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Anmeldung

Wie und wo kann ich mich zur FFA für Juristen und Juristinnen anmelden?

Sie müssen bis zum Ablauf der vom Prüfungsausschuss festgelegten Frist einen Antrag auf Zulassung zum von Ihnen gewählten FFA Programm an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür – aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können – finden Sie hier: Zulassungsantrag.

Bitte füllen Sie diesen, wenn möglich elektronisch, aus und schicken uns diesen dann mit allen relevanten Unterlagen als Pdf an ffa(at)jura.uni-bonn.de.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag zu drucken und ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen relevanten Unterlagen versehen persönlich oder per Post/per Fax beim
Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft
Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn
Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn
Fax: 0228-73-62409
einzureichen.

Bei Einwurf in den Hausbriefkasten im Juridicum achten Sie bitte darauf, Ihre Anmeldung NUR in den Briefkasten Nr. 36 (FFA -Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) einzuwerfen!

 

Frist für die Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Juristinnen und Juristen (ab Wintersemester 2023/24): 30.07.2023

Die erforderlichen Einstufungstest für das FFA III Programm zum Wintersemester 2023/24 finden an folgenden Tagen statt:
Schriftliche Prüfung: 21.08.2023
Mündliche Prüfungen: 22./ 23./ 24./ 25.08.2023 (je nach Bedarf auch weniger Tage)