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Informationen zu den Auswirkungen der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf das universitäre Prüfungsverfahren ab SoSe 2023

Das nordrhein-westfälische Juristenausbildungsgesetz (JAG) wurde Ende letzten Jahres grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen nicht zuletzt Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium sowie die Erste Prüfung, also das erste Staatsexamen. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, musste der Fachbereich seine Studien- und Prüfungsordnungen reformieren.

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 19. Mai 2023 erfolgt, sodass die neuen Prüfungsordnungen mit Wirkung zum SoSe 2023 in Kraft getreten sind. Alle Satzungstexte finden Sie hier:

 

Ein Informationsblatt, dem Sie die wichtigsten Informationen zum Zwischenprüfungsverfahrens gemäß Zw-PO 2023 entnehmen können, finden Sie hier.

Ein Informationsblatt, dem Sie die wichtigsten Informationen zum Schwerpunktbereichsprüfungsverfahrens gemäß SPB-PO 2023 entnehmen können, finden Sie hier.

Die Präsentation zu der Inforamtionsveranstaltung vom 12.12.2022 finden Sie hier:

sowie die in der Veranstaltung angekündigten Entwürfe des Fächerkatalogs der Schwerpunktbereiche sowie der Grundlagenfächer hier:

Die geplanten Studienpläne finden Sie hier!

Einen Notenrechner für die Gesamtnotenberechnung der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier (Download).

Hinweis für Studienort- und Studienfachwechsler: All diejenigen, die ab SoSe 2023 in den Bonner Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft wechseln (oder sich wiedereinschreiben), unterfallen automatisch den Regelungen der neuen Prüfungsordnungen!

Für eine kleine Gruppe Studierender, die sich ab SoSe 2023 in Bonn für den Staatsexamensstudiengang einschreiben und zuvor im Studiengang Law and Econ. oder dem Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Hochschule bereits vollständig alle 9 Teilprüfungen bestanden haben, die zum Bestehen der Zwischenprüfung gemäß Zw-PO 2015 ausgereicht hätten, besteht bis zum 17. November 2023 die Möglichkeit zum Erhalt einer sog. Äquivalenzbescheinigung für die Zwischenprüfung.

Das Antragsformular finden Sie hier.