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Schwerpunktbereich III: Familien- und Erbrecht

Anforderungsprofil der Student:innen

Familien- und Erbrecht haben spannende Rechtsfragen zum Gegenstand, mit denen nicht nur Jurist:innen, sondern alle Menschen einmal konfrontiert sein können. Ob es um den Abschluss eines Ehevertrages, die Regelung der Erbfolge oder die Familiengründung mittels assistierter Reproduktion geht, Expertise ist vielfach gefragt. Schwerpunktbereich III eröffnet Möglichkeiten zur Vertiefung in den Gebieten des Familien- und Erbrechts und vermittelt Ihnen sowohl vielfältige praktische Kenntnisse als auch relevante internationale Bezüge. Grundkenntnisse, die bereits im Hauptstudium und ggf. der Examensvorbereitung erworben wurden, sind hilfreich. Je nach Fächerwahl im Rahmen dieses Schwerpunktes kann auch ein Vorwissen über die Grundzüge des Internationalen Privatrechts oder des Gesellschaftsrechts von Vorteil sein.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Der Schwerpunkt ist thematisch darauf ausgerichtet, Kenntnisse in den besonders praxisrelevanten Rechtsgebieten des Familien- und Erbrechts zu vermitteln. Gegenstand beider Rechtsgebiete ist der zivilrechtliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen im (engen) persönlichen Umfeld. Zugleich handelt es sich um Rechtsgebiete, die Grundfragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens betreffen und damit von großer rechtspolitischer Bedeutung sind.

Schwerpunktbereich III verknüpft dabei zum einen praxisnah einschlägige Lerninhalte mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Aspekten der Streitbeilegung sowie der vorsorgenden Gestaltung. Zum anderen ist die Vermittlung von internationalen rechtlichen Bezügen besonders wichtig, da Fragestellungen des Familien- und Erbrechts vielfach nicht auf das Gebiet einer Rechtsordnung beschränkt bleiben. Zu denken ist etwa an internationale Paarbeziehungen oder das in die Erbschaft fallende Grundstück im Ausland. Der Blick über Ländergrenzen hinaus schärft zudem das Verständnis für die eigene Rechtsordnung und für Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsgestaltung. Der Schwerpunkt erlaubt es, im Rahmen der Beschäftigung mit dem Familien- und Erbrecht eigenen Präferenzen nachzugehen.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Im Kernbereich des Schwerpunktes können die allgemeinen Veranstaltungen Vertiefung im Erbrecht und Vertiefung im Familienrecht sowie eine Einführung in das dazugehörige Familienverfahrensrecht gewählt werden.

Für eine internationale Ausrichtung stehen die Veranstaltungen zum Internationalen Familien- und Erbrecht (Kernbereich) und zur Einführung in die Rechtsvergleichung / Introduction to Comparative Law (Wahlbereich) sowie European and Comparative Family Law (Wahlbereich) zur Auswahl.

Besonders praxisbezogene Kenntnisse werden in den Veranstaltungen Nachfolge in Familienunternehmen (Kernbereich), Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht (Kernbereich), Mediation (Wahlbereich) oder Verhandlungsstrategien im Anwaltsleben (Wahlbereich) vermittelt.

Abgerundet wird dieser Fächerkatalog durch die Geschichtlichen Grundlagen des Europäischen Privatrechts (Wahlbereich) und die Vorlesung Menschenrechte (Wahlbereich).

Den eigenen Vorlieben folgend kann das Studium im Schwerpunktbereich III somit eine eher internationale oder auch eine vornehmlich praxisbezogene Ausrichtung haben – oder es werden Kenntnisse zu beiden Aspekten vertieft.

Berufsmöglichkeiten

Der Schwerpunktbereich eröffnet ganz unterschiedliche berufliche Perspektiven. Ob Sie anwaltlich arbeiten wollen, eine Tätigkeit in der Justiz, in einer Behörde oder im Notariat anstreben oder sich für die Wissenschaft interessieren, vertiefte Kenntnisse im Familien- und Erbrecht können hier überall von Vorteil sein. Spezialisierungen im Familien- und Erbrecht gibt es sowohl in der Gerichtsbarkeit als auch in der Anwaltschaft. Dabei sind zunehmend auch Kenntnisse im Internationalen Familien- und Erbrecht gefragt.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Der neue Schwerpunktbereich III „Familien- und Erbrecht“ vereint bereits etablierte Veranstaltungen und verbindet diese mit weiteren Lerninhalten. Als Lehrende begleiten die Studierenden neben Bonner Professor:innen auch Lehrbeauftragte aus der Praxis.

Verantwortliche Schwerpunktkoordinator:innen

sind Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Prof. Dr. Susanne Gössl, LL.M. und Prof. Dr. Mathias Schmoeckel.

Ansprechpartner:innen

Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktbereichskoordinatorin Prof. Dr. Nina Dethloff.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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