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Anmeldung

Wie und wo kann ich mich zur FFA für Juristen und Juristinnen anmelden?

Folgende Schritte sind zu beachten, wenn Sie sich für die FFA für Juristen und Juristinnen anmelden möchten: 

1. Antragstellung

Sie müssen bis zum Ablauf der vom Prüfungsausschuss festgelegten Frist einen Antrag auf Zulassung zum von Ihnen gewählten FFA Programm an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür - aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können - finden Sie hier: Zulassungsantrag

2. Fristgerechte Versendung des Antrags

Bitte füllen Sie diesen, wenn möglich elektronisch, aus und schicken und diesen mit allen relevanten Unterlagen als Pdf an ffa(at)jura.uni-bonn.de. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag zu drucken und ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen relevanten Unterlagen versehen persönlich oder per Post/ per Fax beim Fachbereichsmanagement Rechtswissenschaft Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn Fax: 0228-73-62409 einzureichen. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten im Juridicum achten Sie bitte darauf, Ihre Anmeldung NUR in den Briefkasten Nr. 36 (FFA - Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) einzuwerfen!

Frist für die Antragstellung auf Zulassung zum FFA-Programm für Jurstinnen und Juristen (ab  Sommersemester 2024): 04.02.2024

3. Absolvierung des Einstufungstest

Darüber hinaus müssen Sie an einem Einstufungstest teilnehmen. Den erforderlichen Einstufungstest für das FFA III Programm zum Sommersemester 2024 findet an folgenden Tagen statt: Schriftliche Prüfung: 01.03.2024 Mündliche Prüfungen: 04./ 05./ 06.03.2024 (je nach Bedarf auch weniger Tage).