten Gebiet selbständig wissenschaftlich arbeiten kann.

Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang „Deutsches Recht“ in seiner jetzigen Form zum Ende des Wintersemesters 2022/2023 ausläuft. Alle noch laufenden Prüfungsverfahren werden abgewickelt; es werden jedoch keine weiteren Bewerbungsphasen durchgeführt.

Informationen zu den Deutschkursen an der Universität Bonn und der DSH-Prüfung

 

 

Bewerbung

Bitte beachten Sie, dass der Masterstudiengang „Deutsches Recht“ in seiner jetzigen Form ausläuft und nach dem Wintersemester 2022/23 nicht mehr angeboten wird.

Alle noch laufenden Prüfungsverfahren werden abgewickelt; es werden jedoch keine weiteren Bewerbungsphasen durchgeführt.