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 Menschenrechtsschutz

Das Gefangenenlager auf dem US-Militärstützpunkt "Guantanamo Bay" auf Kuba, und das Gefängnis von "Abu Ghraib" im Irak sind Synonyme für schwerste Menschenrechtsver-letzungen geworden. Sog. "Außerordentliche Auslieferungen" (Extraordinary Renditions), die Gefängnisse des US-Auslandsgeheimdienstes CIA an "schwarzen Orten" ("Black Site" Prisons), und die Praxis des "Verschwindenlassens" sind nur die Spitze des Eisberges. Menschenrechtsverletzungen aller Art passieren jeden Tag überall - auch in Deutschland.

Die Vorlesung "Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz" (SPB 6 und 8) behandelt in einem ersten Teil die Rechte und Freiheiten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet werden sowie die Organisation und das Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In einem zweiten Teil wird das europäische Menschenrechtssystem mit den regionalen Systemen in Amerika und Afrika verglichen. Im dritten Teil geht es um den Menschenrechtsschutz auf der Ebene der Vereinten Nationen.

Vorlesungsgliederung

Literatur:

  • • Christoph Grabenwarter/Katharina Pabel, Europäische Menschenrechtskon-vention: Ein Studienbuch (6. Aufl., München: C.H. Beck, 2016)
  • • Rhona K.M. Smith, Textbook on International Human Rights (9th edn, Ox-ford: Oxford University Press, 2019)
  • Walter Kälin/Jörg Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz (4. Aufl., Baden-Baden: Nomos, 2019)
  • Oliver De Schutter, International Human Rights Law: Cases, Materials, Commentary (3rd edn, Cambridge: Cambridge University Press, 2019

Textsammlung:

  • Stefan Talmon, Essential Texts in International Law (Cheltenham, UK/Northampton, MA, USA: Edward Elgar, 2016)
  • Christian Tomuschat, Völkerrecht: Textsammlung (8. Aufl., Baden-Baden: Nomos, 2018)

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Völkerrecht II (International Law of Armed Conflicts)

This advanced course in public international law is part of SPB 6 and 8. It will be taught in English. The final exam can be written in either English or German.

The course "The International Law of Armed Conflicts" (SPB 6 and 8) is an advanced course in public international law exploring both the jus ad bellum and the jus in bello. In the first part, the lectures will examine the international law on the use of force, that is, the collective security system under the United Nations Charter, the right to individual and collective self-defence, the concepts of humanitarian intervention and the Responsibility to Protect (R2P). In the second part the lectures will deal with the distinction between international, non-international and internationalized armed conflicts and the applicable rules in these conflicts. The third part of the lectures will examine the rules govering the conduct of actual hostilities and the occupation of foreign territory.

Exams written in English may count towards the faculty’s foreign language training programme (FFA).

Literature:

  • Robert Kolb/Richard Hyde, An Introduction to the International Law of Armed Conflicts (Oxford: Hart, 2008)
  • Gary D. Solis, The Law of Armed Conflict: International Humanitarian Law in War (Cambridge: Cambridge University Press, 2010)
  • Christine Gray, International Law and the Use of Force (3rd edn., Oxford: Oxford University Press, 2008)
  • Yoram Dinstein, War, Aggression and Self-Defence (5th edn., Cambridge: Cambridge University Press, 2011)

Basic Documents:

  • Adam Roberts/Richard Guelff, Documents on the Laws of War (3rd edn., Oxford: Oxford University Press, 2000)
  • Malcolm D. Evans, Blackstone's International Law Documents (10th edn., Oxford: Oxford University Press, 2011)

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Internationales Seerecht

Nicht nur für Captain Jack Sparrow ist das internationale Seerecht von Bedeutung (obwohl dieser sich bestimmt besonders für die Artikel 100ff. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Bekämpfung der Piraterie interessieren dürfte). Mehr als 90% aller Waren werden heute international per Schiff transportiert. Die Containerschiffe, die wir täglich auf dem Rhein vorüberziehen sehen, bringen oder holen ihre Ladung von den großen Seehäfen an der Nordseeküste. Gerade für Deutschland als Exportnation ohne nennenswerte eigene Rohstoffvorkommen ist die Offenhaltung der Seewege (wie z.B. die Straße von Hormus) und die Freiheit der Hohen See von besonderer Wichtigkeit. Aber nicht nur Waren werden zur See transportiert, auch Drogen, Massenvernichtungswaffen, Flüchtlinge und illegale Migranten. Die Bundesmarine bekämpft am Horn von Afrika im Rahmen der EU-Opertion "Atalanta" somalische Piraten, deutsche Eisbrecher erkunden den arktischen Ozean und vor der deutschen Küste entstehen riesige Windparks. Gleichzeitig kommt es im südchinesischen Meer zu Spannungen und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Anrainerstaaten über die Frage, ob es sich bei kleineren Landformationen um "Inseln" oder lediglich um "Felsen" handelt - eine Frage die darüber entscheidet, ob ein Staat riesige Meeresgebiete ausschließlich wirtschaftlich nutzen darf. Seerecht ist heute immer auch Umweltrecht. Radioaktive Abfälle, Tankerunfälle und die Überfischung der Weltmeere kennen keine Grenzen.

Die Vorlesung "Internationales Seerecht" (SPB 6, 7 und 8) behandelt die Grundlagen des Seevölkerrechts. Im Mittelpunkt steht dabei das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982. Es werden aber auch Verbindungen zum allgemeinen und besonderen Völkerrecht hergestellt. Im Einzelnen beschäftigt wir uns in der Vorlesung mit den Souveränitätsrechten und Hoheitsbefugnissen der Küsten-, Hafen- und Flaggenstaaten in den verschiedenen Meereszonen (Innere Gewässer, Küstenmeer, Anschlusszone, Ausschließliche Wirtschaftszone, Festlandsockel, Hohe See und [Tiefsee-]Gebiet) und deren Abgrenzung, dem Meeresumweltschutz, der Meeresforschung, dem maritimen Kulturgüterschutz, der Bekämpfung der Piraterie, der Rettung von Schiffbrüchigen und dem Schutz von Flüchtlingen zur See, der Beilegung seerechtlicher Streitigkeiten sowie der militärischen Nutzung der Meere.

Literatur:

  • Wolfgang Graf Vitzthum (Hg.), Handbuch des Seerechts (München: C.H. Beck, 2006)
  • Alexander Proelß, Raum und Umwelt im Völkerrecht, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hg.), Völkerrecht (5. Aufl., Berlin: De Gruyter, 2010), S. 399-451
  • Georg Dahm/Jost DElbrück/Rüdiger Wolfrum, Völkerrecht (2. Aufl., Berlin: De Gruyter, 1989-2002), Bd. I/1, S. 494-532; Bd. I/2, S. 339-435
  • Donald R. Rothwell/Tim Stephens, The International Law of the Sea (Oxford: Hart, 2010)

Textsammlung:

  • Vaughan Lowe/Stefan Talmon, The Legal Order of the Oceans: Basic Documents on the Law of the Sea (Oxford: Hart, 2009)
  • Christian Tomuschat, Völkerrecht: Textsammlung (5. Aufl., Baden-Baden: Nomos, 2012)

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Staatsrecht III

"No State is an island", oder kein Land lebt für sich allein. Bei der Vorlesung geht es um Deutschlands rechtliche Stellung in der Welt.

Die Vorlesung behandelt sowohl das sog. „Außenverfassungsrecht“ der Bundesrepublik Deutschland als auch die Stellung Deutschlands in der internationalen Staatengemeinschaft und als Mitglied des supranationalen „Staatenverbundes“ der Europäischen Union. Aufbauend auf einer Einführung in die Grundlagen des Völker- und Europarechts wird die Frage untersucht, welche Rolle das Völker- und Europarecht im Rahmen der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung spielen, und welche Vorgaben das Grundgesetz für das Handeln Deutschlands auf internationalen Ebene macht.

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Völkerrecht III (Current Problems of the International Legal Order) 

This advanced course in public international law is part of SPB 6 and 8. It will be taught in English. The final exam can be written in either English or German.

The course „Current Problems of the International Legal Order“ is an advanced course in public international law exploring fundamental questions of the international legal order such as sources, sovereignty, international personality, government and representation, human rights and immunities, self-determination and territorial integrity, extraterritorial jurisdiction, use of force and self-defence, human rights and armed conflict, terrorism and human rights, and responsibility for internationally wrongful acts. There will be ample opportunity for discussion of these and other questions and active classroom participation is encouraged.
The above questions will be explored using current examples such as Palestinian statehood; the Libyan civil war; the Israeli blockade of Gaza; the killing of Usama Bin Laden by US special forces; reform of the United Nations and Germany’s arguments for a permanent seat on the Security Council; the US drone attacks in Pakistan, Yemen and Somalia; cyber warfare; and climate change and its effects on the Arctic Ocean.

Exams written in English may count towards the faculty’s foreign language training programme (FFA).

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Europäisches Recht der Außen- und Sicherheitspolitik (ERASP)

Die Vorlesung ist Teil des Schwerpunktbereichs 6 steht aber auch allen anderen interessierten Studierenden offen.

Der Prozeß der europäischen Integration hat zu einer weitreichenden Kompetenzverlagerung im Bereich der internationalen Beziehungen von den Mitgliedstaaten auf die Europäische Union geführt. Dieser Prozeß ist weder mit der Kompetenzübertragung im Bereich der Auswärtigen Gewalt im Bundesstaat noch mit der Kompetenzübertragung auf internationale Organisationen vergleichbar. Die Mitgliedstaaten sind als Akteure der Außen- und Sicherheitspolitik nicht vollständig verschwunden, sondern agieren in weiten Bereichen oft neben oder durch die Europäische Union. Sowohl die Qualität als auch die Quantität der internationalen Beziehungen machen die Europäische Union heute in vielen Bereichen zu einem bedeutenderen internationalen Akteur als die einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Vorlesung behandelt Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Völkerrecht, Europarecht und den internationalen Beziehungen. Es werden sowohl die europarechtlichen Vorgaben („Außenverfassungsrecht“ der Europäischen Union) als auch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Europäischen Union internationaler Ebene untersucht. Dabei geht es im Einzelnen um Kompetenzfragen (sowohl zwischen den EU-Organen als auch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten); das Verhältnis von Völkerrecht, Europarecht und nationalem Recht der Mitgliedstaaten; die Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten (sog. „gemischte Verträge“); die Mitgliedschaft und Vertretung der Europäischen Union in internationalen Organisationen; der Schutz von Menschenrechten und Demokratie durch die Europäische Union; die Verhängung von Wirtschaftssanktionen durch die Europäische Union und die Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen; die Europäische Union als Akteur des internationalen Seerechts, des Welthandelsrecht und des internationalen Umweltrechts; die Europäische Union und den Internationalen Strafgerichtshof; die der Europäischen Union zur Verfügung stehenden internationalen Streitbeilegungs-mechanismen; und die Verantwortlichkeit der Europäischen Union als internationale Organisation für völkerrechtswidriges Handeln.

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Völkerrechtsgeschichte (History of International Law)

Westfälischer Frieden, 1776 Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, 1815 Wiener Kongress, 1863 Gründung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, 1928 Kellog-Briand Pakt, 1945 Gründung der Vereinten Nationen … Die Liste der völkerrechtlich relevanten geschichtlichen Ereignisse ist lang. Wer diese Daten kennt, kennt die Geschichte. Aber auch das Völkerrecht? Die Vorlesung „Völkerrechtsgeschichte“ (schwerpunktübergreifend Grundlagenveranstaltung) möchte von der üblichen, am Zeitstrahl orientierten Darstellung abweichen. Gefragt wird nicht, welche Ereignisse Einfluss auf das Völkerrecht insgesamt hatten, sondern vielmehr, wie sich bestimmte Regeln konkret verändert haben. Wie hat sich das Recht des Gebietserwerbs entwickelt? Muss sich die Eroberung Amerikas durch Christoph Kolumbus an denselben völkerrechtlichen Normen messen lassen wie die Annexion der Halbinsel Krim durch Wladimir Putin? Wie wurde aus dem Fremden als rechtlosem Feind ein Träger individueller Menschenrechte? Anhand einzelner Beispiele werden viele kleine Geschichten des Völkerrechts erzählt, die verstehen lassen, wie das Völkerrecht geworden ist, wie es ist.

Literatur:

  • Amnon Altman, Tracing the Earliest Recorded Concepts of International Law, The Ancient Near East (2500-330 BCE) (Leiden/Boston: Brill/Nijhoff, 2012)
  • Wilhelm Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte (Baden-Baden: Nomos, 1984)
  • Harald Kleinschmidt, Geschichte des Völkerrechts in Krieg und Frieden (Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2013)
  • Stephen C. Neff, Justice among Nations, A History of International Law (Cambridge, MA: Harvard University Press, 2014)
  • Karl-Heinz Ziegler, Völkerrechtsgeschichte, Ein Studienbuch (2. Aufl., München: C.H. Beck, 2007)