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Schwerpunktbereich VIII: Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht

Anforderungsprofil der Student:innen

Der Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die sich auf eine spätere Tätigkeit mit auslandsbezogenen Sachverhalten vorbereiten möchten, etwa in einer internationalen Kanzlei, und die Freude daran haben, sich Fragen des Zivilrechts aus einer dogmatischen, aber zugleich internationalen Perspektive zu widmen. Vorausgesetzt werden der Stoff der Vorlesung „Internationales Privatrecht“ (Grundkurs) sowie gute Kenntnisse der englischen Sprache. Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind ggf. von Vorteil, soweit im Wahlbereichen weitere Einführungen in ausländische Rechtssysteme angeboten werden (wie z.B. in das spanische Recht).

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Der neue Schwerpunktbereich VIII „Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht“ soll die zunehmende Globalisierung rechtlicher Fragestellungen reflektieren und der damit verbundenen wachsenden Bedeutung von international agilen Juristinnen und Juristen Rechnung tragen.

Zum einen werden im modernen Berufsleben häufig nicht nur Kenntnisse des deutschen Rechts erwartet, sondern zumindest auch ein Grundverständnis ausländischer Rechtsordnungen. Im Fokus steht hier vor allem die Praxis der sog. Common-Law-Systeme, die auf dem englischen Recht basieren, sich aber (wie etwa was US-amerikanische Recht) inzwischen teilweise stark davon unterscheiden.

Zum anderen soll der zunehmenden Zahl von grenzüberschreitenden Zivilrechtsfällen mit Auslandsbezug und deren besonderer Dimension Rechnung getragen werden. Zu den typischen Fragen, die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug zu prüfen sind, zählen insbesondere die internationale Zuständigkeit von Gerichten (In welchem Staat kann ich klagen? Sind deutsche Gerichte international zuständig?), das anwendbare Recht (Welche nationale Rechtsordnung wendet das Gericht zur Entscheidung an?) und die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen (Kann eine Entscheidung aus dem Staat A im Staat B vollstreckt werden?).

Verständnis für internationale Fälle kann aber nur entwickeln, wer sich die Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsordnungen bewusst macht. Die Rechtsvergleichung befasst sich in zahlreichen spannenden Facetten mit der Gegenüberstellung unterschiedlicher Systeme und dem, was man daraus – auch und gerade für den Umgang mit dem eigenen Recht – lernen kann. Aus diesem Grund geht es im Schwerpunkt auch darum, sich ausländischen Rechtsordnungen allgemein methodisch (Wie vergleiche ich eine ausländische Rechtsordnung mit der deutschen?) und inhaltlich (Welche Lösungen für bestimmte vertragliche Problemstellungen bieten andere Rechtsordnungen an?) zu nähern.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Der Stoff des Schwerpunkts wird in folgenden Kernvorlesungen vermittelt:
• Einführung in die Rechtsvergleichung / Introduction to Comparative Law;
• Vertiefung Internationales Privatrecht;
• Internationales und Europäisches Verfahrensrecht;
• Introduction to the Common Law.
Abgerundet wird der Schwerpunkt durch verschiedene und sehr vielfältige Wahlveranstaltungen und Seminare.

Verantwortliche Schwerpunktkoordinatorinnen

Prof. Dr. Susanne Lilian Gösslund Prof. Dr. Birke Häcker

Ansprechpartner:innen

Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinatorinnen Prof. Dr. Susanne Lilian Gösslund Prof. Dr. Birke Häcker.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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