Schwerpunktbereich V: Unternehmen, Steuern und Bilanzen
Anforderungsprofil der Student:innen
Der Schwerpunktbereich V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ bietet den Studierenden die Möglichkeit, schon während des Studiums vertiefte Kenntnisse in den Gebieten des Unternehmens-, Steuer- und Bilanzrechts zu erwerben. Die Studierenden sollen so befähigt werden, spezifische Rechtsprobleme dieser Gebiete zu verstehen, in den dogmatischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigenständig zu bearbeiten.
Die Veranstaltungen setzen gute Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts (v.a. des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts) voraus. Die Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht, Unternehmenssteuerrecht und Bilanzrecht bauen zudem auf den Pflichtveranstaltungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen ist in jedem Fall hilfreich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Im Zentrum des Schwerpunktes V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ steht das Steuerrecht. In der Vorlesung Steuerrecht I werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts, das Steuerschuldrecht und das Steuerverfahrensrecht behandelt (AO, FGO). Gegenstand der Vorlesung Steuerrecht II ist das Besondere Steuerrecht (Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer).
In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Studierenden mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht. Die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I behandelt die Besteuerung von Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Diese Grundlagen werden in der Veranstaltung Unternehmenssteuerrecht II vertieft (Umwandlungssteuer, Besteuerung von Konzernen).
Die Lehrveranstaltung Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht behandelt die Einflüsse des europäischen Rechts auf das nationale Steuerrecht sowie die Frage, wie bei grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten eine etwaige Doppelbesteuerung verhindert werden kann.
Gleichzeitig vermitteln die Vorlesungen Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht) und Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht) notwendige Kenntnisse der rechtlichen Unternehmensorganisation, an die in Fragen der Unternehmensbesteuerung vielfach angeknüpft wird („rechtsformabhängige Besteuerung“).
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Den Kernbereich des Schwerpunktes bilden die Vorlesungen Steuerrecht I und Steuerrecht II, Unternehmenssteuerrecht I, Bilanzrecht und Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht). Dem Wahlbereich werden die vertiefenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorlesungen zugeordnet (Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht), Internationales und Europäisches Finanz- und Steuerrecht, Unternehmenssteuerrecht II).
Steuerrecht I und Steuerrecht II bilden die inhaltliche Grundlage für alle steuerrechtlichen Vorlesungen. Regelmäßig finden diese Veranstaltungen im Wintersemester statt. Allerdings ist kein modularer Aufbau der Veranstaltungen vorgesehen, sodass eine Aufnahme des Schwerpunktstudiums auch im Sommersemester möglich ist.
Thematische Überschneidungen im Vorlesungsprogramm bestehen zum Schwerpunktbereich IV „Unternehmens- und Kapitalmarktrecht“ sowie zum Schwerpunktbereich VI „Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Datenrecht“ (vgl. Anhang III zur Studienordnung Rechtswissenschaft 2023).
Das steuerrechtliche Seminar befasst sich mit aktuellen Fragen des Steuerrechts, insbesondere mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Auch finanzverfassungs- und finanzverwaltungsrechtliche Fragen können Gegenstand des Seminars sein.
Berufsmöglichkeiten
Eine gezielte Spezialisierung in diesen Bereichen eröffnet den Absolventen interessante Berufschancen in den Bereichen der wirtschafts- und steuerrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit sowie in den Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt
Neben den Bonner Professorinnen und Professoren sind auch Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis im Schwerpunktbereich V tätig.
Die steuerrechtlichen Vorlesungen und Seminare werden von Herrn Prof. Dr. Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, sowie Herrn Prof. Dr. Herlinghaus (Richter am Bundesfinanzhof) und Herrn Prof. Dr. Schauhoff (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht) veranstaltet.
Ansprechpartner:innen
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Rainer Hüttemann.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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