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Transcript of Records

Studierende der Rechtswissenschaft haben nach Ablegung der "Ersten Prüfung" die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität den Grad eines "Master of Laws (L.L.M.)" zu erwerben. Bei einer Bewerbung wird in Universitäten die Vorlage eines so genannten "Transcript of Records" verlangt. Teilweise muss auch bei einer Erasmus- oder Austausch-Bewerbung an einer Partneruniversität ein Transcript of Records eingereicht werden. Ein solches Transcript wird vom Fachbereich ausgestellt.

Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

1. Benutzen Sie bitte den Vordruck des Fachbereichs, den Sie hier herunterladen können: Formular: Transcript of Records als Word-Dokument und verwenden Sie bitte die in der Übersetzungshilfe angegebenen Fachbegriffe. Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Tabellen zum Eintragen der Kurse können bei Bedarf erweitert werden. Eine Erklärung zu den ECTS-Grades finden Sie am Ende des Dokuments.

2. Zuständig für das Transcript ist Frau Bärbel Himpfen in der Auslandskoordination Jura. Mailen Sie bitte die von Ihnen vorbereitete Transcript-Datei (im Word oder OpenOffice-Format) mit den Nachweisen aus Ihrem Studium in gescannter Form an: himpfen(at)jura.uni-bonn.de .

3. Vereinbaren Sie bitte per E-Mail an der oben angegebenen Adresse einen Sprechstundentermin zur Abgleichung Ihrer per E-Mail gesendeten Unterlagen mit den Originalen (Studienbuch, Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichszeugnis, Leistungsnachweise im Original). Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Transcript of Records ohne die Vorlage ihrer vollständigen Unterlagen nicht möglich ist! Falls Sie sich im Ausland befinden und deswegen Ihre Originalunterlagen nicht persönlich vorlegen können, senden Sie bitte beglaubigte Kopien an:

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Frau Bärbel Himpfen

Auslandskoordination Jura

Adenaueralle 24-42

53113 Bonn

Germany                                                                                       

4. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit mindestens 5 Werktage in Anspruch nehmen kann und planen Sie dies in Ihren Vorbereitungen mit ein.

5. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Fachbereich nur Leistungsnachweise der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn beglaubigen kann.