Jump directly to main navigation Jump directly to content Jump to sub navigation

Wiederholungs-AG

Die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften bereiten auf einen Zweit- bzw. Drittversuch in den Zwischenprüfungsklausuren nach der Prüfungsordnung 2023 vor.

  • Die ZP-Klausur Strafrecht umfasst Inhalte der Vorlesungen StrafR I und StrafR II.
  • Die ZP-Klausur Zivilrecht umfasst Inhalte der Vorlesungen BGB AT, SchuldR AT, SchuldR BT I, SchuldR BT II und Sachenrecht.
  • Die ZP-Klausur Öffentliches Recht umfasst Inhalte der Vorlesungen StaatsR I, StaatsR II und Allg. Verwaltungsrecht.

In den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften können nur ausgewählte Inhalte der jeweiligen Vorlesungen besprochen werden. Der Fokus liegt auf der Vermittlung von Methodik der Sachverhaltsanalyse und der Gutachtenerstellung anhand von Fällen. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen in der ersten Vorlesungswoche.


Wintersemester 2025/2026

Der Fachbereich wird im Wintersemester 2025/2026 erneut Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften in allen drei Fachgebieten anbieten. Die Termine finden Sie in Kürze im Vorlesungsverzeichnis BASIS.

  • Die Belegungsfrist in BASIS wird in Kürze veröffentlicht.

Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmeberechtigt sind Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft sowie Studierende aus dem Studiengang Law and Economics, die sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also die entsprechende Zwischenprüfungsklausur nicht bestanden haben.

 

Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmendenliste in BASIS entfernt.

 

Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot des Fachbereichs; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.


Probeklausuren

Sofern AG-Teilnehmer:innen an etwaigen freiwilligen Probeklausuren im Rahmen der Vorlesungen teilnehmen und nicht für eine entsprechende regulären Arbeitsgemeinschaft angemeldet sind, können die Klausuren von den AG-Leitenden der Wiederholungs-AG korrigiert werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für diejenigen Vorlesungen, an deren Ende eine Zwischenprüfungs-Klausur gestellt wird. Diese sind:

  • im Strafrecht die Vorlesung Strafrecht II,
  • im Zivilrecht alternierend die Vorlesungen Schuldrecht BT II und Sachenrecht (im WiSe 2025/2026 Sachenrecht),
  • im Öffentlichen Recht die Vorlesung Allg. Verwaltungsrecht.

AG-Scheine

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein extracurriculares Angebot handelt. AG-Scheine werden nicht ausgegeben.


Kontakt

Bei Fragen zu den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften wenden Sie sich bitte an den AG-Support.