Staatsrecht III
"No State is an island", oder kein Land lebt für sich allein. Bei der Vorlesung geht es um Deutschlands rechtliche Stellung in der Welt. Die Vorlesung behandelt sowohl das sog. „Außenverfassungsrecht“ der Bundesrepublik Deutschland als auch die Stellung Deutschlands in der internationalen Staatengemeinschaft und als Mitglied des supranationalen „Staatenverbundes“ der Europäischen Union. Aufbauend auf einer Einführung in die Grundlagen des Völker- und Europarechts wird die Frage untersucht, welche Rolle das Völker- und Europarecht im Rahmen der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung spielen, und welche Vorgaben das Grundgesetz für das Handeln Deutschlands auf internationalen Ebene macht.