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Informationen zu den Auswirkungen der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf das universitäre Prüfungsverfahren ab SoSe 2023

Das nordrhein-westfälische Juristenausbildungsgesetz (JAG) wurde Ende letzten Jahres grundlegend reformiert. Die Änderungen betreffen nicht zuletzt Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium sowie die Erste Prüfung, also das erste Staatsexamen. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, musste der Fachbereich seine Studien- und Prüfungsordnungen reformieren.

Die Amtliche Bekanntmachung ist am 19. Mai 2023 erfolgt, sodass die neuen Prüfungsordnungen mit Wirkung zum SoSe 2023 in Kraft getreten sind. Alle Satzungstexte finden Sie hier:

 

Ein Informationsblatt, dem Sie einige Eckdaten insbesondere zu Übergangsfragen hinsichtlich des Zwischenprüfungsverfahrens entnehmen können, finden Sie hier.

Die Präsentation zu der Inforamtionsveranstaltung vom 12.12.2022 finden Sie hier:

sowie die in der Veranstaltung angekündigten Entwürfe des Fächerkatalogs der Schwerpunktbereiche sowie der Grundlagenfächer hier:

Die geplanten Studienpläne finden Sie hier!

Einen Notenrechner für die Gesamtnotenberechnung der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier (Download).

Einen Antrag auf Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung für die Zwischenprüfung finden Sie hier (Download).

Hinweis für Studienortwechsler: All diejenigen, die ab SoSe 2023 in den Bonner Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft wechseln (oder sich wiedereinschreiben), unterfallen automatisch den Regelungen der neuen Prüfungsordnungen!