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Proseminarankündigungen

Vergabe der Proseminarplätze

Falls Sie an einem Proseminar im Sommersemester 2025 teilnehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Seminar-Anmeldefrist von Montag, den 20. Januar bis Donnerstag, den 23. Januar 2025 elektronisch über die Anmeldeplattform registrieren.

 

Bitte beachten Sie, dass die Vergabeplattform aktuell nur aus dem Universitäts-Netzwerk/per VPN erreichbar ist. Während der Bewerbungsfrist ist die Seite aber offen zugänglich, also auch außerhalb des Uni-Netzes erreichbar. 

Eine Anleitung zur Nutzung der Anmeldeplattform finden Sie hier.

Sie werden per E-Mail über den Erhalt eines Platzes informiert. Die Vergabe kann einige Tage in Anspruch nehmen, bitte haben Sie Geduld.

In den Proseminaren werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in einem Vortrag erforderlichen Fertigkeiten vermittelt. Im Rahmen eines Proseminars müssen eine für eine Bearbeitung von drei Wochen konzipierte Themenhausarbeit und ein Vortrag mit Diskussion erbracht werden. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50 % gewichtet. Wird der Vortrag im Rahmen des Proseminars nicht gehalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht erbracht. Das Thema der Proseminararbeit kann einem dogmatischen Fach oder einem Grundlagenfach entstammen. Über eine bestandene Proseminarleistung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die auch die Bewertung enthält.

Die Bewerbung/Zulassung zum Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus. Wer im Wintersemester 2024/25 noch Zwischenprüfungsleistungen erbringen muss, ist noch nicht zur Bewerbung/Teilnahme berechtigt.

Allgemeine Hinweise zum Proseminar finden Sie bei den Informationen zum Hauptstudium.

Bei Fragen zur Platzvergabe oder technischen Problemen der Seminaranmeldung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienkoordination, z.B. per E-Mail an: studienkoordination(at)jura.uni-bonn.de

Bitte beachten Sie weiterhin, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die alle notwendigen Nachweise enthalten.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Die Zusage über einen Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die Seminararbieter:innen versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.

Sofern Ihnen an Ihrer vorherigen Universität eine Zwischenprüfungsnote ausgestellt wurde, geben Sie bitte diese an und laden einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Zwischenprüfungszeugnis der vorherigen Uni) hoch. Falls keine Noten erteilt wurden, geben Sie bitte als Durchschnitt 4,0 an.

Ja. Bei den SPB-Klausuren können Sie auch Klausuren angeben, zu denen Sie sich angemeldet, die Sie aber noch nicht geschrieben haben.

Bis zum Bewerbungsende können Sie Ihre Bewerbung jederzeit ändern und (mit allen Nachweisen) neu abspeichern.

Es können nur diejenigen Nachweise berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung selbstständig bearbeiten und ggf. ergänzen.
Statt des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie auch einen Scan Ihrer Ladung zur Prüfung hochladen; nach § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genügt es, dass Sie sich im Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung befinden.

Bitte geben Sie für alle Proseminare / Seminare, auf die dies zutrifft, „keinesfalls“ an.

Darunter ist die PDF-Übersicht zu verstehen, die Sie im „Notenspiegel“ auf BASIS herunterladen können.

Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.

Der Zugang sollte regelmäßig wieder freigeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordination. Wir schalten Sie dann erneut für die Seminarplattform frei.

Die Bescheinigung über die Seminarzulassung muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

Ihre Bewerbung wurde gespeichert. Der Hinweis, dass diese noch nicht bearbeitet wurde, bedeutet lediglich, dass wir Ihre Bewerbung noch nicht überprüft haben. Das erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.

Proseminarangebot im Sommersemester 2025

Im Sommersemester bietet Professor Dr. Hillgruber ein deutsch-polnisches verfassungsrechtliches Seminar an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Im Sommersemester 2025 bietet Professor Dr. Hillgruber ein verfassungsgeschichtliches Seminar an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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