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Übungen

Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene sind insgesamt 3 Klausuren und 1 Hausarbeit zu bestehen. Dabei können Teilscheine über lediglich die einzelne Klausur oder Hausarbeit erworben werden. Eine Anmeldung zu den Übungen erfolgt (falls vorgesehen) bei den jeweiligen Lehrstühlen oder Instituten der Übungsleiter*innen; eine elektronische Anmeldung über basis.uni-bonn.de ist nicht nötig/möglich.

Die SPB-Seminarleistung kann nur abgelegt werden, wenn (neben dem Proseminar) zuvor beim Prüfungsamt je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und eine Hausarbeit aus dem Hauptfach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde, nachgewiesen wird. Die Prüfungsleistungen der Übung unterliegen keiner Versuchsbeschränkung.

Sollten die Scheine beim Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht vollständig vorliegen, so sind diese zusammen mit dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Proseminar spätestens bis zur Seminaranmeldung beim Prüfungsamt (in beglaubigter Kopie und möglichst gesammelt) nachzureichen. Spätestens zum Erhalt des Seminarthemas wird der Seminarzulassungsbescheid benötigt, den Sie beim Prüfungsamt Jura erhalten, sobald dort alle erforderlichen Hauptstudiumsscheine vollständig in beglaubigter Kopie eingereicht wurden.

Studierende des Bonner Studiengangs Law and Economics, die mit ihrer Bachelorarbeit das SPB-Seminar ersetzen, reichen die Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen bis zur Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses nach.

Beglaubigungen erhalten sie kostenlos im Dekanat, beim ASTA, Mensa Nassestraße, oder kostenpflichtig bei Bürgerämtern, Behörden etc.. Bitte bringen Sie Kopie und Original zwecks Beglaubigung zu den beglaubigenden Stellen mit (Kopien können dort nicht für Sie angefertigt werden).

Zu Corona-Zeiten genügt die Übersendung der Scheine per Mail an das Prüfungsamt (bitte als einheitliches pdf-Dokument).