Arbeitsgemeinschaften
Ein einschlägiger Arbeitsgemeinschaftsschein ist für Hauptfachstudierende des Studiengangs Rechtswissenschaft notwendig für die Teilnahme an den Hausarbeiten der Zwischenprüfung. Für Begleitfachstudierende ist die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Klausurarbeiten, die entsprechend dem jeweiligen Modulplan eine Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft voraussetzen.
Bei Fragen erhalten Sie persönliche Unterstützung beim AG-Support.