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Informationen zu den Auswirkungen der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf das universitäre Prüfungsverfahren ab SoSe 2023

Das nordrhein-westfälische Juristenausbildungsgesetz (JAG) wurde Ende letzten Jahres grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen nicht zuletzt Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium sowie die Erste Prüfung, also das erste Staatsexamen. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, muss der Fachbereich seine Studien- und Prüfungsordnungen reformieren.

Die neuen Ordnungen durchlaufen derzeit noch das gesetzlich vorgegebene Genehmigungsverfahren, sie werden voraussichtlich zum Sommersemester 2023 in Kraft treten. Ein Informationsblatt, dem Sie vorab einige Eckdaten insbesondere zu Übergangsfragen hinsichtlich des Zwischenprüfungsverfahrens entnehmen können, finden Sie hier.

Die Präsentation zu der Inforamtionsveranstaltung vom 12.12.2022 finden Sie hier:

sowie die in der Veranstaltung angekündigten Entwürfe des Fächerkatalogs der Schwerpunktbereiche sowie der Grundlagenfächer hier:

Die geplanten Studienpläne finden Sie hier!

Hinweis für Studienortwechsler: All diejenigen, die ab SoSe 2023 in den Bonner Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft wechseln (oder sich wiedereinschreiben), unterfallen automatisch den Regelungen der neuen Prüfungsordnungen!

 


Informationsveranstaltung

Die geplanten Änderungen der Studienordnungen sowie die Übergangsfragen wurden in der Informationsveranstaltung am 12.12.22 erörtert.

Die Veranstaltung wurde gestreamt und ist unter diesem Link abrufbar.