Alle Informationen zu den Fristen im Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier.
Die Zulassungsformulare finden Sie hier.
Den Wechsel-Antrag (anlässlich der Überführung des Prüfungsverfahrens von Amts wegen in die neue in die neue SPB-Prüfungsordnung) finden Sie hier.
Zulassungs-/Wechsel-/Anrechnungsanträge: Aufgrund der Vielzahl der Anträge wird sich die Bearbeitung der eingehenden Anträge bis mindestens in den November hineinziehen. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand an das Prüfungsamt bis Ende November ab. Sollten Sie bis Anfang Dezember keine Bestätigung / Bescheid über die Verbuchung Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren / Ihres Wechsels in die SPB-PO 2023 / Ihrer anzurechnenden Leistungen erhalten haben, können Sie sich gerne per E-Mail bei uns melden. Sollten Unterlagen fehlen oder tatsächlich mal ein Antrag nicht angekommen sein, so ist eine Nachreichung (auch nach Ablauf der Zulassungsfrist) bis zum 16. Dezember 2024 noch unproblematisch möglich.