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Hinweise für Klausuren

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  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind möglich. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung bei der Übersicht der Klausurtermine
  • Bitte erscheinen Sie zu den Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Bearbeitungszeit: Jeweils 120 Minuten, soweit keine besonderen Angaben (die Klausuren beginnen s.t.)
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Verstöße können als Täuschungsversuch im Sinne der SPB-PO gewertet werden. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata, Register) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt (schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich sanktioniert werden).
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches, (kabellosen Bluetooth-)Kopfhörern o.ä. während der Klausur ist nicht gestattet! Dies gilt auch für Toilettengänge. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Das Beisichführen o.g. Geräte – während der Prüfung und bei Toilettengängen - kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden. Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen oder sie ausgeschaltet der Klausuraufsicht zu überlassen bzw. die Tasche mit den o.g. mitgeführten elektronischen Geräten vorne im Hörsaal abzulegen.
  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden. Weitere Hinweise zum Rücktrittsverfahren und Formulare, die das Verfahren erleichtern können, finden Sie hier.