Schwerpunktbereich VI: Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Datenrecht
Anforderungsprofil der Student:innen
Der Schwerpunktbereich behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der marktwirtschaftlichen Ordnung sowie der Datenwirtschaft. Es werden vor allem Studierende angesprochen, die ein grundsätzliches Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und dem Funktionieren eines marktwirtschaftlichen Systems haben. Daten als wesentlicher Wertschöpfungsfaktor werden dabei sowohl im Hinblick auf ihren Schutz als auch im Hinblick auf Ihre Verwertbarkeit betrachtet. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, können aber hilfreich sein.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Der Schwerpunktbereich VI fasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete zusammen, welche sich sowohl auf Aspekte unternehmerischen Handelns im marktwirtschaftlichen System als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen komplexer Datenverarbeitungen in der digitalen Welt beziehen:
Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb vor Beschränkungen durch Kartelle, Missbrauch von Marktmacht und solche Unternehmenszusammenschlüsse, die wettbewerbswidrige Folgen auslösen könnten.
Das Wettbewerbsrecht wirkt unlauteren Verhaltensweisen entgegen, durch die der Wettbewerb verfälscht werden kann.
Das Patent-, Marken- und Urheberrecht schaffen Innovationsanreize und stellen einen Schutz von berechtigten Herkunftserwartungen und von Produktions- und Vermarktungsinvestitionen sicher.
Das Datenschutzrecht gewährleistet die informationelle Selbstbestimmung des/der Einzelnen und soll einen Ausgleich zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und berechtigten Interessen der Allgemeinheit an einer Datenverarbeitung herstellen.
Das Datenwirtschaftsrecht ergänzt das Datenschutzrecht und regelt die Bedingungen für Infrastrukturleistungen, Zugang und Nutzung von Daten im marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
Das Gesellschaftsrecht reguliert die Bildung von Personengesellschaften und Körperschaften zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige gegenständliche Schwerpunkte behandeln, stehen diese nicht gänzlich isoliert gegenüber den übrigen Veranstaltungen, sondern behandeln z.T. aneinander anknüpfende Themenfelder. Das europäische Recht spielt dabei sowohl im klassischen Wirtschaftsrecht als auch im Datenrecht eine große Rolle.
Die beiden Vorlesungen zum Kartellrecht (Kartellrecht I und II) können in beliebiger Reihenfolge gehört werden; auch kann jede von ihnen einzeln für sich besucht werden, d.h. es ist nicht erforderlich, beide zu hören.
Mit dem Schwerpunktbereich IV bestehen in einigen Bereichen Überschneidungen; beispielsweise sind die Veranstaltungen zum Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht beiden Schwerpunktbereichen zugeordnet. Ebenso gibt es Schnittmengen mit Schwerpunktbereich II und Schwerpunktbereich VIII.
Berufsmöglichkeiten
Angesichts unserer digitalisierten Welt ist die Nachfrage nach juristischem Fachpersonal auf dem Gebiet Wirtschaft, Wettbewerb und Datenrecht ausgesprochen hoch. Es bieten sich interessante und vielseitige Berufschancen in diesen Fachgebieten. Absolvent:innen können sich etwa für die Tätigkeit als Anwät:in in einer Wirtschaftskanzlei oder als Unternehmensjurist:in qualifizieren; darüber hinaus kommt eine Beschäftigung im Bereich der Verwaltung (etwa beim Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Datenschutzaufsichtsbehörden o.ä.) ebenso in Betracht wie der Beruf des:der Richter:in. Schon während der Studienzeit besteht zudem die Möglichkeit, bei den genannten Bundesbehörden mit Sitz in Bonn praktische Erfahrungen zu sammeln. Gleichermaßen begehrenswerte Berufschancen ergeben sich im Feld des:der Datenschutzbeauftragten sowohl für eine Vielzahl von Unternehmen als auch für Behörden.
Dabei gilt: Immer häufiger bieten sich verknüpfende Tätigkeiten an, die die Themenbereiche kombinieren und das Spektrum der Berufsaussichten maximieren.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt
Neben den Bonner Professor:innen sind auch Honorarprofessor:innen und Lehrbeauftragte der Bundes- und Oberlandesgerichte, von Bundes- und Landesbehörden sowie aus der Anwaltschaft im Schwerpunkt tätig und bieten Seminare, Kolloquien und Vorlesungen an.
Ansprechpartner:innen
Sollten Sie weitergehende Informationen zum Schwerpunktbereich wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schwerpunktkoordinator:innen Prof. Dr. Daniel Zimmer) oder Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider.
Fragen zu den Vorlesungsinhalten beantworten die jeweiligen Dozent:innen, deren Namen dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können. Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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