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Aktuelle Nachrichten aus dem Institut/News from the Institute


Talk at the Center for International Law

On 16 March 2023, our doctoral student Yunus Emre Gul delivered a talk on his forthcoming article titled "The Application of the Principle of Precautions to Cyber Operations" at an event organized by the Center for International Law affiliated with the Fatih Sultan Mehmet Vakif University (FSMVU).


Rhineland Lectures in International Law

The Institute for Public International Law is pleased to announce the next Rhineland Lecture in International Law. Dr Thamil Venthan Ananthavinayagan (University of Nottingham) will speak on the topic of "German Angst: facing colonial reverberations and legal repercussions". The lecture will take place at the Institute's library on 30 March 2023, 13.00-14.00. Participants may join in person or via Zoom:

uni-bonn.zoom.us/j/62907435276

Meeting-ID: 629 0743 5276 Passcode: 572141

The event is open to the public. Registration is not required.


Vortrag an der Universität Oxford

Unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Julian Hettihewa hält am 7. Februar 2023 einen Vortrag am Oxford Institute of Population Ageing der Universität Oxford. Unter dem Titel "Add young people and stir: International organisations from a young perspective" beschäftigt er sich kritisch mit Fragen der Jugendpartizipation auf völkerrechtlicher Ebene.


Rhineland Lectures in International Law

The Institute for Public International Law is pleased to announce the next Rhineland Lecture in International Law. Dr Paula Rhein-Fischer will speak on the topic of "Making Russia pay: Legal hurdles to use seized Russian assets to compensate Ukraine". The lecture will take place at the Institute's library on 19 January 2023, 12.30-13.30. Participants may join in person or via Zoom:

https://uni-bonn.zoom.us/j/68500463948?pwd=MEI0V1FLRVUzbUlqZG5hREdpdXhtQT09

Meeting-ID: 685 0046 3948 Passcode: 189309

The event is open to the public. Registration is not required.


Proseminar im Sommersemester 2023

Ich werde im Sommersemester 2023 ein Proseminar veranstalten zum Thema

Russlands Krieg gegen die Ukraine im Lichte des Völkerrechts

Mögliche Themen sind unter anderem:

  1. Die Ereignisse im Februar-März 2014 als Verstoß gegen das Gewaltverbot
  2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Russland und der Ukraine vom März 2014 bis zum 20. Februar 2022
  3. Mögliche Gründe für die Bezeichnung des Krieges als „militärische Spezialoperation“
  4. Die negative Feststellungsklage der Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof auf Feststellung des Nichtvorliegens eines Völkermordes
  5. Die Beteiligung dritter Staaten an dem Verfahren der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof
  6. Die Nichtanerkennung der Einverleibung ukrainischer Gebiete durch Russland
  7. Die Unterstützung der Ukraine durch dritte Staaten: zwischen Waffenlieferungen und Neutralität
  8. Die Unterstützung Russlands durch Weißrussland und den Iran
  9. Der Austritt/Ausschluss Russlands aus dem Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention
  10. Reaktionen auf den russischen Angriffskrieg innerhalb des Systems der Vereinten Nationen
  11. Verfolgung von Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression durch den Internationalen Strafgerichtshof und durch deutsche Gerichte
  12. Grundlagen und Grenzen eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression
  13. Angriffe auf zivile Infrastruktur und Energieversorgungsanlagen als Kriegsverbrechen
  14. Rechtmäßigkeit der Sanktionen der Europäischen Union gegen den russischen Staat als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
  15. Die Beschlagnahme von Eigentum von durch die EU sanktionierten Einzelpersonen in Deutschland (z.B. Wohnungen in München und Luxusyachten in Hamburg)
  16. Konfiszierung russischen Staatsvermögens zur Bezahlung von Reparationen an die Ukraine

Das Proseminar wird als Blockveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Ostturm, 4. Etage) voraussichtlich Ende April 2023 stattfinden. In der letzten Woche des Wintersemesters 2022-2023 erfolgt eine kompakte Einführung in die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens.

Es wird zwei Ausgabetermine für die Seminarthemen geben. Die schriftlichen Proseminararbeiten werden in folgenden Zeitfenstern in der Zeit zwischen Februar und April anzufertigen sein:

07.02. bis 21.03.2023

21.02. bis 03.04.2023

Eine Vorbesprechung für das Seminar findet statt am

Mittwoch, den 11. Januar 2023, um 18:00 Uhr (s.t.)
in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Ostturm, 4. Etage).

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt. Besondere Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

Interessierte Studierende können sich in der Zeit vom 23. bis einschließlich zum 25. Januar 2023 über das zentrale Portal des Fachbereichs zur Vergabe von Proseminarplätzen für eine Teilnahme am Proseminar anmelden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Julian Schepers (Tel: 0228 73-9681; E-Mail: julian.schepers[at]uni-bonn.de) wenden.

Prof. Dr. Stefan Talmon


Institutsleben/Life at the Institute

Aktuelle Veranstaltungen am Institut für Völkerrecht finden Sie unter dem Reiter Institutsleben. Um einen monatlichen Newsletter mit Ankündigungen zu erhalten, schreiben Sie eine Email an Julian Hettihewa.

Current events at the Institute for Public International Law can be found under Life at the Instiute. To receive a monthly newsletter, please send an email to Julian Hettihewa.


Seminar im Sommersemester 2023

Insbesondere für Studierende des Schwerpunktbereiches XI (neue Prüfungsordnung) und der Schwerpunktbereiche 6 und 8 (alte Prüfungsordnung) werde ich im Sommersemester 2023 ein Seminar veranstalten zum Thema

Pionierinnen des Völkerrechts

Die Geschichte des Völkerrechts und der Diplomatie sind zumindest in ihren Anfängen eng miteinander verknüpft. In dem 1847 vom A. Miruss herausgegebenen Europäischen Gesandtschaftsrecht findet sich ein eigenes Kapitel, mit der Überschrift „Frauen als Gesandte“. Dort heißt es: „Obgleich hinreichende Gründe dafür sprechen, sich zu gesandtschaftlich Geschäften der Personen des männlichen Geschlechts zu bedienen, so kann doch, bei der Wahl, auch das Geschlecht kein Hindernis begründen, und es sind in der Tat einige, wenn auch seltene, Beispiele vorgekommen, dass man Personen des weiblichen Geschlechts mit diplomatischen Missionen beauftragt hat.“

Da Frauen in den meisten Ländern bis ins 20. Jahrhundert von der der juristischen Universitätsausbildung ausgeschlossen waren und damit weder Richterinnen, Anwältinnen oder Professorinnen werden konnten, beschränkte sich ihr Beitrag zum Völkerrecht zunächst auf zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden und Menschenrechte und auf die Diplomatie. Nur vereinzelt waren weibliche Herrscherinnen als Schiedsrichterinnen mit internationaler Streitschlichtung befasst. Wenn Frauen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Einfluss auf das Völkerrecht Einfluss nahmen, dann als Vertreterinnen ihres Landes auf internationalen Konferenzen oder in internationalen Organisationen. Nahmen an den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 oder an der Pariser Friedenskonferenz 1919 noch überhaupt keine Frauen als Delegierte Teil, änderte sich dies langsam mit dem Völkerbund, der Konferenz von San Francisco 1945 und den Vereinten Nationen. Bis die erste Frau an ein internationales Gericht als Richterin berufen wurde sollte es bis in die 1970er Jahre dauern.

Ziel des Seminars ist es diesen Pionierinnen des Völkerrechts nachzuspüren und ihren Beitrag für die Entwicklung des Völkerrechts herauszuarbeiten. Dabei geht es sowohl um eine Beschäftigung mit der Biografie dieser bemerkenswerten Frauen als auch um ihren Beitrag zur Völkerrechtsentwicklung. Es geht dabei nicht um eine spezifisch „weibliche Sicht“ auf das Völkerrecht im Sinne der „gender studies“ oder um die Frage der Verankerung von Frauenrechten im Völkerrecht, sondern um den Beitrag von herausragenden Frauen zur Herausbildung des allgemeinen Völkerrechts. Gegenstand der Untersuchung sollen Frauen, wie Eleanor Roosevelt, die „Mutter“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bilden, aber auch Frauen, von denen in Europa bislang kaum Kenntnis genommen wurde - denn die Geschichte der Frauen im Völkerrecht ist insbesondere auch eine lateinamerikanische und asiatische Geschichte.

Mögliche Themen sind unter anderem:

  • Concepción Arenal Ponte (Spanien)
  • Bodil Begtrup (Dänemark)
  • Minerva Bernardino (Dominikanische Republik)
  • Angie Brooks (Liberia)
  • Renée-Marguerite Frick-Cramer (Schweiz)
  • Shaista Ikramullah (Pakistan)
  • Bertha Lutz (Brasilien)
  • Hansa Mehta (Indien)
  • Vijaya Lakshmi Pandit (Indien)
  • Christine de Pizan (Frankreich)
  • Patricia Roberts Harris (USA)
  • Eleanor Roosevelt (USA)
  • Agda Rossel (Schweden)
  • Gezina van der Molen (Niederlande)
  • Bertha von Suttner (Österreich)

Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Juridicum, Ostturm, 4. Etage) voraussichtlich am 24./25. April stattfinden.

Es wird zwei Ausgabetermine für die Seminarthemen geben. Die schriftlichen Seminararbeiten werden in folgenden Zeitfenstern in der Zeit zwischen Februar und April anzufertigen sein.

6. Februar bis 20. März 2023

22. Februar bis 5. April 2023

Eine Vorbesprechung für das Seminar findet in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht statt am

Mittwoch, dem 11. Januar 2023, um 18.30 Uhr.

Im Anschluss an das Seminar besteht für interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, „ihre“ Pionierin des Völkerrechts im Rahmen einer Ausstellung auf einem Poster und im Rahmen eines Vortragsprojekts einem breiteren Publikum vorzustellen. Poster- und Vortragsprojekt sind nicht Bestandteil der Prüfungsleistung und werden nicht benotet. Sollten entsprechende Mittel eingeworben werden können, ist eine Exkursion nach Den Haag geplant, um dort vor Ort mit Richterinnen am Internationalen Gerichtshof in Austausch zu treten.

Interessierte Studierende (auch im Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaften) können sich vom 23. Januar bis einschließlich 25. Januar für eine Teilnahme an diesem Seminar online bewerben. Für Studierende im Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaften gelten keine besonderen Anforderungen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Julian Hettihewa (Tel: 0228 – 73 91 81; E-Mail: hettihewa[at]uni-bonn.de) wenden.

Prof. Dr. Stefan Talmon