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Schwerpunktbereichsstudium im Überblick

Der Fachbereich bietet die folgenden Schwerpunktbereiche an:

Die Inhalte der einzelnen Schwerpunktbereiche sind in Anhang II der Studienordnung verzeichnet.


Anrechnung einer häuslichen Arbeit im Rahmen eines Moot Courts auf die häusliche Arbeit der Schwerpunktbereichsprüfung:

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis eines Moot Courts entweder für die Nichtberücksichtigung eines Semesters bei der Berechnung der Freiversuchsfrist verwendet werden kann oder stattdessen (vgl. § 25 Abs. 4 JAG NRW) neben der regulär in dem Moot Court zu erbringenden Leistung (nach Absprache mit dem Dozent:innen) eine themenverwandte häusliche Arbeit als Teilleistung im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung erstellt werden kann. Hinsichtlich der Anerkennung eines Moot Courts bei Studienortwechsler:innen nach Bonn oder der Anerkennung eines im Ausland erbrachten Moot Courts ist zu beachten, dass diese nicht pauschal erfolgen kann, sondern vielmehr einer Überprüfung bedarf (die bloße Teilnahme genügt insofern nicht, um die Seminararbeit zu ersetzen).

Wichtig! Die Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen auf Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung erfordert - auch für Studienortwechsler:innen - die Anmeldung der Prüfungsleistung vor Ablegung der Prüfungsleistung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses!