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FAQ - Frequently Asked Questions

Nachfolgend greifen wir die in der Vergangenheit am häufigsten gestellten Fragen auf und möchten Ihnen diese möglichst verständlich erklären. 

Fehlt etwas? Schreiben Sie uns.

I. Einschreibung

Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) der Universität Bonn ist zum 1., 2. 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studierendensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren an der Universität Bonn

Wegen aller mit der Bewerbung zusammenhängenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

Ab dem 5. Fachsemester ist eine zulassungsfreie Einschreibung ohne vorheriges Bewerbungsverfahren möglich: Nähere Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester

Die Einschreibungsfristen werden vom Studierendensekretariat bekannt gegeben. Diese Fristen unterscheiden sich nach dem Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer und nach dem Verfahren freier Einschreibung für zum Beispiel Studienortwechsler:innen ab dem 5. Fachsemester.

Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Sie können sich auch persönlich an das Studierendensekretariat wenden: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

Ihr denkt darüber nach, Jura zu studieren und würdet gerne einen Einblick in die Inhalte des Jurastudiums erhalten?

Wir bieten die Möglichkeit eines (digitalen) Schnupperprogramms an. Dies beinhaltet drei Veranstaltungen in den grundlegenden Rechtsgebieten (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht) und vermittelt einen umfassenden Überblick über die Inhalte und Arbeitsweisen im Studium. Dabei beantworten wir natürlich auch eure allgemeinen Fragen. 

Wenn ihr als Gruppe von mindestens 10 Schüler*innen oder als Klasse/ Kurs Interesse daran habt, schreibt uns gerne eine Mail an fachstudienberatung@~@jura.uni-bonn.de.

Die geänderte PO gilt zum Start des WS 23/24.

  • In folgender Liste der Partneruniversitäten finden Sie alle aktuellen Erasmus-Partneruniversitäten und nicht-europäischen Partneruniversitäten aus dem Programm des Fachbereichs.
  • Daneben besteht die Möglichkeit, als Free Mover an einer ausländischen Universität zu studieren.
  • Beachten Sie auch die Kooperationen der Universität für das nicht-europäische Ausland. Weitergehende Informationen finden Sie unter Studium im nicht-europäischen Ausland  unter Punkt 2. Kooperationen der Universität.

Meldungen bzw. News schneller veröffentlichen 

Meldungen bzw. News können mit den bereits für jeden TYPO3-Benutzer angelegten Lesezeichen schneller veröffentlicht werden:

  1. Klicken Sie auf das  Stern-Symbol neben der "Abmelden" Schaltfläche.
  2. Wählen Sie aus, was veröffentlicht werden soll (Meldung unter "Aktuelles", Seminarankündigung oder Stellenanzeige).
  3. Nachdem das Lesezeichen angeklickt wird, öffnet sich automatisch das Formular, mit welchem die Meldung bzw. News erstellt werden kann.
  4. Tragen Sie alle notwendigen Informationen ein und speichern Sie diese mit dem  Disketten-Symbol ab.

Die neue Meldung bzw. News erscheint sofort auf der Seite. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, vergewissern Sie sich, ob das Häkchen "Verbergen" in der Meldung bzw. News deaktiviert worden ist und das Stat- und Stoppdatum korrekt ist.

  • Die Webseite  Mobility-Onlineist die zentrale Einrichtung für die Verwaltung aller erasmusspezifischen Dokumenten.
  • Nach vollständigem Ausfüllen der Dokumente in Mobility Online erhalten Sie eine Zusage für den Erasmus-Mobilitätszuschuss vom Dezernat Internationales. Die Auswahl durch den Fachbereich bedeutet zunächst nur die Zusage für den Erasmus-Studienplatz und noch nicht für den Erasmus-Mobilitätszuschuss.

Staat Stadt/Universität Sprache (Abk. s.u.) maximale Aufenthaltsdauer Platzanzahl 
Chile Santiago de Chile – Universidad de ChileS (*)2 Sem.2
Kolumbien Bogotá – Pontificia Universidad JaverianaS (*)2 Sem.2
Taiwan Taipeh - National Taiwan UniversityE2 Sem.2
USADemorest, Georgia – Piedmont UniversityE2 Sem.2
Bei Interesse an einem Aufenthalt vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin
VR China Shanghai - Universität TongjiE2 Sem.2
 Xiam Xiamen - Universität XiamenE (*)2 Sem2

 

Hinweis: an den asiatischen Universitäten ist eine Teilnahme an den englischsprachigen Vorlesungen der Master-Programme möglich. Für die Bewerbung sind deshalb Englisch-Kenntnisse  auf mindestens B2-Niveau erforderlich


Nach Abgabe der Bewerbung erhalten Sie von der Auslandskoordination bis spätestens Ende Februar eine Zu- oder Absage.

  • Teilen Sie bitte innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist mit, ob Sie den angebotenen Studienplatz annehmen möchten. 
  • Sofern Sie eine Absage erhalten haben sollten, können Sie sich im Rahmen des Nachrückverfahrens auf andere Universitäten bewerben.
  • Dazu erhalten die Bewerber nach der Absage eine weitere Mail mit einer Liste der noch freien Plätze und allen sonstigen wichtigen Informationen zum weiteren Verfahren. In dieser Mail werden Ihnen neue Fristen genannt, bis zu deren Ende Sie sich zurückmelden können. Vorherige erneute Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Nachrückverfahren und dem aktuellen Stand der Vergabe vor dieser Mail ab. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen.
  • Wir sind bemüht, allen Studierenden ein Auslandssemester zu ermöglichen. Im Rahmen der verfügbaren Plätze kann in der Regel allen ein Angebot gemacht werden, ein Auslandssemester wahrzunehmen.
  • Ggf. wird nach dem ersten auch noch ein zweites Nachrückverfahren durchgeführt.

Seiten im Seitenbaum anhand des Namens oder der Seiten-ID filtern ...

Mit der Funktion "Baum filtern" kann nach Seitennamen und Seiten-IDs gesucht werden. Ein Klick auf das  Filter-Symbol blendet ein Texteingabefeld ein, in welches man einen Seitennamen (mind. drei Buchstaben) oder eine Seiten-ID.

Die ID wird beim Aufruf der Seite in der Adresszeile des Browsers angezeigt oder wenn man mit der Maus im Seitenbaum auf ein  Seiten-Symbol fährt und kurz wartet. 

Eine Suche startet gleich nach der Eingabe, ohne dass die Eingabetaste gedrückt werden muss. Der Suchbegriff wird dabei in den Ergebnissen hervorgehoben.

Für den Zugriff auf das Backend benötigen Sie:

  • Eine Internetverbindung
  • Einen Benutzernamen und das dazugehörige Passwort

Der Anmeldevorgang wird in dieser Anleitung beschrieben. Bei einer Fehlermeldung während des Anmeldevorgangs ist es wahrscheinlich, dass entweder der Benutzername oder/und das Passwort fehlerhaft ist.

HINWEIS:
Die EDV-Abteilung kann ein Benutzerpasswort nicht auslesen. Sollte weder Ihnen noch Ihren Kollegen das richtige Passwort bekannt sein, muss es durch ein Neues ersetzt werden.

Bitte kontaktieren Sie in so einem Fall die EDV-Abteilung.

Das über zwei Semester und insgesamt 12 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer vertieften Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit im englischsprachingen Raum. DAs FFA-LPP aufUNIcert Stufe IV ist von einem hohen Praxisanteil geprägt und soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, das nötige fachsprachliche Niveau und die erforderlichen Kenntnisse des materiellen Rechts und der Arbeitsweisen zu erlangen, um als Berufsanfänger oder Berufsanfängerin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei des anglo-amerikanischen Rechtsraumes arbeiten zu können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen unter anderem die Möglichkeit Präsentationen  zu halten und Bewerbungsgespräche  in englischer Sprache zu führen.

Gleichzeitig werden Schreibfertigkeiten auf einem hohen Niveau gefordert. Im 2. FFA-LPP Semester werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einer Universität im englischsprachigen Ausland eingeschrieben sein (z. Zt. University of Southern Queensland, Australien) und dort im Rahmen eines Lernstudiums an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinfachte Bedingungen zur Aufnahme eines L.LM Studiums an der ausländischen Universität.

Das über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer fundierten Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache ebenso wie der intensiven Bearbeitung ausgewählter Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts, internationaler und rechtsvergleichender Fragestellungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen genau die Kenntnisse von Sprache und Recht des anglo-amerikanischen Raums, die in der heutigen Berufswelt für Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen wichtig sind. Themen aus den Kernbereichen des Common Law sind dabei genauso umfasst wie solche aus dem Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spannende Einblicke in diese häufig ganz andere (Rechts-)Kultur und erweitern ihren Horizont.

Das über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer fundierten Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache ebenso wie der intensiven Bearbeitung ausgewählter Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts, internationaler und rechtsvergleichender Fragestellungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen genau die Kenntnisse von Sprache und Recht des anglo-amerikanischen Raums, die in der heutigen Berufswelt für Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen wichtig sind. Themen aus den Kernbereichen des Common Law sind dabei genauso umfasst wie solche aus dem Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spannende Einblicke in diese häufig ganz andere (Rechts-)Kultur und erweitern ihren Horizont.

Das über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer fundierten Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache ebenso wie der intensiven Bearbeitung ausgewählter Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts, internationaler und rechtsvergleichender Fragestellungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen genau die Kenntnisse von Sprache und Recht des anglo-amerikanischen Raums, die in der heutigen Berufswelt für Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen wichtig sind. Themen aus den Kernbereichen des Common Law sind dabei genauso umfasst wie solche aus dem Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer spannende Einblicke in diese häufig ganz andere (Rechts-)Kultur und erweitern ihren Horizont.

Das über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer fundierten Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache ebenso wie der intensiven Bearbeitung ausgewählter Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts, internationaler und rechtsvergleichender Fragestellungen. Die Teilnehmer:innen erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen genau die Kenntnisse von Sprache und Recht des anglo-amerikanischen Raums, die in der heutigen Berufswelt für Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen wichtig sind. Themen aus den Kernbereichen des Common Law sind dabei genauso umfasst wie solche aus dem Verfassungs- und Wirtschaftsrecht. Gleichzeitig erhalten die Teilnehmer:innen spannende Einblicke in diese häufig ganz andere (Rechts-)Kultur und erweitern ihren Horizont.

Nein, es wird lediglich ein acht-bis zwölfwöchiges Praktikum im englischsprachigen Ausland empfohlen. Sie werden bei der Vorbereitung von uns unterstützt. In dem Kurs „legal pracice skills“ haben Sie unter anderem die Möglichkeit ein Bewerbungstraining zu absolvieren und ein Bewerbungsschreiben zu verfassen. Zudem bieten wir die Ausstellung eines „letter of recommendation“ an.

Das Ausbildungsprogramm ist wie folgt geplant. Bitte beachten Sie aber, dass sich Änderungen an allen Kursinhalten ergeben können:

Erstes FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Legal Vocabulary - Discussing Legal Concepts - Presentations“: 4 SWS, wöchentlich

The course will, through the theme of legal concepts, encourage students to acquire new vocabulary and knowledge of legal concepts, to gather information, discuss and debate and present this information to the class.
Some Of the Subjects of the Course Are:
The Jury System
Joint Enterprise
Capital Punishment
Introduction to the Common Law Contract
Case-Law

 This course is a Language Course with Law as Subject Matter. The purpose of the course is to give students a broad overview of the subjects while maximising the use of the English language. Therefore, class hours will be made up of as much exposure to the language as possible: speaking (discussions, debate, and presentations), reading, writing (essay on a legal subject), audio-visual and clarification of language structures and vocabulary - Group Work with the goal of language output in the form of presentations, discussion and debate will also be implemented.
Furthermore, during the course, students are required to give at least one individual presentation on a legal subject. Ample time, instruction, guidance and assistance on presentation techniques are given by the teacher.
During the course, we will only speak English from start to end. In summary, the course is highly-focused on student contribution and is not a traditional "frontal" lecture course; students are encouraged in class to gather information and communicate it to the class – Active Language  Participation Is Required.

Kurs 2: „English vocabulary for law: Legal research“: 2 SWS, vorauss. Blockveranstaltung

Vertiefung der rechtssprachlichen Fähigkeiten der teilnehmenden   Studierenden sowie Vermittlung der Methodik der juristischen Recherche-/Forschungsarbeit (beispielsweise im Wege der Veranstaltung eines „Mini-Moot-Courts“)

Zweites FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Core subjects of Common Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung zentraler Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u. a. anhand der Diskussion sog. „landmark cases“

Kurs 2: „US constitutional law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Verfassungsrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Kurs 3: „Civil litigation in the United States“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Zivilprozessrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Drittes FFA-Semester: insgesamt 4 SWS

Kurs 1: „International Commercial Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung von Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veranstaltung umfasst Themen aus den Bereichen des internationalen Wirtschaftsprivatrechts wie auch des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Kurs 2: „International Arbitration“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltung

Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des internationalen Schiedsverfahrensrechts.

Das Ausbildungsprogramm ist wie folgt geplant. Bitte beachten Sie aber, dass sich Änderungen an allen Kursinhalten ergeben können:

Erstes FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Legal Vocabulary - Discussing Legal Concepts - Presentations“: 4 SWS, wöchentlich

The course will, through the theme of legal concepts, encourage students to acquire new vocabulary and knowledge of legal concepts, to gather information, discuss and debate and present this information to the class.
Some Of the Subjects of the Course Are:
The Jury System
Joint Enterprise
Capital Punishment
Introduction to the Common Law Contract
Case-Law

 This course is a Language Course with Law as Subject Matter. The purpose of the course is to give students a broad overview of the subjects while maximising the use of the English language. Therefore, class hours will be made up of as much exposure to the language as possible: speaking (discussions, debate, and presentations), reading, writing (essay on a legal subject), audio-visual and clarification of language structures and vocabulary - Group Work with the goal of language output in the form of presentations, discussion and debate will also be implemented.
Furthermore, during the course, students are required to give at least one individual presentation on a legal subject. Ample time, instruction, guidance and assistance on presentation techniques are given by the teacher.
During the course, we will only speak English from start to end. In summary, the course is highly-focused on student contribution and is not a traditional "frontal" lecture course; students are encouraged in class to gather information and communicate it to the class – Active Language  Participation Is Required.

Kurs 2: „English vocabulary for law: Legal research“: 2 SWS, vorauss. Blockveranstaltung

Vertiefung der rechtssprachlichen Fähigkeiten der teilnehmenden   Studierenden sowie Vermittlung der Methodik der juristischen Recherche-/Forschungsarbeit (beispielsweise im Wege der Veranstaltung eines „Mini-Moot-Courts“)

Zweites FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Core subjects of Common Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung zentraler Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u. a. anhand der Diskussion sog. „landmark cases“

Kurs 2: „US constitutional law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Verfassungsrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Kurs 3: „Civil litigation in the United States“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Zivilprozessrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Drittes FFA-Semester: insgesamt 4 SWS

Kurs 1: „International Commercial Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung von Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veranstaltung umfasst Themen aus den Bereichen des internationalen Wirtschaftsprivatrechts wie auch des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Kurs 2: „International Arbitration“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltung

Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des internationalen Schiedsverfahrensrechts.

Um sich für das nächste Semester für die Bonner FFA anzumelden, müssen Sie unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist einen Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür – aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können – finden Sie <link file:1883 - download Herunterladen>hier</link>.

Die jeweilige Anmeldefrist entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen unter www.jura.uni-bonn.de/aktuelles/ sowie den Aushängen im Juridicum.

Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie versehen mit allen relevanten Unterlagen fristgerecht persönlich oder per Post/per Fax beim

 

Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn

Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn

Fax: 0228-73-62409

oder Postfach 36 (bei den Hausmeistern im Juridicum)

 

ein.

 

Alternativ können Sie sich auch via Mail bewerben: füllen Sie dafür den Antrag digital aus und schicken uns diesen mit allen relevanten Unterlagen als PdF an ffa@jura.uni-bonn.de

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests (zum Auswahlverfahren vgl. Punkt 5) später, welche Bewerber:innen zugelassen werden. Dazu erhalten alle Bewerber:innen spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 

Im zweiten FFA-LPP-Semester werden Sie als Studentin oder Student an der University of Southern Queensland eingeschrieben sein. Sie können online an Vorlesungen teilnehmen und mit den dortigen Studenten und Studentinnen sowie Professorinnen und Professoren chatten. Es wird 2-3 assesments und eine Abschlussprüfung geben, auf die Sie sich gut vorbereiten müssen. Sie sollten sich dessen bewusst sein, dass die Abschlussprüfung viel Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt und nicht einfach ist.

Jedes Modul der Bonner FFA schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab.

Das Programm selbst schließt zudem mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das dritte FFA-Semester ab. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 60 Minuten, die Klausur 150 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "<link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote fremdsprachen ffa-auf-unicertr-stufe-iii abschlusspruefung _top external-link-new-window>Abschlussprüfung".

Der Termin einer Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten wird noch bekannt gegeben.

 

 

 

 

Jedes Modul der Bonner FFA schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab.

Das Programm selbst schließt zudem mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das dritte FFA-Semester ab. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 60 Minuten, die Klausur 150 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "<link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote fremdsprachen ffa-auf-unicertr-stufe-iii abschlusspruefung _top external-link-new-window>Abschlussprüfung".

Der Termin einer Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten wird noch bekannt gegeben.

 

 

 

 

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z. B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zur Bonner FFA für Juristinnen und Juristen durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 

Jedes Modul des FFA-LPP schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab.

Zudem werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der University of Southern Queensland eingeschrieben und nehmen im Wege eines Online-Fernstudiums ebenfalls an den dort angebotenen Abschlussprüfungen teil.

Das FFA-LPP schließt mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das zweite FFA-LPP-Semester ab.

Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 90 Minuten, die Klausur dauert insgesamt 210 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“.

Der Termin einer Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten wird jeweils im Sommersemester stattfinden.

Seit dem WiSe 2011/2012 ist das Programm durch den Arbeitskreis für Sprachenzentren UNIcert® akkreditiert. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe III vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachenzentren (AKS).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb der Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.
Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die <link http: www.unicert-online.org _blank external-link-new-window>Seite von UNIcert im Internet.

Da als Träger der UNIcert©-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser Programm nun unter dem (organisatorischen) "Dach" des Sprachlernzentrums bzw. damit der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Es ändert sich dadurch u. a. die Besetzung des Prüfungsausschusses. Diesem wird aber auch weiterhin ein Hochschullehrer oder Mitarbeiter unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms angehören.

Seit dem 21.08.2017 bzw. dem Wintersemester 2017/2018 gilt die neue Prüfungsordnung (PO), Sie finden diese <link https: www.ikm.uni-bonn.de sprachlernzentrum unicert po-unicert-21.08.2017 _blank external-link-new-window>hier.

Seit dem WiSe 2011/2012 ist das Programm durch den Arbeitskreis für Sprachenzentren UNIcert® akkreditiert. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe III vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachenzentren (AKS).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb der Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.
Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die <link http: www.unicert-online.org _blank external-link-new-window>Seite von UNIcert im Internet.

Da als Träger der UNIcert©-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser Programm nun unter dem (organisatorischen) "Dach" des Sprachlernzentrums bzw. damit der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Es ändert sich dadurch u. a. die Besetzung des Prüfungsausschusses. Diesem wird aber auch weiterhin ein Hochschullehrer oder Mitarbeiter unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms angehören.

Seit dem 21.08.2017 bzw. dem Wintersemester 2017/2018 gilt die neue Prüfungsordnung (PO), Sie finden diese <link https: www.ikm.uni-bonn.de sprachlernzentrum unicert po-unicert-21.08.2017 _blank external-link-new-window>hier.

Alle Bewerber:innen müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben. Die Klausur dauert 90 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. Die Termine für den Einstufungstest finden Sie unter FFA-Aktuelles, diese Daten werden Ihnen auch in Ihrer persönlichen Einladung mitgeteilt.

Wir testen Sie auf Niveau B2, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: Exam English.

Der Einstufungstest findet immer via Zoom statt.

Ja, Sie können sich gut vorbereiten.
Für den schriftlichen Teil des Einstufungstests empfehlen wir Ihnen, folgende grammatische Formen zu wiederholen:

simple present, present and past continuous, simple past, present and past perfect, future tenses (going to / will); conditionals and passive forms of verbs.

Es ist zudem sinnvoll, sich näher mit den folgenden Themen zu befassen. Die entsprechenden Wendungen können beim Verfassen eines freien Texts und für die freie Rede im mündlichen Teil des Einstufungstests hilfreich sein.

  • Linking / order language: e.g. firstly, … / in addition, …
  • Contrasting: e.g. in contrast, …
  • Examples: e.g. for instance, …
  • Sum up / conclude: e.g. in brief, … / to conclude, …
  • Cause and effect: e.g. therefore, … as a result, …
  • Emphasise: e.g. in particular …
  • Express opinion: e.g. to my mind …, the way I see it …
  • Express agreement: e.g. I see your point.
  • Express disagreement: e.g. I’m afraid I have to disagree with (that / you).
  • Express agreement and adding another point of view: e.g. I see what you mean.
  • Asking for clarification: e.g. sorry, I don’t know what that word means / sorry, I don’t follow you.
  • Explaining: e.g. allow me to clarify.
  • Suggesting: e.g. I’d (like to) suggest …
  • Justifying: e.g. I believe this because …
  • Advantages / disadvantages: e.g. the advantages would be (are) … / there are some disadvantages such as …
  • Explaining: e.g. I mean …, what I mean is…
  • Balancing points of view: e.g. on the one hand, …, on the other hand, …
  • Importance: e.g. this is vitally important / this is essential

Zudem ist es immer hilfreich, so viel wie möglich in englischer Sprache zu lesen und – in Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Tests – auch zu hören. Dies können Sie beispielsweise auf den folgenden beiden Internetseiten tun:
BBC Sounds
The Guardian - Law​​​​​​​

Es sind keine Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts für den Einstufungstest erforderlich.

Das FFA Language Professional Program ist, ebenso wie die Bonner FFA für Juristinnen und Juristen, durch den Arbeitskreis für Sprachzentren UNIcert® akkreditiert worden. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe IV vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachzentren (AKS).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb von Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.
Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die Seite www.unicert-online.org im Internet.

Im Rahmen der Einführung des FFA-LPP wurde gemeinsam mit dem Sprachlernzentrum eine neue Studien- und Prüfungsordnung erarbeitet, die die Philosophische Fakultät im Juli 2017 beschlossen hat und die ab dem Wintersemester 2017/2018 in Kraft tritt. Sie finden die Ordnung demnächst hier. Da als Träger der UNIcert ®-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser neues Programm unter dem (organisatorischen) „Dach“ des Sprachlernzentrums bzw. damit an der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Dem Prüfungsausschuss UNIcert® gehört nach wie vor ein Hochschullehrer oder Mitarbeiter unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms an.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Die Veranstaltungen im ersten Programmsemester finden beispielsweise am Freitagnachmittag bzw. als Blockveranstaltung, auf Wochenenden verteilt, statt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Die Veranstaltungen im ersten Programmsemester finden beispielsweise am Freitagnachmittag bzw. als Blockveranstaltung, auf Wochenenden verteilt, statt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Ja. In jedem Semester wird – bei ausreichender Nachfrage (mindestens 8 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest) – ein neuer Kurs zusammengestellt werden.

Ja. In jedem Semester wird – bei ausreichender Nachfrage (mindestens 8 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest) – ein neuer Kurs zusammengestellt werden.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Die Auswahl der Teilnehmer:innen findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Sofern sich mehr gleich geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl im Wege des Losverfahrens.

Nein, der Einstieg in das FFA-LPP ist jeweils nur im Wintersemester möglich –bei ausreichend Nachfrage (mindestens 6 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest).

Die Teilnahme selbst ist kostenfrei. Sie werden allerdings diverse Lehrbücher/Lexika/sonstige Literatur anschaffen müssen und sollten dafür pro Semester vorsorglich ca. 50-100 Euro einplanen. Falls Exkursionen unternommen werden sollten, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu.

Die Teilnahme selbst ist kostenfrei. Sie werden allerdings diverse Lehrbücher/Lexika/sonstige Literatur anschaffen müssen und sollten dafür pro Semester vorsorglich ca. 50-100 Euro einplanen. Falls Exkursionen unternommen werden sollten, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu.

Ja, der Einstufungstest ist in jedem Falle obligatorisch, da die Auswahl der Teilnehmer:innen ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Tests vorgenommen wird.

Ja, bei erfolgreicher Teilnahme kann bei den Landesjustizprüfungsämtern ein Freisemester beantragt werden, vgl. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW. Ein Freiversuch im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW ist aber nur dann möglich, wenn der Prüfling sich bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung meldet. Bei der Berechnung dieser Semesterzahl bleibt ein Semester unberücksichtigt, wenn die oder der Studierende an einer inländischen Hochschule nachweislich erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat, die sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden erstreckte.

Bitte beachten Sie:
Ein Freisemester mit Blick auf die Berechnung der Semesteranzahl des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW wird seitens der staatlichen Justizprüfungsämter in NRW nur dann gewährt, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen - in diesem Fall also der erfolgreiche Abschluss der fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Ausbildung - bei Meldung zum Examen nachgewiesen wird.
Wenn Sie mit der Bonner FFA für Juristinnen und Juristen erst in einem höheren Semester beginnen und absehbar ist, dass Sie diese erst außerhalb der Freiversuchsfrist beenden werden, so können Sie die FFA-Ausbildung für die Dauer des staatlichen Prüfungsverfahrens unterbrechen, um sich die Möglichkeit des Freiversuchs zu erhalten. Sie können die FFA für Juristinnen und Juristen dann in einem späteren Semester wieder aufnehmen, sofern Sie nach der staatlichen Prüfung noch als Studierende oder Studierender in Bonn eingeschrieben sein werden (z. B. wegen der Absolvierung des Schwerpunktbereichs). In diesem Fall erhalten Sie für die Absolvierung der FFA für Juristinnen und Juristen allerdings natürlich kein gesondertes Freisemester, das Sie in diesem Fall aber auch nicht benötigen.
Bitte informieren Sie uns sehr frühzeitig, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA-Ausbildung unterbrechen möchten. Wir benötigen diese Information, damit wir mit Blick auf die maximale Teilnehmerzahl von 25 Studierenden in unseren Kursen planen und einen möglichst nahtlosen Anschluss für Sie gewährleisten können.

Ja, bei erfolgreicher Teilnahme kann bei den Landesjustizprüfungsämtern ein Freisemester beantragt werden, vgl. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW. Ein Freiversuch im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW ist aber nur dann möglich, wenn der Prüfling sich bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung meldet. Bei der Berechnung dieser Semesterzahl bleibt ein Semester unberücksichtigt, wenn die oder der Studierende an einer inländischen Hochschule nachweislich erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat, die sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden erstreckte.

Bitte beachten Sie:
Ein Freisemester mit Blick auf die Berechnung der Semesteranzahl des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW wird seitens der staatlichen Justizprüfungsämter in NRW nur dann gewährt, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen - in diesem Fall also der erfolgreiche Abschluss der fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Ausbildung - bei Meldung zum Examen nachgewiesen wird.
Wenn Sie mit der Bonner FFA für Juristinnen und Juristen erst in einem höheren Semester beginnen und absehbar ist, dass Sie diese erst außerhalb der Freiversuchsfrist beenden werden, so können Sie die FFA-Ausbildung für die Dauer des staatlichen Prüfungsverfahrens unterbrechen, um sich die Möglichkeit des Freiversuchs zu erhalten. Sie können die FFA für Juristinnen und Juristen dann in einem späteren Semester wieder aufnehmen, sofern Sie nach der staatlichen Prüfung noch als Studierende oder Studierender in Bonn eingeschrieben sein werden (z. B. wegen der Absolvierung des Schwerpunktbereichs). In diesem Fall erhalten Sie für die Absolvierung der FFA für Juristinnen und Juristen allerdings natürlich kein gesondertes Freisemester, das Sie in diesem Fall aber auch nicht benötigen.
Bitte informieren Sie uns sehr frühzeitig, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA-Ausbildung unterbrechen möchten. Wir benötigen diese Information, damit wir mit Blick auf die maximale Teilnehmerzahl von 25 Studierenden in unseren Kursen planen und einen möglichst nahtlosen Anschluss für Sie gewährleisten können.

In der ersten Stunde Ihres ersten FFA-Kurses erhalten Sie alle erforderlichen Informationen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Fremdsprachenausbildung jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle ihre Fragen.

Die Teilnahme selbst ist kostenfrei. Sie werden allerdings diverse Lehrbücher/Lexika/sonstige Literatur anschaffen müssen und sollten dafür pro Semester vorsorglich ca. 50-100 Euro einplanen. Falls Exkursionen unternommen werden sollten, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu. Sollten Sie zudem das empfohlene sechs- bis achtwöchige Praktikum im englischsprachigen Ausland absolvieren, so müssten Sie ebenfalls für alle anfallenden Kosten selbst aufkommen.

Nein, da die Beantragung eines Freisemesters eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung von mindestens 16 SWS Umfang voraussetzt, vgl. § 25 Abs.2 Nr. 4 JAG NRW. Das FFA-LPP umfasst hingegen nur 12 SWS.

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Genauere Termine finden Sie unter Basis Uni Bonn ⇒ Vorlesungsverzeichnis ⇒ Alle Veranstaltungen ⇒ Rechtswissenschaft ⇒ Hauptfachstudiengang ⇒ Zusatzangebote ⇒ Fremdsprachenausbildung ⇒ Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA UNICert Stufe III).

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-Programms ist für die Teilnehmenden in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in § 4 der Prüfungsordnung zur FFA für Juristinnen und Juristen (2017). Vor einer entsprechenden Antragstellung sollten Sie aber im jeweiligen Einzelfall gemeinsam mit uns und ggf. auch dem jeweiligen JPA klären, ob eine Anerkennung negative Auswirkungen auf eine Freisemestergewährung durch das JPA haben könnte (insbesondere bei im Ausland erworbenen Scheinen kann das problematisch sein, da das JAG NRW in § 25 Abs. 2 Nr. 4 eine an einer inländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung verlangt) und aus diesem Grund für Sie möglicherweise nicht in Betracht kommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vorab an uns.

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-Programms ist für die Teilnehmenden in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in § 4 der Prüfungsordnung zur FFA für Juristinnen und Juristen (2017). Vor einer entsprechenden Antragstellung sollten Sie aber im jeweiligen Einzelfall gemeinsam mit uns und ggf. auch dem jeweiligen JPA klären, ob eine Anerkennung negative Auswirkungen auf eine Freisemestergewährung durch das JPA haben könnte (insbesondere bei im Ausland erworbenen Scheinen kann das problematisch sein, da das JAG NRW in § 25 Abs. 2 Nr. 4 eine an einer inländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung verlangt) und aus diesem Grund für Sie möglicherweise nicht in Betracht kommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vorab an uns.

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-LPP ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in Anlage 3, Punkt 2.4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Ja, es gibt jeweils zu Semesterende eine Informationsveranstaltung. 

Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in "<link https: www.jura.uni-bonn.de aktuelles _blank external-link-new-window>Aktuelles" auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Ja, es gibt jeweils zu Semesterende eine Informationsveranstaltung. 

Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in "<link https: www.jura.uni-bonn.de aktuelles _blank external-link-new-window>Aktuelles" auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Grundsätzlich können Sie – soweit Sie bei Antritt des Aufenthaltes mind. das 1. Studienjahr abgeschlossen haben und noch nicht graduiert sind – zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums im Ausland studieren.

Folgende Aspekte sind allerdings bei der Festlegung des Zeitpunkts zu beachten:

  • Die Zwischenprüfung sollte abgeschlossen sein, da Sie gute Grundlagenkenntnisse im deutschen Rechts erworben haben sollten, um sich in eine ausländische Rechtsordnung einarbeiten zu können:
    • Studierende nach Zwischenprüfungsordnung 2015: Empfohlen wird das Absolvieren eines Auslandssemesters ab dem 4. Fachsemester. Studierende, die dem Regelstudienverlauf entsprechend ihre Zwischenprüfungsleistungen in den ersten 2 Fachsemestern erbracht haben, können das 3. Fachsemester zum Nachholen nicht bestandener Zwischenprüfungsleistungen nutzen, falls erforderlich.
    • Studierende nach Zwischenprüfungsordnung 2023: Empfohlen wird das Absolvieren eines Auslandssemesters ab dem 5. Fachsemester. Studierende, die dem Regelstudienverlauf entsprechend ihre Zwischenprüfungsleistungen in den ersten 3 Fachsemestern erbracht haben, können das 4. Fachsemester zum Nachholen nicht bestandener Zwischen-prüfungsleistungen nutzen, falls erforderlich.
  • In keinem Fall sollte während der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die intensive Examensvorbereitung durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
  • Soweit Sie das Schwerpunktbereichsstudium im Anschluss an die staatliche Pflichtfachprüfung planen, sollte der Auslandaufenthalt im Schwerpunktbereichsstudium erst nach dem mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgen.

2. Antwort

Auf folgenden Seiten finden Sie alle Informationen des Dezernats Internationales:

  • Das Team der Auslandskoordination nominiert Sie bei der ausländischen Partneruniversität (eine eigene Anmeldung ist nicht wirksam), nachdem Sie Ihren Erasmusplatz angenommen und sich beim International Office registriert haben.
  • Die Erasmus-Koordination der Partneruniversität nimmt danach per E-Mail direkten Kontakt zu Ihnen auf und übermittelt Ihnen die notwendigen Informationsmaterialien. Häufig erhalten Sie auch ein Anmeldeformular, das Sie unbedingt sofort bearbeiten sollten und fristgerecht an die Universität zurücksenden müssen.

Zu Ihrer Information wurde die Informationsübersicht zu den Gastuniversitäten erstellt.

Neben dem Koorperationen des Fachbereiches gibt es auch die Möglichkeit, über Kooperationen der Universität ins Ausland zu gehen. Das "Global Exchange Program" bietet die Möglichkeit für Auslandsaufenthalte weltweit bei weiteren Partner-Universitäten.

Für die Bewerbung, Auswahl der Kandidat:innen etc. ist das Dezernat Internationales Ihr Ansprechpartner. Diese führen ein eigenes Bewerbungsverfahren mit eigenen Anforderungen durch. Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich daher direkt an das Dezernat Internationales.

Hinweis: Die Verfahren haben Bewerbungsfristen, die sich von den Fristen des Fachbereiches unterscheiden.

Mit der Funktion "Lesezeichen erzeugen" können Seiten schneller aufgerufen werden. Das ist insbesondere für Unterseiten empfehlenswert, auf denen regelmäßige Änderungen notwendig sind und die erst im Seitenbaum durch Aufklappen von anderen Seiten angezeigt werden.

Ein neues Lesezeichen wird mit dem weißen Stern-Symbol erzeugt. Es befindet sich unterhalb des Suchfeldes im Backend oben rechts (in der Abbildung unten rot umrandet). Die anschließende Frage, ob ein Lesezeichen erstellt werden soll, muss mit der Schaltfläche "OK" bestätigt werden.

Die so erstellten Lesezeichen können mit dem Stern-Symbol ganz links neben dem Suchfeld angezeigt und mit einem Mausklick ausgewählt werden (in der Abbildung unten grün umrandet). Dort können die Lesezeichen auch Umbenannt, zur besseren Übersicht in Gruppen eingeteilt oder wieder gelöscht werden.

Der Zugriff auf die Zwischenablage funktioniert am einfachsten über die Tastenkombinationen STRG-C und STRG-V.

Im RTE gibt es auch Schaltflächen für das Kopieren, Ausschneiden und Einfügen von Inhalten. Der Zugriff auf die Zwischenablage ist allerdings nicht mit jedem Browser möglich. Aus Sicherheitsgründen ist der Zugriff beschränkt. Diverse Erweiterungen, die diese Sicherheitseinstellung deaktivieren, funktionieren häufig nur bis zum nächsten Update des Browsers.

Markieren Sie den Inhalt und benutzen Sie alternativ folgende Tastenkombinationen:

  • STRG und  C =   Kopieren
  • STRG und  X =   Ausschneiden
  • STRG und  V =   Einfügen

Sofern Sie bereits vorformatierte Texte aus einem Word-Dokument einfügen möchten, nutzen Sie im RTE die Option "Aus Word einfügen".

Ja, im Bachelorstudiengang werden durch die Prüfungen in den Modulen "Sachenrecht (Z)", "Strafrecht II" und "Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht" alle  Leistungen erbracht, die bei einem späteren Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaften, die neue juristische Zwischenprüfung abbilden. Die juristische Zwischenprüfung kann dann angerechnet werden.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 25 Studierende teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 12 Studentinnen und Studenten teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 25 Studierende teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Seit dem WiSe 2011/2012 ist das Programm durch den Arbeitskreis für Sprachenzentren UNIcert® akkreditiert. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe III vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachenzentren (AKS).

Die Teilnehmer:innen erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb der Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.

Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die Seite von UNIcert im Internet.

Da als Träger der UNIcert©-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser Programm nun unter dem (organisatorischen) "Dach" des Sprachlernzentrums bzw. damit der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Es ändert sich dadurch u. a. die Besetzung des Prüfungsausschusses. Diesem wird aber auch weiterhin ein/e Hochschullehrer:in oder Mitarbeiter:in unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms angehören.

Seit dem 21.08.2017 bzw. dem Wintersemester 2017/2018 gilt die neue Prüfungsordnung (PO), Sie finden diese unter folgendem Link:Prüfungsordnung 2017​​​​​​​.

In der ersten Stunde Ihres ersten FFA-Kurses erhalten Sie alle erforderlichen Informationen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fremdsprachenausbildung jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle ihre Fragen.

In der ersten Stunde Ihres ersten FFA-Kurses erhalten Sie alle erforderlichen Informationen. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fremdsprachenausbildung jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne alle ihre Fragen.

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-Programms ist für die Teilnehmenden in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in § 4 der Prüfungsordnung zur FFA für Juristinnen und Juristen (2017). Vor einer entsprechenden Antragstellung sollten Sie aber im jeweiligen Einzelfall gemeinsam mit uns und ggf. auch dem jeweiligen JPA klären, ob eine Anerkennung negative Auswirkungen auf eine Freisemestergewährung durch das JPA haben könnte (insbesondere bei im Ausland erworbenen Scheinen kann das problematisch sein, da das JAG NRW in § 25 Abs. 2 Nr. 4 eine an einer inländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung verlangt) und aus diesem Grund für Sie möglicherweise nicht in Betracht kommt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vorab an uns.

Ja, es gibt jeweils zum Ende des Sommersemesters eine Informationsveranstaltung geben. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in „Aktuelles“ auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Ja: Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die zur FFA-LPP zugelassen werden, wird es eine Einführungsveranstaltung geben, zu der Sie gesondert eingeladen werden.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Um sich für das nächste Semester für die Bonner FFA anzumelden, müssen Sie unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist einen Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür – aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können – finden Sie <link file:1883 download herunterladen>hier.

Die jeweilige Anmeldefrist entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen unter „<link https: www.jura.uni-bonn.de aktuelles _blank external-link-new-window>Aktuelles“ sowie den Aushängen im Juridicum.

Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie versehen mit allen relevanten Unterlagen fristgerecht persönlich oder per Post/per Fax beim

 

Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn

Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn

Fax: 0228-73-62409

oder Postfach 36 (bei den Hausmeistern im Juridicum)

 

ein.

Um sich für das nächste Semester für die Bonner FFA anzumelden, müssen Sie unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist einen Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Einen Vordruck hierfür – aus dem Sie auch alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können – finden Sie <link file:1883 download herunterladen>hier.

Die jeweilige Anmeldefrist entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen unter „<link https: www.jura.uni-bonn.de aktuelles _blank external-link-new-window>Aktuelles“ sowie den Aushängen im Juridicum.

Bitte drucken Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie versehen mit allen relevanten Unterlagen fristgerecht persönlich oder per Post/per Fax beim

 

Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn

Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn

Fax: 0228-73-62409

oder Postfach 36 (bei den Hausmeistern im Juridicum)

 

ein.

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests (zum Auswahlverfahren vgl. Punkt 5) später, welche Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Dazu erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests (zum Auswahlverfahren vgl. Punkt 5) später, welche Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Dazu erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Sie müssen bis zur unter <link internal-link>Anmeldunggenannten Frist einen Antrag auf Zulassung zur FFA-LPP im entsprechenden Wintersemester an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Dort finden Sie auch einen Vordruck, dem Sie alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können.

Bitte füllen Sie diesen, wenn möglich elektronisch, aus und schicken uns diesen dann mit allen relevanten Unterlagen als Pdf an <link mail>ffa(at)jura.uni-bonn.de.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag zu drucken und ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen relevanten Unterlagen versehen bis zum Fristende persönlich oder per Post/per Fax beim Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft
Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn
Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn
Fax: 0228-73-62409

einzureichen.

 

Bei Einwurf in den Hausbriefkasten im Juridicum achten Sie bitte darauf, Ihre Anmeldung NUR in den Briefkasten Nr. 36 (FFA -Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) einzuwerfen!

 

Die Teilnahme an dem FFA-Programm erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die drei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-Semester: 6 SWS
2.    FFA-Semester: 6 SWS
3.    FFA-Semester: 4 SWS und Abschlussprüfung

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv – nicht zuletzt, weil juristische Inhalte ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt werden. Dessen sollten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab bewusst sein und versuchen, den Start mit der FFA für Juristinnen und Juristen möglichst so zu planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfung nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z. B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zur Bonner FFA für Juristinnen und Juristen durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z. B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zur Bonner FFA für Juristinnen und Juristen durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests später, welche Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Dabei werden diejenigen bevorzugt berücksichtigt, die die meisten Punkte im Einstufungstest erhalten haben. Die Bewerberinnen und Bewerber spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Das Ausbildungsprogramm ist wie folgt geplant. Bitte beachten Sie aber, dass sich Änderungen an allen Kursinhalten ergeben können:

Erstes FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Legal Vocabulary - Discussing Legal Concepts - Presentations“: 4 SWS, wöchentlich

The course will, through the theme of legal concepts, encourage students to acquire new vocabulary and knowledge of legal concepts, to gather information, discuss and debate and present this information to the class.
Some Of the Subjects of the Course Are:

  • The Jury System
  • Joint Enterprise
  • Capital Punishment
  • Introduction to the Common Law Contract
  • Case-Law

 This course is a Language Course with Law as Subject Matter. The purpose of the course is to give students a broad overview of the subjects while maximising the use of the English language. Therefore, class hours will be made up of as much exposure to the language as possible: speaking (discussions, debate, and presentations), reading, writing (essay on a legal subject), audio-visual and clarification of language structures and vocabulary - Group Work with the goal of language output in the form of presentations, discussion and debate will also be implemented.
Furthermore, during the course, students are required to give at least one individual presentation on a legal subject. Ample time, instruction, guidance and assistance on presentation techniques are given by the teacher.
During the course, we will only speak English from start to end. In summary, the course is highly-focused on student contribution and is not a traditional "frontal" lecture course; students are encouraged in class to gather information and communicate it to the class – Active Language  Participation Is Required.

Kurs 2: „English vocabulary for law: Legal research“: 2 SWS, vorauss. Blockveranstaltung

Mit diesem Kurs werden drei Ziele verfolgt. Erstens werden die Studierenden mit verschiedenen Rechercheinstrumenten vertraut gemacht, die es ihnen ermöglichen, während ihres Studiums an der Universität Bonn Recherchen zu Common Law Systemen durchzuführen. Zweitens werden einige Schlüsselthemen des englischen Vertragsrechts erörtert, die den Studierenden für ihr späteres Studium anderer Rechtsgebiete von Nutzen sein werden. Drittens erleben die Studierenden eine Moot-Court-Situation. Bei der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung und beim Vortragen ihrer Beiträge werden die Studierenden ihre Fähigkeiten zur Teamarbeit und Analyse stärken. Durch die Beschäftigung mit diesen drei Bereichen wird der Wortschatz im Laufe des Kurses natürlich erweitert.

Zweites FFA-Semester: insgesamt 6 SWS

Kurs 1: „Core subjects of Common Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung zentraler Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u. a. anhand der Diskussion sog. „landmark cases“

Kurs 2: „US constitutional law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung des Verfassungsrechts der Vereinigten Staaten von Amerika

Kurs 3: „Civil litigation in the United States“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Civil Litigation in the United States ist ein Kurs, der gemeinsam von Amy Klaesener und Courtney Lotfi geleitet wird, die beide in den USA ausgebildete und qualifizierte Anwälte sind.  Der Kurs ist in sechs praktische Sitzungen unterteilt und soll den Studierenden einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Prozesses geben, einschließlich der US-amerikanischen (Bundes-)Gerichtsstruktur, der zivilrechtlichen Verfahrens- und Beweisregeln und der Sammelklagen.  Die Studierenden haben auch die Möglichkeit, ihre Prüfungsfähigkeiten in einem Scheinprozess zu testen.

Drittes FFA-Semester: insgesamt 4 SWS

Kurs 1: „International Commercial Law“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltungen

Vermittlung von Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veranstaltung umfasst Themen aus den Bereichen des internationalen Wirtschaftsprivatrechts wie auch des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Kurs 2: „International Arbitration“: 2 SWS oder entsprechende Blockveranstaltung

Die Veranstaltung vermittelt Grundlagen des internationalen Schiedsverfahrensrechts.

Ja, Sie können sich gut vorbereiten. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig, wenn Sie noch über gute Englischkenntnisse aus Ihrer Schulzeit verfügen.
Für den schriftlichen Teil des Einstufungstests empfehlen wir Ihnen, folgende grammatische Formen zu wiederholen:

simple present, present and past continuous, simple past, present and past perfect, future tenses (going to / will); conditionals and passive forms of verbs.

Es ist zudem sinnvoll, sich näher mit den folgenden Themen zu befassen. Die entsprechenden Wendungen können beim Verfassen eines freien Texts und für die freie Rede im mündlichen Teil des Einstufungstests hilfreich sein.

  • Linking / order language: e.g. firstly, … / in addition, …
  • Contrasting: e.g. in contrast, …
  • Examples: e.g. for instance, …
  • Sum up / conclude: e.g. in brief, … / to conclude, …
  • Cause and effect: e.g. therefore, … as a result, …
  • Emphasise: e.g. in particular …
  • Express opinion: e.g. to my mind …, the way I see it …
  • Express agreement: e.g. I see your point.
  • Express disagreement: e.g. I’m afraid I have to disagree with (that / you).
  • Express agreement and adding another point of view: e.g. I see what you mean.
  • Asking for clarification: e.g. sorry, I don’t know what that word means / sorry, I don’t follow you.
  • Explaining: e.g. allow me to clarify.
  • Suggesting: e.g. I’d (like to) suggest …
  • Justifying: e.g. I believe this because …
  • Advantages / disadvantages: e.g. the advantages would be (are) … / there are some disadvantages such as …
  • Explaining: e.g. I mean …, what I mean is…
  • Balancing points of view: e.g. on the one hand, …, on the other hand, …
  • Importance: e.g. this is vitally important / this is essential

Zudem ist es immer hilfreich, so viel wie möglich in englischer Sprache zu lesen und – in Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Tests – auch zu hören. Dies können Sie beispielsweise auf den folgenden beiden Internetseiten tun:
<link http: www.bbc.co.uk programmes b006tgy1>www.bbc.co.uk/programmes/b006tgy1
<link http: www.guardian.co.uk law>

www.guardian.co.uk/law

Ja, Sie können sich gut vorbereiten. Dies ist allerdings nicht zwingend notwendig, wenn Sie noch über gute Englischkenntnisse aus Ihrer Schulzeit verfügen.
Für den schriftlichen Teil des Einstufungstests empfehlen wir Ihnen, folgende grammatische Formen zu wiederholen:

simple present, present and past continuous, simple past, present and past perfect, future tenses (going to / will); conditionals and passive forms of verbs.

Es ist zudem sinnvoll, sich näher mit den folgenden Themen zu befassen. Die entsprechenden Wendungen können beim Verfassen eines freien Texts und für die freie Rede im mündlichen Teil des Einstufungstests hilfreich sein.

  • Linking / order language: e.g. firstly, … / in addition, …
  • Contrasting: e.g. in contrast, …
  • Examples: e.g. for instance, …
  • Sum up / conclude: e.g. in brief, … / to conclude, …
  • Cause and effect: e.g. therefore, … as a result, …
  • Emphasise: e.g. in particular …
  • Express opinion: e.g. to my mind …, the way I see it …
  • Express agreement: e.g. I see your point.
  • Express disagreement: e.g. I’m afraid I have to disagree with (that / you).
  • Express agreement and adding another point of view: e.g. I see what you mean.
  • Asking for clarification: e.g. sorry, I don’t know what that word means / sorry, I don’t follow you.
  • Explaining: e.g. allow me to clarify.
  • Suggesting: e.g. I’d (like to) suggest …
  • Justifying: e.g. I believe this because …
  • Advantages / disadvantages: e.g. the advantages would be (are) … / there are some disadvantages such as …
  • Explaining: e.g. I mean …, what I mean is…
  • Balancing points of view: e.g. on the one hand, …, on the other hand, …
  • Importance: e.g. this is vitally important / this is essential

Zudem ist es immer hilfreich, so viel wie möglich in englischer Sprache zu lesen und – in Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Tests – auch zu hören. Dies können Sie beispielsweise auf den folgenden beiden Internetseiten tun:
<link http: www.bbc.co.uk programmes b006tgy1>www.bbc.co.uk/programmes/b006tgy1
<link http: www.guardian.co.uk law>

www.guardian.co.uk/law

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z.B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zum FFA-LPP durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler:innen sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 

Jedes Modul der Bonner FFA schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab. Das Programm selbst schließt zudem mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das dirtte FFA-Semester ab. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 60 Minuten, die Klausur 150 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Abschlussprüfung.

Sie können Ihre Teilnahme an der FFA für Juristinnen und Juristen für die Zeit des Auslandsaufenthalts (nur komplette Semester - max. 4 Semester) unterbrechen und diese wieder aufnehmen, wenn Sie zurück sind und Bonner Studierende bleiben.Wir werden in jedem Fall versuchen, einen nahtlosen Übergang in den Kurs des dann folgenden FFA-Semesters für Sie zu gewährleisten. Mit Blick auf die Höchstteilnehmerzahl und damit verbundene notwendige Planungen müssen Sie uns dafür allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt (jedenfalls unverzüglich nach Erhalt des Bescheides, dass Sie einen Austauschplatz erhalten) mitteilen, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA für Juristinnen und Juristen unterbrechen möchten.

Sie können Ihre Teilnahme an der FFA für Juristinnen und Juristen für die Zeit des Auslandsaufenthalts (nur komplette Semester - max. 4 Semester) unterbrechen und diese wieder aufnehmen, wenn Sie zurück sind und Bonner Studierende bleiben.Wir werden in jedem Fall versuchen, einen nahtlosen Übergang in den Kurs des dann folgenden FFA-Semesters für Sie zu gewährleisten. Mit Blick auf die Höchstteilnehmerzahl und damit verbundene notwendige Planungen müssen Sie uns dafür allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt (jedenfalls unverzüglich nach Erhalt des Bescheides, dass Sie einen Austauschplatz erhalten) mitteilen, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA für Juristinnen und Juristen unterbrechen möchten.

Ja, gemäß § 8 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 sowie Anlage 3, Punkt 2.3.2) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular. Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen liegen uns vor.

Ja. Gemäß § 8 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“ (Link einfügen). Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert®) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular.

Für sämtliche Prüfungsdurchgänge sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses UNIcert® keine Nachweise im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert (Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen) beizufügen. Die erforderlichen Informationen liegen uns vor.

Ja. Gemäß § 8 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“ (Link einfügen). Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert®) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular.

Für sämtliche Prüfungsdurchgänge sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses UNIcert® keine Nachweise im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert (Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen) beizufügen. Die erforderlichen Informationen liegen uns vor.

Die mündlichen Prüfungen gehen insgesamt über eine Stunde. Der Prüfling hat zuerst 30 Minuten Vorbereitungszeit, dann geht das Prüfungsgespräch 30 Minuten.
Im Anschluss wird die Note der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

Die schriftliche Prüfung ist aufgeteilt in Listening Comprehension (45 Minuten), Reading Comprehension (60 Minuten) und Writing (90 Minuten).

Papier und ein Dictionary (Englisch) werden gestellt.
Sonstige Schreibutensilien müssen mitgebracht werden.

Ja. Gemäß § 8 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® (2017) ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“ (Link einfügen). Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert®) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular.

Für sämtliche Prüfungsdurchgänge sind laut Beschluss des Prüfungsausschusses UNIcert® keine Nachweise im Sinne von § 8 Abs. 4 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert (Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen) beizufügen. Die erforderlichen Informationen liegen uns vor.

  • Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen Ihnen, der Partnerhochschule und Ihrer Heimathochschule, der die von Ihnen an der Partnerhochschule zu besuchenden Veranstaltungen und Kurse aufführt.
  • Es muss grundsätzlich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes für ein oder zwei Semester ausgefüllt werden und ist von Ihnen, von der Auslands-Koordinatorin am Fachbereich Rechtswissenschaft in Bonn als auch der/dem Auslands-Koordinator*in an der Partnerhochschule zu unterschreiben.
  • Für Erasmus-Aufenthalte ist das Learning-Agreement über die Webseite  Mobility-Online  der Universität auszufüllen. Für das nicht-europäische Ausland erhalten Sie das Formular in einer Info-Mail vor dem Aufenthalt. Hier können Sie das Dokument zur Unterschrift per Mail vorlegen.
  • Sollten bestimmte Kurse an der Gastuniversität nicht angeboten werden oder sich zeitlich überschneiden, kann das Learning Agreement innerhalb von fünf Wochen nach der Ankunft geändert werden. Auch die Änderungen müssen von beiden Auslands-Koordinator*innen innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen unterschrieben werden. Die obigen Vorgaben gelten auch im Falle von Änderungen.

Die Schweiz ist seit 2014 nicht mehr Teil des Erasmus-Programms. Stattdessen gibt es ein eigens aufgesetztes Föderprogramm namens Swiss-European Mobility Programme (SEMP).

Dies hat zur Konsequenz, dass das gesamte Förderung-Verfahren von der Gast-Hochschule verwaltet wird. Nach der Nominierung ist daher mit dieser Kontakt aufzunehmen bezüglich der Förderung.

Mit dem Suchformular im Backend (ganz oben rechts) können Seiten und Inhaltselemente schneller gefunden werden. Geben Sie einen Suchbegriff ein. Die Suche startet gleich nach der Eingabe, ohne dass die Eingabetaste gedrückt werden muss.

Es wird eine kurze Liste der Ergebnisse angezeigt. Die gefundenen Seiten bzw. Inhaltselemente können direkt ausgewählt und geöffnet werden. Für eine komplette Liste der Suchergebnisse klicken Sie auf die Schaltfläche "Alle anzeigen". In der rechten Spalte werden nun alle Suchergebnisse aufgelistet.

Geforderte Sprachnachweise bei der Erasmus-Bewerbung:
Grundsätzlich sollten Sie für einen Auslandsaufenthalt mindestens hinreichende, besser gute bis sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache mitbringen. Zudem sind, insbesondere in den Ländern Frankreich, Italien und Spanien, Kenntnisse in der Landessprache dringend anzuraten. Die jeweils geforderten Sprachkenntnisse finden Sie in der Liste der Partneruniversitäten.

Mit der Bewerbung um einen Erasmus-Platz ist uns ein offizieller Sprachnachweis der Landes- bzw. Unterrichtssprache(n) Ihrer Wunschuniversität(en) vorzulegen, der das geforderte Sprachniveau ausweisen muss. Hierfür genügt auch der kostengünstigere Sprachnachweis des DAAD, der aber nicht für alle Sprachen angeboten wird. Auch das FFA-Zertifikat genügt als Spachnachweis. Sprachkenntnisse können nicht mehr über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden! Eine Übersicht zu Sprachtests- und -zertifikaten finden Sie auf der Seite des Dezernat Internationales, ausführlichere Informationen auf der Seite des DAAD, sowie in unserer Übersicht.

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes:
Einige Gastuniversitäten verlangen bestimmte Sprachnachweise/-zertifikate (z.B. TOEFL, DELF-Test, DELE-Test). Bitte erkundigen Sie sich selbstständig bei Ihrer Wunsch- oder Gastuniversität danach, ob ein spezifischer Sprachnachweis erbracht werden muss. Werden entsprechende Sprachnachweise bei der Bewerbung an der Partneruniversität nicht eingereicht bzw. nachgereicht, hat die Partneruniversität das Recht, den Studierenden abzulehnen.
Wichtiger Hinweis zur Sprachkompetenz:
Grundsätzlich ist nach der EU-Charta für eine Auslandsversendung das Beherrschen der Unterrichtssprache ausreichend. Sollten Sie an einer unserer Partneruniversitäten studieren wollen, deren Landessprache Sie nicht beherrschen, beachten Sie bitte unbedingt folgendes: Nach § 25 II Nr.3 JAG-NRW müssen Sie dem Justizprüfungsamt zur Anerkennung des Auslandssemesters als Freisemester nachweisen, je Semester rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen von mindestens acht SWS im ausländischen Recht besucht und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis erworben zu haben. Die Auslandskoordination kann nicht garantieren, dass von der Partneruniversität bei Auslandsantritt tatsächlich ausreichend viele englischsprachige Veranstaltungen angeboten werden, die ein Freisemester nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW begründen können. Das Risiko nicht den nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW notwendigen Umfang an rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht vor Ort hören zu können, tragen die Studierenden.
Besonderheiten für die Universität Oxford:
Für einen Aufenthalt an der Universität Oxford müssen bei der Beantragung des Visums für Großbritannien englische Sprachkenntnisse durch einen offiziellen Sprachnachweis nachgewiesen werden. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Möglichkeiten, die Sprachkompetenzen aufzufrischen bzw. zu vertiefen finden Sie hier:

Wenn Änderungen (z.B. neue Seiten bzw. Seiteninhalte) nach dem Abmelden aus dem Backend nicht sichtbar sind, kommen mehrere Gründe in Betracht:

  • Die Seite bzw. der Datensatz ist noch verborgen
    Sie müssen die Option "Verbergen" in den Eigenschaften oder im Kontextmenü der Seite bzw. des Datensatzes deaktivieren.
  • Die Option "Im Menü verbergen" ist aktiv
    Diese Option bewirkt, dass die Seite nicht im Menü angezeigt wird. Ändern Sie diese Einstellung in den Seiteneigenschaften.
  • Ein Start- und/oder Stoppdatum ist gesetzt
    Sofern in der Registerkarte "Zugriff" ein Start- und/oder Stoppdatum eingetragen ist, richtet sich die Anzeige von Seiten bzw. Datensätzen nach den dort eingetragenen Angaben. Ein aktives Start- und/oder Stoppdatum ist im Backend immer durch ein zusätzliches Uhrensymbol markiert.
  • Die Seite bzw. der Datensatz ist Zugriffgeschützt
    Sofern in der Registerkarte "Zugriff" eine Benutzergruppe ausgewählt ist, welche Zugriff auf diese Inhalte erhalten soll, werden diese nur nach einem erfolgreichen Anmeldevorgang angezeigt. Ein aktiver Zugriffschutz wird im Backend immer durch ein blaues Benutzersymbol markiert.
  • Im TYPO3-Zwischenspeicher (Cache) befindet sich noch eine alte Version der Seite
    Der TYPO3-Zwischenspeicher (Cache) wird regelmäßig aktualisiert. Sie können jedoch den Zwischenspeicher manuell vorher löschen. Klicken Sie dafür mit einem Rechtsklick im Seitenbaummenü im Backend auf das Seitenelement, dessen Zwischenspeicher Sie aktualisieren wollen, auf die Schaltfläche "Cache dieser Seite löschen" (Blitzsymbol).
  • Im Zwischenspeicher Ihres lokalen Browsers befindet noch eine alte Version der Seite
    Neben TYPO3 legen auch Browser lokale Caches von Internetseiten an, um diese schneller anzeigen zu können. Aktualisieren Sie die Webseite im Browser und löschen Sie nötigenfalls manuell den lokalen Zwischenspeicher (Anleitung für FireFox).

Sollten die Änderungen nicht angezeigt werden, obwohl alle Punkte überprüft worden sind und der Zwischenspeicher der betreffenden Seite sowie Ihres lokalen Browsers geleert wurde, kontaktieren Sie bitte die EDV-Abteilung.

Bis zum 17.11.2023 können sich diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen, die gemäß Zw-PO 2015 Jura als vollständige Zwischenprüfung hätten angerechnet werden können und die ihr Studium im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft zum Wintersemester 2023/24 aufnehmen, diese Leistungen auf Antrag in Form einer Äquivalenzbescheinigung zur Zwischenprüfung gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des JAG NRW vom 9. 11. 2021 durch den Prüfungsausschuss Rechtswissenschaften bescheinigen lassen.

Ja. Es handelt sich um ein Programm, das bereits eine gewisse Sprachkompetenz im Englischen und Kenntnisse des deutschen Rechts sowie ein Grundlagenverständnis vom anglo-amerikanischen Recht voraussetzt. Es ergeben sich daher folgende Teilnahmevoraussetzungen:

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

  • „Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht“ oder einer Klausur zu einer vergleichbaren Vorlesung
  • „Einführung in das BGB und AT“ oder vergleichbare Vorlesung
  • „Staatsrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung
  • „Schuldrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung

2. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

  • Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Teil des BGB oder vergleichbare AG
  • Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

3. Nachweis eines mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

Das Niveau B 2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (nähere Informationen zum GER <link http: www.goethe.de z commeuro external-link-new-window>hier) wird in der Regel erreicht, wenn der Englischunterricht erfolgreich bis zum Abitur besucht wurde.

Interessentinnen und Interessenten können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen in der Regel erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Ausnahmeregelung bezüglich der Klausur zur Vorlesung "Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht" :

Im Zulassungsverfahren der FFA für Juristinnen und Juristen werden Bewerbungen ausnahmsweise auch dann akzeptiert, wenn die Klausur zum Anglo-Amerikanischen Recht noch nicht vorab geschrieben/bestanden worden ist. Die Klausur muss in dem Semester, für das die Zulassung erfolgt, mitgeschrieben/bestanden und der Nachweis darüber bei uns nachgereicht werden.

Ja, es handelt sich um ein Programm, das bereits eine fortgeschrittene Sprachkompetenz im Englischen sowie Rechtskenntnisse sowohl des deutschen als auch es anglo-amerikanischen Rechts voraussetzt.

Es ergeben sich daher folgende Teilnahmevoraussetzungen:

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

• „Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht“ oder einer Klausur zu einer vergleichbaren Vorlesung • „Einführung in das BGB und AT“ oder vergleichbare Vorlesung
• „Staatsrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung
• „Schuldrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung

2. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

• Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Teil des BGB oder vergleichbare AG
• Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

3. Nachweis eines mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

 

Das Niveau C 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welches beispielsweise durch die Teilnahme an der FFA auf UNIcert® Stufe III erworben wird. (nähere Informationen zum GER: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).

 

4. Materiell-rechtliche Kenntnisse der Kurse aus der Bonner FFA auf UNIcert® Stufe III.

Ein entsprechender Reader wird zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt. Interessentinnen und Interessenten können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Ja. Es handelt sich um ein Programm, das bereits eine gewisse Sprachkompetenz im Englischen und Kenntnisse des deutschen Rechts sowie ein Grundlagenverständnis vom anglo-amerikanischen Recht voraussetzt. Es ergeben sich daher folgende Teilnahmevoraussetzungen:

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

  • „Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht“ oder einer Klausur zu einer vergleichbaren Vorlesung
  • „Einführung in das BGB und AT“ oder vergleichbare Vorlesung
  • „Staatsrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung
  • „Schuldrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung

2. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

  • Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Teil des BGB oder vergleichbare AG
  • Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

3. Nachweis eines mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

Das Niveau B 2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (nähere Informationen zum GER <link http: www.goethe.de z commeuro external-link-new-window>hier) wird in der Regel erreicht, wenn der Englischunterricht erfolgreich bis zum Abitur besucht wurde.

Interessentinnen und Interessenten können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen in der Regel erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Ausnahmeregelung bezüglich der Klausur zur Vorlesung "Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht" :

Im Zulassungsverfahren der FFA für Juristinnen und Juristen werden Bewerbungen ausnahmsweise auch dann akzeptiert, wenn die Klausur zum Anglo-Amerikanischen Recht noch nicht vorab geschrieben/bestanden worden ist. Die Klausur muss in dem Semester, für das die Zulassung erfolgt, mitgeschrieben/bestanden und der Nachweis darüber bei uns nachgereicht werden.

Ja, bei erfolgreicher Teilnahme kann bei den Landesjustizprüfungsämtern ein Freisemester beantragt werden, vgl. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW. Ein Freiversuch im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW ist aber nur dann möglich, wenn der Prüfling sich bis spätestens zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung meldet. Bei der Berechnung dieser Semesterzahl bleibt ein Semester unberücksichtigt, wenn die oder der Studierende an einer inländischen Hochschule nachweislich erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen hat, die sich über mindestens sechzehn Semesterwochenstunden erstreckte.

Bitte beachten Sie:

Ein Freisemester mit Blick auf die Berechnung der Semesteranzahl des § 25 Abs. 1 S. 1 JAG NRW wird seitens der staatlichen Justizprüfungsämter in NRW nur dann gewährt, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen - in diesem Fall also der erfolgreiche Abschluss der fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Ausbildung - bei Meldung zum Examen nachgewiesen wird. Wenn Sie mit der Bonner FFA für Juristinnen und Juristen erst in einem höheren Semester beginnen und absehbar ist, dass Sie diese erst außerhalb der Freiversuchsfrist beenden werden, so können Sie die FFA-Ausbildung für die Dauer des staatlichen Prüfungsverfahrens unterbrechen, um sich die Möglichkeit des Freiversuchs zu erhalten. Sie können die FFA für Juristinnen und Juristen dann in einem späteren Semester wieder aufnehmen, sofern Sie nach der staatlichen Prüfung noch als Studierende oder Studierender in Bonn eingeschrieben sein werden (z. B. wegen der Absolvierung des Schwerpunktbereichs). In diesem Fall erhalten Sie für die Absolvierung der FFA für Juristinnen und Juristen allerdings natürlich kein gesondertes Freisemester, das Sie in diesem Fall aber auch nicht benötigen.

Bitte informieren Sie uns sehr frühzeitig, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA-Ausbildung unterbrechen möchten. Wir benötigen diese Information, damit wir mit Blick auf die maximale Teilnehmerzahl von 25 Studierenden in unseren Kursen planen und einen möglichst nahtlosen Anschluss für Sie gewährleisten können.

Der Durchschnitt der Zwischenprüfungsnote (PO 2015) bzw. der Notendurchschnitt aus Zulassungsklausuren und Zwischenprüfungsklausuren (PO 2023) ist das maßgebliche Kriterium bei der Vergabe der Plätze. Dies gilt unterschiedslos für alle Studierende, auch solche, die bereits das Schwerpunktstudium oder die staatliche Pflichtfachprüfung abgeschlossen haben. Weitere Kriterien wie Sprachkenntnisse oder (soziales) Engagement können Berücksichtigung finden, wenn Studierende mit nahezu identischer Durchschnittsnote um denselben Platz konkurrieren. Nicht bestandene Prüfungen bleiben für die Berechnung des für die Bewerbung maßgeblichen Notendurchschnitts unberücksichtigt.

Denken Sie daran, rechtzeitig den Antrag auf Beurlaubung des Auslandssemesters beim Studierendensekretariat zu stellen. In diesem Falle müssen Sie nur den reduzierten Semesterbeitrag zahlen. In diesem Falle erhalten Sie allerdings auch kein Semester-Ticket.

Die Beurlaubung muss für die Nichtberücksichtigung des Semesters für den Freiversuch beim JPA in der Regel angegeben und durch die entsprechenden Bescheinigungen nachgewiesen werden.

Beachten Sie: Auch im Falle eines Auslandsemesters ist eine Rückmeldung durch Zahlung des (reduzierten) Semesterbeitrages erforderlich, da Sie sonst exmatrikuliert werden!

TYPO3 bietet sowohl die Möglichkeit ganze Seiten als auch einzelne Inhaltselemente (z.B. Text oder Links) erst an einem bestimmten Datum zu veröffentlichen. Daneben können Seiten und Inhaltselemente nur für eine bestimmte Zeitspanne veröffentlicht werden, d.h. TYPO3 wird den Inhalt nach einem voreingestellten Ablaufdatum nicht mehr anzeigen. Dennoch sind die Inhalte für Sie im Backend weiterhin sichtbar und können bearbeitet, erneut veröffentlicht oder auch gelöscht werden.

Die Einstellung für den Veröffentlichungszeitraum finden sie bei den Seiten unter den Seiteneigenschaften (Registerkarte "Zugriff") und bei den Inhaltselementen in den Bearbeitungsformularen (Registerkarte "Zugriff").

  • Der Rechtswissenschaftliche Fachbereich unterhält eine Kooperation mit der Kutafin Moscow State Law University. Die Universität wurde als Akademie im Jahre 1939 gegründet und gehört zu einer der renommiertesten Rechtshochschulen Russlands.

Hinweis: Aufgrund des russischen Krieges ist die Kooperation auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

 

Seiten können direkt im Seitenbaum verschoben oder kopiert werden. Dazu muss eine Seite mit gedrückter linker Maustaste von der alten Position zur neu gewählten Position verschoben werden. Soll diese Seite als Kopie an der neuen Position eingefügt werden, muss während dieses Vorgangs die Steuerungstaste (Strg-Taste) einmalig - bei weiter gedrückter Maustaste - auf Ihrer Tastatur gedrückt werden.

An der neuen Position können folgende Hinweise erscheinen:

Rotes Verbotsschild:  An dieser Stelle kann keine Seite eingefügt werden.

Blauer Balken auf einer Seite: Die neue Seite wird als Unterseite dieser Seite eingefügt. 

Dünne blaue Linie zwischen zwei Seiten: Die neue Seite wird zwischen diesen Seiten (also nicht als Unterseite) eingefügt.

Zum Löschen der Seite muss sie bei gedrückter Maustaste auf die unterhalb des Seitenbaums erscheinenden Fläche gezogen werden. Mit dem Loslassen der Maustaste wird die Seite gelöscht.

Kurz darauf erscheint an derselben Stelle eine Schaltfläche, mit dem der Vorgang rückgängig gemacht werden kann. 

Haben Sie eine Seite im Seitenbaum ausgewählt und möchten den Vorgang beenden, drücken Sie  - bei weiter gedrückter Maustaste - die Escape-Taste (Esc-Taste) auf Ihrer Tastatur.

Das Modul erhält den neuen Namen „SchuldrechtBT II  (Gesetzliche Schuldverhältnisse)“. Zudem ist ab WS 23/24 – anstelle einer Abschlussklausur - zwingend die regelmäßige Anwesenheit in der Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft erforderlich – der Nachweis erfolgt durch den entsprechenden AG-Schein.

  • Wer bereits einen nichtbestandenen Erstversuch in der bisher angebotenen Klausur Schuldrecht II unternommen hat, kann einen letzten Wiederholungsversuch im SoSe 23 unternehmen oder aber im WS 23/24 das neue Modul Schuldrecht BT II belegen.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 25 Studierende teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben. Die Klausur dauert 90 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. Die Termine für den Einstufungstest finden Sie unter "<link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote fremdsprachen ffa-auf-unicertr-stufe-iii _blank external-link-new-window>FFA/ Aktuelles", diese Daten werden Ihnen auch in Ihrer persönlichen Einladung mitgeteilt.

Wir testen Sie auf Niveau B2, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: <link http: www.examenglish.com cefr cefr_grammar.htm external-link-new-window>Exam English.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zum FFA-LPP“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben (siehe dazu Punkt 21.)). Die Klausur dauert 120 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Die Einstufungstests finden im Juridicum bzw. in den Seminarräumen in der Adenauerallee 18-22 statt. 

Wir testen Sie auf Niveau C1, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1, B2) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: www.examenglish.com/CEFR/cefr_grammar.htm


In dem Einstufungstest werden darüber hinaus auch die materiell-rechtlichen Kenntnisse der FFA auf UNIcert® Stufe III abgefragt, die ebenfalls für das Bestehen des Einstufungstests erforderlich sind.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zur FFA für Juristen“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben. Die Klausur dauert 90 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 15 Minuten in Anspruch. Die Termine für den Einstufungstest finden Sie unter "<link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote fremdsprachen ffa-auf-unicertr-stufe-iii _blank external-link-new-window>FFA/ Aktuelles", diese Daten werden Ihnen auch in Ihrer persönlichen Einladung mitgeteilt.

Wir testen Sie auf Niveau B2, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: <link http: www.examenglish.com cefr cefr_grammar.htm external-link-new-window>Exam English.

Umfang der zu belegenden Veranstaltungen:

Der Umfang des geplanten Studienprogramms soll nach den Vorgaben des International Office Bonn bzw. des Fachbereiches mind. 20 ECTS pro Semester betragen. Bei einem geplanten Studienumfang von weniger als 15 ECTS pro Semester kann keine Förderung über das Erasmus+ Programm erfolgen.

Anrechnung von Leistungen

Der staatsexaminierte Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt nicht der Bologna Struktur und bietet wegen seiner nationalen inhaltlichen Ausrichtung nur sehr begrenzt Anrechnungsmöglichkeiten von im Ausland erbrachten Leistungen.

  • In der Regel sind - unter sehr engen formalen Voraussetzungen nur Anrechnungen von Leistungen zu international ausgerichteten Veranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium möglich.
  • der Antrag auf Anrechenbarkeit und die Anmeldung der Klausur an der Universität Bonn müssen vorliegen, bevor die Klausur im Ausland abgelegt wird
  • Nach SPB-PO 2015 könnengrundsätzlich vier von sechs Klausuren im Ausland erbracht werden. Da von den vier Klausuren, die für Gesamtnote berücksichtigt werden, die besten zwei Bonner Klausuren in jedem Falle in die Bewertung einfließen, empfiehlt es sich max. zweiKlausuren für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu erbringen. Die Seminarleistung muss nach SPB-PO 2015 am hiesigen Fachbereich in Bonn absolviert werden. Nach der SPB-PO 2023 ist die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland für den Schwerpunkt unbeschränkt möglich.

Eine Anrechenbarkeit ist nur nach ensprechender Absprache mit dem Prüfungsamt Jura möglich. Beachten Sie dazu die Hinweise des Prüfungsamtes zur Erbringung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät!

Vorgaben für Freisemester (§ 25 II Nr. 3 JAG NRW)

Folgende Vorgaben gibt es bezüglich der Nichtberücksichtigung der Semester für den Freiversuch:

  • bis zu maximal drei Semester zulässig
  • mindestens acht Stunden je Woche sind an rechtswissenschaftlichen (!) Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht zu erbringen. D.h. Sprachkurse werden für das Freisemester nicht berücksichtigt.
  • und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht

Für die Nichtberücksichtigung ist beim jeweiligen Justizprüfungsamt ein entsprechender Antrag erforderlich, den Sie auf der jeweiligen Seite finden.

 

Bei der Auswahl der möglichen Orte für einen Auslandsaufenthalt können Ihnen die Erfahrungsberichte anderer Studierender helfen. Diese finden Sie auf e-Campus.

Alternativ finden Sie die Erfahrungsberichte bei e-Campus über Einrichtungen > dezentrale Einrichtungen > Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät > Rechtswissenschaftlicher Fachbereich > Auslandskoordination > Erfahrungsberichte der Studierenden.

Eine Auswertung der Erfahrungsberichte finden Sie in dieser Informationsübersicht.

Inhaltselemente (z.B. Text, Bilder), die zwar nicht mehr in der rechten Spalte im Backend angezeigt werden aber weiterhin geöffnet sind oder kürzlich geöffnet waren, können neben dem Suchfeld angezeigt und direkt ausgewählt werden.

Sofern ein Inhaltselement geöffnet ist und z.B. eine andere Seite im Seitenbaum ausgewählt wird, erscheint in der rechten Spalte der Inhalt der neu ausgewählten Seite. Das bearbeitete Inhaltselement ist zwar weiter im Hintergrund geöffnet, es wird jedoch nicht mehr angezeigt. Sofern die erfolgten Änderungen noch nicht gespeichert wurden, muss man vor dem Abmelden aus dem Backend zwingend dieses Inhaltselement erneut aufrufen und abspeichern - ansonsten gehen etwaige Änderungen verloren.

Um solche Inhaltselemente schneller zu finden und aufzurufen, kann das Auswahlmenü oben rechts neben dem Benutzernamen genutzt werden (vgl. untere Abbildung). Die Zahl zeigt die Anzahl der aktuell noch geöffneten Inhaltselemente an. Ein Mausklick öffnet das Auswahlmenü mit den Inhaltselementen. Diese werden ebenfalls mit einem Mausklick ausgewählt und erscheinen sofort in der rechten Spalte.

Neben noch geöffneten Inhaltselementen findet sich dort auch eine Liste mit kürzlich geöffneten Inhaltselemten, die ebenfalls durch einen Mausklick erneut geöffnet werden können.

Nach Erhalt der Zusage müssen Sie sich eigenständig um Folgendes kümmern:

  • Visum
  • ggf. Impfungen
  • Versicherungen (insb. Auslandskrankenversicherung)
  • Unterkunft

 

TYPO3 ist ein Content-Management-System (CMS), mit welchem Inhalte bearbeitet werden können. Das Design ist dabei weitgehend vorgegeben, da die Gestaltung der Webseite durch das CMS erfolgt. Sie geben einen Text ein, fügen Grafiken hinzu und laden Dateien hoch. Das Design und die Darstellungsform dieser Inhalte müssen Sie direkt in TYPO3 bestimmen, z.B. mit dem RTE-Editor. Für eine bessere Lesbarkeit sollten jedoch nur wichtige Textteile fett oder kursiv hervorgehoben werden.

Falls Sie einzelne Inhalte besonders hervorheben wollen (z.B. Abgabefristen), könne Sie die Hintergrundfarbe des Textes ändern. Die entsprechende Schaltfläche finden Sie im RTE-Editor. Alternativ können Sie auch ganze Inhaltselemente grau hinterlegt oder als Hinweistext darstellen lassen (unter dem Reiter "Erscheinungsbild" -> "Layout").

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass Sie ein Text aus einem Textbearbeitungsprogramm (z.B. Microsoft Word) mit bestimmten Formatierungen übernommen wollen. Dies ist leider nicht möglich, da negative Auswirkungen auf die Darstellung der Seite im Browser haben kann. Aus diesem Grund müssen Formatierungen (z.B. Fettdruck) immer über die Gestaltungsmöglichkeiten von TYPO3 selbst realisiert werden.

  • Das Modul „Häusliche Fallbearbeitung II: Grundrechte“ wird ab dem WS 23/24 nicht mehr angeboten. Die Fallbearbeitung ist auch nicht mehr Bestandteil der neuen juristischen Zwischenprüfung.
  • Anstelle der bisherigen Fallbearbeitung II wird eine Klausur in einem Vertiefungsfach im Öffentlichen Recht angeboten
     
    • Falls Sie die Hausarbeit noch nicht bestanden haben, gilt folgendes:
       
      • Es besteht die Möglichkeit, die Hausarbeit in den Semesterferien nach dem SoSe 23 zu absolvieren bzw. einen Zweitversuch im WS 23/24 zu unternehmen.
      • Es besteht die Möglichkeit im WS 23/24 anstelle der Fallbearbeitung das stattdessen neu angebotene Vertiefungsfach im Öffentlichen Recht zu absolvieren. In  diesem Fall beginnt die Versuchszählung neu.
         
    • Eine bereits bestandene Hausarbeit macht die Teilnahme an dem neuen Modul unmöglich. Sie ist auch Zulassungsvoraussetzung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW.

Ja. Es handelt sich um ein Programm, das bereits eine gewisse Sprachkompetenz im Englischen und Kenntnisse des deutschen Rechts sowie ein Grundlagenverständnis vom anglo-amerikanischen Recht voraussetzt. Es ergeben sich daher besondere Teilnahmevoraussetzungen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen diesbezüglich an uns haben.

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

  • „BGB AT“ oder vergleichbare Vorlesung
  • "Staatsrecht I" oder vergleichbare Vorlesung ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Öffentliches Recht“
  • „Schuldrecht I" ODER "Schuldrecht AT" ODER "Schuldrecht BT I" ODER bestandene Zwischenprüfungsklausur „Zivilrecht"

2. Bestehen der Abschlussklausuren zu EINER der folgenden Vorlesungen

  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem
  • Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht

3. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

  • Arbeitsgemeinschaft zum BGB AT oder vergleichbare AG
  • Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

4. Nachweis eines mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

Das Niveau B 2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) (nähere Informationen zum GER www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm) wird in der Regel erreicht, wenn der Englischunterricht erfolgreich bis zum Abitur besucht wurde.

Interessent:innen können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen in der Regel erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Ausnahmeregelung bezüglich der Klausur zu den Vorlesungen "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem", "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht":

Im Zulassungsverfahren der FFA für Juristinnen und Juristen werden Bewerbungen ausnahmsweise auch dann akzeptiert, wenn die Klausur zu "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in britische Gerichtspraxis", oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das englische Rechtssystem", oder "Englische Rechtsterminologie mit Einführung in das US-amerikanische Recht"" noch nicht vorab geschrieben/bestanden worden ist. Die Klausur muss in dem Semester, für das die Zulassung erfolgt, mitgeschrieben/bestanden und der Nachweis darüber bei uns nachgereicht werden.

Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Sofern sich mehr gleich geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl im Wege des Losverfahrens.

Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Dabei ist für einen bestandenen Einstufungstest erforderlich, dass mindestens 80% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Sollten mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen 80% der Punktzahl erreicht haben, so werden diejenigen bevorzugt berücksichtigt, die das beste Ergebnis erreicht haben.

Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Sofern sich mehr gleich geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl im Wege des Losverfahrens.

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW die erfolgreiche Absolvierung einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses mit Abschlusstest erforderlich.

Wer mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen Hochschule Rechtswissenschaften studiert hat, erhält eine Befreiung von dieser Verpflichtung, d.h. dieser Fremdsprachenschein mit Abschlusstest wird durch das Auslandssemester ersetzt.

Es wird jedoch empfohlen, als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt möglichst die Rechtsterminologieveranstaltung im Rahmen des Fremdsprachenprogramms des juristischen Fachbereichs zu besuchen.

  • Die ab WS 23/24 angebotenen Klausuren in den Modulen „Sachenrecht (Z)“ (bisher „Sachenrecht“), „Strafrecht II (BT 1)“ (bisher „Strafrecht II“) und „Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht“ (bisher „Allgemeines Verwaltungsrecht“)  bilden die Klausuren der neuen juristischen Zwischenprüfung ab. 
    • Wer die bisher angebotenen Klausuren bis zum SoSe 23 noch nicht erfolgreich abgelegt hat – entweder im Erst- oder in einem (zum WS 23/24 letztmals angebotenen) Zweit-Versuch,
      • kann sich danach nur noch für das jeweils neue Modul in diesen Fächern anmelden.
      • Die Versuchszählung beginnt dann neu. 

Die Kontaktdaten können von der EDV für Sie geändert werden. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die EDV-Abteilung (edv@~@jura.uni-bonn.de).

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Ja. In jedem Semester wird – bei ausreichender Nachfrage (mindestens 8 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest) – ein neuer Kurs zusammengestellt werden.

Ja, der Einstufungstest ist in jedem Falle obligatorisch, da die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Tests – und bei gleicher Eignung im Wege des Losverfahrens – vorgenommen wird.

Ja, der Einstufungstest ist in jedem Falle obligatorisch, da die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich anhand der Ergebnisse dieses Tests – und bei gleicher Eignung im Wege des Losverfahrens – vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie:

  • Die Module Gesellschaftsrecht und Handelsrecht werden im Studienverlaufsplan getauscht.
  • Die Vorlesungen Kreditsicherungsrecht und Staatsrecht III sind nicht länger Teil des Studienverlaufsplans.

Den voraussichtlich ab WS 23/24 aktuellen Studienverlaufsplan finden Sie hier.

Bei Instituts- und Lehrstuhlseiten sowie weiteren Organisationseinheiten wird standardmäßig das Impressum der Hauptseiten angezeigt. Sollten hier andere Angaben notwendig sein, kontaktieren Sie bitte die EDV-Abteilung.

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Genauere Termine finden Sie unter Basis Uni Bonn ⇒ Vorlesungsverzeichnis ⇒ Alle Veranstaltungen ⇒ Rechtswissenschaft ⇒ Hauptfachstudiengang ⇒ Zusatzangebote ⇒ Fremdsprachenausbildung ⇒ Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA UNICert Stufe III).

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Genauere Termine finden Sie unter Basis Uni Bonn ⇒ Vorlesungsverzeichnis ⇒ Alle Veranstaltungen ⇒ Rechtswissenschaft ⇒ Hauptfachstudiengang ⇒ Zusatzangebote ⇒ Fremdsprachenausbildung ⇒ Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA UNICert Stufe III).

Die Programmteilnahme ist kostenfrei.

Das Praktikum muss nur noch einen Zeitraum von 4 Wochen umfassen.

Hinweis: bei einem ggf. sich anschließenden Wechsel zum Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften müssen insgesamt auch weiterhin 12 Wochen (ggf. 3x4) praktische Studienzeit erbracht werden. (vgl. § 8 JAG NRW)

Jede Seite hat eine eigene ID-Nummer. Diese wird angezeigt, wenn man im Seitenbaum mit dem Mauszeiger über das Seitensymbol fährt.

Die sog. PID (Page-ID) ist eine eindeutige Nummer der jeweiligen Internetseite. Mit ihr ist eine eindeutige Identifikation der einzelnen Seiten möglich (z.B. für Anfragen an die EDV-Abteilung).

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Sie können Ihre Teilnahme an der FFA für Juristinnen und Juristen für die Zeit des Auslandsaufenthalts (nur komplette Semester - max. 4 Semester) unterbrechen und diese wieder aufnehmen, wenn Sie zurück sind und Bonner Studierende bleiben.Wir werden in jedem Fall versuchen, einen nahtlosen Übergang in den Kurs des dann folgenden FFA-Semesters für Sie zu gewährleisten. Mit Blick auf die Höchstteilnehmerzahl und damit verbundene notwendige Planungen müssen Sie uns dafür allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt (jedenfalls unverzüglich nach Erhalt des Bescheides, dass Sie einen Austauschplatz erhalten) mitteilen, dass und in welchem Zeitraum Sie die FFA für Juristinnen und Juristen unterbrechen möchten.

Die Teilnahme an dem FFA-LPP erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 12 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die zwei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-LPP-Semester: 6 SWS
2.    FFA-LPP-Semester: 6 SWS, final exams an der USQ, Abschlussprüfung UNIcert®

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv. Vertiefte juristische Kenntnisse des englischsprachigen Rechtsraums werden ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt. Die Studenten und Studentinnen nehmen an Prüfungen einer englischsprachigen Universität teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten sich dessen vorab bewusst sein und den Start des FFA-LPP so planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfungen (sowohl UNIcert ® als auch an der englischsprachigen Universtität) nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

Es kann neben der Standardsprache (Deutsch) auch eine englische und eine französische Sprachversionen derselben Seite erstellt werden. Im Backend können Sie dann Inhaltselemente wie gewohnt auch in englischer bzw. französischer Sprache erstellen und veröffentlichen. Die Besucher der Seiten können mit einem Link zwischen den verschiedenen Sprachversionen umschalten.

Zur Anleitung: Mehrsprachige Seiten anlegen und bearbeiten.

Alle Änderungen können der Prüfungsordnung Law & Economics 2023 entnommen werden, sobald diese in Kraft getreten ist. Dies wird zum WS 23/24 voraussichtlich der Fall sein.

1. FFA-LPP-Semester: insgesamt 6 SWS 

Modul 1.1: 4 SWS Sprachkurs mit besonderem Schwerpunkt auf der Vermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse für den Erwerb eines C2-Niveaus unter Berücksichtigung der juristischen Terminologie des englischsprachigen Raums.

Modul 1.2: 2 SWS Pro-Seminar zur Vertiefung / zum Ausbau der in Modul 1.1 erworbenen sprachlichen Fähigkeiten mit Schwerpunkt der Übung von Präsentationen und Auftritt im Bewerbungsgespräch („Legal Practice Skills“).

2. FFA-LPP-Semester: insgesamt 6 SWS

Modul 2.1: 2 SWS Seminar zur Vermittlung zentraler Arbeitsweisen und Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u.a. anhand der Diskussion sogenannter „Landmark Cases“.

Modul 2.2: 2 SWS Seminar (Distance Learning) zur Vermittlung zentraler Felder und Arbeitsweisen des Common Law am Beispiel Australiens: „Introduction to the law and procedure in Australia – legal writing“.

Modul 2.3: 2 SWS Übung zu akademischem Schreiben und zum Kommunikationsstil im englischsprachigen Raum. Es wird ein acht- bis zwölfwöchiges Auslandspraktikum empfohlen.

Die Teilnahme an dem FFA-Programm erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die drei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-Semester: 6 SWS
2.    FFA-Semester: 6 SWS
3.    FFA-Semester: 4 SWS und Abschlussprüfung

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv – nicht zuletzt, weil juristische Inhalte ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt werden. Dessen sollten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab bewusst sein und versuchen, den Start mit der FFA für Juristinnen und Juristen möglichst so zu planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfung nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

Die Teilnahme an dem FFA-Programm erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die drei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-Semester: 6 SWS
2.    FFA-Semester: 6 SWS
3.    FFA-Semester: 4 SWS und Abschlussprüfung

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv – nicht zuletzt, weil juristische Inhalte ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt werden. Dessen sollten sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab bewusst sein und versuchen, den Start mit der FFA für Juristinnen und Juristen möglichst so zu planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfung nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

Ja, es gibt jeweils zu Semesterende eine Informationsveranstaltung. 

Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in www.jura.uni-bonn.de/aktuelles/ auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können Sie unserem Studienverlaufsplan  entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 16. Juni 2012 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Sehr geehrte Studierende,

aus Anlass der weiter um sich greifenden Covid-19-Infektion bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die persönliche Sprechstunde des CASTLE im Wesentlichen nur noch via Zoom anbieten können.

Die Allgemeinen Informationen der Universität Bonn zum Umgang mit dem Corona Virus finden Sie unter folgendem Link. Im Portal "Besser digital studieren" finden Sie einen Überblick zu allen wichtigen Themen und aktuellen Entwicklungen im Bereich digitales Lernen!

Anträge jeglicher Art stellen Sie bitte per E-Mail oder aber werfen sie in unser Postfach im Juridicum (Postfach-Nr. 35, gegenüber vom Dekanat), ebenso wie Unterlagen zur Erstellung diverser Bescheinigungen (bitte mit kurzem Hinweis, was gewünscht wird).

Fragen beantworten wir gerne per E-Mail. Telefonisch sind wir möglicherweise nur eingeschränkt erreichbar. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, aber eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer, sodass wir Sie zurückrufen können.

Ihr verantwortungsvolles Handeln dankt Ihnen Ihr CASTLE - Team!

Die Liste der Partneruniversitäten finden Sie hier.

 

 

Während der Anmeldefrist und zu Anfang der Vorlesungszeit steht Ihnen ein Support-Service (aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de) zur Verfügung, an den Sie sich mit allen Anfragen zu dem Thema wenden können. Die Sprechzeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier.

Zu allen organisatorischen Rückfragen rund um das Anmeldeverfahren können Sie sich gerne an das Team der Studienkoordination wenden. Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Seminaren und Proseminaren wenden Sie sich bitte direkt an den*die Seminaranbieter*in.

Die Zusage über einen Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die Seminararbieter:innen versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.

Hier finden Sie die verschiedenen Belegungsmöglichkeiten des jeweiligen Semesters.

Doppelanmeldung

Für Studierende, die sowohl in Law and Economics als auch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind (z.B. Jura oder VWL), gilt, dass Prüfungsleistungen, die mehrfach verwertet werden sollen (also für mehr als einen Studiengang), auch mehrfach angemeldet werden müssen.

Dies gilt für alle Prüfungen: Klausuren, Hausarbeiten, Proseminar und auch die Bachelorarbeit (in Jura kann diese die Seminararbeit sein).

Wer seine Seminararbeit in Jura als Proseminararbeit für Law and Economics anrechnen lassen möchte, muss für den Fall, dass er im Zeitpunkt der Ameldung bereits doppelt eingeschrieben ist, eine doppelte Anmeldung vornehmen (also z.B. die Anmeldung als Seminararbeit beim Prüfungsausschuss Jura und die Anmeldung als Proseminararbeit beim Prüfungsausschuss Law and Economics).

Es gilt folgendes Verfahren:

1. Wer in Jura und Law and Economics eingeschrieben ist, kann seine Klausuren oder Fallbearbeitungen über BASIS zweimal anmelden, einmal für Jura, einmal für Law and Economics. Bei technischen Problemen ist auch eine (fristgerechte) Anmeldung in Papierform möglich.

2. Wer in VWL und Law and Economics eingeschrieben ist, meldet die Klausur über BASIS für VWL an und gibt zusätzlich fristgerecht eine Anmeldung in Papierform bei dem Prüfungsamt Law and Economics ab. Die entsprechenden Formulare (entweder für die PO 2014 oder die PO 2017) finden Sie hier unter (3.)

Doppeleinschreibung mit Jura im Semester des Seminartermins

Wer zur Wahrung der Möglichkeit des Abschichtens in der staatlichen Pflichtfachprüfung im letzten Semester des Bachelorstudiums Law and Economics eine Doppeleinschreibung mit Jura plant, muss für die Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Besonderheit beachten:

Im Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Studierende zwar noch nicht doppelt eingeschrieben, aber die Bachelorarbeit ist - ebenso wie die Seminararbeit - eine Vorhausarbeit und zählt damit bereits als Leistung des darauf folgenden Semesters.

Eine Doppelverwertung der Seminararbeit sowohl als Bachelorarbeit als auch als Schwerpunktbereichs-Seminararbeit setzt eine doppelte Anmeldung beim Lehrstuhl voraus: Einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Law and Economics für die Anmeldung als Bachelorarbeit und einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Jura für die Anmeldung als später anzurechnende Seminararbeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die beteiligen Prüfungsämter (castle@~@uni-bonn.de oder pruefungsamt@jura.uni-bonn.de).

Die Prüfungsanmeldung der Erasmus-Studierenden erfolgt direkt am jeweiligen Lehrstuhl / bei den Dozent*innen, sobald Sie sich zur Ablegung der Prüfung entschieden haben. Die Art der Prüfung, d.h. ob eine mündlich oder schriftlich Prüfungsleistung erforderlich ist, sprechen Sie mit den Dozent*innen ab. Vor der Prüfungsphase am Ende des Semesters sollten Sie sich bei den Dozent*innen noch einmal in Erinnerung rufen.
Die Prüfer*innen bescheinigen Ihre Leistungen auf einem besonderen Leistungsnachweis für Erasmus-Studierende, den Sie oder die Prüfer*innen auch in der Auslandskoordination erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diesen auch zu einer Klausur beizufügen.

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen empfiehlt es sich „Vorkorrektur“ der Prüfung bei dem jeweiligen Dozenten / der jeweiligen Dozentin zu beantragen, um möglichst zeitnah zu Semesterende einen Leistungsnachweis und damit ein Transcript of Records erhalten zu können.

Falls Sie eine schriftliche Prüfung (Klausur) nicht bestehen sollten, ist grundsätzlich eine mündliche Nachprüfung möglich. Diese ist mit dem/der Prüfer*in zu vereinbaren.

Doppelanmeldung

Für Studierende, die sowohl in Law and Economics als auch in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind (z.B. Jura oder VWL), gilt, dass Prüfungsleistungen, die mehrfach verwertet werden sollen (also für mehr als einen Studiengang), auch mehrfach angemeldet werden müssen.

Dies gilt für alle Prüfungen: Klausuren, Hausarbeiten, Proseminar und auch die Bachelorarbeit (in Jura kann diese die Seminararbeit sein).

Wer seine Seminararbeit in Jura als Proseminararbeit für Law and Economics anrechnen lassen möchte, muss für den Fall, dass er im Zeitpunkt der Ameldung bereits doppelt eingeschrieben ist, eine doppelte Anmeldung vornehmen (also z.B. die Anmeldung als Seminararbeit beim Prüfungsausschuss Jura und die Anmeldung als Proseminararbeit beim Prüfungsausschuss Law and Economics).

Es gilt folgendes Verfahren:

1. Wer in Jura und Law and Economics eingeschrieben ist, kann seine Klausuren oder Fallbearbeitungen über BASIS zweimal anmelden, einmal für Jura, einmal für Law and Economics. Bei technischen Problemen ist auch eine (fristgerechte) Anmeldung in Papierform möglich.

2. Wer in VWL und Law and Economics eingeschrieben ist, meldet die Klausur über BASIS für VWL an und gibt zusätzlich fristgerecht eine Anmeldung in Papierform bei dem Prüfungsamt Law and Economics ab. Die entsprechenden Formulare (entweder für die PO 2014 oder die PO 2017) finden Sie hier unter (3.)

Doppeleinschreibung mit Jura im Semester des Seminartermins

Wer zur Wahrung der Möglichkeit des Abschichtens in der staatlichen Pflichtfachprüfung im letzten Semester des Bachelorstudiums Law and Economics eine Doppeleinschreibung mit Jura plant, muss für die Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Besonderheit beachten:

Im Zeitpunkt der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Studierende zwar noch nicht doppelt eingeschrieben, aber die Bachelorarbeit ist - ebenso wie die Seminararbeit - eine Vorhausarbeit und zählt damit bereits als Leistung des darauf folgenden Semesters.

Eine Doppelverwertung der Seminararbeit sowohl als Bachelorarbeit als auch als Schwerpunktbereichs-Seminararbeit setzt eine doppelte Anmeldung beim Lehrstuhl voraus: Einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Law and Economics für die Anmeldung als Bachelorarbeit und einmal mit dem Formular des Prüfungsamtes Jura für die Anmeldung als später anzurechnende Seminararbeit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die beteiligen Prüfungsämter (castle@~@uni-bonn.de oder pruefungsamt@jura.uni-bonn.de).

Schwerpunktbereiche im Jurastudium

Wer sich für einen Wechsel in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft entscheidet, muss dort für die erfolgreiche Ablegung der ersten juristischen Prüfung (früher: erstes Staatsexamen) neben der staatlichen Pflichtfachprüfung auch einen Schwerpunktbereich wählen und dort sechs Klausuren und eine Seminararbeit schreiben (Bonner Regelung, andere Universitäten haben andere Schwerpunktbereichsordnungen).

Grundsätzlich sind Sie frei bei der Wahl Ihres Schwerpunktbereiches (Beschluss des Prüfungsausschusses Jura vom 28.10.2015). Insgesamt bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft zehn verschiedene Schwerpunktbereiche an.

Wer für den Übergang zum Jurastudium eine Einstufungsempfehlung benötigt, muss dann dafür eine ergänzende verbindliche Erklärung darüber abgeben, welchen Schwerpunktbereich er wählt, damit für die Einstufung auch die richtigen Leistungen angerechnet werden können.

Wer sich zum ersten Fachsemester Jura bewirbt und schon auf diesem Weg einen Studienplatz erhält, benötigt für die Einschreibung zunächst keine Einstufungsempfehlung. Diese ist allerdings für die später zu erfolgende Höherstufung erforderlich und muss dann im Laufe des ersten Jurasemesters beim Prüfungsamt Jura pruefungsamt(at)jura.uni-bonn.de.

Fachgebundener Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie

Im Wahlpflichtbereich "Rechtsökonomie" (5. Semester) müssen Sie insgesamt drei Leistungen (jeweils 6 Leistungspunkte) erbringen. Es stehen Ihnen vier juristische, zwei ökonomische Lehrveranstaltungen sowie ein Proseminar zur Auswahl.

Eine spätere Anrechnung für den Schwerpunktbereich im Hauptfachstudiengang Rechtswissenschaft ist möglich für den Schwerpunktbereich 3 im Jurastudium bei folgenden Veranstaltungen:

  • "Gesellschaftsrecht und Ökonomie"
  • "Geistiges Eigentum und Ökonomie"
  • "Kartellrecht und Ökonomie"
  • "Zivilrecht und Ökonomie"
  • "International Banking and Financial Law"

Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung mit einer 120 - 180 Minuten dauernden bestandenen Abschlussklausur nachgewiesen werden kann.

Das Proseminar wäre grundsätzlich in allen Schwerpunktbereichen anrechenbar. Kritisch ist eine Anrechenbarkeit lediglich für reine VWL-Proseminare. Im Zweifel wenden Sie sich an das Prüfungsamt Jura (pruefungsamt(at)jura.uni-bonn.de).

Anrechenbarkeit der fünf juristischen Klausuren

KlausurAnrechenbar für folgende Schwerpunkte (SPB)
Gesellschaftsrecht und ÖkonomieSPBe 2, 3
Geistiges Eigentum und ÖkonomieSPB 3
Katellrecht und ÖkonomieSPBe 2, 3, 5, 7, 8
Zivilrecht und ÖkonomieSPBe 1, 3
International Banking and Financial LawSPBe 2, 3, 5

Anrechenbarkeit bei Zweit- und Drittversuchen

Für den Bachelorstudiengang Law and Economics gilt: Alle Prüfungen müssen spätestens im dritten Anlauf bestanden sein. Bei Nichtbestehen einer Prüfung kommt es zu Zweit- und Drittversuchen.

Im Schwerpunktbereich Jura muss aus den sechs Klausuren des Schwerpunktbereichs nur eine durchschnittliche Mindestpunktzahl erreicht werden. Einzelne Klausuren dürfen auch nicht bestanden sein.

Um keinen unerwünschten Verbesserungsversuch im Schwerpunktbereich zu schaffen, gilt daher für das Anrechnungsverfahren bei einem Übergang von Law and Economics zu Jura, dass der jeweils 1. Versuch bwz. der 1. Prüfungstermin für die Anrechnung relevant ist. Dies betrifft folgende Prüfungen:

  • Gesellschaftsrecht und Ökonomie
  • Zivilrecht und Ökonomie
  • Kartellrecht und Ökonomie
  • Geistiges Eigentum und Ökonomie
  • International Banking and Financial Law

Anrechenbarkeit ausländischer Prüfungsleistungen auf Bonner Schwerpunktbereiche

Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen, die später für einen Schwerpunkt im Rahmen des Jurastudiums in Bonn angerechnet werden sollen, müssen, bevor sie abgelegt werden, verbindlich beim Prüfungsamt Jura angemeldet werden. Dies ist erforderlich unabhängig davon, ob der Studierende bei Ablegung der Prüfung im Ausland schon in Bonn für Jura eingeschrieben ist oder nur einen späteren Wechsel in den Staaatsexamensstudiengang Recht in Bonn beabsichtigt.

Schwerpunktbereiche im Jurastudium

Wer sich für einen Wechsel in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft entscheidet, muss dort für die erfolgreiche Ablegung der ersten juristischen Prüfung (früher: erstes Staatsexamen) neben der staatlichen Pflichtfachprüfung auch einen Schwerpunktbereich wählen und dort sechs Klausuren und eine Seminararbeit schreiben (Bonner Regelung, andere Universitäten haben andere Schwerpunktbereichsordnungen).

Grundsätzlich sind Sie frei bei der Wahl Ihres Schwerpunktbereiches (Beschluss des Prüfungsausschusses Jura vom 28.10.2015). Insgesamt bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft zehn verschiedene Schwerpunktbereiche an.

Wer für den Übergang zum Jurastudium eine Einstufungsempfehlung benötigt, muss dann dafür eine ergänzende verbindliche Erklärung darüber abgeben, welchen Schwerpunktbereich er wählt, damit für die Einstufung auch die richtigen Leistungen angerechnet werden können.

Wer sich zum ersten Fachsemester Jura bewirbt und schon auf diesem Weg einen Studienplatz erhält, benötigt für die Einschreibung zunächst keine Einstufungsempfehlung. Diese ist allerdings für die später zu erfolgende Höherstufung erforderlich und muss dann im Laufe des ersten Jurasemesters beim Prüfungsamt Jura pruefungsamt(at)jura.uni-bonn.de.

Fachgebundener Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie

Im Wahlpflichtbereich "Rechtsökonomie" (5. Semester) müssen Sie insgesamt drei Leistungen (jeweils 6 Leistungspunkte) erbringen. Es stehen Ihnen vier juristische, zwei ökonomische Lehrveranstaltungen sowie ein Proseminar zur Auswahl.

Eine spätere Anrechnung für den Schwerpunktbereich im Hauptfachstudiengang Rechtswissenschaft ist möglich für den Schwerpunktbereich 3 im Jurastudium bei folgenden Veranstaltungen:

  • "Gesellschaftsrecht und Ökonomie"
  • "Geistiges Eigentum und Ökonomie"
  • "Kartellrecht und Ökonomie"
  • "Zivilrecht und Ökonomie"
  • "International Banking and Financial Law"

Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung mit einer 120 - 180 Minuten dauernden bestandenen Abschlussklausur nachgewiesen werden kann.

Das Proseminar wäre grundsätzlich in allen Schwerpunktbereichen anrechenbar. Kritisch ist eine Anrechenbarkeit lediglich für reine VWL-Proseminare. Im Zweifel wenden Sie sich an das Prüfungsamt Jura (pruefungsamt(at)jura.uni-bonn.de).

Anrechenbarkeit der fünf juristischen Klausuren

KlausurAnrechenbar für folgende Schwerpunkte (SPB)
Gesellschaftsrecht und ÖkonomieSPBe 2, 3
Geistiges Eigentum und ÖkonomieSPB 3
Katellrecht und ÖkonomieSPBe 2, 3, 5, 7, 8
Zivilrecht und ÖkonomieSPBe 1, 3
International Banking and Financial LawSPBe 2, 3, 5

Anrechenbarkeit bei Zweit- und Drittversuchen

Für den Bachelorstudiengang Law and Economics gilt: Alle Prüfungen müssen spätestens im dritten Anlauf bestanden sein. Bei Nichtbestehen einer Prüfung kommt es zu Zweit- und Drittversuchen.

Im Schwerpunktbereich Jura muss aus den sechs Klausuren des Schwerpunktbereichs nur eine durchschnittliche Mindestpunktzahl erreicht werden. Einzelne Klausuren dürfen auch nicht bestanden sein.

Um keinen unerwünschten Verbesserungsversuch im Schwerpunktbereich zu schaffen, gilt daher für das Anrechnungsverfahren bei einem Übergang von Law and Economics zu Jura, dass der jeweils 1. Versuch bwz. der 1. Prüfungstermin für die Anrechnung relevant ist. Dies betrifft folgende Prüfungen:

  • Gesellschaftsrecht und Ökonomie
  • Zivilrecht und Ökonomie
  • Kartellrecht und Ökonomie
  • Geistiges Eigentum und Ökonomie
  • International Banking and Financial Law

Anrechenbarkeit ausländischer Prüfungsleistungen auf Bonner Schwerpunktbereiche

Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen, die später für einen Schwerpunkt im Rahmen des Jurastudiums in Bonn angerechnet werden sollen, müssen, bevor sie abgelegt werden, verbindlich beim Prüfungsamt Jura angemeldet werden. Dies ist erforderlich unabhängig davon, ob der Studierende bei Ablegung der Prüfung im Ausland schon in Bonn für Jura eingeschrieben ist oder nur einen späteren Wechsel in den Staaatsexamensstudiengang Recht in Bonn beabsichtigt.

Arbeitsgemeinschaften sind vorlesungsbegleitende Vertiefungslehrveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen bei einem AG-Leiter, der mindestens die Erste Prüfung (erstes Staatsexamen Jura) aufweisen muss. Sie erlernen hier den Gutachtenstil und die Technik der Fallbearbeitung. Anders als bei den Vorlesungen besteht hier Anwesenheitspflicht, zumindest für eine zivilrechtliche und eine öffentlichrechtliche AG.

Allgemein zu Anmeldungen in BASIS finden Sie eine ausführliche Anleitung hier.

Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei castle(at)uni-bonn.de.

Die regelmäßige Teilnahme an den AGs ist verpflichtend für die Erteilung eines AG-Scheins. Eine regelmäßige Teilnahme an einer AG liegt vor, wenn der Teilnehmende maximal dreimal gefehlt hat, wobei dies mindestens einmal ein Härtefall ("entschuldigtes Fehlen") sein muss. Genauere Informationen finden Sie hier.

Der AG-Schein zählt als Studienleistung und ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Hausarbeiten (Fallbearbeitung I und Fallbearbeitung II). Folgende AG-Scheine sind zwingend:

1. Semester

BGB AT

2. Semester

Staatsrecht II , sofern nicht schon Staatsrecht I vorliegt.

Alle weiteren AG-Scheine sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber für den Studienerfolg fast unerlässlich.

In den AGs "BGB AT", "Staatsrecht I", "Schuldrecht I", "Staatsrecht II", "Strafrecht I" und "Strafrecht II" haben Sie eigene Arbeitsgemeinschaften exklusiv für Law and Economics-Studierende. In den Arbeitsgemeinschaften "Schuldrecht II", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Sachenrecht" sind Sie mit anderen Studierendengruppen zusammen.

Arbeitsgemeinschaften sind vorlesungsbegleitende Vertiefungslehrveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen bei einem AG-Leiter, der mindestens die Erste Prüfung (erstes Staatsexamen Jura) aufweisen muss. Sie erlernen hier den Gutachtenstil und die Technik der Fallbearbeitung. Anders als bei den Vorlesungen besteht hier Anwesenheitspflicht, zumindest für eine zivilrechtliche und eine öffentlichrechtliche AG.

Allgemein zu Anmeldungen in BASIS finden Sie eine ausführliche Anleitung hier.

Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte bei castle(at)uni-bonn.de.

Die regelmäßige Teilnahme an den AGs ist verpflichtend für die Erteilung eines AG-Scheins. Eine regelmäßige Teilnahme an einer AG liegt vor, wenn der Teilnehmende maximal dreimal gefehlt hat, wobei dies mindestens einmal ein Härtefall ("entschuldigtes Fehlen") sein muss. Im Fach Schuldrecht BT II  ist nur "entschuldigtes Fehlen" möglich.

Der AG-Schein zählt als Studienleistung und ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Hausarbeiten (Fallbearbeitung I und Fallbearbeitung II). Folgende AG-Scheine sind zwingend:

1. Fachsemester

  • BGB AT

2. Fachsemester

  • Staatsrecht II , sofern nicht schon Staatsrecht I vorliegt.

Genauere Informationen finden Sie hier.
 

3. Fachsemester

  • Schuldrecht BT II

Näheres finden Sie hier

 

Alle weiteren AG-Scheine sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber für den Studienerfolg fast unerlässlich.

In den AGs "BGB AT", "Staatsrecht I", "Schuldrecht I", "Staatsrecht II", "Strafrecht I" und "Strafrecht II" haben Sie eigene Arbeitsgemeinschaften exklusiv für Law and Economics-Studierende. In den Arbeitsgemeinschaften "Schuldrecht II", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Sachenrecht" sind Sie mit anderen Studierendengruppen zusammen.

Die Zwischenprüfung nach der Zw-PO 2015 besteht aus insgesamt 9 Teilprüfungen (1 Grundlagenfach, 2 Klausuren im Bürgerlichen Recht, 2 Klausuren im Strafrecht, 2 Klausuren im Öffentlichen Recht, 2 Hausarbeiten).

Die Zwischenprüfung nach der ZwPO 2009 besteht aus insgesamt 10 Teilprüfungen (2 Grundlagenfächer, 2 Klausuren im Bürgerlichen Recht, 2 Klausuren im Strafrecht, 2 Klausuren im Öffentlichen Recht, 2 Hausarbeiten).

Die weiteren Informationen zur Zwischenprüfung am hiesigen Fachbereich, sowie die Übersichten der im Rahmen Zwischenprüfung zu erbringenden Teilleistungen finden Sie unter: https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/zwischenpruefung/

Absolvent des Jahrgangs 2015/16

„Noch im Rahmen des Bachelorstudiengangs habe ich ein selbstorganisiertes Auslandssemester in Australien absolviert, als Alternative zu einem Auslandsaufenthalt zwischen dem Bachelor und einem Folgestudium. Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Bachelors habe ich danach nahtlos mit dem Jurastudium in Bonn fortsetzen können. Die bereits im Bachelor absolvierten juristischen Klausuren, insbesondere für den Schwerpunkt, erlaubten eine zügige Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Für mich war es dabei hilfreich, mir zunächst zwei Semester für wichtige Hauptstudiumsklausuren, insbesondere im Verwaltungsrecht und den zivilrechtlichen Nebengebieten, zu nehmen, bevor ich mit dem Repetitorium begonnen habe. So konnte ich auch die Übungen und die restlichen Schwerpunktprüfungen noch zuvor ablegen.“

Absolvent des Jahrgangs 2015/16

„Noch im Rahmen des Bachelorstudiengangs habe ich ein selbstorganisiertes Auslandssemester in Australien absolviert, als Alternative zu einem Auslandsaufenthalt zwischen dem Bachelor und einem Folgestudium. Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Bachelors habe ich danach nahtlos mit dem Jurastudium in Bonn fortsetzen können. Die bereits im Bachelor absolvierten juristischen Klausuren, insbesondere für den Schwerpunkt, erlaubten eine zügige Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Für mich war es dabei hilfreich, mir zunächst zwei Semester für wichtige Hauptstudiumsklausuren, insbesondere im Verwaltungsrecht und den zivilrechtlichen Nebengebieten, zu nehmen, bevor ich mit dem Repetitorium begonnen habe. So konnte ich auch die Übungen und die restlichen Schwerpunktprüfungen noch zuvor ablegen.“

"Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor habe ich mich entschieden Rechtswissenschaft an der Uni Bonn zu studieren. Im Rahmen dessen habe ich dann als Freemoverin zwei Semester an der Université de Lausanne in der französisch sprachigen Schweiz studiert an dem Lehrstuhl für deutsches Recht (Chaire de droit allemand). Dadurch hatte ich sowohl die Möglichkeit mein deutsches Jura Studium fort zu setzen, als auch die Erfahrungen eines Auslandssemesters zu machen und eine neue Rechtsordnung kennen zu lernen. An dem deutschen Lehrstuhl konnte ich bspw. meine Übungen im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht schreiben, so wie viele weitere deutschsprachige Kurse wählen. Dies war für mich eine gute Vorbereitung auf das kommende Staatsexamen in der Kombination eines Auslandsaufenthaltes."

"Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor habe ich mich entschieden Rechtswissenschaft an der Uni Bonn zu studieren. Im Rahmen dessen habe ich dann als Freemoverin zwei Semester an der Université de Lausanne in der französisch sprachigen Schweiz studiert an dem Lehrstuhl für deutsches Recht (Chaire de droit allemand). Dadurch hatte ich sowohl die Möglichkeit mein deutsches Jura Studium fort zu setzen, als auch die Erfahrungen eines Auslandssemesters zu machen und eine neue Rechtsordnung kennen zu lernen. An dem deutschen Lehrstuhl konnte ich bspw. meine Übungen im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht schreiben, so wie viele weitere deutschsprachige Kurse wählen. Dies war für mich eine gute Vorbereitung auf das kommende Staatsexamen in der Kombination eines Auslandsaufenthaltes."

Absolvent 2020/21

"Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor habe ich mich dazu entschlossen, weiter Jura an der Uni Bonn zu studieren. Bevor die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen losging, bin ich jedoch für ein Semester nach Florenz für ein Auslandssemester gegangen. Dies war meines Erachtens eine gute Möglichkeit, um nach dem Bachelor Luft zu holen und Energie für das Staatsexamen zu sammeln. Florenz für ein Auslandssemester kann ich nur jedem empfehlen – es ist eine wunderschöne Stadt mit sehr viel Kultur und Geschichte. Die Universität Florenz bietet eine breite Auswahl an juristischen Vorlesungen für Erasmusstudenten. Dabei kann man zwischen Fächern auswählen, die auf Englisch und Italienisch angeboten werden. In der Regel müssen 2-3 Klausuren bestanden werden, um die Voraussetzungen für die Erasmusförderung zu erfüllen. Ein Auslandssemester nach dem Bachelor kann ich allgemein jedem empfehlen und Florenz war retrospektiv definitiv die richtige Entscheidung!"

Erasmus-Auslandsstudium

Die Universität Bonn bietet im Rahmen des Erasmus+ Programms der EU geförderte Studienaufenthalte an rund 300 Partnerhochschulen in Europa an. Weitere Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie hier.

Besonderheiten bezüglich eines Auslandsstudiums im Studiengang Jura finden Sie hier. Sofern Sie sich für ein Auslandsstudium im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften interessieren, finden Sie nähere Informationen hier.

Anrechenbarkeit ausländischer Prüfungsleistungen auf Bonner Schwerpunktbereiche

Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen, die später für einen Schwerpunkt im Rahmen des Jurastudiums in Bonn angerechnet werden sollen, müssen, bevor sie abgelegt werden, verbindlich beim Prüfungsamt Jura angemeldet werden. Dies ist erforderlich unabhängig davon, ob der Studierende bei Ablegung der Prüfung im Ausland schon in Bonn für Jura eingeschrieben ist oder nur einen späteren Wechsel in den Staaatsexamensstudiengang Recht in Bonn beabsichtigt.

Absolvent des Jahrgangs 2013/14

„Während des Studiums im Fach Law and Economics absolvierte ich ein Praktikum bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bereich Finanzmarktanalyse und Finanzmarktökonomie. Im Anschluss an den Bachelor in Law and Economics studierte ich zusätzlich den Bachelor in Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn und schloss ihn nach 1,5 Jahren erfolgreich ab. Während dieser Zeit verbrachte ich ein Auslandsemester an der University of Florida im Rahmen des Direktaustauschprogramms der Universität Bonn. Nachdem ich den Master in Economics an der Universität Bonn absolviert hatte, habe ich nun eine Trainee-Stelle im Bereich Regulatory Affairs im Bankenwesen angetreten.“

Absolvent des Jahrgangs 2013/14

„Während des Studiums im Fach Law and Economics absolvierte ich ein Praktikum bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bereich Finanzmarktanalyse und Finanzmarktökonomie. Im Anschluss an den Bachelor in Law and Economics studierte ich zusätzlich den Bachelor in Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn und schloss ihn nach 1,5 Jahren erfolgreich ab. Während dieser Zeit verbrachte ich ein Auslandsemester an der University of Florida im Rahmen des Direktaustauschprogramms der Universität Bonn. Nachdem ich den Master in Economics an der Universität Bonn absolviert hatte, habe ich nun eine Trainee-Stelle im Bereich Regulatory Affairs im Bankenwesen angetreten.“

Bachelorarbeit zum Studiengang Law and Economics

Die Bachelorarbeit wird nach Studienverlaufsplan in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem fünften und sechsten Fachsemester geschrieben.

Wer die Arbeit später als Seminararbeit im Schwerpunktbereich Jura anrechnen lassen möchte, muss die Bearbeitungszeit von sechs Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit akzeptieren. Wer keine spätere Anrechnung benötigt, kann auch bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit erhalten und die Arbeit ggf. innerhalb der Vorlesungszeit schreiben.

Die Bachelorarbeit wird zu einer vom Erstprüfer ausgegebenen Fragestellung geschrieben und muss im Inhalt Anteile haben zur ökonomischen Analyse des Rechts.

Bevor die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese findet man in der entsprechenden Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Law and Economics unter Bekanntmachungen zur Prüfungsordnung 2017.

Ergänzt wird die Bachelorarbeit durch das Seminar. Hier tragen alle Seminarteilnehmer den Inhalt der eigenen Arbeit vor. Das Seminar folgt zeitlich auf die Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Regel wird das Seminar als Blockseminar im sechsten Semester angeboten.

Die Bachelorarbeit kann bei verschiedenen Dozenten (aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft oder aus dem Fachbereich Staatswissenschaft) geschrieben werden. Aufgabe der Studierenden ist es, einen Erstprüfer anzusprechen und für die Betreuung der eigenen Arbeit zu gewinnen. Die formale Abwicklung erfolgt dann durch das Sekretariat des Betreuers in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt Law and Economics. Daher ist es wichtig, möglichst früh nach einer Betreuungszusage durch den Dozenten die Geschäftsstelle des CASTLE zu informieren.

Die eigentliche Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt durch die Unterschrift auf dem entsprechenden Papierformular bei Ausgabe des Themas.

Bachelorarbeit zum Studiengang Law and Economics

Die Bachelorarbeit wird nach Studienverlaufsplan in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem fünften und sechsten Fachsemester geschrieben.

Wer die Arbeit später als Seminararbeit im Schwerpunktbereich Jura anrechnen lassen möchte, muss die Bearbeitungszeit von sechs Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit akzeptieren. Wer keine spätere Anrechnung benötigt, kann auch bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit erhalten und die Arbeit ggf. innerhalb der Vorlesungszeit schreiben.

Die Bachelorarbeit wird zu einer vom Erstprüfer ausgegebenen Fragestellung geschrieben und muss im Inhalt Anteile haben zur ökonomischen Analyse des Rechts.

Bevor die Bachelorarbeit angemeldet werden kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese findet man in der entsprechenden Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Law and Economics unter Bekanntmachungen zur Prüfungsordnung 2017 in der am 29.06.2023 zuletzt geänderten Fassung.

Ergänzt wird die Bachelorarbeit durch das Seminar. Hier tragen alle Seminarteilnehmer den Inhalt der eigenen Arbeit vor. Das Seminar folgt zeitlich auf die Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Regel wird das Seminar als Blockseminar im sechsten Semester angeboten.

Die Bachelorarbeit kann bei verschiedenen Dozenten (aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft oder aus dem Fachbereich Staatswissenschaft) geschrieben werden. Aufgabe der Studierenden ist es, einen Erstprüfer anzusprechen und für die Betreuung der eigenen Arbeit zu gewinnen. Die formale Abwicklung erfolgt dann durch das Sekretariat des Betreuers in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt Law and Economics. Daher ist es wichtig, möglichst früh nach einer Betreuungszusage durch den Dozenten die Geschäftsstelle des CASTLE zu informieren.

Die eigentliche Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt durch die Unterschrift auf dem entsprechenden Papierformular bei Ausgabe des Themas.

Im Rahmen der Welcome Week organisiert die Erasmus-Koordinatorin in der Regel eine sehr empfehlenswerte Begrüßungsveranstaltung für Sie am Fachbereich. Hier erhalten Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zu Formalitäten und Struktur Ihres Studiums am Fachbereich. Die Einladung zu dieser Begrüßungsveranstaltung erhalten Sie vor dem Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail.

Im Rahmen der Welcome Week organisiert die Erasmus-Koordinatorin in der Regel eine sehr empfehlenswerte Begrüßungsveranstaltung für Sie am Fachbereich. Hier erhalten Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zu Formalitäten und Struktur Ihres Studiums am Fachbereich. Die Einladung zu dieser Begrüßungsveranstaltung erhalten Sie vor dem Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail.

Wie für die letzten beiden Semester gilt auf der Grundlage des aktuellen <link file:46281 download herunterladen>Rektoratsbeschlusses (§ 14 II) der Universität Bonn auch im Sommersemester 2021 die Corona bedingte verlängerte Rücktrittsmöglichkeit ohne Angaben von Gründen:
Ein Rücktritt vom Prüfungsversuch ohne Angaben von Gründen sowie der Abbruch der Prüfung sind bis zur Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung bzw. bis zum Ende einer mündlichen Prüfungsleistung möglich.

Im Einzelnen bedeutet das Folgendes für das SoSe 2021:

Rücktrittsregelung für die juristischen Klausuren sowie die Klausur Rechtsökonomie Institutionen:
Möchten Sie nach Ablauf der Anmeldefrist von der Klausur zurücktreten, so funktioniert dies bis einen Tag vor dem Prüfungstermin über Ihr elektronisches Prüfungskonto unter <link https: basis.uni-bonn.de qisserver external-link-new-window>basis.uni-bonn.de. Beim Rücktritt am Prüfungstag selbst, verwenden Sie bitte das Rücktrittsformular des Prüfungsamtes und laden dieses bis zum Ende der Bearbeitungszeit statt einer Klausurbearbeitung hoch; die Angabe eines Rücktrittsgrundes ist nicht notwendig. Das Formular finden Sie <link internal-link>hier.

Rücktrittsregelung für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren:
Abmeldungen sind im Sommersemester 2021 für alle Modulabschlussprüfungen bis zur Einreichung der schriftlichen Arbeit bzw. unmittelbar vor Beendigung der mündlichen Prüfung bis 1 Tag vor der Prüfung regulär über BASIS, danach und bei technischen Schwierigkeiten, per Mail an <link mail>castle(at)uni-bonn.de (Mail von Ihrer @uni-bonn.de-Adresse unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und dem Namen des Moduls) möglich. Die Nicht-Abgabe, das Nicht-Erscheinen oder das Streichen einer Klausur am Prüfungstag führt automatisch zu einem Rücktritt von der jeweiligen Prüfung. Wer eine Prüfung abgibt und nicht besteht, erhält einen zusätzlichen Wiederholungsversuch. Diese Regelung greift für jede Prüfung semesterübergreifend nur einmal und findet keine Anwendung auf Täuschungsversuche. Bitte sehen Sie daher von krankheitsbedingten Rücktritten ab.

Rücktrittsregelung für die juristischen Hausarbeiten:
Möchten Sie von einer Hausarbeit zurücktreten, melden Sie sich bitte über Ihr elektronisches Prüfungskonto unter <link https: basis.uni-bonn.de qisserver external-link-new-window>basis.uni-bonn.de von der Prüfung wieder ab.

Ihr könnt gerne und jederzeit eine juristische Vorlesung ohne voherige Anmeldung an unserem Fachbereich besuchen, um schon einmal vorab in die "Materie" reinzuschnuppern.

Besonders geeignet sind dafür alle Vorlesungen, die auch die Erstsemesterstudierenden hören. Eine Übersicht über die Veranstaltungen mit Veranstaltungsort und - zeit findet ihr in diesem Stundenplan. Mit welchen Themen sich die einzelnen Vorlesungen beschäftigen, könnt ihr demkommentierten Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Die Vorlesungszeit für das kommende Sommersemester 2024 beginnt am 08. April 2024 und endet für alle Fachsemester am 19. Juli 2024.

Solltet ihr eine juristische Arbeitsgemeinschaft besuchen wollen, in der Fälle erarbeitet und besprochen werden, ist eine vorherige Anmeldung per Mail über die Fachstudienberatung erforderlich.

 

Gerne könnt ihr vor oder im Anschluss an einen Vorlesungsbesuch einen Termin zur Studienberatung bei uns wahrnehmen. Schreibt uns dazu einfach eine Email an fachstudienberatung@jura.uni-bonn.de

Weitere Informationen zum Studiengang könnt ihr zudem derStudiengangsbroschüre entnehmen.

Bewerbung <link https: www.uni-bonn.de studium studium-in-bonn-fuer-internationale-studierende erasmus external-link-new-window>Details zum Bewerbungsverfahren und zur Bewerbungsfrist!

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Law and Economics erfolgt über das Studierendensekretariat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Studienfach ist örtlich zulassungsbeschränkt, es gilt der Orts-NC der Uni Bonn.

Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt grundsätzlich bis zum 15. Juli eines Jahres, da der Studiengang nur zum Wintersemester Studienanfänger aufnimmt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Zulassungsantragsformular

Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier unter (2.).

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Law and Economics erfolgt über das Studierendensekretariat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Studienfach ist örtlich zulassungsbeschränkt, es gilt der Orts-NC der Uni Bonn.

Wer bereits Studienleistungen im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft, in einem volkswirtschaftlichen Studiengang oder in einem anderen, vergleichbaren Studiengang erworben hat, kann sich eventuell auch für ein höheres Fachsemester bewerben.

Zum Sommersemester sind möglich Bewerbungen für das zweite und vierte Fachsemester, für das Wintersemester Bewerbungen für das erste und dritte Semester.

Ab dem fünften Fachsemester ist der Studiengang nicht mehr zulassungsbeschränkt.

Wer sich für eine Bewerbung ins höhere Semester interessiert, wende sich bitte zuvor an die Geschäftsstelle für eine Einstufungsempfehlung (castle(at)uni-bonn.de). Bewerbungsschluss für das höhere Fachsemester sind der 15.03. für das Sommersemester und der 15.09. für das Wintersemester.

Zulassungsformular

Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie im Formular Center unter (2.).

Im Fall von Vorstudien verwenden Sie bitte zusätzlich die Formulare für die Anrechnung. Sie finden Sie ebenfalls im Formular Center unter (5.).

Bitte beachten Sie dabei, dass Sie in das Anrechnungsformular für VWL nur VWL-Leistungen eintragen.

VWL-Leistungen sind: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A, Grundzüge der Statistik A, Mikroökonomik A, Grundzüge der Statistik B, Grundzüge der BWL: Investition und Finanzierung, Ökonometrie, Mikroökonomik B, Wissenschaftliches Arbeiten)

Alle anderen Leistungen tragen Sie bitte in das Anrechnungsformular für Jura-Leistungen ein.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Law and Economics erfolgt über das Studierendensekretariat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Studienfach ist örtlich zulassungsbeschränkt, es gilt der Orts-NC der Uni Bonn.

Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt grundsätzlich bis zum 15. Juli eines Jahres, da der Studiengang nur zum Wintersemester Studienanfänger aufnimmt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Zulassungsantragsformular

Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier unter (2.).

Richtig

Das Career Center der Universität Bonn ist eine Serviceeinrichtung für Studierende und Absolventen der Universität Bonn. Es bereitet auf den Berufsstart vor und unterstützt Unternehmensgründer. In dem Angebot sind auch berufsbegleitende Qualifizierungen enthalten.

Das Career Center der Universität Bonn ist eine Serviceeinrichtung für Studierende und Absolventen der Universität Bonn. Es bereitet auf den Berufsstart vor und unterstützt Unternehmensgründer. In dem Angebot sind auch berufsbegleitende Qualifizierungen enthalten.

Das Certificate of Arrival muss nach der Ankunft an Ihre Heimathochschule geschickt werden. Sie können es in der Auslandskoordination während der Sprechzeiten abzeichnen lassen oder Sie bringen das entsprechende Formular ausgefüllt zu der Begrüßungsveranstaltung mit.

Eine Checkliste für Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie hier.

Die Auslandskoordination ist für die Ausstellung der „Confirmation of Stay“ am Ende Ihres Erasmus-Aufenthaltes in Bonn zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu innerhalb der Sprechzeiten an das Erasmus-Team.

Im SoSe 2024 werden erstmals vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich Crashkurse angeboten, in denen die juristische Falltechnik und Sachverhaltsanalyse zur methodischen Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht gezielt trainiert wird. Sie finden die Termine hier.

Nein, Sie müssen die Hausarbeit in dem Rechtsgebiet bestehen, in welchem im Rahmen der Zwischenprüfung keine Hausarbeit erbracht wurde. Das gleiche gilt für Studienortwechsler, die ihr Studium der Rechtswissenschaften ab dem SoSe 2009 an einer Universität aufgenommen haben und an der Heimatfakultät ebenfalls zwei Hausarbeiten in der Zwischenprüfung bestanden haben.

Zur SPB-PO 2015: Für die Teilnahme an den Schwerpunktbereichsklausuren ist der Nachweis der Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen und über die Proseminararbeit nicht erforderlich.

Für das Seminar im Schwerpunktbereich sind die Leistungsnachweise aus den Übungen für Fortgeschrittene und das Proseminar Zulassungsvoraussetzung. Das Seminar kann erst verbindlich angemeldet werden, wenn diese Scheine vollständig beim Prüfungsamt Jura (in beglaubigter Kopie und gesammelt) nachgereicht werden. Studierende, die die Leistungsnachweise zu dem Proseminar und den Fortgeschrittenen-Übungen beim Prüfungsamt nachgewiesen haben, erhalten einen Bescheid über die Seminarzulassung. Dieser ist bei der Anmeldung zur häuslichen Seminararbeit dem Veranstalter vorzulegen. Die verbindliche Seminaranmeldung erfolgt gleichzeitig bzw. erst mit der Vergabe des Themas durch den/die Seminarveranstalter/in.

Zur SPB-PO 2009: Die Leistungsnachweise aus den Übungen für Fortgeschrittene sind Zulassungs-voraussetzung für den Schwerpunktbereich. Sollten Scheine beim Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht vollständig vorliegen, so erfolgt eine Zulassung zum Schwerpunktbereich zunächst unter Vorbehalt, vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 SPB-PO 2009. Die Scheine können beim Prüfungsamt bis zur Erteilung des Zeugnisses (in beglaubigter Kopie und gesammelt) nachgereicht werden. Gleiches gilt für diejenigen, die mit bereits bestandener Seminarleistung von der SPB-PO 2009 zur SPB-PO 2015 gewechselt sind oder die Seminarleistung bereits im Rahmen des Studiengangs Law and Ecnonomics absolviert haben.

Im Rahmen der Zwischenprüfung kann jede Leistung bei Nichtbestehen bis zu 2 Mal wiederholt werden. Wird sie auch beim dritten Versuch nicht bestanden, so gilt die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden, die Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaften ist dann deutschlandweit nicht mehr möglich.

Im Rahmen der Grundlagenfächer kann bei Nichtbestehen einer Teilprüfung diese auch in einer anderen als der zunächst gewählten Vorlesung wiederholt werden. Es bestehen insgesamt drei Versuche zum Bestehen des Grundlagenschein (Zw-PO 2015) bzw. sechs Versuche zum Bestehen beider Grundlagenprüfungen (Zw-PO 2009). Jede einzelne Prüfungsleistung darf jedoch auch hier bei Nichtbestehen höchstens zweimal wiederholt werden.

Bei rechtswissenschaftlichen Modulprüfungen kann jede Leistung bei Nichtbestehen bis zu 2 Mal wiederholt werden. Wird sie auch beim dritten Versuch nicht bestanden, so gilt die gewählte Fachsäule als nicht bestanden. Es kann dann aber ggf. noch zu einer Fachsäule gewechselt werden.

Und hier ist die Antwort.

Das Pflichtpraktikum stellt eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung dar. Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Sie muss mindestens vier Wochen in der Rechtspflege oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, mindestens vier Wochen in einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle und höchstens vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, die eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet gemacht werden. Insgesamt muss die praktische Studienzeit 12 Wochen betragen.

Eine Bescheinigung über das Bestehen von Pflichtpraktika für potentielle Praktikumsanbieter*innen können wir Ihnen ausstellen. Senden Sie uns dafür eine  Mail

Durch den Schwerpunkt können Sie Spezialwissen in einem von Ihnen favorisierten Rechtsgebiet erwerben.

  • Hier finden Sie eine Übersicht zum Schwerpunkt und den abzulegenden Prüfungsleistungen
  • Dabei haben Sie die Wahl aus 12 verschiedenen Schwerpunktbereichen:Auflistung 
  • Teil des Schwerpunkts sind zudem dieSeminarleistungen - hier finden Sie viele nützliche Informationen
  • Der Schwerpunkt kann sowohl vor als auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden

antworttext

Das Studium der Rechtswissenschaft kann zum im Winter- und Sommersemester begonnen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Hauptseite der Universität Bonn.

  • Bis einschließlich des 4. Fachsemester ist das Studium zulassungsbeschränkt und damit mit einem  NC belegt. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben, soweit Sie das rechtswissenschaftliche Studium im ersten Fachsemester starten oder im  zweiten, dritten oder vierten Fachsemester in Bonn fortsetzen möchten. Bitte beachten Sie die  Fristen!
  • Der  Studienortwechsel in das 5. Fachsemester ist derzeit zulassungsfrei möglich, eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Die  fristgerechte Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen ist ausreichend. Bitte denken Sie jedoch unbedingt an die zwingend erforderliche online-Vorabeinschreibung!  
  • Für die Bewerbung kann der  Bewerbungsguide der Universität genutzt werden.

Ihr seid euch mit eurer Studienwahl noch nicht sicher und sucht erstmal einen Rundumblick und Orientierung?

Dann seid ihr beim Langen Abend der Studienberatung am 13. Juni 2024 und den Bonner Hochschultagen am 16. November 2024 genau richtig! 

Diese Tage werden von der Universität Bonn veranstaltet. Ihr habt dort die Möglichkeit, euch über die verschiedenen Studiengänge der Uni Bonn zu informieren. Ihr könnt an Vorlesungen, Workshops und Führungen teilnehmen und euch so Einblicke in die verschiedenen Studiengänge verschaffen.

Unsere Fachstudienberatung hilft euch gerne bei allen Fragen zum Studienaufbau, zu Prüfungen, Inhalten und Abschlüssen des Jurstudiums weiter.

Zudem informiert euch die Zentrale Studienberatung über alle allgemeine Fragen zum Studium.

 

Weitere Informationen zu den Bonner Hochschultagen

Weitere Informationen zum Langen Abend der Studienberatung

Wenn Sie nach Ihrer Bewerbung einen Studienplatz erhalten (dies wird Ihnen in einem sog. Zulassungsbescheid mitgeteilt) müssen bzw. können Sie sich für das rechtswissenschaftliche Studium im  Studierendensekretariat der Universität Bonn  einschreiben und sind damit für das „Jurastudium“ immatrikuliert.

Einführung in die juristische Fallbearbeitung im Strafrecht und Öffentlichen Recht

<link file:43497 download herunterladen>Präsentation vom 06.11.2019

<link file:43496 download herunterladen>Materialien zu Fall 1 Strafrecht (bitte ausgedruckt mitbringen)

<link file:43537 download herunterladen>Präsentation vom 13.11.2019

Bitte bringt die folgenden Materialien zur nächsten Stunde mit:

<link file:43538 download herunterladen>Prüfungsschemata Staatsorganisationsrecht

<link file:43539 download herunterladen>Materialien Staatsorganisationsrecht 1

<link file:43635 download herunterladen>Präsentation 20.11.2019

Achtung! Der Termin der Probeklausur ist auf den 11.12.2019 verschoben worden!

<link file:43645 download herunterladen>Materialien zu Fall 2 Staatsorganisationsrecht (Beachte Änderung im Ablaufplan)

<link file:43682 download herunterladen>Präsentation vom 27.11.2019 (enthält auch Hinweise zur Klausur)

<link file:43683 download herunterladen>Falllösung zu Fall 2 Staatsorganisationsrecht

<link file:43684 download herunterladen>Deckblatt für die Klausur

<link file:43790 download herunterladen>Sachverhalt Klausur Strafrecht

<link file:43791 download herunterladen>Sachverhalt Klausur Staatsorganisationsrecht

<link file:43803 download>Arbeitsmaterialien für die 2. Stunde Strafrecht (bitte bringt auch die Materialien von der ersten Stunde Strafrecht mit)

 Hinweis: Es können nur Klausuren nachträglich abgegeben werden von Studierenden, die wegen einer AG nicht teilnehmen konnten (und dies vorher mit der Workshop-Leiterin abgesprochen haben) und von regelmäßigen AG-Teilnehmern, die ihre 2. Klausur abgeben möchten.

<link file:43834 download herunterladen>Probeklausur Strafrecht zum Üben (aus dem SS 2019) mit <link file:43835 download herunterladen>Lösung und <link file:43836 download herunterladen>Erwartungshorizont

<link file:43837 download herunterladen>Probeklausur Staatsorganisationsrecht zum Üben (aus dem SS 2019) mit <link file:43838 download herunterladen>Lösung und <link file:43840 download herunterladen>Erwartungshorizont

<link file:43841 download herunterladen>Präsentation vom 18.12.2019

<link file:43907 download herunterladen>Lösung Probeklausur im Strafrecht

<link file:43908 download herunterladen>Erwartungshorizont Probeklausur im Strafrecht

<link file:43910 download herunterladen>Besprechung Probeklausur im Strafrecht

<link file:43999 download herunterladen>Besprechung,<link file:44000 download herunterladen> Musterlösung und <link file:44001 download herunterladen>Erwartungshorizont der Probeklausur im Staatsorganisationsrecht

In der nächsten Stunde (22.01.2010) werden wir trainieren den "Fragen-Teil" in einer Klausur im Staatsorganisationsrecht zu lösen. Zudem werden wir Klausur-Stoff wiederholen. Bitte bringt unbedingt die Materialien für die nächste Stunde mit.

Noch nicht abgeholte Klausuren können im Büro der Fachstudienberatung (Lennéstraße 35) abgeholt werden. Ich werde die nicht-abgeholten Klausuren am 22.01.2020 nochmal mitbringen.

<link file:44004 download herunterladen>Materialien für die Stunde am 22.01.2020

<link file:44101 download herunterladen>Präsentation vom 22.01.2020

Nächste Woche (29.01.2020) wird noch eine zusätzliche Stunde abgehalten, in der eine alte Klausur von Prof. Dr. Stuckenberg besprochen wird. Schwerpunktmäßig geht es um den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Bitte bringt den Sachverhalt ausgedruckt mit.

<link file:44102 download herunterladen>Sachverhalt Stuckenberg-Klausur

<link file:44135 download herunterladen>Musterlösung Stuckenberg-Klausur und <link file:44136 download>Lösung eines/r Studenten/in

<link file:44137 download herunterladen>Präsentation vom 29.01.2020

 

 

<link file:43226 download>Präsentation

<link file:2139 download>Arbeitsmaterialien

Einstufungsempfehlung

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedarf es einer Einstufungsempfehlung durch das Prüfungsamt Law and Economics. Diese können Sie jederzeit per E-Mail an castle(at)uni-bonn.de beantragen.

Hierfür müssten Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Ihre Leistungsübersicht
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • das Modulhandbuch Ihrer Fakultät
  • ggfs. eine Praktikumsbescheinigung

Sie erhalten anschließend von uns eine Einstufungsempfehlung. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung in das zweite, vierte und sechste Fachsemester lediglich zum Sommersemester möglich ist. Eine Einschreibung in das erste, dritte und fünfte Fachsemester ist lediglich zum Wintersemester möglich.

<link file:41126 download>Erasmus Informationsblatt

<link file:41126 download>Erasmus Informationsblatt

• Unsere ausführliche Broschüre zum Studium am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich (Broschüre wird zur Zeit überarbeitet)

• Unsere ausführliche Broschüre zum Studium am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich (Broschüre wird zur Zeit überarbeitet)

ertgergergerge

Das nach Unicert zertifizierte Sprachprogramm FFA bietet über drei Semester eine zusätzliche rechtswissenschaftliche Ausbildung:

  • Fachsprachliches juristisches Ausbildungsprogramm
  • Intensives Training sprachlicher FertigkeitenStudium ausländischer und internationaler Rechtsmaterien sowie rechtsvergleichender Themen
  • Kursleitung durch hochqualifizierte Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis
  • Wertvolle Zusatzqualifikation zur Vorbereitung auf die berufliche Zukunft
  • 3 Semester, insgesamt 16 SWS
  • Maximal 25 Teilnehmer pro Semester
  • Abschluss mit einem UNIcert®- Zertifikat der Stufe III (entspricht Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER)
  • Exklusives Alumni-Programm zum dauerhaften Kontakt mit Teilnehmern und Dozenten

Informationen zum FFA-Programm und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienkoordination (CASTLE) auf.

Das nach Unicert zertifizierte Sprachprogramm FFA bietet über drei Semester eine zusätzliche rechtswissenschaftliche Ausbildung:

  • Fachsprachliches juristisches Ausbildungsprogramm
  • Intensives Training sprachlicher FertigkeitenStudium ausländischer und internationaler Rechtsmaterien sowie rechtsvergleichender Themen
  • Kursleitung durch hochqualifizierte Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis
  • Wertvolle Zusatzqualifikation zur Vorbereitung auf die berufliche Zukunft
  • 3 Semester, insgesamt 16 SWS
  • Maximal 25 Teilnehmer pro Semester
  • Abschluss mit einem UNIcert®- Zertifikat der Stufe III (entspricht Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, GER)
  • Exklusives Alumni-Programm zum dauerhaften Kontakt mit Teilnehmern und Dozenten

Informationen zum FFA-Programm und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienkoordination (CASTLE) auf.

Der Erfolg im Jurastudium hängt weitgehend davon ab, wie gut Sie selbständig Fälle lösen können. Dafür braucht man Übung. In den gängigen Ausbildungszeitschriften wie JuS („Juristische Schulung“), JA („Juristische Arbeitsblätter“), JURA („Juristische Ausbildung“), RÜ („Rechtsprechungsübersicht“) und Hemmer Life & Law gibt es viele Übungsbeispiele, die Sie verwenden können. Besonders erwähnt sei auch die ZJS, die gratis online erhältlich ist und vor allem im Strafrecht eine Fülle an Übungsfällen bietet. Da sich manche zentralen Gesetze in den letzten Jahren wesentlich geändert haben (die Schuldrechtsreform trat zum 1.1.2002 in Kraft, das StGB wurde 1998 in wichtigen Teilen neu gefasst), sollten Sie darauf achten, nur Übungsfälle aus den letzten zehn Jahren zu verwenden. Diese Übungsfälle sind auch eine sehr gute Grundlage für Ihre privaten Lerngruppen, die Sie jedes Semester für die von Ihnen angestrebten Abschlussklausuren gründen sollten. Ohne Lerngruppe, ohne eine mündliche Auseinandersetzung über juristische Fragestellungen, ist dieses Studium kaum zu schaffen. Um Ihnen das Auffinden von geeigneten Klausuren zu bestimmten Themen zu erleichtern, haben Kommilitonen von Ihnen mit Unterstützung der Fachstudienberatung den vorliegenden Fallfundus zusammengestellt.

Der Erfolg im Jurastudium hängt weitgehend davon ab, wie gut Sie selbständig Fälle lösen können. Dafür braucht man Übung. In den gängigen Ausbildungszeitschriften wie JuS („Juristische Schulung“), JA („Juristische Arbeitsblätter“), JURA („Juristische Ausbildung“), RÜ („Rechtsprechungsübersicht“) und Hemmer Life & Law gibt es viele Übungsbeispiele, die Sie verwenden können. Besonders erwähnt sei auch die ZJS, die gratis online erhältlich ist und vor allem im Strafrecht eine Fülle an Übungsfällen bietet. Da sich manche zentralen Gesetze in den letzten Jahren wesentlich geändert haben (die Schuldrechtsreform trat zum 1.1.2002 in Kraft, das StGB wurde 1998 in wichtigen Teilen neu gefasst), sollten Sie darauf achten, nur Übungsfälle aus den letzten zehn Jahren zu verwenden. Diese Übungsfälle sind auch eine sehr gute Grundlage für Ihre privaten Lerngruppen, die Sie jedes Semester für die von Ihnen angestrebten Abschlussklausuren gründen sollten. Ohne Lerngruppe, ohne eine mündliche Auseinandersetzung über juristische Fragestellungen, ist dieses Studium kaum zu schaffen. Um Ihnen das Auffinden von geeigneten Klausuren zu bestimmten Themen zu erleichtern, haben Kommilitonen von Ihnen mit Unterstützung der Fachstudienberatung den vorliegenden Fallfundus zusammengestellt.

Das Programm "Fördern, Fordern, Forschen" (FFF) richtet sich als Frühstudium für Schüler*innen an all diejenigen von euch, die schon eine Vorstellung haben, welches Fach sie nach dem Abitur vielleicht einmal studieren möchten.

Ihr könnt im Rahmen von FFF bereits an Einführungsvorlesungen teilnehmen und sogar die Abschlussklausuren mitschreiben. Entscheidet ihr euch dann nach dem Abitur tatsächlich für das Studium, könnt ihr euch, die während des FFF bereits bestandenen Teilleistungen, anrechnen lassen.

Für die Teilnahme müsst ihr euch rechtzeitig bewerben. Am Ende organisieren wir eine Abschlussfeier, bei der ihr dann auch eure Zertifikate erhaltet.

 

Genauere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und die Bewerbung erhaltet ihr unter: www.fff.uni-bonn.de

 

Solltet ihr eine Zulassung zum FFF Programm erhalten, könnt ihr an allen Vorlesungen teilnehmen. Besonders sind die Veranstaltungen aus dem 1. Fachsemester zu empfehlen. Das Veranstaltungsangebot des 1. Fachsemesters des Sommersemesters 2024 findet ihr im aktuellen Stundenplan.

Weitere organisatorische Informationen zum Jurastudium in Bonn findet ihr hier.

antwort

Antwort05

test

Informationen finden Sie <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland austauschprogramme global-exchange-program external-link-new-window>hier.

Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.

Ja, § 25 JAG NRW (2003) eröffnet die Möglichkeit, einen Freiversuch in Bezug auf die staatliche Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt zu unternehmen. Sollten Sie sich spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung melden und diese Prüfung nicht bestehen, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Wenn Sie den Freiversuch bestehen, so können Sie zur Verbesserung der Gesamtnote die Prüfung einmal wiederholen.

hallo

Hallo

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden, Videos und weitere hilfreiche Informationen für das Schreiben von juristischen Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics werden folgende zwei Hausarbeiten als juristische Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT
  • Staatsrecht II

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Hausarbeiten eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der jeweilige AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden für das Schreiben von Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics werden folgende zwei Hausarbeiten als juristische Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT
  • Staatsrecht II

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Hausarbeiten eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der jeweilige AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden, Videos und weitere hilfreiche Informationen für das Schreiben von juristischen Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics werden folgende zwei Hausarbeiten als juristische Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT
  • Proseminar

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Hausarbeit BGB AT eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Für das systematische Arbeiten im Zivilrecht sinnvoll:

System der Ansprüche

Tipps zur Anfertigung wirklich miserabler Klausuren im Zivilrecht von Prof. Knoche, München:

"Wie schreibe ich eine schlechte BGB-Klausur?"

Fliegen

Das Studium der Rechtswissenschaft ist für das 1., 2., 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage zunächst an das Prüfungsamt Ihres Hauptfachs, da gegebenenfalls dort bestimmte Fristen vorgegeben sind. Von Seiten des Rechtswissenschaftlichen Fachbereiches ist keine zeitliche Beschränkung für die Absolvieren von Teilleistungen des Nebenfachs vorgesehen.

Sofern Ihnen an Ihrer vorherigen Universität eine Zwischenprüfungsnote ausgestellt wurde, geben Sie bitte diese an und laden einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Zwischenprüfungszeugnis der vorherigen Uni) hoch. Falls keine Noten erteilt wurden, geben Sie bitte als Durchschnitt 4,0 an.

Ja. Bei den SPB-Klausuren können Sie auch Klausuren angeben, zu denen Sie sich angemeldet, die Sie aber noch nicht geschrieben haben.

Bis zum Bewerbungsende können Sie Ihre Bewerbung jederzeit ändern und (mit allen Nachweisen) neu abspeichern.

Die Scheinausgabe erfolgt an den Lehrstühlen. Eine elektronische Übermittlung der bestandenen Leistungen vom Lehrstuhl an das Prüfungsamt ist nicht möglich, so dass die Scheine von allen Studierenden selbständig abzuholen und für die (vorbehaltlose) Zulassung zum Schwerpunktbereich gesammelt in beglaubigter Kopie beim Prüfungsamt einzureichen sind.

Im Laufe des Semesters findet eine Besprechung der Hausarbeit und den Klausuren im Rahmen der Veranstaltung der Fortgeschrittenen Übung statt, die durch den Lehrstuhl (üblicherweise durch eine Zeitplan der Übung) angekündigt werden. Remonstrationen gegen die Klausuren und Hausarbeiten sind innerhalb von 2 Wochen nur für diejenigen Studierenden möglich und zugelassen, die an der jeweiligen Besprechung teilgenommen haben.

Ein Hinweisblatt zur Durchführung von Remonstrationen finden Sie hier.

Nach dem Log-in unter www.basis.uni-bonn.de können Sie anhand der Funktion „Notenspiegel“ nachvollziehen, ob Sie für Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind.

Der Zulassungsbescheid für den Schwerpunktbereich ist bei der Anmeldung für das Seminar vorzulegen.

Teilnahmeberechtigt für die Klausuren sind die Studenten, die die gesamte Zwischenprüfung oder jedenfalls alle Klausuren des jeweiligen dogmatischen Teilgebiets bestanden haben (z. B. kann an Klausuren der Fortgeschrittenen Übung im Strafrecht teilgenommen werden, wenn Sie in der Zwischenprüfung die Klausuren Strafrecht I und Strafrecht II bestanden haben).

An Hausarbeiten der Fortgeschrittenen Übung darf teilnehmen, wer neben den erforderlichen Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Teilgebietes bereits alle Hausarbeiten des Grundstudiums erbracht hat. An Hausarbeiten der Fortgeschrittenen-Übung im Strafrecht z. B. kann nur derjenige teilnehmen, der in der Zwischenprüfung die Klausuren Strafrecht I und II sowie eine Hausarbeit im Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht bestanden hat.

Es können nur diejenigen Nachweise berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung selbstständig bearbeiten und ggf. ergänzen.
Statt des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie auch einen Scan Ihrer Ladung zur Prüfung hochladen; nach § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genügt es, dass Sie sich im Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung befinden.

Bitte geben Sie für alle Proseminare / Seminare, auf die dies zutrifft, „keinesfalls“ an.

  • Ihre Kurse stimmen Sie in Form des Erasmus-Learning Agreements mit Ihrem Erasmus-Koordinator/-Professor an Ihrer Heimatuniversität und mit Ihrem Erasmus-Fachkoordinator in Bonn ab. Sobald Ihre Heimatuniversität Sie als Erasmus-Studierenden nominiert hat, lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen.
  • Von Seiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn steht Ihnen grundsätzlich die Wahl der Kurse frei. Unsere <link file:35972 download>Vorlesungsbeschreibung kann / soll Sie bei der Entscheidung unterstützen. Möglicherweise gilt es bestimmte Vorgaben Ihrer Heimatuniversität zu beachten (z.B. eine Mindestzahl an ECTS Punkten). Fragen Sie bitte noch vor Ihrer Abreise nach Bonn den Erasmus-Koordinator Ihrer Heimatuniversität
  • In <link https: basis.uni-bonn.de external-link-new-window>BASIS  finden Sie alle Studiengänge der Universität Bonn mit dem jeweiligen Veranstaltungsangebot eines Semesters. Sollte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis noch nicht veröffentlicht sein, orientieren Sie sich für die erste Fassung des Learning Agreements bitte am Programm des entsprechenden Semesters des letzten akademischen Jahres. Da die Semesterprogramme in jedem akademischen Jahr unterschiedlich sind, kann eine Änderung des Learning Agreements zu Beginn des Erasmusaufenthaltes erforderlich werden.
  • Wie viele ECTS-Punkte oder - Credits für eine Veranstaltung vergeben werden, finden Sie im Dokument „Das ECTS- Punktesystem / Noten und ECTS-Grades“ (Dokument folgt!)

  • Ihre Kurse stimmen Sie in Form des Erasmus-Learning Agreements mit Ihrem Erasmus-Koordinator/-Professor an Ihrer Heimatuniversität und mit Ihrem Erasmus-Fachkoordinator in Bonn ab. Sobald Ihre Heimatuniversität Sie als Erasmus-Studierenden nominiert hat, lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen.
  • Von Seiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn steht Ihnen grundsätzlich die Wahl der Kurse frei. Unsere Vorlesungsbeschreibung kann / soll Sie bei der Entscheidung unterstützen. Möglicherweise gilt es bestimmte Vorgaben Ihrer Heimatuniversität zu beachten (z.B. eine Mindestzahl an ECTS-Punkten). Fragen Sie bitte noch vor Ihrer Abreise nach Bonn den Erasmus-Koordinator Ihrer Heimatuniversität.
  • In BASIS finden Sie alle Studiengänge der Universität Bonn mit dem jeweiligen Veranstaltungsangebot eines Semesters. Sollte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis noch nicht veröffentlicht sein, orientieren Sie sich für die erste Fassung des Learning Agreements bitte am Programm des entsprechenden Semesters des letzten akademischen Jahres. Da die Semesterprogramme in jedem akademischen Jahr unterschiedlich sind, kann eine Änderung des Learning Agreements zu Beginn des Erasmusaufenthaltes erforderlich werden.
  • In diesem Dokument finden Sie, wie viele ECTS-Punkte oder -Credits- für eine Veranstaltung vergeben werden.

Informationen zu den Veranstaltungen und zur Kurswahl (wird zur Zeit überarbeitet)

Darunter ist die PDF-Übersicht zu verstehen, die Sie im „Notenspiegel“ auf BASIS herunterladen können.

Hochschultage

Die Bonner Hochschultage finden dieses Jahr für die Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften am 12. November 2022 ab 10 Uhr statt. Mehr Informationen (u.a. zur Anmeldung) finden Sie hier. Der Vortrag für Law and Economics findet um 14:30 Uhr im Hauptgebäude in Hörsaal 10 statt.

Langer Abend der Studienberatung

Am 23. Juni 2022 fand der Lange Abend der Studienberatung statt.

Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studieninteressierte, die zum Wintersemester 2022/23 ein Studium aufnehmen möchten und noch Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Studienfachwahl benötigen.

"Abitur und was dann" - Angebot der ZSB

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) bietet regelmäßig einen Workshop im Rahmen der fachübergreifenden Orientierungsberatung an.

Die nächsten Termine werden noch bekanntgegeben. Mehr Informationen, auch zu weiterführenden Workshops in den ersten Semestern, finden Sie hier.

Langer Abend der Studienberatung

Am Donnertstag, dem 13. Juni 2024  17:00 Uhr – 20:00 Uhr amCampus Poppelsdorf (Vorplatz Hörsaalzentrum und Hörsaal 1, Friedrich-Hirzebruch-Allee 5, 53115 Bonn) findet der Lange Abend der Studienberatung statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studieninteressierte, die zum Wintersemester 204/25 ein Studium aufnehmen möchten und noch Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei der Studienfachwahl benötigen.
 

"Abitur und was dann" - Angebot der ZSB

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) bietet regelmäßig einen Workshop im Rahmen der fachübergreifenden Orientierungsberatung an.

Die nächsten Termine werden noch bekanntgegeben. Mehr Informationen, auch zu weiterführenden Workshops in den ersten Semestern, finden Sie hier.
 

Bonner Hochschultage

Die Bonner Hochschultage finden dieses Jahr für die Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften voraussichtlich am 16. November 2022 ab 10 Uhr statt. Mehr Informationen (u.a. zur Anmeldung) finden Sie hier.

Die Studierenden erhalten hier einen Einblick in ausländische Rechtssysteme und deren jeweilige Besonderheiten und erlernen gleichzeitig die Grundzüge der damit verbundenen Fachterminologie. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Die Studierenden erhalten hier einen Einblick in ausländische Rechtssysteme und deren jeweilige Besonderheiten und erlernen gleichzeitig die Grundzüge der damit verbundenen Fachterminologie. Hier erhalten Sie weitere Informationen.


Sollten Sie an einer anderen juristischen Fakultät eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, so besteht für die Einschreibung an einer juristischen Fakultät des Landes Nordrhein-Westfalen ein Hindernis. Sie können nicht an der hiesigen Fakultät weiterstudieren. Insbesondere können Sie sich in Nordrhein-Westfalen nicht zur Staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden.

Haben Sie das Grundstudium nach der alten Studienordnung absolviert, so müssen Sie bei der Geschäftsstelle des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses (Lennéstrasse 33a, 53113 Bonn, pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) einen Antrag auf Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung stellen. Die Äquivalenzbescheinigung erhalten Sie, wenn Sie alle drei propädeutischen Übungen vollständig bis Juni 2006 nach der alten Studienordnung erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) der Universität Bonn ist zum 1., 2. 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studierendensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren an der Universität Bonn

Wegen aller mit der Bewerbung zusammenhängenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

Ab dem 5. Fachsemester ist eine zulassungsfreie Einschreibung ohne vorheriges Bewerbungsverfahren möglich: Nähere Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester

Kein erweitertes Rücktrittsrecht im SoSe 2022

Der Rücktritt von einem Prüfungsversuch ist im Sommersemester 2022 gem. § 21 der Prüfungsordnung L&E möglich. Die coronabedingten Ausnahmeregelungen entfallen.

Einzelheiten zum Rücktritt finden Sie hier.

Das erforderliche Rücktrittsformular finden Sie hier.

Den aktuellen Rektoratsbeschluss dazu finden Sie hier.
 

Auf e-Campus finden Sie in unserer Klausurentruhe verschiedene Klausuren aus dem Grundstudium, mit denen Sie sich auf Ihre eigenen Klausuren vorbereiten können. Enthalten sind Sachverhalte und Lösungen von Studierenden für verschiedene Klausuren sowie Hausarbeiten.

Achtung: Die Studierenden der Zwischenprüfungsordnung 2023 müssen sowohl Zulassungsklausuren als auch Zwischenprüfungsklausuren absolvieren. In der Klausurentruhe befinde sich derzeit noch keine Zwischenprüfungsklausren aufgrund der Neuerung der Zwischenprüfungsordnung im letzten Semester, wir arbeiten jedoch daran Ihnen diese schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. 

Die Klausurentruhe der Fachstudienberatung Jura sowie Tipps zum Schreiben von Hausarbeiten finden Sie hier.

Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.

Sollten Sie die Auswahl der Kurse bereits sicher getroffen haben, können Sie das bereits von Ihnen ausgefüllte und nach Möglichkeit schon von dem Erasmus-Koordinator Ihrer Heimathochschule abgezeichnete Learning Agreement in der Auslandskoordination vorbeibringen, damit die Erasmus-Koordinatorin das Dokument gegenzeichnen kann und Sie es an Ihre Heimatuniversität zurückschicken können. Bitte beachten Sie bei der Kurswahl, dass die meisten Vorlesungen in deutscher Sprache stattfinden. Das englische Kursangebot ist - mit Ausnahme des FFA-Programms – zwar grundsätzlich, soweit die Kapazitäten es zulassen, auch von Ihnen wählbar. Die Veranstaltungen reichen aber nicht aus, um ein volles Semester mit 30 ECTS Punkten in Englisch zu absolvieren. Ein Learning Agreement mit nur englischsprachigen Kursen kann von uns nicht unterschrieben werden, da das Semesterprogramm für die englischsprachigen Kurse im Umfang sehr schwankt und deshalb ein ausreichendes Kursprogramm nicht garantiert werden kann.

Informationen zu den englischsprachigen Veranstaltungen

Eine Änderung Ihres Learning Agreements ist noch vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Empfehlenswert ist es deshalb, die Kurse zu testen und dann die eventuellen Änderungen entweder auf dem Learning Agreement auf der Änderungsseite oder auf einem neuen Learning Agreement einzutragen. Die „Changes“ müssen von den Erasmus-Koordinatoren beider Universitäten abgezeichnet werden.

Um Ihnen das Heraussuchen der Fälle aus den Papierfundstellen zu erleichtern, können Sie sich auch für den Ordner "Übungsmaterialien" auf eCampus anmelden, wo wir Ihnen ausgewählte Sachverhalte und dazugehörige Falllösungen sowie weitere Lerninhalte zur Verfügung stellen. Diesen eCampus-Ordner finden Sie hier. Das Passwort erhalten Sie auf Nachfrage beim CASTLE.

Darüber hinaus gibt es dort einen Ordner "Lerngruppen-Börse". Solche Lernguppen sind für den Erfolg im Studium sehr wichtig. Für jedes Semester ist ein Forum angelegt worden, in welchem sie sich mit Kommilitonen vernetzen und zu (digitalen) Lerngruppen verabreden können. Dadurch gestaltet sich das Lernen interaktiv und der Stoff wird besser verstanden. Daneben kann eine Lerngruppe motivierend wirken und eine Hilfe gegen Prüfungsangst und Unsicherheiten sein. Mit der neuen Lerngruppenbörse möchten wir Sie bei einer Lerngruppengründung unterstützen.

Viel Erfolg beim Lernen!

  • Lerngruppenbörse Zusammen lernen ist oft besser als allein! Hier finden Sie einen geeigneten Lernpartner.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage stehen momentan nur eingeschränkt Lernräume zur Verfügung.

In der ULB Bonn wird derzeit eine beschränkte Anzahl an Arbeitsplätzen angeboten. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Für das Juristische Seminar finden Sie die aktuelle Regelung hier.

Absolvent*innen des Jahrgangs 2018/19

"Neben dem Studium haben wir bereits im Kundenservice (Leistungsabteilung) der Roland Rechtsschutzversicherung gearbeitet. Direkt nach Abschluss des Bachelors wurden wir beide in Vollzeit dort angestellt und betreuen nun als Sachbearbeiterinnen die Rechtsstreitigkeiten von der Aktenanlage (Deckungsentscheidung) bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Tätigkeit ist sehr vielfältig, deckt sämtliche Rechtsgebiete ab und erlaubt uns, die im Studium erworbenen Kenntnisse anzuwenden und zu vertiefen. Schon nach einigen Monaten hatten wir beide Gelegenheit, im Rahmen von Team-Wechseln unsere Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu erweitern."

Absolventin des Jahrgangs 2019/20

"Während meines Bachelorstudiums habe ich mich dafür entschieden, anstelle eines Staatsexamens ein LL.M.-Studium im In- oder Ausland zu absolvieren. Meine Wahl fiel schließlich auf das Trinity College Dublin, wo ich erfolgreich meinen Master of Laws (General) in unter einem Jahr erfolgreich abgeschlossen habe. Die vielfältige Kursstruktur mit Modulen wie EU State Aid, EU Aviation Law, EU Employment Law, Regulation of Cyberspeech, AI und EU Trademark and Design Law ermöglichte mir eine breite fachliche Ausbildung. Die Dozenten waren zudem nicht nur Lehrer, sondern auch inspirierende Mentoren, die den Unterricht mit Leben füllten und immer mit Rat und Tat zur Seite standen. Mein TCD-Abschluss eröffnete schließlich die Möglichkeit im Luftfahrtsektor bei easyJet in England zu arbeiten, wo ich nun als Consumer Claims Paralegal für den deutschen und österreichischen Markt tätig bin."

Absolventin des Jahrgangs 2020/21

"Ich habe im August 2023 meinen Bachelor absolviert und bin ab September 2023 nach Dublin gezogen, um am Trinity College Dublin meinen LL.M. in „International and European Business Law“ zu absolvieren. Das Studieren auf dem altehrwürdigen Campus ist beeindruckend und das Trinity bietet eine Vielzahl an Vorträgen von renommierten Praktikern und Forschern. Das Studentenleben beinhaltet eine Vielzahl von Societies und Sports Clubs und Dublin ist eine tolle Studentenstadt mit vielen kleinen Pubs, dem Strand sowie großen Firmen. Das Studium auf Englisch und das Leben in einem anderen Land ist unfassbar bereichernd. Ich kann es nur wärmstens empfehlen, einen LL.M. im Ausland und vor allem am Trinity College zu absolvieren."

Absolventin des Jahrgangs 2013/14

„Nach dem Bachelorstudium in Bonn habe ich direkt mit dem „Master of Laws“ an der Fernuniversität Hagen begonnen und diesen - neben einer Teilzeit-Anstellung als Portfolioadministratorin für Alternative Investments - abgeschlossen. Seit Abschluss des Masterstudiums arbeite ich bei der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation und bin in der Ukraine, in Kiew, tätig. Hier arbeite ich in einem Projekt der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Nach Abschluss des Masterstudiums hatte ich diverse Angebote für Anstellungen als Wirtschaftsjuristin, habe mich aber für den beschriebenen Berufsweg entschieden.“

Absolventin des Jahrgangs 2013/14

„Nach dem Bachelorstudium in Bonn habe ich direkt mit dem „Master of Laws“ an der Fernuniversität Hagen begonnen und diesen - neben einer Teilzeit-Anstellung als Portfolioadministratorin für Alternative Investments - abgeschlossen. Seit Abschluss des Masterstudiums arbeite ich bei der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation und bin in der Ukraine, in Kiew, tätig. Hier arbeite ich in einem Projekt der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Nach Abschluss des Masterstudiums hatte ich diverse Angebote für Anstellungen als Wirtschaftsjuristin, habe mich aber für den beschriebenen Berufsweg entschieden.“

"Nach meinem Abschluss im Fach Law and Economics habe ich mich nach möglichen Masterstudiengängen umgesehen und mich schließlich für ein Fernstudium in Wirtschaftsrecht an der Hamburger Fernhochschule entschieden. Während meines Studiums absolvierte ich außerdem zwei Verwaltungspraktika, welche mir die Perspektive einer dauerhaften Tätigkeit im öffentlichen Dienst näher gebracht haben. Heute arbeite ich – neben meinem Masterstudium – in Teilzeit bei der Bundesnetzagentur. Dieser Weg ermöglicht es mir einerseits, so früh wie möglich Berufserfahrung zu sammeln, und andererseits, mich mit dem Fernstudium flexibel und weiterhin interdisziplinär fortzubilden."

"Nach meinem Abschluss im Fach Law and Economics habe ich mich nach möglichen Masterstudiengängen umgesehen und mich schließlich für ein Fernstudium in Wirtschaftsrecht an der Hamburger Fernhochschule entschieden. Während meines Studiums absolvierte ich außerdem zwei Verwaltungspraktika, welche mir die Perspektive einer dauerhaften Tätigkeit im öffentlichen Dienst näher gebracht haben. Heute arbeite ich – neben meinem Masterstudium – in Teilzeit bei der Bundesnetzagentur. Dieser Weg ermöglicht es mir einerseits, so früh wie möglich Berufserfahrung zu sammeln, und andererseits, mich mit dem Fernstudium flexibel und weiterhin interdisziplinär fortzubilden."

Absolventin des Jahrgangs 2015/16

„Ich habe im April 2019 meinen Bachelor absolviert und bin im September in die Niederlande gegangen, um an der Erasmus Universität Rotterdam meinen LL.M. in Commercial and Company Law zu beginnen. In ganz Rotterdam sowie auf dem Campus herrscht eine sehr internationale Atmosphäre und die meisten sprechen hier fließend Englisch (meistens auch noch Deutsch). Im niederländischen Studentenleben sind Organisationen und Vereinigungen sehr präsent und man findet auf jeden Fall etwas, wo man sich engagieren kann. So war ich zum Beispiel die Präsidentin der Trade and Transport Law Association (TTLA), einer Studentenvereinigung zum Handels- und Transportrecht, die für die internationalen LL.M.-Studenten und vor allem die Studenten aus meinem Studiengang zuständig ist. Ins Ausland zu gehen und auf Englisch zu studieren ist eine Erfahrung, die ich jedem wirklich nur empfehlen kann. Nach erfolgreichem Abschluss bin ich zurück nach Bonn gekommen, um Jura zu studieren.“

Absolventin des Jahrgangs 2015/16

„Ich habe im April 2019 meinen Bachelor absolviert und bin im September in die Niederlande gegangen, um an der Erasmus Universität Rotterdam meinen LL.M. in Commercial and Company Law zu beginnen. In ganz Rotterdam sowie auf dem Campus herrscht eine sehr internationale Atmosphäre und die meisten sprechen hier fließend Englisch (meistens auch noch Deutsch). Im niederländischen Studentenleben sind Organisationen und Vereinigungen sehr präsent und man findet auf jeden Fall etwas, wo man sich engagieren kann. So war ich zum Beispiel die Präsidentin der Trade and Transport Law Association (TTLA), einer Studentenvereinigung zum Handels- und Transportrecht, die für die internationalen LL.M.-Studenten und vor allem die Studenten aus meinem Studiengang zuständig ist. Ins Ausland zu gehen und auf Englisch zu studieren ist eine Erfahrung, die ich jedem wirklich nur empfehlen kann. Nach erfolgreichem Abschluss bin ich zurück nach Bonn gekommen, um Jura zu studieren.“

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Absolventin des Jahrgangs 2014/15

„Während meines Bachelorstudiums in Bonn merkte ich relativ schnell, dass mein Interesse mehr dem ökonomischen Bereich gilt und so habe ich den Großteil meines Wahlpflichtbereichs auch entsprechend gestaltet. Nach Abschluss des Bachelors habe ich mich für mehrere Masterstudiengänge beworben. An den Universitäten in Duisburg-Essen, Münster und Osnabrück habe ich mich ganz klassisch für einen Master in Volkswirtschaftslehre beworben. Darüber hinaus auch für Gesundheitsökonomik in Duisburg-Essen bzw. für Economic Policy Consulting in Bochum und International Economic Policy in Würzburg. Mit Ausnahme des VWL Masters an der Universität Duisburg-Essen hätte ich, zum Teil nach Hochrutschen auf der Warteliste, jeden Masterstudiengang antreten können, habe mich jedoch für den Master in VWL an der Universität Osnabrück entschieden.“

Absolventin des Jahrgangs 2014/15

„Während meines Bachelorstudiums in Bonn merkte ich relativ schnell, dass mein Interesse mehr dem ökonomischen Bereich gilt und so habe ich den Großteil meines Wahlpflichtbereichs auch entsprechend gestaltet. Nach Abschluss des Bachelors habe ich mich für mehrere Masterstudiengänge beworben. An den Universitäten in Duisburg-Essen, Münster und Osnabrück habe ich mich ganz klassisch für einen Master in Volkswirtschaftslehre beworben. Darüber hinaus auch für Gesundheitsökonomik in Duisburg-Essen bzw. für Economic Policy Consulting in Bochum und International Economic Policy in Würzburg. Mit Ausnahme des VWL Masters an der Universität Duisburg-Essen hätte ich, zum Teil nach Hochrutschen auf der Warteliste, jeden Masterstudiengang antreten können, habe mich jedoch für den Master in VWL an der Universität Osnabrück entschieden.“

Absolventin des Jahrgangs 2016/17

„Während des Bachelors absolvierte ich zwei Praktika, eines bei der Deutschen Botschaft in Sofia und das andere bei der Tierrechtsorganisation PETA. Meine Bachelorarbeit hatte einen VWL-Schwerpunkt und auch zuvor habe ich im Wahlpflichtbereich hauptsächlich VWL Module gewählt. Derzeit mache ich einen Master of Arts an der University of Sussex (UK) in Migration Studies, welcher im Bereich Politik, Soziologie, Recht und Anthropologie angesiedelt ist, immer mit Bezug auf Migrationsfragen. Ich habe die Chance etwas zu studieren, was ich für mich persönlich sehr wichtig finde und wofür ich mich begeistern kann. Außerdem hilft mir mein Vorwissen aus dem Bachelor, trotz des Fachwechsels, sehr.“

Absolventin des Jahrgangs 2016/17

„Während des Bachelors absolvierte ich zwei Praktika, eines bei der Deutschen Botschaft in Sofia und das andere bei der Tierrechtsorganisation PETA. Meine Bachelorarbeit hatte einen VWL-Schwerpunkt und auch zuvor habe ich im Wahlpflichtbereich hauptsächlich VWL Module gewählt. Derzeit mache ich einen Master of Arts an der University of Sussex (UK) in Migration Studies, welcher im Bereich Politik, Soziologie, Recht und Anthropologie angesiedelt ist, immer mit Bezug auf Migrationsfragen. Ich habe die Chance etwas zu studieren, was ich für mich persönlich sehr wichtig finde und wofür ich mich begeistern kann. Außerdem hilft mir mein Vorwissen aus dem Bachelor, trotz des Fachwechsels, sehr.“

"Ich habe nach dem Bachelor in "Law and Economics" den Master „International Business“ an der WHU in Vallendar begonnen. Bisher bin ich sehr zufrieden und habe das Gefühl, als „LL.B.“ dort gut aufgehoben zu sein. Dies ist bestimmt ein interessanter Weg für diejenigen, die eher in die Richtung der Wirtschaftswissenschaften tendieren."

"Ich habe nach dem Bachelor in "Law and Economics" den Master „International Business“ an der WHU in Vallendar begonnen. Bisher bin ich sehr zufrieden und habe das Gefühl, als „LL.B.“ dort gut aufgehoben zu sein. Dies ist bestimmt ein interessanter Weg für diejenigen, die eher in die Richtung der Wirtschaftswissenschaften tendieren."

„Während meines Bachelorstudiums habe ich festgestellt, dass mir der praktische Zugang zu wirtschaftlichen Themen fehlt. Aus diesem Grund habe ich mich nach meinem Bachelor dazu entschlossen, ein Masterstudium in Economics & Journalismus an der TU Dortmund zu beginnen. 

Die Kombination dieses Studiengangs bietet einen interdisziplinären Ansatz, der es Dir ermöglicht, wirtschaftliche Konzepte mit journalistischen Fähigkeiten zu verknüpfen. 

Insbesondere hat mir der journalistische Teil des Studiums sehr zugesagt. Die Lehrredaktion als auch der Lehrstuhl verfolgen einen sehr praxisorientierten Ansatz, wodurch Du selbst schon schnell journalistisch aktiv werden kannst – sei es beim Print, Radio oder Fernsehen.“

Bevor Sie im 2. Semester das Modul "Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A" belegen, wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein freiwilliger zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.

Der Kurs fasst die Mathematikkenntnisse aus der Schule, die für dieses Modul relevant sind, zusammen. Er besteht aus einer täglichen Vorlesung, die von einer Dozentin bzw. einem Dozenten abgehalten werden, und täglichen Übungseinheiten, die von studentischen Tutorinnen und Tutoren betreut werden. Diejenigen, bei denen die letzte Mathematikstunde aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, etc. eine Weile her ist, haben die Gelegenheit, Ihren Kenntnisstand einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.

Bevor Sie im 2. Semester das Modul "Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A" belegen, wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein freiwilliger zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.

Der Kurs fasst die Mathematikkenntnisse aus der Schule, die für dieses Modul relevant sind, zusammen. Er besteht aus einer täglichen Vorlesung, die von einer Dozentin bzw. einem Dozenten abgehalten werden, und täglichen Übungseinheiten, die von studentischen Tutorinnen und Tutoren betreut werden. Diejenigen, bei denen die letzte Mathematikstunde aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, etc. eine Weile her ist, haben die Gelegenheit, Ihren Kenntnisstand einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.

Der Zugang sollte regelmäßig wieder freigeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordination. Wir schalten Sie dann erneut für die Seminarplattform frei.

  • Der Rechtswissenschaftliche Fachbereich unterhält eine Kooperation mit der Kutafin Moscow State Law University. Die Universität wurde als Akademie im Jahre 1939 gegründet und gehört zu einer der renommiertesten Rechtshochschulen Russlands.
  • Bis zum 15. Januar eines Jahres kann man sich beim Dekan für diesen Austausch bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen denen des <link internal-link>Erasmus+ Programms (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz), wobei Russischkenntnisse vorteilhaft sind. Zugänglich sind aber auch die englischsprachigen Vorlesungen, sodass gute Englischkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
  • Bei der Partneruniversität in Moskau werden keine Studiengebühren erhoben. Eine weitergehende Förderung durch den Fachbereich besteht nicht. Es wird empfohlen, sich selbstständig nach <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland free-mover finanzierung external-link-new-window>Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
  • Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz). Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.

Die Bescheinigung über die Seminarzulassung muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

Für alle Bonner Studenten gilt, dass der Nachweis über die Teilnahmeberechtigung an den Fortgeschrittenen-Übungen den Lehrstühlen intern durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss übermittelt wird. Die Teilnahmeberechtigung muss also nicht am Lehrstuhl nachgewiesen werden. Die Vorlage einer Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses am veranstaltenden Lehrstuhl ist lediglich für Studienortwechsler erforderlich.

Die regelmäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung  für den Erhalt eines AG-Scheines.

Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen die AG-Scheine, um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können. Im Rahmen der Zwischenprüfung müssen 2 Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer bestanden werden. Die Voraussetzung der Teilnahme an einer Hausarbeit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Arbeitsgemeinschaft (für Hausarbeit im Zivilrecht – erfolgreiche Teilnahme an der AG zu Vorlesung „BGB AT“ oder „Schuldrecht I“ usw.). Im Rahmen der Fortgeschrittenen Übungen ist mindestens eine Hausarbeit zu bestehen (in dem Teilgebiet, in der in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit bestanden wurde). Auch dieser Hausarbeit ist ein einschlägiger AG-Schein anzuheften.

Für (Magister- oder Diplom-) Studierende des Nebenfachs "Rechtswissenschaftliche Teilgebiete": Unabhängig davon, nach welchem Nebenfachstudienplan Sie Ihr Studium ausrichten, müssen Sie an mindestens einer Grundlagenveranstaltung teilnehmen. Lediglich nach dem neuen Nebenfachstudienplan kann in einem Grundlagenfach eine Zwischenprüfungsklausur geschrieben werden.

Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

Ein Leistungsnachweis in den entsprechenden Lehrveranstaltungen soll, muss aber nicht erbracht werden. Gemäß § 7 Abs. 2 JAG (2003) berücksichtigen die Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Grundkenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen.

Diese Schlüsselqualifikationen werden insbesondere auch im Rahmen der universitären Schwerpunktbereiche vermittelt.

Zusätzlich bietet der Fachbereich eigene Veranstaltungen zur Vermittlung der Schlüsselkompetenzen an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.jura.uni-bonn.de/studium/lehrangebote/schluesselkompetenzen/

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt bei den Oberlandesgerichten. Sie können (wenn Sie mindestens 2 Semester in NRW studiert haben) eines der drei nachfolgend genannten Justizprüfungsämter frei wählen.  

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
www.olg-koeln.nrw.de(Aufgaben)
E-Mail: justizpruefungsamt@~@olg-koeln.nrw.de

Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
www.olg-duesseldorf.nrw.de (Aufgaben/Justizprüfungsamt)
E-Mail: Serviceeinheit_Justizpruefungsamt@~@olg-duesseldorf.nrw.de

Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Hamm
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
www.olg-hamm.nrw.de (Aufgaben)
E-Mail: verwaltung.jpa@~@olg-hamm.nrw.de

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW (2003) setzt die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat.
Die in Frage kommenden Vorlesungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (http://www.basis.uni-bonn.de) unter Rechtswissenschaft/Hauptfachstudiengang/Hauptstudium/AusländischeRechtsterminologien_Fremsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltungen
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 JAG NRW (2003) kann die Fremdsprachenkompetenz auch anderweitig nachgewiesen werden; die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit im fremdsprachigen Ausland (§ 8 JAG NRW (2003)) gilt in der Regel als Nachweis in diesem Sinne.

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten siehe Frage "Muss ich einen Leistungsnachweis im Bereich der Schlüsselqualifiktionen erbringen?".

Nach den Prüfungsordnungen aus dem Jahr 2015 ist dies nicht erforderlich. Sowohl im Rahmen der Zwischenprüfung als auch im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums muss danach ein Grundlagenfach verpflichtend absolviert werden. Es muss sich jedoch nicht zwingend um ein rechtsgeschichtliches Fach handeln. Vielmehr kann aus folgenden Veranstaltungen frei gewählt werden (wobei nicht jedes Fach jedes Semester angeboten wird):

Zwischenprüfung:

  • Römische Rechtsgeschichte
  • Deutsche Rechtsgeschichte
  • Verfassungsgeschichte der Neuzeit
  • Geschichte des Kirchenrechts
  • Allgemeine Staatslehre
  • Rechtsökonomie

Schwerpunktbereichsstudium:

  • Methodenlehre
  • Rechtsphilosophie
  • Römisches Schuldrecht
  • Römisches Sachenrecht
  • Kirchen- und Staatskirchenrecht
  • Rechtssoziologie
  • Rechtstheorie
  • Theorie und Methoden der Rechtsvergleichung 
  • Völkerrechtsgeschichte

Nein. Die Zulassung wird einmalig beantragt/erteilt und zwar jeweils für die Zwischenprüfung, für die Schwerpunktbereichsprüfung oder für die Ablegung von rechtswissenschaftlichen Modulprüfungen. Wenn Sie schon Teilleistungen (Klausuren und Hausarbeiten) in Bonn erbracht haben, sich hierfür elektronisch anmelden konnten und zwischenzeitlich nicht den Studiengang gewechselt haben, müssen Sie nicht noch einmal die Zulassung beantragen.

Im Rahmen eines Magister- oder Promotionsstudiengangs der Philosophischen Fakultät konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht oder Privatrechts-vergleichung)  als Nebenfach gewählt werden. Auch innerhalb einiger Diplomstudiengänge, z.B. Geographie und Informatik, konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet als Wahlpflichtfach belegt werden. Letztere Studierende sind, was den Studienverlauf und die zu erbringenden Prüfungsleistungen anbelangt, Nebenfachstudenten gleichgestellt.

Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihr Hauptfach zuständigen Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss über die Fristen, innerhalb derer Sie im Rahmen von sog. „auslaufenden“ Studiengängen die Zwischenprüfung am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich noch ablegen können.

Studierende, die das Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft belegen, beachten bitte die für das Begleitfach veröffentlichten Informationen:

https://www.jura.uni-bonn.de/fachstudienberatung/informationen/begleitfach/

und https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/begleitfach/

Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden können (z.B. im freien Wahlpflichtbereich). Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

a) bei Wechsel im Grundstudium

Wenn Sie mit noch nicht vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen bestandenen und nicht bestandenen Zwischenprüfungsleistungen durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss in Bonn möglich. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn diese den Zwischenprüfungsleistungen der Bonner Zwischenprüfung entsprechen und Sie einen Anrechnungsantrag stellen. Im Falle eines Anrechnungsantrages werden alle bisher erbrachten Prüfungen (bestandene und nicht bestandene) vollständig berücksichtigt. Spätestens bei Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren in Bonn müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Anrechnung aller vorherigen Leistungen beantragen möchten oder stattdessen eine Erklärung zum Anrechnungsverzicht einreichen.

Bitte fügen Sie dem Anrechnungsantrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Leistungs-nachweise (bestandene und nicht bestandene Prüfungen), sowie Immatrikulationsbescheinigungen für sämtliche Semester bei, aus denen Leistungsnachweise vorgelegt werden. Bei jedem Studienortwechsler das Prüfungsamt die Bestätigung der vormaligen Universität, dass Sie dort keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben (so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“).

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Prüfungsamt Jura
Adenaueralle 24-42
53113 Bonn

oder werfen Sie diese in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat ein.

Wenn Sie mit bereits vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Vielmehr reichen Sie bei Beantragung der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein.

b) bei Wechsel im Hauptstudium

Scheine, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen und auf denen vermerkt ist, dass es sich um Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen an einem deutschen Lehrstuhl handelt, bedürfen keiner gesonderten Anerkennung.

Bei Teilscheinen und Anerkennungsfragen zum Hauptstudium und universitären Schwerpunktbereich wenden Sie sich bitte an: pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de

Nein, diese Prüfungsleistungen sind unabhängig voneinander. In einer Übung können somit auch Teilscheine über lediglich die einzelne Klausur oder Hausarbeit erworben werden.

Ihre Bewerbung wurde gespeichert. Der Hinweis, dass diese noch nicht bearbeitet wurde, bedeutet lediglich, dass wir Ihre Bewerbung noch nicht überprüft haben. Das erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

  • <link internal-link>Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
  • <link>Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, LL.M. (London)
  • <link>Prof. Dr. Klaus F. Gärditz
  • <link>Prof. Dr. Dr. h.c. Matthias Herdegen
  • <link>Prof. Dr. Christian Hillgruber
  • <link internal-link>Prof. Dr. Christian Koenig LL.M. (London School of Economics)
  • <link internal-link>Prof. Dr. Heiko Sauer
  • <link internal-link>Prof. Dr. Foroud Shirvani
  • <link internal-link>Prof. Dr. Stefan Talmon LL.M. (Cambridge), M.A. (Oxford)

Alle Informationen finden Sie hier.

<link https: www.uni-bonn.de studium studium-in-bonn-fuer-internationale-studierende erasmus vor-ihrer-anreis external-link-new-window>Organisation Ihres Alltags in Bonn

Teilnehmer*Innen am Erasmus+ Programm haben – neben zahlreichen weiteren Dokumenten – dem International Office einen persönlichen Erfahrungsbericht einzureichen. Bitte senden Sie daneben eine digitale Version Ihres Berichtes dem Erasmus+ Team am Fachbereich.

Für Interessierte sind die Erfahrungsberichte über e-Campus einsehbar. Für den Zugang wird ein Passwort benötigt, welches Sie bei uns per Mail erfragen können.

Zu Ihrer Information wurde die Informationsübersicht zu den Gastuniversitäten erstellt.

Während des Studiums müssen Sie ein Praktikum absolvieren.

Wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Durchführung der praktischen Studienzeit.

Die Vorlage für eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Studienzeit finden Sie hier unter (4.).

Wer sich für die Anrechnung des Praktikums im späteren Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft interessiert, findet hier alle wichtigen Informationen über die verlangten Voraussetzungen.

Wer während des Studiums des Bachelorstudiengangs Law and Economics ein Rechtspflege- und ein Verwaltungspraktikum absolviert, kann beide Praktika in einem späteren Jurastudium in NRW anrechnen lassen.

Nähere Informationen zum Praktikum und wo man dieses absolvieren kann, finden Sie hier.

Während des Studiums müssen Sie ein Praktikum absolvieren.

Wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Durchführung der praktischen Studienzeit.

Die Vorlage für eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Studienzeit finden Sie hier unter (4.).

Wer sich für die Anrechnung des Praktikums im späteren Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft interessiert, findet hier alle wichtigen Informationen über die verlangten Voraussetzungen.

Wer während des Studiums des Bachelorstudiengangs Law and Economics ein Rechtspflege- und ein Verwaltungspraktikum absolviert, kann beide Praktika in einem späteren Jurastudium in NRW anrechnen lassen.

Nähere Informationen zum Praktikum und wo man dieses absolvieren kann, finden Sie hier.

In den angebotenen rechtswissenschaftlichen Probeklausuren soll eine Vorbereitung für die Abschlussklausuren ermöglicht werden. Eine umgehende Besprechung und eine schnelle Korrektur ermöglicht es, individuelle Fehler vor den ersten rechtswissenschaftlichen Abschlussklausuren zu erkennen und zu vermeiden.

Die freiwilligen Probeklausuren werden in den dogmatischen Fächern angeboten:

  • BGB AT und Schuldrecht I
  • Strafrecht I und Strafrecht II
  • Staatsrecht I und Staatsrecht II

Nach der Probeklausur erfolgt eine umgehende Besprechung und eine schnelle Korrektur, um individuelle Fehler vor den Abschlussklausren zu erkennen und zu vermeiden.Hierdurch zeigt sich eine wesentliche Verbesserung der Leistungen im Laufe des Semesters. Die Termine werden Ihnen von den AG-Leiter*innen mitgeteilt. Sie schreiben die Klausuren zusammen mit den Teilnehmer*innen der Repetenten-AGs.

Auch die Fachschaft Jura bietet Probeklausuren an, die Sie hier finden.

In den angebotenen rechtswissenschaftlichen Probeklausuren soll eine Vorbereitung für die Abschlussklausuren ermöglicht werden. Eine umgehende Besprechung und eine schnelle Korrektur ermöglicht es, individuelle Fehler vor den ersten rechtswissenschaftlichen Abschlussklausuren zu erkennen und zu vermeiden.

Die freiwilligen Probeklausuren werden in den dogmatischen Fächern angeboten:

  • BGB AT und Schuldrecht I
  • Strafrecht I und Strafrecht II
  • Staatsrecht I und Staatsrecht II

Nach der Probeklausur erfolgt eine umgehende Besprechung und eine schnelle Korrektur, um individuelle Fehler vor den Abschlussklausren zu erkennen und zu vermeiden.Hierdurch zeigt sich eine wesentliche Verbesserung der Leistungen im Laufe des Semesters. Die Termine werden Ihnen von den AG-Leiter*innen mitgeteilt. Sie schreiben die Klausuren zusammen mit den Teilnehmer*innen der Repetenten-AGs.

Auch die Fachschaft Jura bietet Probeklausuren an. Termine hierfür werden im Laufe des Semesters bekanntgegeben.

Anmeldung zum Wahlpflichtmodul "Proseminar"

Im Modul Proseminar können Sie wählen, ob Sie das rechtsökonomische Proseminar, ein juristisches Proseminar oder das Proseminar "Wissenschaftliches Arbeiten" bei den Volkswirten absolvieren möchten.

1) Die verbindliche Anmeldung zum rechtsökonomischen Proseminar erfolgt für das Wintersemester 22/23 in der ersten Veranstaltungsstunde. Bitte melden Sie sich jedoch bereits vorher bis spätestens zum 31. August beim CASTLE unter  castle@~@uni-bonn.de, falls Sie am rechtsökonomischen Proseminar teilnehmen möchten.

2) Die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Proseminar erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform des Fachbereichs Rechtswissenschaften . Bitte fügen Sie dort im Kommentarfeld den Hinweis "L&E" ein. Eine Anmeldung ist von Mittwoch, den 06. Juli 2022 bis Freitag, den 08. Juli 2022  möglich. Die Informationen für die Vorbesprechungen finden Sie auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten. Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular mit dem konkreten Thema (erhältlich bei der Geschäftsstelle am CASTLE) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim Prüfungsamt Law&Econ einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.

3) Bei den Volkswirten muss folgendes Verfahren eingehalten werden: Das Belegverfahren findet vom 23. 09. 2022 bis zum 30. 09. 2022 statt; die Prüfungsanmeldung ist vom 10. 10. 2022 bis zum 17. 10. 2022 möglich. Alle weiteren Informationen zu dem Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" und der Platzvergabe und Anmeldung finden Sie hier. Wer sich für das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" interessiert, wendet sich bitte per Mail an das Prüfungsamt VWL: vwlpa@~@uni-bonn.de
Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular (erhältlich im Formular Center unter (6.)) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim CASTLE einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.

 

Zielsetzung:

Ziel des Proseminars ist es, den Studenten des Bachelorstudiengangs die notwendigen Grundlagen zur Erstellung und Präsentation von wissenschaftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse werden von den Seminarteilnehmern anschließend in Form von Vorträgen und einer Hausarbeit angewendet und vertieft.

Zeitlicher Ablauf:

Zu Beginn der Veranstaltung werden die allgemeinen Grundlagen zur Erstellung einer Hausarbeit vermittelt. Danach erfolgt die Vorstellung und Vergabe von Themen. Die Teilnehmer*innen fertigen sodann (in einem Zeitraum von ca. 3 – 4 Wochen) eine wissenschaftliche Arbeit ( mind. 5  bis max. 30 Seiten ) an. Am Ende des Semesters stellen die Studierenden in Kurzvorträgen (ca. 10 Min Vortrag, anschließend 20 Minuten Diskussion) die Ergebnisse ihrer Arbeiten allen Teilnehmer*innen des Proseminars vor.
Vgl. Einzelheiten hierzu im Modulhandbuch.

Anmeldung zum Wahlpflichtmodul "Proseminar"

Im Modul Proseminar können Sie wählen, ob Sie das rechtsökonomische Proseminar, ein juristisches Proseminar oder das Proseminar "Wissenschaftliches Arbeiten" bei den Volkswirten absolvieren möchten.

  1. Die verbindliche Anmeldung zum rechtsökonomischen Proseminar erfolgt für das nächste Wintersemester in einem hier und unter Aktuelles demnächst veröffentlichten Zeitraum. 
    • Aus organisatorischen Gründen bitte wir Sie, sich möglichst bis zum dann ebenfalls veröffentlichten Zeitpunkt beim CASTLE unter  castle@~@uni-bonn.de zu melden, falls Sie am rechtsökonomischen Proseminar teilnehmen möchten.
       
  2. Die Anmeldung zu einem rechtswissenschaftlichen Proseminar erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform des Fachbereichs Rechtswissenschaften . Bitte fügen Sie dort im Kommentarfeld den Hinweis "L&E" ein (und ggf. unter "Zwischenprüfung" eine 4,0)
    • Eine Anmeldung für das WiSe 2024/25 ist vom 9. Juli 2024 bis 11. Juli 2024  möglich.
    • Die Informationen für die Vorbesprechungen finden Sie auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten.
    • Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular mit dem konkreten Thema (erhältlich bei der Geschäftsstelle am CASTLE) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim Prüfungsamt Law&Econ einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.
       
  3. Für die Absolvierung eines wirtschaftswiss. Proseminars "Wissenschaftliches Arbeiten"  ist das auch bei den Volkswirten einzuhaltende Verfahren zu beachten:
    • Das sog. Belegverfahren für das WiSe 2024/25 findet vom 23.09.2024 - 30.09.2024 statt. Darüber hinaus findet die konkrete
    • Prüfungsanmeldung vom 07.10.2024 - 14.10.2024 statt. Alle weiteren Informationen zu dem Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" und der Platzvergabe und Anmeldung finden Sie hier. Wer sich für das Modul "Wissenschaftliches Arbeiten" interessiert, wendet sich bitte per Mail an das Prüfungsamt VWL: vwlpa@~@uni-bonn.de
    • Wichtig ist, dass Sie das Anmeldeformular (erhältlich im Formular Center unter (6.)) von Ihrem jeweiligen Prüfer/Ihrer jeweiligen Prüferin ausfüllen lassen und dieses zwecks Verbuchung beim CASTLE einreichen. Bitte beachten Sie auch, Ihren Prüfer/in zu informieren, dass das Proseminar für den Studiengang Law and Economics benotet werden muss.

 

Zielsetzung:

Ziel des Proseminars ist es, den Studenten des Bachelorstudiengangs die notwendigen Grundlagen zur Erstellung und Präsentation von wissenschaftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse werden von den Seminarteilnehmern anschließend in Form von Vorträgen und einer Hausarbeit angewendet und vertieft.

Zeitlicher Ablauf:

Zu Beginn der Veranstaltung werden die allgemeinen Grundlagen zur Erstellung einer Hausarbeit vermittelt. Danach erfolgt die Vorstellung und Vergabe von Themen. Die Teilnehmer*innen fertigen sodann (in einem Zeitraum von ca. 3 – 4 Wochen innerhalb der Vorlesungszeit) eine wissenschaftliche Arbeit (mind. 5  bis max. 30 Seiten) an. Am Ende des Semesters stellen die Studierenden in Kurzvorträgen (ca. 10 Min Vortrag, anschließend 20 Minuten Diskussion) die Ergebnisse ihrer Arbeiten allen Teilnehmer*innen des Proseminars vor.
Vgl. Einzelheiten hierzu im Modulhandbuch.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können sie unserem Studienverlaufsplan entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

 

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 26. April 2017 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Nach Korrektur der Klausuren der Zwischenprüfung findet an einem einheitlichen offiziellen Termin (üblicherweise 30.09. für das Sommersemester und 31.03. für das Wintersemester) die offizielle Notenbekanntgabe statt. Die vor diesem Termin in dem universitätsweiten Online-Portal unter „basis.uni-bonn.de“ einsehbaren Noten sind noch nicht verbindlich und stellen keine Bekanntgabe i.S.d. Prüfungsordnung des hiesigen Fachbereichs dar.
  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können sie unserem Studienverlaufsplan  entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 16. Juni 2012 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Zur Anerkennung der Studienleistungen ist das Absolvieren von Prüfungen erforderlich, die jeweils in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Welche Prüfungen geschrieben werden müssen, können Sie unserem Studienverlaufsplan entnehmen.

Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über BASIS.

 

Hinweise für Modulprüfungen in allen juristischen Lehrveranstaltungen und Brückenveranstaltungen

Vor der Prüfung

  • Bitte achten Sie darauf, nur Stifte, Wasser, Gesetzbuch und Papier mit in den Hörsaal zu nehmen. Ggf. dürfen sonstige mitgebrachte Gegenstände nicht mit an den Platz genommen werden, sondern müssen vorne im Hörsaal abgelegt werden.
  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden. Manipulierte Gesetzestexte und sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt werden. Mobiltelefone müssen während der Bearbeitungszeit ausgeschaltet sein. Schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich im Sinne von § 14 Abs. 3 S. 1 PO 2014 bzw. von § 22 PO 2017 sanktioniert werden.
  • Bitte erscheinen Sie wegen der Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Prüfungsausschusses Law and Economics.
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

Während der Prüfung

  • Laut der Prüfungsordnung vom 26. April 2017 dauert die Bearbeitungszeit der Modulprüfungen mindestens 60 und höchstens 240 Minuten.
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone - insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.

Nach der Prüfung

  • Nach Korrektur der Klausuren der Zwischenprüfung findet an einem einheitlichen offiziellen Termin (üblicherweise 30.09. für das Sommersemester und 31.03. für das Wintersemester) die offizielle Notenbekanntgabe statt. Die vor diesem Termin in dem universitätsweiten Online-Portal unter „basis.uni-bonn.de“ einsehbaren Noten sind noch nicht verbindlich und stellen keine Bekanntgabe i.S.d. Prüfungsordnung des hiesigen Fachbereichs dar.
  • Die Studierenden können innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich Einwände gegen die Bewertung beim Aufgabensteller erheben (sog. Remonstration). Sie müssen hierzu nachvollziehbare Gründe angeben, warum Sie eine Neubewertung der Prüfung für notwendig halten. Hierbei müssen Sie substantiierte Einwände erheben, d.h. Sie müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die Einschätzung bestimmter Prüfungsleistungen nach Ihrer Auffassung Bewertungsfehler aufweist. Der Aufgabensteller informiert Sie über das Ergebnis der Remonstration.
  • Die Prüfungsergebnisse werden im Internet bekannt gegeben. Die Remonstrationsfrist für die im Ausland befindlichen Studierenden beginnt am Tag der Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Bei Zusendung per Post gilt der Poststempel des letzten Tages der Remonstrationsfrist.

Prüfungsrücktritt

  • Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag reichen Sie bitte unverzüglich (bis spätestens 3 Werktage nach dem Prüfungstermin) ein ärztliches Originalattest und ein Anschreiben (unter Angabe der Matrikelnummer und der Prüfungsleistung(en)) beim Prüfungsausschuss Law and Economics ein (Briefkasten Nr. 35 gegenüber dem Dekanat oder Postweg). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Bitte verwenden Sie folgende Formulare, die Sie im Formular Center unter (1.) finden.

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

Es gibt nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit) für

  • alle juristischen Lehrveranstaltung und
  • alle Brückenlehrveranstaltungen

Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden Wiederholungsklausuren im darauffolgenden Semester angeboten. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Es gibt zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für

  • alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL

1. Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit

2. Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit

Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen.

Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt.

Begrifferklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. Bei zwei Prüfungsphasen kann zwischen der ersten und zweiten Phase frei ausgewählt werden.

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Beachte: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

1.  Es gibt nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit) für

  • alle juristischen Lehrveranstaltung und
  • alle Brückenlehrveranstaltungen

    Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden Wiederholungsklausuren im darauffolgenden Semester angeboten.
    Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
 

2.  Es gibt zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für

  • alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL
     
    • Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien ZeiT
    • Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit
       
  • Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen.
  • Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt.
     

Begrifferklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. Bei zwei Prüfungsphasen kann zwischen der ersten und zweiten Phase frei ausgewählt werden.

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Beachte: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

Die Prüfungsperioden gestalten sich unterschiedlich. Dies ist davon abhängig, ob es sich um eine juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung handelt.

Es gibt nur eine Prüfungsperiode pro Semester im Anschluss an die Vorlesung (Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit) für

  • alle juristischen Lehrveranstaltung und
  • alle Brückenlehrveranstaltungen

Bei Nichtbestehen oder Erkrankung zum Prüfungstermin werden Wiederholungsklausuren im darauffolgenden Semester angeboten. Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Es gibt zwei Prüfungsperioden im Semester im Anschluss an die Vorlesung für

  • alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs VWL

1. Klausurphase am Ende der Vorlesungszeit / Beginn der vorlesungsfreien Zeit

2. Klausurphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit

Somit ergeben sich hier zwei Anmeldephasen für die Prüfungen.

Die Wiederholungsklausuren finden nicht im darauffolgenden Semester statt.

Begrifferklärung:

Prüfungsphase = Reguläre Prüfungsphase eines Semesters. Bei zwei Prüfungsphasen kann zwischen der ersten und zweiten Phase frei ausgewählt werden.

Wiederholungsversuch = Wenn eine angemeldete Prüfung nicht bestanden wird oder von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten wird (Krankheit, etc.), wird die darauffolgende Prüfung im gleichen Modul als Wiederholung bezeichnet.

Beachte: Erfolgt eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung innerhalb der Abmeldefrist, ist der darauffolgende Prüfungsversuch kein Wiederholungsversuch.

In kleinen Gruppen werden Schlüsselkompetenzen professionell geschult. Das Angebot umfasst Rhetorikkurse ebenso wie Kurse zur Stimmbildung und wird vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich angeboten. Weitere Informationen gibt es hier.

In kleinen Gruppen werden Schlüsselkompetenzen professionell geschult. Das Angebot umfasst Rhetorikkurse ebenso wie Kurse zur Stimmbildung und wird vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich angeboten. Weitere Informationen gibt es hier.

Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich, schon einmal während der Schulzeit Einblick in das Universitätsleben nehmen zu können. Besonders dann, wenn die Zeit der Entscheidung für die weitere berufliche Laufbahn heranrückt, kommt oft die Frage: „Kann ich einfach mal so in eine Vorlesung hineingehen?“ Diese Möglichkeit besteht und wird auch oft wahrgenommen.

Aus dem Lehrangebot des aktuellen Semesters suchen wir gern Vorlesungen für Sie heraus, die auch schon für Schüler geeignet sind. Schreiben Sie uns eine Mail und fragen Sie nach, was wir Ihnen empfehlen können.

Eine Liste der verfügbaren Vorlesungen finden sie unter dem Portal BASIS.

Einen Überblick über weitere Möglichkeiten eines Schnupperstudiums finden Sie auch auf den Seiten der Zentralen Studienberatung der Universität Bonn.

Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich, schon einmal während der Schulzeit Einblick in das Universitätsleben nehmen zu können. Besonders dann, wenn die Zeit der Entscheidung für die weitere berufliche Laufbahn heranrückt, kommt oft die Frage: „Kann ich einfach mal so in eine Vorlesung hineingehen?“ Diese Möglichkeit besteht und wird auch oft wahrgenommen.

Aus dem Lehrangebot des aktuellen Semesters suchen wir gern Vorlesungen für Sie heraus, die auch schon für Schüler geeignet sind. Schreiben Sie uns eine Mail und fragen Sie nach, was wir Ihnen empfehlen können.

Eine Liste der verfügbaren Vorlesungen finden Sie unter dem Portal BASIS.

Einen Überblick über weitere Möglichkeiten eines Schnupperstudiums finden Sie auch auf der Website der Universität Bonn.

Taucht für einen Tag in die Welt des Jurastudiums ein!

Als Gruppe von 10 bis 20 Schüler*innen könnt ihr einen ganzen Tag den Alltag eines Studierenden selbst miterleben und euch ein Bild davon machen, was im Jurastudium auf euch zukommt. Nach Möglichkeit wird der Tag immer mit einem Besuch einer Gerichtsverhandlung und einer Schnuppervorlesung verbunden. 

 

"Ich fand Jura eigentlich nie besonders ansprechend, aber nach dem Tag heute lässt mich das Studium und vor allem die Uni nicht mehr los. Ich glaube ich habe das gefunden, das ich später mal machen will."
(Gina Götz, Schülerin)

Weitere Schüler*innen, die unsere Workshops besucht haben, berichteten:

"Prima Sache! Viele allgemeine Informationen zum Jurastudium und Aufgaben, wie sie später im Berufsleben vorkommen könnten."

"Die Vertiefung hat mir sehr gut gefallen, da sie mir gezeigt hat, dass Jura sehr interessant und vielschichtig ist. Es ist auf jeden Fall ein Bereich, mit dem ich mich weiterhin beschäftigen werde."

 

Ihr habt Interesse? Dann meldet euch bei uns per Mail!

Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.

Geforderte Sprachnachweise bei der Erasmus-Bewerbung:
Grundsätzlich sollten Sie für einen Auslandsaufenthalt mindestens hinreichende, besser gute bis sehr gute Kenntnisse der Unterrichtssprache mitbringen. Zudem sind, insbesondere in den Ländern Frankreich, Italien und Spanien, Kenntnisse in der Landessprache dringend anzuraten. Die jeweils geforderten Sprachkenntnisse finden Sie in der Liste der Partneruniversitäten.

Mit der Bewerbung um einen Erasmus-Platz (Bewerbungsschluss ist immer der 15. Januar eines Jahres für das folgende akademische Jahr) ist uns ein offizieller Sprachnachweis der Landes- bzw. Unterrichtssprache(n) Ihrer Wunschuniversität(en) vorzulegen, der das geforderte Sprachniveau ausweisen muss. Hierfür genügt auch der kostengünstigere Sprachnachweis des DAAD, der aber nicht für alle Sprachen angeboten wird. Auch das FFA-Zertifikat genügt als Spachnachweis. Sprachkenntnisse können nicht mehr über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden! Eine Übersicht zu Sprachtests- und -zertifikaten finden Sie hier und -ausführlicher- hier, sowie hier.

 

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
Einige Gastuniversitäten verlangen bestimmte Sprachnachweise/-zertifikate (z.B. TOEFL, DELF-Test, DELE-Test). Bitte erkundigen Sie sich selbstständig bei Ihrer Wunsch- oder Gastuniversität danach, ob ein spezifischer Sprachnachweis erbracht werden muss. Werden entsprechende Sprachnachweise bei der Bewerbung an der Partneruniversität nicht eingereicht bzw. nachgereicht, hat die Partneruniversität das Recht, den Studierenden abzulehnen.

Wichtiger Hinweis zur Sprachkompetenz:
Grundsätzlich ist nach der EU-Charta für eine Auslandsversendung das Beherrschen der Unterrichtssprache ausreichend. Sollten Sie an einer unserer Partneruniversitäten studieren wollen, deren Landessprache Sie nicht beherrschen, beachten Sie bitte unbedingt folgendes: Nach § 25 II Nr.3 JAG-NRW müssen Sie dem Justizprüfungsamt zur Anerkennung des Auslandssemesters als Freisemester nachweisen, je Semester rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen von mindestens acht SWS im ausländischen Recht besucht und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis erworben zu haben. Die Auslandskoordination kann nicht garantieren, dass von der Partneruniversität bei Auslandsantritt tatsächlich ausreichend viele englischsprachige Veranstaltungen angeboten werden, die ein Freisemester nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW begründen können. Das Risiko nicht den nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW notwendigen Umfang an rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht vor Ort hören zu können, tragen die Studierenden.

Besonderheiten für die Universität Oxford:
Für einen Aufenthalt an der Universität Oxford müssen bei der Beantragung des Visums für Großbritannien englische Sprachkenntnisse durch einen offiziellen Sprachnachweis nachgewiesen werden. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im Wesentlichen in deutscher Sprache abgehalten werden.

Gute Deutschkenntnisse sind deshalb Voraussetzung, um an unserem Programm und vor allem an den Prüfungen teilnehmen zu können. Als Mindestvoraussetzung empfehlen wir das B1 Sprachniveau, das aber dann während des Aufenthaltes noch weiter ausgebaut werden muss.

Vor dem Auslandsaufenthalt in Bonn bietet das Erasmus+ Programm mit dem „Online Linguistic Support System (OLS)“ eine Möglichkeit zum Deutsch lernen und vertiefen. Der Koordinator an Ihrer Heimatuniversität wird Ihnen dazu nähere Informationen mit einer Freischaltung zu dem System geben.

Das unterstützende Sprachangebot an der Universität Bonn ist kapazitätsmäßig beschränkt. Eine Anmeldung für die verschiedenen Kurse ist obligatorisch.

An der Universität Bonn haben Sie folgende Möglichkeiten Ihre Sprachkompetenz zu verbessern:

  • Kursangebot am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Kursangebot der Universität Bonn
  • Kursangebot der Sprachlernzentrums (SLZ)

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im Wesentlichen in deutscher Sprache abgehalten werden. Gute Deutschkenntnisse sind deshalb Voraussetzung, um an unserem Programm und vor allem an den Prüfungen teilnehmen zu können. Als Mindestvoraussetzung empfehlen wir das B1 Sprachniveau, das aber dann während des Aufenthaltes noch weiter ausgebaut werden muss.

Vor dem Auslandsaufenthalt in Bonn bietet das Erasmus+ Programm mit dem „Online Linguistic Support System (OLS)“ eine Möglichkeit zum Deutsch lernen und vertiefen. Der Koordinator an Ihrer Heimatuniversität wird Ihnen dazu nähere Informationen mit einer Freischaltung zu dem System geben.

Das unterstützende Sprachangebot an der Universität Bonn ist kapazitätsmäßig beschränkt. Eine Anmeldung für die verschiedenen Kurse ist obligatorisch.

An der Universität Bonn haben Sie folgende Möglichkeiten Ihre Sprachkompetenz zu verbessern:

  • <link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote vorlesungsverzeichnis kursangebot-fuer-auslaendische-studierende external-link-new-window>Kursangebot am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • <link https: www.uni-bonn.de studium studium-in-bonn-fuer-internationale-studierende external-link-new-window>Kursangebot der Universität Bonn
  • <link www.slz.uni-bonn.de external-link-new-window>Kursangebot der Sprachlernzentrums (SLZ)

Studierende aller Fakultäten können hier aus dem umfangreichen Angebot von Sprachmodulen auswählen. Ziel ist eine Mehrsprachigkeit als Schlüsselkompetenz für das spätere Berufsleben. Eine Anleitung zur Beantragung eines Platzes in einem Sprachmodul als Law and Economics Student finden Sie hier.

Studierende aller Fakultäten können hier aus dem umfangreichen Angebot von Sprachmodulen auswählen. Ziel ist eine Mehrsprachigkeit als Schlüsselkompetenz für das spätere Berufsleben. Eine Anleitung zur Beantragung eines Platzes in einem Sprachmodul als Law and Economics Student finden Sie hier.

  • <link>Prof. Dr. Martin Böse
  • <link>Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser
  • <link internal-link>Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. (Harvard)
  • <link>Prof. Dr. Torsten Verrel
  • <link>Prof. Dr. Rainer Zaczyk
  • <link>Prof. Dr. Benno Zabel

Staat

Stadt/Universität

Sprache (Abk. s.u.)

maximale Aufenthaltsdauer

Platzan-zahl

Chile

Santiago de Chile – Universidad de Chile

S (*)

2 Sem.

2

Kolumbien

Bogotá – Pontificia Universidad Javeriana

S (*)

2 Sem.

2

Taiwan

Taipeh - National Taiwan University

E

2 Sem.

2

USA

Demorest, Georgia – Piedmont University
Bei Interesse an einem Aufenthalt vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin

E

2 Sem.

2

VR China

Shanghai - Universität Tongji

E

2 Sem.

2

 

Xiam Xiamen - Universität Xiamen

E (*)

2 Sem

2

  • An den asiatischen Universitäten ist eine Teilnahme an den englischsprachigen Vorlesungen der Masterprogramme möglich. Für eine Bewerbung werden deshalb gute Englischkenntnisse von mindestens B2 Niveau verlangt.
  • Der Aufenthalt kann ein bis zwei Semester dauern.
  • Es werden keine Studiengebühren erhoben. Eine weitergehende Förderung durch den Fachbereich besteht nicht. Es wird empfohlen, sich selbstständig nach <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland free-mover finanzierung external-link-new-window>Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
  • Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz). Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.

Die Universität Bonn bietet im Rahmen ihres Studium Universale regelmäßig einer breiten Öffentlichkeit Lehrveranstaltungen, Vortragsreihen, Vorträge, Diskussionen, Ausstellungen und Führungen, die über das fachspezifische Studienangebot hinausgehen, sowie musische Veranstaltungen aus dem musikalischen und künstlerischen Bereich an. Dieses Angebot richtet sich an alle, die andere Wissensgebiete kennenlernen, sich in allgemeinen Fragen orientieren, ergänzende Kenntnisse, z.B. in Fremdsprachen, erwerben oder sich musikalisch oder künstlerisch betätigen wollen. Die Studierenden aller Fakultäten der Universität Bonn sind herzlich eingeladen.

Die Universität Bonn bietet im Rahmen ihres Studium Universale regelmäßig einer breiten Öffentlichkeit Lehrveranstaltungen, Vortragsreihen, Vorträge, Diskussionen, Ausstellungen und Führungen, die über das fachspezifische Studienangebot hinausgehen, sowie musische Veranstaltungen aus dem musikalischen und künstlerischen Bereich an. Dieses Angebot richtet sich an alle, die andere Wissensgebiete kennenlernen, sich in allgemeinen Fragen orientieren, ergänzende Kenntnisse, z.B. in Fremdsprachen, erwerben oder sich musikalisch oder künstlerisch betätigen wollen. Die Studierenden aller Fakultäten der Universität Bonn sind herzlich eingeladen.

Hier finden Sie den Stundenplan für das zweite Fachsemester.

Hier finden Sie den Stundenplan für das vierte Fachsemester.

Hier finden Sie den Stundenplan für das sechste Fachsemester.

Hier finden Sie den empfohlenen Stundenplan für Ihr erstes Semester.

Stundenplan 1. Semester

  • Mit folgenden Universitäten der Schweiz besteht eine Zusammenarbeit:
  • Die Förderung über dieses Programm beträgt zurzeit monatlich 420 CHF.
  • Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz).
    Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.

hallo

test

Testantwort

Am Ende der Vorlesungszeit bekommen Sie für jede bestandene schriftliche oder mündliche Prüfung einen entsprechenden schriftlichen Leistungsnachweis von dem/der Professor:in ausgehändigt. Bewahren Sie diese Leistungsnachweise bitte sorgfältig auf und geben diese -eventuell in Kopie- in der Auslandskoordination ab, damit Ihnen dort das Transcript of Records erstellt werden kann. Das Transcript of Records enthält den Titel der Veranstaltung zusammen mit sowohl den Bonner Noten als auch der Umrechnung an Hand der ECTS-Grading-Liste in die ECTS-Punkte.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Transcripts einige Tage in Anspruch nehmen kann und nur möglich ist, wenn sämtliche Leistungsnachweise vorliegen. Deshalb ist im Zweifel der Antrag auf Vorkorrektur bei dem jeweiligen Dozierenden wichtig.

Füllen Sie bitte die Übersicht über die angemeldenten Prüfungen aus und senden Sie diese bitte per Mail an die Auslandskoordination. Bitten Sie die jeweiligen Professoren:innen, die ausstehenden Leistungsnachweise an die Auslandskoordination weiterzuleiten. Wir schicken wir Ihnen das Transcript of Records mit allen Nachweisen an Ihre Heimatadresse, sobald es fertig ist.

 

Tutorien zu den VWL-Modulen

Zu den VWL-Tutorien sind keine Anmeldungen erforderlich. Studierende können frei wählen, welches Tutorium sie besuchen. Empfohlen werden die vierstündigen Intensivtutorien.

Alle Tutorien finden Sie bei BASIS unter dem Studiengang Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

Mathematik Vorkurs

Bevor Sie im 2. Semester das Modul "Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A" belegen, wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein freiwilliger zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.

Der Kurs fasst die Mathematikkenntnisse aus der Schule, die für dieses Modul relevant sind, zusammen. Er besteht aus einer täglichen Vorlesung, die von einer Dozentin bzw. einem Dozenten abgehalten werden, und täglichen Übungseinheiten, die von studentischen Tutorinnen und Tutoren betreut werden. Diejenigen, bei denen die letzte Mathematikstunde aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, etc. eine Weile her ist, haben die Gelegenheit, Ihren Kenntnisstand einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.

Tutorien zu den VWL-Modulen

Zu den VWL-Tutorien sind keine Anmeldungen erforderlich. Studierende können frei wählen, welches Tutorium sie besuchen. Empfohlen werden die vierstündigen Intensivtutorien.

Alle Tutorien finden Sie bei BASIS unter dem Studiengang Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

Mathematik Vorkurs

Bevor Sie im 2. Semester das Modul "Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaftler A" belegen, wird vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ein freiwilliger zweiwöchiger Mathematik-Vorkurs angeboten.

Der Kurs fasst die Mathematikkenntnisse aus der Schule, die für dieses Modul relevant sind, zusammen. Er besteht aus einer täglichen Vorlesung, die von einer Dozentin bzw. einem Dozenten abgehalten werden, und täglichen Übungseinheiten, die von studentischen Tutorinnen und Tutoren betreut werden. Diejenigen, bei denen die letzte Mathematikstunde aufgrund von Ausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, etc. eine Weile her ist, haben die Gelegenheit, Ihren Kenntnisstand einzuschätzen und Lücken zu identifizieren.

Nach dem Bachelor-Abschluss besteht die Möglichkeit zum Übergang in den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bonn.

Eine Übersicht zu den fehlenden Leistungen beim Übergang in den Staatsexamensstudiengang finden Sie hier.

Unter Anrechnung von juristischen Veranstaltungen des Bachelor-Studienganges können dessen Absolventen ihre Ausbildung bei erfolgreichem Verlauf innerhalb von vier Semestern bis zur ersten juristischen Staatsprüfung fortführen.

Im Anschluss an diese Prüfung können Absolventen den juristischen Vorbereitungsdienst ("Referendariat") leisten und bei erfolgreicher Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung Zugang zu allen "klassischen" juristischen Berufen erlangen.

Eine Promotion zum Dr. iur. ist bereits nach Ablegung der ersten Staatsprüfung möglich.

Nach dem Bachelor-Abschluss besteht die Möglichkeit zum Übergang in den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bonn.

Eine Übersicht zu den fehlenden Leistungen beim Übergang in den Staatsexamensstudiengang finden Sie hier.

Unter Anrechnung von juristischen Veranstaltungen des Bachelor-Studienganges können dessen Absolventen ihre Ausbildung bei erfolgreichem Verlauf innerhalb von vier Semestern bis zur ersten juristischen Staatsprüfung fortführen.

Im Anschluss an diese Prüfung können Absolventen den juristischen Vorbereitungsdienst ("Referendariat") leisten und bei erfolgreicher Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung Zugang zu allen "klassischen" juristischen Berufen erlangen.

Eine Promotion zum Dr. iur. ist bereits nach Ablegung der ersten Staatsprüfung möglich.

Master in Economics (M.Sc.):

Nach Abschluss des Bachelors besteht die Möglichkeit, einen Master zu erlangen, z.B. im Rahmen des Masterstudiengangs Economics an der Universität Bonn. Wird im Anschluss ein Masterstudiengang beabsichtigt, müssen neben dem Bachelorstudium drei weitere volkswirtschaftliche Veranstaltungen außerhalb des Curriculums absolviert werden. Ab dem vierten Semester tritt dann jeweils eine wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltung hinzu. Zu diesen Veranstaltungen zählen „Grundzüge der VWL“, „Makroökonomik A“ sowie „Makroökonomik B“.

Ein Besuch der zusätzlichen Veranstaltungen ist nur bei sehr hohem Aufwand ohne eine Verlängerung der Regelstudienzeit möglich. Folgende 10 Lehrveranstaltungen zählen unter anderem als Zulassungsvoraussetzung:

im curriculum integriert:

„Mathematische Methoden A“, „Statistik A“, „Grundzüge der VWL“, „Mikroökonomik A“, „Grundzüge der Statistik B“, „Mikroökonomik B“, „Mathematische Methoden B“

als extracurriculare:

„Makroökonomik A“, „Makroökonomik B“, "Mathematische Methoden B"

Der erfolgreiche Abschluss des Moduls „Mathematische Methoden B“ ist zwingende Voraussetzung für den Master in Economics. Um das Modul „Mathematische Methoden B“ wiederum wählen zu können, bedarf es der vorherigen Wahl des Moduls „Grundzüge der Statistik B“ im Rahmen von „Rechtsökonomie-Vertiefung“.

Erste Informationen zu dem Masterstudiengang und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Neben dem Masterstudiengang Economics an der Universität Bonn können auch andere Masterstudiengänge an zahlreichen deutschen und internationalen Hochschulen absolviert werden.

Doktorandenprogramm an der Bonn Graduate School of Economics (BGSE):
Hervorragende Absolventen des Bachelor-Studienganges können sich auch unmittelbar für ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsstudium an der Bonn Graduate School of Economics (BGSE) bewerben. Der erfolgreiche Abschluss dieses Ausbildungsganges führt zum Grad eines Dr. rer. pol. (PhD äquivalent). Auch für eine Bewerbung bei der BGSE müssen während des Bachelorstudiengangs zusätzliche ökonomische Veranstaltungen absolviert werden. Sie entsprechen den Veranstaltungen, die für einen Wechsel in den Master Economics erforderlich sind. Informationen zur BGSE und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bachelorstudiengang Law and Economics um einen rechtswissenschaftlichen Abschluss handelt. Entsprechend wird die Abschlussnote des Bachelors in juristischen Noten angegeben. Für diejenigen, die einen nicht-juristischen Masterabschluss anstreben, kann die Note entsprechend umgerechnet werden. Die Umrechnungstabelle finden Sie in der Prüfungsordnung Law and Economics vom 16.06.2012.

Master in Economics (M.Sc.):

Nach Abschluss des Bachelors besteht die Möglichkeit, einen Master zu erlangen, z.B. im Rahmen des Masterstudiengangs Economics an der Universität Bonn. Wird im Anschluss ein Masterstudiengang beabsichtigt, müssen neben dem Bachelorstudium drei weitere volkswirtschaftliche Veranstaltungen außerhalb des Curriculums absolviert werden. Ab dem vierten Semester tritt dann jeweils eine wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltung hinzu. Zu diesen Veranstaltungen zählen „Grundzüge der VWL“, „Makroökonomik A“ sowie „Makroökonomik B“.

Ein Besuch der zusätzlichen Veranstaltungen ist nur bei sehr hohem Aufwand ohne eine Verlängerung der Regelstudienzeit möglich. Folgende 10 Lehrveranstaltungen zählen unter anderem als Zulassungsvoraussetzung:

im curriculum integriert:

„Mathematische Methoden A“, „Statistik A“, „Grundzüge der VWL“, „Mikroökonomik A“, „Grundzüge der Statistik B“, „Mikroökonomik B“, „Mathematische Methoden B“

als extracurriculare:

„Makroökonomik A“, „Makroökonomik B“, "Mathematische Methoden B"

Der erfolgreiche Abschluss des Moduls „Mathematische Methoden B“ ist zwingende Voraussetzung für den Master in Economics. Um das Modul „Mathematische Methoden B“ wiederum wählen zu können, bedarf es der vorherigen Wahl des Moduls „Grundzüge der Statistik B“ im Rahmen von „Rechtsökonomie-Vertiefung“.

Erste Informationen zu dem Masterstudiengang und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Neben dem Masterstudiengang Economics an der Universität Bonn können auch andere Masterstudiengänge an zahlreichen deutschen und internationalen Hochschulen absolviert werden.

Doktorandenprogramm an der Bonn Graduate School of Economics (BGSE):
Hervorragende Absolventen des Bachelor-Studienganges können sich auch unmittelbar für ein wirtschaftswissenschaftliches Promotionsstudium an der Bonn Graduate School of Economics (BGSE) bewerben. Der erfolgreiche Abschluss dieses Ausbildungsganges führt zum Grad eines Dr. rer. pol. (PhD äquivalent). Auch für eine Bewerbung bei der BGSE müssen während des Bachelorstudiengangs zusätzliche ökonomische Veranstaltungen absolviert werden. Sie entsprechen den Veranstaltungen, die für einen Wechsel in den Master Economics erforderlich sind. Informationen zur BGSE und zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bachelorstudiengang Law and Economics um einen rechtswissenschaftlichen Abschluss handelt. Entsprechend wird die Abschlussnote des Bachelors in juristischen Noten angegeben. Für diejenigen, die einen nicht-juristischen Masterabschluss anstreben, kann die Note entsprechend umgerechnet werden. Die Umrechnungstabelle finden Sie in der Prüfungsordnung Law and Economics vom 16.06.2012.

Absolvent des Jahrgangs 2013/14

„Ich gehöre zu einem der ersten Jahrgänge des Studiengangs. Ab dem 5. Semester habe ich eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft an einem juristischen Lehrstuhl aufgenommen und mich zu diesem Zeitpunkt auch schon parallel in den Studiengang "Rechtswissenschaft" an der Universität Bonn eingeschrieben. Nach Abschluss des Studiums in "Law and Economics" setzte ich das Jurastudium fort und arbeitete weiterhin als wissenschaftliche Hilfskraft. Etwa 2,5 Jahre nach Abschluss des Bachelorstudiums erfolgte die Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten Prüfung. Ein weiteres halbes Jahr später beendete ich das Jurastudium mit Abschluss des universitären Schwerpunktbereichsstudiums. Danach nahm ich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Zivilrechtlichen Lehrstuhl auf, wo ich gleichzeitig promoviere.“

Absolvent des Jahrgangs 2013/14

„Ich gehöre zu einem der ersten Jahrgänge des Studiengangs. Ab dem 5. Semester habe ich eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft an einem juristischen Lehrstuhl aufgenommen und mich zu diesem Zeitpunkt auch schon parallel in den Studiengang "Rechtswissenschaft" an der Universität Bonn eingeschrieben. Nach Abschluss des Studiums in "Law and Economics" setzte ich das Jurastudium fort und arbeitete weiterhin als wissenschaftliche Hilfskraft. Etwa 2,5 Jahre nach Abschluss des Bachelorstudiums erfolgte die Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten Prüfung. Ein weiteres halbes Jahr später beendete ich das Jurastudium mit Abschluss des universitären Schwerpunktbereichsstudiums. Danach nahm ich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Zivilrechtlichen Lehrstuhl auf, wo ich gleichzeitig promoviere.“

  • Machen Sie sich mit der Prüfungsreihenfolge zivilrechtlicher Ansprüche vertraut. Das System der Ansprüche  unterstützt Sie dabei.

Um Ihnen das Heraussuchen der Fälle aus den Papierfundstellen zu erleichtern, können Sie sich auch für den Ordner "Law and Economics" auf eCampus anmelden, wo wir Ihnen ausgewählte Sachverhalte und dazugehörige Falllösungen sowie weitere Lerninhalte zur Verfügung stellen. Diesen eCampus-Ordner finden Sie hier. Das Passwort erhalten Sie auf Nachfrage beim CASTLE.

Gut.

  • Überblick gewinnen: Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften? Was bedeutet was?
  • Im Vorlesungsverzeichnis auf  Basis finden Sie alle Veranstaltungen (Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften etc.), die im aktuellen Semester gehalten werden.
  • Unsere Studienplanempfehlung
  • Ihre  Arbeitsgemeinschaften müssen sie über Basis anmelden. Die Anmeldefrist für das WiSe 2024/2025 läuft vom 23. September 2024 12 Uhr bis zum 09. Oktober 2024 12 Uhr.
  • Lerngruppenbörse Zusammen lernen ist oft besser als allein! Hier finden Sie einen geeigneten Lernpartner.

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten

Einen Leitfaden für das Schreiben von Hausarbeiten finden Sie hier.

Anfertigen einer juristischen Hausarbeit

Im Bachelorstudiengang Law and Economics wird folgende Hausarbeit als juristisches Fallgutachten geschrieben:

  • BGB AT

Gegenstand einer Hausarbeit ist regelmäßig die Erstellung eines Rechtsgutachtens, wobei sich der Prüfungsteilnehmer fallbezogen mit Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen soll.

Ziel des Schreibens einer Hausarbeit ist es, die wissenschaftliche Arbeitsweise in der Rechtswissenschaft zu erlernen. Es muss sich dabei um eine eigenständig angefertigte Leistung handeln. Die Zusammenarbeit in einer Gruppe oder die Annahme von Hilfe Dritter ist untersagt.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Hausarbeiten eine vorherige Anmeldung voraussetzt! Zulassungsvoraussetzung ist der jeweilige AG-Schein, der nur bei entsprechendem Anwesenheitsnachweis erstellt wird.

Hier finden Sie einige Merkblätter mit verschiedenen organisatorischen Informationen zu Ihrem Start in Bonn und an der Universiät, sowie weitere Übersichten über das Jurastudium.

Die entsprechende Bekanntgabe finden Sie hier

um 11:30

Die Einschreibungsfristen werden vom Studierendensekretariat bekannt gegeben. Diese Fristen unterscheiden sich nach dem Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer und nach dem Verfahren freier Einschreibung für zum Beispiel Studienortwechsler:innen ab dem 5. Fachsemester.

Die jeweils gültige Anmeldefrist für Seminare und Proseminare finden Sie auf der Vergabeplattform https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de.

Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Aktuelles unter Aktuelles - Seminarankündigungen sowie Aktuelles - Proseminarankündigungen.

Die Zulassung ist einmal mittels eines Papierformulars in dem Semester zu beantragen, in dem die erste rechtswissenschaftliche Teilprüfung abgelegt werden soll, für die Zwischenprüfung also regelmäßig im ersten Bonner Fachsemester.

Die Zulassung erfolgt zu Semesterbeginn während der Zulassungsfrist, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig auf seinen Seiten bekannt gibt.

Die auszufüllenden Formularvordrucke für die Zulassung sind im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/formular-center/

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig (zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Prüfungen abgelegt werden sollen) in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen.

Zu den einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilprüfungen können Sie sich jeweils gegen Ende des Semesters über ihr elektronisches Prüfungskonto unter www.basis.uni-bonn.de anmelden, wenn Sie bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen sind. Eine An- und Abmeldung ist ausschließlich innerhalb der An- und Abmeldefrist möglich, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig bekannt gibt. Bitte beachten Sie zum Anmeldeverfahren auch die Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamtes:

https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/online-anmeldeverfahren

Für den Fall technischer Probleme wird während der Anmeldefrist ein Formular zum Ausdrucken für die Meldung zu Teilprüfungen im Formularcenter des Prüfungsamtes bereitgestellt.

Nix

It is a very good programme

Es ist ein tolles Programm.

  • Das Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen Ihnen, der Partnerhochschule und Ihrer Heimathochschule, der die von Ihnen an der Partnerhochschule zu besuchenden Veranstaltungen und Kurse aufführt.
  • Es muss grundsätzlich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes für ein oder zwei Semester ausgefüllt werden und ist von Ihnen, von der Erasmus-Koordinatorin am Fachbereich Rechtswissenschaft in Bonn als auch dem Erasmus-Koordinator*in an der Partnerhochschule zu unterschreiben. Bitte geben Sie das Learning Agreement zwecks Unterschrift im Büro des Erasmus+ Teams ab.
  • Wichtig: Der Umfang des geplanten Studienprogramms soll nach den Vorgaben des International Office Bonn mind. 20 ECTS pro Semester betragen. Bei einem geplanten Studienumfang von weniger als 15 ECTS pro Semester kann keine Förderung über das Erasmus+ Programm erfolgen. Gemäß § 25 II Nr. 3 JAG-NRW müssen Outgoing-Studierende den Justizprüfungsämtern zusätzlich nachweisen, mindestens 8 Stunden je Woche / Semester Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht besucht und je Studienhalbjahr mindestens einen Leistungsnachweis im Ausländischen Recht erbracht zu haben, damit das Erasmussemester bei der Berechnung der Semesterzahl des Freiversuchs unberücksichtigt bleiben kann.
  • Bitte verwenden Sie immer nur den für den Fachbereich Rechtswissenschaft gültigen Vordruck für das Learning Agreement und fügen Sie den ausgefüllten Annex bei.
  • Sollten bestimmte Kurse an der Gastuniversität nicht angeboten werden oder sich zeitlich überschneiden, kann das Learning Agreement innerhalb von fünf Wochen nach der Ankunft geändert werden. Auch die Änderungen müssen von beiden Erasmus-Koordinatoren*innen innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen unterschrieben werden. Dabei genügt der Austausch der Dokumente per Fax oder Scan oder die Bestätigung der Koordinatoren*innen per Mail. Bezüglich des Leistungsumfangs beim Studienprogramm gelten auch bei den Änderungen die oben genannten Vorgaben.

Geht so.

Kategorie

Eine Zahl

Die Informationen finden Sie hier.

  • Frühestens Ende Februar erhalten Sie Mitteilung darüber, ob und an welcher Universität Sie einen Erasmus Studienplatz erhalten haben. Der Platzzusage ist ein Annahmeformular beigefügt. Teilen Sie bitte innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist mit, ob Sie den angebotenen Studienplatz annehmen möchten. Das Erasmus+-Team meldet Sie nach Ihrer Annahme des Platzes beim International Office der Universität Bonn.
  • Die Auswahl durch den Fachbereich bedeutet zunächst nur die Zusage für den Erasmus-Studienplatz und noch nicht für den Erasmus-Mobilitätszuschuss. Hierüber werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Dezernat Internationales informiert.
  • Sollten Sie eine Programmzusage durch den Fachbereich erhalten, registrieren Sie sich bitte vollständig online im Mobilitäts-Portal des Dezernats Internationales der Universität Bonn. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Online Registrierungnach der Programmzusage! 
  • Beurlaubung beim Studierendensekretariat.
    Die Beurlaubung ist als Nachweis des/der Auslandsemester für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Freischuss/Abschichten in der Regel für die Justizprüfungsämter erforderlich. Beachten Sie unser Hinweisblatt zu den Beurlaubungsgründen. Hier gelangen sie zum Beurlaubungsantrag.

Die Informationen finden Sie hier.

Die praktische Studienzeit ist in § 8 JAG NRW (2003) geregelt. Sie dauert insgesamt drei Monate und ist in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Abschnitten abzuleisten. In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Das Justizprüfungsamt, das ausschließlich für alle Fragen rund um die Praktika zuständig ist, kann im Übrigen auf Antrag Ausnahmen von der Regelausbildung zulassen.

Die Ausbildungsstelle erteilt über das Praktikum eine Bescheinigung. Eine Musterbescheinigung zur praktischen Studienzeit finden Sie im Merkblatt auf der Seite des OLG Köln: http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_p/prak_studienzeit/index.php

Weitere Informationen bietet auch der Praktikumsreader der Fachschaft Jura. Die Fachschaft Jura erreichen Sie in der Lennéstrasse 31, 53113 Bonn (fs-jura@~@uni-bonn.de).

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten siehe Frage "Muss ich einen Leistungsnachweis im Bereich der Schlüsselqualifiktionen erbringen?".

Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Sie können sich auch persönlich an das Studierendensekretariat wenden: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

Das Erasmus+ Programm beinhaltet

  • Ein Auslandsstudium an einer europäischen Partnerhochschule mit einem Aufenthalt von min. 3 bis 12 Monaten
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, Sprachkurse, kulturellem Angebot etc.
  • Ggf. Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • i.d.R. Zahlung eines Mobilitätszuschusses

Ausführliche Informationen zu den Förderleistungen finden Sie hier unter dem Punkt "Förderung"!

  • Nach den Vorgaben des International Office Bonn sind pro Semester Veranstaltungen mit mindestens. 20 ECTS Punkten von Ihnen im Learning Agreement auszuweisen und vor Ort zu belegen, um ein substantielles Studienprogramm zu absolvieren. Ein Learning Agreement mit weniger als 15 ECTS als Studienprogramm wird vom International Office finanziell nicht gefördert. Bitte verwenden Sie ausschließlich das spezifische Learning Agreement-Formular des Fachbereichs mit dem sog. „Annex“.
  • Der Staatsexaminierte Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt nicht der Bologna Struktur und bietet wegen seiner nationalen inhaltlichen Ausrichtung nur sehr begrenzt Anrechnungsmöglichkeiten von im Ausland erbrachten Leistungen.
  • In der Regel sind - unter sehr engen formalen Voraussetzungen (bitte vorheriges Anmeldeerfordernis unbedingt beachten!) - nur Anrechnungen von Leistungen zu international ausgerichteten Veranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium möglich. Obgleich nach SPB- PO 2015 grundsätzlich vier Klausuren im Ausland erbracht werden könnten (die Anrechnungsfähigkeit und vorherige Anmeldung dieser Leistungen vorausgesetzt), empfiehlt es sich max. zwei Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu erbringen. Die Seminarleistung muss am hiesigen Fachbereich in Bonn absolviert werden. Sollten Sie Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland erbringen wollen, empfehlen wir dringend vorab ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Erasmus+ Team. Beachten Sie die besonderen Hinweise zur Erbringung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät!.
  • Das Auslandsemester bleibt nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW bei der Freischussterminberechnung unberücksichtigt, soweit Sie nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben waren und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen von mindestens acht Semesterwochenstunden (SWS) im ausländischen Recht besucht haben. Daneben muss je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens ein schriftlicher Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben werden.
    Bitte beantragen Sie dasFreisemesters aufgrund eines Auslandstudiums vor Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt und denken Sie an die Beurlaubung beim Studierendensekretariat vor dem Auslandsaufenthalt!
  • § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW verlangt als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflicht-fachprüfung die erfolgreiche Absolvierung einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses mit Abschlusstest. Wer mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen Hochschule Rechtswissenschaften studiert hat, erhält eine Befreiung von dieser Verpflichtung, d.h. dieser Fremdsprachenschein mit Abschlusstest wird durch das Auslandssemester ersetzt. Es wird jedoch empfohlen, als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt möglichst die Rechtsterminologieveranstaltung im Rahmen des Fremdsprachenprogramms des juristischen Fachbereichs zu besuchen.

  • Vom Fachbereich wurde der Leistungsumfang eines Auslandssemesters festgelegt. Pro Semester sind Veranstaltungen mit mindestens. 20 ECTS Punkte von Ihnen im Learning Agreement auszuweisen und vor Ort zu belegen, um ein substantielles Studienprogramm zu absolvieren. Diese ECTS Punkte erstrecken sich nur auf Fachkurse, Sprachkurse zählen nicht dazu, können aber auf dem Learning Agreement mit aufgenommen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich das spezifische<link file:36371 download> Learning Agreement-Formular des Fachbereichs.
  • Der Staatsexaminierte Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt nicht der Bologna Struktur und bietet wegen seiner nationalen inhaltlichen Ausrichtung nur sehr begrenzt <link https: www.hrk-nexus.de uploads media nexus_flyer_anerkennung_online_01.pdf external-link-new-window>Anrechnungsmöglichkeiten von im Ausland erbrachten Leistungen.
  • In der Regel sind - unter sehr engen formalen Voraussetzungen - nur Anrechnungen von Leistungen zu international ausgerichteten Veranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium möglich. Obgleich nach SPB- PO 2015 grundsätzlich vier Klausuren im Ausland erbracht werden könnten (die Anrechnungsfähigkeit dieser Leistungen vorausgesetzt), empfiehlt es sich max. zwei Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu erbringen. Die Seminarleistung muss am hiesigen Fachbereich in Bonn absolviert werden. Sollten Sie Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland erbringen wollen, empfehlen wir dringend vorab ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Erasmus+ Team. Beachten Sie die besonderen <link file:41908 download>Hinweise zur Erbringung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät!.
  • Das Auslandsemester bleibt nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW bei der Freischussterminberechnung unberücksichtigt, soweit Sie nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben waren und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen von mindestens acht Semesterwochenstunden (SWS) im ausländischen Recht besucht haben. Daneben muss je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens ein schriftlicher Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben werden.
    Bitte beantragen Sie das<link http: www.olg-koeln.nrw.de aufgaben justizpruefungsamt zw_jpa_f freisemester index.php external-link-new-window> Freisemesters aufgrund eines Auslandstudiums vor Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt und denken Sie an die Beurlaubung beim Studierendensekretariat vor dem Auslandsaufenthalt!
  • § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW verlangt als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflicht-fachprüfung die erfolgreiche Absolvierung einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses mit Ab-schlusstest. Wer mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen Hochschule Rechtswissenschaften studiert hat, erhält eine Befreiung von dieser Verpflichtung, d.h. dieser Fremdsprachenschein mit Abschlusstest wird durch das Auslandssemester ersetzt. Es wird jedoch empfohlen, als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt möglichst die Rechtsterminologieveranstaltung im Rahmen des Fremdsprachenprogramms des juristischen Fachbereichs zu besuchen.

Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene sind insgesamt 3 Klausuren (jeweils eine Klausur pro Rechtsgebiet) und 1 Hausarbeit zu erbringen (in dem Rechtsgebiet, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit absolviert wurde).

Die Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ist unabhängig von den bereits erbrachten Studienleistungen möglich. Wenn Sie zuvor bereits für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben waren, werden Sie fortlaufend in das nächst höhere Semester eingeschrieben. Eine Anrechnungs- oder Einstufungsempfehlung des Prüfungsamtes (zu Ihrem Leistungsstand) müssen Sie in diesem Fall bei der Einschreibung nicht vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach den Regelungen der Bonner Zwischenprüfungsordnung durch die Anrechnung der an einer anderen Universität nicht bestandenen Leistungen die Zwischenprüfung in Bonn als endgültig nicht bestanden gelten kann. Bitte setzten Sie sich deshalb gegebenenfalls vor Ihrem Wechsel mit dem Bonner Prüfungsamt für eine Vorabprüfung in Verbindung.

Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft:

Die zum Sommersemester 2023 in Kraft getretenen Satzungen (Zw-PO 2023, SPB-PO 2023, StO 2023) gelten für:

  • Studierende, die zum SoSe 2023 oder später erstmalig die Zulassung zur Zwischenprüfung oder Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Bonn beantragen,
  • Studienortwechsler:innen, die zum SoSe 2023 oder später nach Bonn wechseln,
  • Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2023 zum Schwerpunktbereichsstudium haben zulassen lassen und die einen Antrag auf Wechsel in die SPB-PO 2023 gestellt haben.

Für die Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaft, die vor dem Sommersemester 2023 zum Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bonn zugelassen wurden und die (bisher) nicht den Wechsel in die SPB-PO 2023 beantragt haben, richtet sich das Prüfungsverfahren bis zum Ablauf der Übergangsfrist (30. September 2024) nach den Vorschriften der SPB-PO 2015 vom 04. September 2015. Sind am 30.09.2024 alle sechs SPB-relevanten Klausurleistungen nach der SPB-PO 2015 bereits abgelegt und fehlt nur noch das Seminar zum Abschließen des SPB-Studiums, kann dieses auf Antrag noch im WS 2024/2025 nach den Regularien der SPB-PO 2015 abgelegt werden.

Studierende im Bachelor-Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaft entnehmen Einzelheiten bitte dem Modulhandbuch, der Übersicht über die einzelnen Module im jeweiligen Modulplan sowie der Prüfungsordnung des Begleitfachs Rechtswissenschaft:

https://www.jura.uni-bonn.de/fachstudienberatung/informationen/begleitfach/

und https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/begleitfach/

Studierende des Masterstudiengangs Deutsches Recht entnehmen Einzelheiten bitte dem Modulhandbuch, der Übersicht über die einzelnen Module im jeweiligen Modulplan sowie der Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Deutsches Recht: https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/masterstudiengang-deutsches-recht/

Studierende des Studiengangs Law and Economics finden zugehörige Informationen unter: https://www.jura.uni-bonn.de/bachelor-law-economics/

Die Texte der „alten“ und „neuen“ Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Bekanntmachung mit den wichtigsten Informationen und Änderungen finden Sie hier: https://www.jura.uni-bonn.de/studium/rechtsgrundlagen/

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung regelt § 7 JAG NRW (2003), die Meldung § 9 JAG NRW (2003). Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt den Nachweis voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber

  1. mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert,
  2. eine Zwischenprüfung (§ 28) bestanden,
  3. erfolgreich eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht und
  4. an einer praktischen Studienzeit (§ 8) teilgenommen hat.

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten siehe Frage "Muss ich einen Leistungsnachweis im Bereich der Schlüsselqualifiktionen erbringen?".

Im Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft ist im Rahmen des gewählten Vertiefungsmoduls als Modulprüfung eine Seminarleistung zu erbringen, die inhaltlich den Vorlesungen des (gewählten) Vertiefungsmoduls entspricht. Die Seminarteilnahme/Anmeldung setzt voraus, dass die Modulprüfungen im Basis- und Aufbaumodul bereits erfolgreich abgelegt wurden.

Im Masterstudiengang Deutsches Recht ist im zweiten Semester ein Spezialisierungsmodul zu wählen, das mit einem Seminar in der entsprechenden Spezialisierung abschließt. In dem Spezialisierungsmodul sind 2 Vorlesungen aus dem gewählten Spezialisierungsbereich nach Wahl zur thematischen Vorbereitung des Seminars zu hören (eine Klausur muss nicht geschrieben werden). Die Seminarteilnahme bzw. Bewertung setzt voraus, dass die Modulprüfung in den Grundmodulen erfolgreich abgelegt wurde. Eine Seminaranmeldung ist bereits dann möglich, wenn die Bewertung noch nicht feststeht, aber alle erforderlichen Prüfungen der Grundmodule bereits angemeldet bzw. abgelegt wurden.

- Im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft setzt die Teilnahme an der Seminarleistung für diejenigen, die (noch) nach den Regularien der SPB-PO 2015 studieren, voraus, dass zuvor

  • an einem Proseminar erfolgreich teilgenommen wurde und
  •  in den Fortgeschrittenen-Übungen je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und eine Hausarbeit aus dem Hauptfach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde, erfolgreich abgelegt wurde.

    Reichen Sie bitte alle ausstehenden Leistungsnachweise über Proseminar und Übungen gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de zum Erhalt des Schreibens „Seminarzulassung“ beim Prüfungsamt Jura ein. Die dann ausgestellte Bescheinigung über die „Seminarzulassung SPB-PO 2015“ muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

    Für die diejenigen, die bereits nach der SPB-PO 2023 zu SPB-Prüfungsverfahren zugelassen sind, ist erforderlich, dass

    • in den Übungen für Fortgeschrittene je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und
    • sowohl eine Klausur aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Grundstudiums (Allgemeine Staatslehre, Deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsökonomie Grundlagen, Römische Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit) als auch eine solche aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Hauptstudiums (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Römisches Sachenrecht, Römisches Schuldrecht, Geschichte des Kirchenrechts, Kirchenrecht, Staatskirchenrecht) mit mindestens 4 Punkten bestanden worden ist. Folgende gemäß SPB-PO 2015 erbrachte spez. Klausuren können (nur) dann eine Grundlagenklausur des Hauptstudiums ersetzen, wenn kein Schwerpunktbereich gewählt wurde, in dem diese Klausur im Kern oder Wahlbereich vorkommt: Theorie und Methoden der Rechtsvergleichung (2038), Juristische Hermeneutik (2176), Rechtsgeschichte der Wirtschaft (2521), Völkerrechtsgeschichte (2527).

    Bereits beim Prüfungsamt eingereichte Übungsscheine behalten weiterhin Gültigkeit und werden automatisch umgebucht. Wenn die Grundlagenklausur(en) in Bonn in BASIS elektronisch registriert sind oder zukünftig in Bonn über basis.uni-bonn.de angemeldet werden, ist kein gesonderter Nachweis beim Prüfungsamt erforderlich. Ansonsten (z.B. bei Studienortwechslern) bitte Leistungsnachweis (ggf. zusammen mit den Übungsscheinen gesammelt) online als einheitliches PDF Dokument dem Antrag beifügen.

    Bei Vorliegen aller Seminarzulassungsvoraussetzungen (SPB-PO 2023: 3 Übungsklausuren und 2 passenden Grundlagenklausuren) erstellt das Prüfungsamt auf Antrag einen Seminarzulassungsbescheid. Reichen Sie dazu bitte alle ausstehenden Leistungsnachweise über Proseminar und Übungen gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de zum Erhalt des Schreibens „Seminarzulassung“ beim Prüfungsamt Jura ein. Die dann ausgestellte Bescheinigung über die „Seminarzulassung SPB-PO 2023“ muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

    Das musst Du selber wissen

    Die Klausuren finden am Ende der Vorlesungszeit sowie in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Urlaube, Praktika o.ä. sollten daher erst ab der 3. Woche der vorlesungsfreien Zeit eingeplant werden.

    Mittwoch, 29.11.

    Lorenz

    Ich

    Bitte wenden Sie sich an die BAföG-Beratungsstelle des Studentenwerkes. Informationen dazu auch unter www.studentenwerk-bonn.de.

    Der BAföG-Beauftragte des juristischen Fachbereichs ist Herr Prof. Dr. Verrel (Kriminologisches Seminar).

    Sie können sich um einen Programmplatz für Erasmus+ bewerben, soweit Sie

    • als ordentliche/r Student*in (oder "großer Zeithörer", d.h. für einen kompletten Studiengang) an der Universität Bonn, auch noch während des Auslandsaufenthaltes, immatrikuliert und nicht graduiert sind,
    • bei Antritt des Aufenthaltes min. das 1. Studienjahres abgeschlossen haben,
    • nachgewiesene ausreichende Sprachkenntnisse in der Landes- oder Unterrichtssprache nachweisen
    • noch mind. ein Prüfungsteil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung aussteht.

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    • Die Bewerbung und Auswahl für einen Erasmus-Studienplatz erfolgt über den Fachbereich bzw. die Erasmus-Fachkoordinatorin. Auswahlkriterium ist, neben dem Abiturschnitt und den universitären Noten, die nachgewiesene Sprachkompetenz

    Die verbindliche Anmeldung zu einer Seminararbeit erfolgt für alle Studierendengruppen schriftlich bei der Vergabe des individuellen Themas beim Lehrstuhl des Seminars. Das dort auszufüllende und vom Prüfling zu unterzeichnende Originalmeldeformular wird vom Lehrstuhl/ der veranstaltenden Person unmittelbar an das Prüfungsamt weitergeleitet. Eine elektronische Anmeldung über BASIS ist nicht möglich/erforderlich.

    Die Vergabe der Seminarplätze zentral über die elektronische Anmeldeplattform unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/. Nähere Informationen zur Themenausgabe, Terminen und Schreibfristen erhalten Sie in der Regel in den Vorankündigungen der Dozierenden, bei den jeweiligen Vorbesprechungen oder am veranstaltenden Lehrstuhl.

    Eine Anleitung zur Nutzung der Anmeldeplattform finden Sie hier.

    Sie werden per E-Mail über den Erhalt eines Platzes informiert.

    Es besteht die Möglichkeit, mehrere Wünsche zu äußern. Soweit die Bewerber*innenzahl über die jeweils mögliche Teilnehmer*innenzahl hinausgehen sollte, greift die Ranking-Regelung des § 6 Abs. 3 Studienordnung (2015) bzw. § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023), der für die Platzvergabe den jeweiligen Fortschritt Ihres Studiums zugrunde legt. Geben Sie hierfür bitte u.a. die bereits angemeldeten/abgelegten Schwerpunktleistungen an und fügen Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.

    Bitte beachten Sie, dass nur solche Anmeldungen zu Schwerpunktbereichsklausuren den jeweiligen Fortschritt Ihres Studiums belegen können, die nicht später wieder abgemeldet werden (über BASIS oder mit Rücktrittsformular). Im Falle einer nachträglichen Abmeldung von Klausuren riskieren Sie (auch nach Teilnahmezusage) ggf. den Verlust Ihres Seminarplatzes, wenn es Mitbewerber*innen mit mehr absolvierten/angemeldeten Klausuren gibt.

    So!

    Unsere Absolvent*innen werden in den Berufsfeldern gesucht sein, die rechtsökonomische Erkenntnisse und Methoden voraussetzen und deren Anwendung in der beruflichen Praxis erfordern. Unter anderem sind Absolvent*innen in folgenden Bereichen tätig:

    • in Unternehmen an der Schnittstellen von Betriebswirtschaft und Recht
    • in der Bundesverwaltung, insbesondere in Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden (Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
    • in der Verwaltung auf europäischer Ebene (z.B. Generaldirektion Wettbewerb)
    • im Bereich der Politikberatung auf nationaler sowie europäischer Ebene (z.B. Monopolkommission)

    An den Bachelorstudiengang lassen sich folgende weiterführende Studiengänge unmittelbar anknüpfen.

    • RECHTSWISSENSCHAFT (Staatsexamen, LL.M.)
    • WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (B.Sc., Master)

    Eine Übersicht über die wirtschaftswissenschaftlichen Masterprogramme an deutschsprachigen Hochschulen finden Sie hier.

    Deutschlandweit und auch im Ausland gibt es eine Vielzahl an LL.M.-Programmen, über die man sich - abhängig von den eigenen Interessen - im Internet informieren kann. Eine beispielhafte Auswahl über einige LL.M.-Programme an deutschsprachigen Hochschulen finden Sie hier.

    Mögliche Masterstudiengänge:

    Unsere Absolvent*innen werden in den Berufsfeldern gesucht sein, die rechtsökonomische Erkenntnisse und Methoden voraussetzen und deren Anwendung in der beruflichen Praxis erfordern. Unter anderem sind Absolvent*innen in folgenden Bereichen tätig:

    • in Unternehmen an der Schnittstellen von Betriebswirtschaft und Recht
    • in der Bundesverwaltung, insbesondere in Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden (Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
    • in der Verwaltung auf europäischer Ebene (z.B. Generaldirektion Wettbewerb)
    • im Bereich der Politikberatung auf nationaler sowie europäischer Ebene (z.B. Monopolkommission)

    An den Bachelorstudiengang lassen sich folgende weiterführende Studiengänge unmittelbar anknüpfen.

    • RECHTSWISSENSCHAFT (Staatsexamen, LL.M.)
    • WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (B.Sc., Master)

    Eine Übersicht über die wirtschaftswissenschaftlichen Masterprogramme an deutschsprachigen Hochschulen finden Sie hier.

    Deutschlandweit und auch im Ausland gibt es eine Vielzahl an LL.M.-Programmen, über die man sich - abhängig von den eigenen Interessen - im Internet informieren kann. Eine beispielhafte Auswahl über einige LL.M.-Programme an deutschsprachigen Hochschulen finden Sie hier.

    Mögliche Masterstudiengänge:

    Ich heiße Marlene.

    Der juristische Fachbereich bietet ein umfangreiches Erasmus-Programm an. Im Rahmen des Erasmus-Programmes können Sie sich um einen Studienplatz für ein oder zwei Auslandssemester an einer unserer europäischen Partneruniversitäten und um ein Mobilitätsstipendium bewerben.

    Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Internationales: https://www.jura.uni-bonn.de/auslandskoordination/.

    Einen Überblick über Stipendienmöglichkeiten finden Sie in der Übersicht der Universität unter https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/finanzierung-und-foerderung/stipendien

    Bewerbungen um einen Wohnheimsplatz richten Sie bitte an das Studentenwerk. Nähere Informationen finden Sie unter www.studentenwerk-bonn.de.

    Die Vergabe der Seminare und Proseminare erfolgt zentral über eine Vergabeplattform. Hierfür ist eine Anmeldung unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/ mit Ihrer Uni-ID erforderlich. Eine Anleitung finden Sie hier.

    Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Fristen sowie die Anmeldemodalitäten werden von der Studienkoordination bzw. dem AG-Support rechtzeitig auf der Homepage des Fachbereiches (https://www.jura.uni-bonn.de/studium/lehrangebote/vorlesungsverzeichnis/arbeitsgemeinschaften/) bekannt gegeben.

    Für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist keine Anmeldung beim Prüfungsamt vorgesehen. Ggf. sieht der veranstaltende Lehrstuhl jedoch eine Anmeldung vor, um die Korrekturkapazität besser einschätzen zu können. Bitte beachten Sie insofern die Hinweise in der Vorlesung und auf den Internetseiten der Lehrstühle.

    Online oder vor Ort.

    • Das Erasmus+ Team nominiert Sie bei der ausländischen Partneruniversität (eine eigene Anmeldung ist nicht wirksam), nachdem Sie Ihren Erasmusplatz angenommen und sich beim International Office registriert haben.
    • Die Erasmus-Koordination der Partneruniversität nimmt danach per E-Mail direkten Kontakt zu Ihnen auf und übermittelt Ihnen die notwendigen Informationsmaterialien. Häufig erhalten Sie auch ein Anmeldeformular, das Sie unbedingt sofort bearbeiten sollten und fristgerecht an die Universität zurücksenden müssen.

    Zu Ihrer Information wurde die Informationsübersicht zu den Gastuniversitäten erstellt.

    Das hängt von der für Sie geltenden Zwischenprüfungsordnung ab (siehe Frage 5.).

    Zum Bestehen der Zwischenprüfung nach der Zw-PO 2015 benötigen Sie insgesamt einen Leistungsnachweis aus folgendem Katalog der Grundlagenfächer:

    • Römische Rechtsgeschichte
    • Deutsche Rechtsgeschichte
    • Verfassungsgeschichte der Neuzeit
    • Geschichte des Kirchenrechts
    • Allgemeine Staatslehre
    • Rechtsökonomie

    Zum Bestehen der Zwischenprüfung nach der Zw-PO 2009 benötigen Sie insgesamt zwei Leistungsnachweise aus den Grundlagenfächern. Dabei muss ein Leistungsnachweis zwingend aus einer rechtsgeschichtlichen Veranstaltung stammen.

    Im Rahmen der Zwischenprüfung im Grundstudium müssen 2 (Fall-)Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer bestanden werden. Es werden Hausarbeiten als Nachhausarbeiten zu den Vorlesungen "BGB AT", "Strafrecht II" und "Staatsrecht II" angeboten, wobei die Berechtigung zur Teilnahme an der Hausarbeit nicht zwingend von einer vorherigen Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung abhängt -  auch wenn ein vorheriger Besuch aus didaktischen Gründen zu empfehlen ist.

    Im Rahmen der Fortgeschrittenen Übungen im Hauptstudium ist mindestens eine (Fall-)Hausarbeit zu bestehen (in dem Teilgebiet, in der in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit bestanden wurde).

    Im Grund- und Hauptstudium müssen also insgesamt kumulativ drei Hausarbeiten (je eine aus drei dogmatischen Fächern, mindestens eine davon im Hauptstudium) bestanden werden.

    Im Hauptstudium kommt noch die Seminararbeit (Themen-Hausarbeit) als obligatorischer Teil der Schwerpunktbereichsprüfung hinzu.

    Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften (früher Repetenten-Arbeitsgemeinschaften) für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

    Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

    Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

    Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

    Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften (früher Repetenten-Arbeitsgemeinschaften) für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

    Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

    Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

    Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

    Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften (früher Repetenten-Arbeitsgemeinschaften) für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

    Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

    Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

    Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

    Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften für diejenigen Studierenden an, die eine Klausur in den Fächern BGB AT, Schuldrecht I, Staatsrecht I, Staatsrecht II, Strafrecht I oder Strafrecht II nicht bestanden haben. Nach Möglichkeit wird jedes Semester mindestens eine Wiederholungs-AG in den Kernfächern angeboten.

    Die Besonderheit besteht darin, dass die Teilnehmer*innen drei Probeklausuren angeboten bekommen, intensiver betreut werden und sich die anderen AG-Teilnehmer*innen ebenfalls im Zweit- oder Drittversuch befinden, sodass gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaften beginnen daher schon in der ersten Vorlesungswoche.

    Eine Anmeldung über das Vorlesungsverzeichnis BASIS ist erforderlich. Bitte beachten Sie die angegebene Belegungsfrist. Für eine Anmeldung müssen Sie sich im Zweit- oder Drittversuch befinden, also mindestens eine Klausur aus dem entsprechenden Fach nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird nach der Belegung überprüft. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden aus der Teilnehmer*innenliste in BASIS entfernt. Die Kapazitäten der Arbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Die Platzvergabe geschieht im Übrigen nach dem Prioritätsprinzip.

    Ausführliche Informationen finden Sie hier.

    Die Termine zu den Wiederholungs-AGs finden Sie auf BASIS.

    Wer nicht fragt, bleibt dumm.

    Die Bestätigung des Prüfungsamts über die Seminarzulassung muss bei der Bewerbung nicht eingereicht werden. Diese ist jedoch am Tag der Themenausgabe dem jeweiligen Lehrstuhl zwingend vorzulegen.

    Im CIP-Pool des Juridicums.

    Als elektronische Version ist das Vorlesungsverzeichnis unter basis.uni-bonn.de abrufbar.

     

    Eine Buchversion des Vorlesungsverzeichnisses ist jeweils zu Beginn des Semesters im Bonner Buchhandel verfügbar. Als elektronische Version ist das Vorlesungsverzeichnis abrufbar unter: basis.uni-bonn.de. Die elektronische Version berücksichtigt eventuelle Änderungen und ist daher aktueller als die Buchversion. Ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ist bei der Fachschaft Jura Lennéstrasse 31, 53113 Bonn erhältlich.

    <link file:43203 download>Präsentation Workshop

    <link file:2138 download>Arbeitsmaterialien

    <link file:43395 download herunterladen>Präsentation

    <link file:41837 download>Leitfaden für Erstsemester

    Link zu <link https: apps.ankiweb.net external-link-new-window>Anki und dem <link https: www.youtube.com external-link-new-window>Youtube Workshop.

    Vorgefertigte Karteikarten finden Sie <link https: www.basiskarten.de karten-shop external-link-new-window>hier.

     

    In diesem Workshop wird die juristische Methodik, speziell abgestimmt auf das Strafrecht, eingeübt.

    Freitag, den 06.10.2023, von 09.30 Uhr bis 14.00 Uhr in Hörsaal D des Juridicums

    Dozentin: Frau Roxane Kuhnholdt

    <link file:43226 download> Präsentation

    <link file:2139 download>Arbeitsmaterialien

    In diesem Workshop wird die juristische Methodik, speziell abgestimmt auf das Zivilrecht, eingeübt.

    Donnerstag, den 05.10.2023, von 09.30 Uhr bis 14.00 Uhr in Hörsaal D des Juridicums

    Dozentin: Frau Alina Steingaß

     

    <link file:43202 download>Präsentation Workshop

    <link file:43204 download>Leitfaden

    <link file:2137 download>Arbeitsmaterialien

     

    In diesem Workshop wird die juristische Methodik, speziell abgestimmt auf das Öffentliche Recht, eingeübt.

    Der Workshop findet am Freitag, den 13.10.23 um 10 Uhr (c.t.) in HS D statt.

    Dozentin: Frau Alina Steingaß

     

    Präsentation "Grundlagen der Gesetzesstruktur und des Normenaufbaus"

    Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Struktur der Gesetze und Rechtsnormen. Die frühe Einführung in die Gesetzes - und Normenstruktur soll Ihren Umgang mit dem Gesetz - dem wichtigsten Arbeitsmittel des Juristen - fördern.

    Mittwoch, den 04.10.2023, von 09.30 Uhr bis 14.00 Uhr in Hörsaal D des Juridicums

    Dozentin: Henriette Pastoors

     

    <link file:43394 download>Workshop WS_19_20

    • Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill)
    • Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M. (Georgetown), Attorney at Law (New York)
    • Prof. Dr. Stefan Greiner
    • Prof. Dr. Svenja Hippel
    • Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volksw.
    • Prof. Dr. Martin Josef Schermaier
    • Prof. Dr. Alexander Scheuch
    • Prof. Dr. Mathias Schmoeckel
    • Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
    • Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
    • Prof. Dr. Raimund Waltermann
    • Prof. Dr. Matthias Weller
    • Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M. (University of California, Los Angeles)

    Grundsätzlich können Sie – soweit Sie bei Antritt des Aufenthaltes mind. das 1. Studienjahr abgeschlossen haben und noch nicht graduiert sind – zu jedem Zeitpunkt Ihres Studiums mit Erasmus+ im Ausland studieren.
    Bitte beachten Sie jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes für einen Erasmus-Aufenthalt unsere folgenden Empfehlungen:

    • Die Zwischenprüfung sollte abgeschlossen sein, da Sie gute Grundlagenkenntnisse im deutschen Rechts erworben haben sollten, um sich in eine ausländische Rechtsordnung einarbeiten zu können.
    • In keinem Fall sollte während der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die intensive Examensvorbereitung durch einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden.
    • Soweit Sie das Schwerpunktbereichsstudium im Anschluss an die staatliche Pflichtfachprüfung planen, sollte der Auslandaufenthalt im Schwerpunktbereichsstudium erst nach dem mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgen.

    Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier unter (2.).

    Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier unter (2.).

    Der Zulassungsantrag ist Voraussetzung dafür, dass Sie am Ende des Semesters an Abschlussprüfungen teilnehmen zu dürfen! Er wird in einer durch das CASTLE bekanntgemachten Frist zu Beginn des ersten Semesters eingereicht.

    III. Anmeldung zu Prüfungen

    Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig (zu Beginn des Semesters, in dem die ersten Prüfungen abgelegt werden sollen) in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen.

    Zu den einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilprüfungen können Sie sich jeweils gegen Ende des Semesters über ihr elektronisches Prüfungskonto unter www.basis.uni-bonn.de anmelden, wenn Sie bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen sind. Eine An- und Abmeldung ist ausschließlich innerhalb der An- und Abmeldefrist möglich, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig bekannt gibt. Bitte beachten Sie zum Anmeldeverfahren auch die Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamtes:

    https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/online-anmeldeverfahren

    Für den Fall technischer Probleme wird während der Anmeldefrist ein Formular zum Ausdrucken für die Meldung zu Teilprüfungen im Formularcenter des Prüfungsamtes bereitgestellt.

    Die Zulassung ist einmal mittels eines Papierformulars in dem Semester zu beantragen, in dem die erste rechtswissenschaftliche Teilprüfung abgelegt werden soll, für die Zwischenprüfung also regelmäßig im ersten Bonner Fachsemester.

    Die Zulassung erfolgt zu Semesterbeginn während der Zulassungsfrist, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig auf seinen Seiten bekannt gibt.

    Die auszufüllenden Formularvordrucke für die Zulassung sind im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/formular-center/

    Nein. Die Zulassung wird einmalig beantragt/erteilt und zwar jeweils für die Zwischenprüfung, für die Schwerpunktbereichsprüfung oder für die Ablegung von rechtswissenschaftlichen Modulprüfungen. Wenn Sie schon Teilleistungen (Klausuren und Hausarbeiten) in Bonn erbracht haben, sich hierfür elektronisch anmelden konnten und zwischenzeitlich nicht den Studiengang gewechselt haben, müssen Sie nicht noch einmal die Zulassung beantragen.

    Nach dem Log-in unter www.basis.uni-bonn.de können Sie anhand der Funktion „Notenspiegel“ nachvollziehen, ob Sie für Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind.

    Der Zulassungsbescheid für den Schwerpunktbereich ist bei der Anmeldung für das Seminar vorzulegen.

    IV. Klausuren

    Die Klausuren finden am Ende der Vorlesungszeit sowie in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Urlaube, Praktika o.ä. sollten daher erst ab der 3. Woche der vorlesungsfreien Zeit eingeplant werden.

    VI. Arbeitsgemeinschaften

    Die regelmäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung  für den Erhalt eines AG-Scheines.

    Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen die AG-Scheine, um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können. Im Rahmen der Zwischenprüfung müssen 2 Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer bestanden werden. Die Voraussetzung der Teilnahme an einer Hausarbeit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Arbeitsgemeinschaft (für Hausarbeit im Zivilrecht – erfolgreiche Teilnahme an der AG zu Vorlesung „BGB AT“ oder „Schuldrecht I“ usw.). Im Rahmen der Fortgeschrittenen Übungen ist mindestens eine Hausarbeit zu bestehen (in dem Teilgebiet, in der in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit bestanden wurde). Auch dieser Hausarbeit ist ein einschlägiger AG-Schein anzuheften.

    Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Fristen sowie die Anmeldemodalitäten werden von der Studienkoordination bzw. dem AG-Support rechtzeitig auf der Homepage des Fachbereiches (https://www.jura.uni-bonn.de/studium/lehrangebote/vorlesungsverzeichnis/arbeitsgemeinschaften/) bekannt gegeben.

    Während der Anmeldefrist und zu Anfang der Vorlesungszeit steht Ihnen ein Support-Service (aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de) zur Verfügung, an den Sie sich mit allen Anfragen zu dem Thema wenden können. Die Sprechzeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier.

    VII. Seminare und Proseminare

    Die Vergabe der Seminare und Proseminare erfolgt zentral über eine Vergabeplattform. Hierfür ist eine Anmeldung unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/ mit Ihrer Uni-ID erforderlich. Eine Anleitung finden Sie hier.

    Die jeweils gültige Anmeldefrist für Seminare und Proseminare finden Sie auf der Vergabeplattform https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de.

    Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Aktuelles unter Aktuelles - Seminarankündigungen sowie Aktuelles - Proseminarankündigungen.

    Zu allen organisatorischen Rückfragen rund um das Anmeldeverfahren können Sie sich gerne an das Team der Studienkoordination wenden. Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Seminaren und Proseminaren wenden Sie sich bitte direkt an den*die Seminaranbieter*in.

    X. Praktika

    Die praktische Studienzeit ist in § 8 JAG NRW (2003) geregelt. Sie dauert insgesamt drei Monate und ist in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Abschnitten abzuleisten. In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Das Justizprüfungsamt, das ausschließlich für alle Fragen rund um die Praktika zuständig ist, kann im Übrigen auf Antrag Ausnahmen von der Regelausbildung zulassen.

    Die Ausbildungsstelle erteilt über das Praktikum eine Bescheinigung. Eine Musterbescheinigung zur praktischen Studienzeit finden Sie im Merkblatt auf der Seite des OLG Köln: http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_p/prak_studienzeit/index.php

    Weitere Informationen bietet auch der Praktikumsreader der Fachschaft Jura. Die Fachschaft Jura erreichen Sie in der Lennéstrasse 31, 53113 Bonn (fs-jura@~@uni-bonn.de).

    Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten siehe Frage "Muss ich einen Leistungsnachweis im Bereich der Schlüsselqualifiktionen erbringen?".

    XI. Ausland

    Der juristische Fachbereich bietet ein umfangreiches Erasmus-Programm an. Im Rahmen des Erasmus-Programmes können Sie sich um einen Studienplatz für ein oder zwei Auslandssemester an einer unserer europäischen Partneruniversitäten und um ein Mobilitätsstipendium bewerben.

    Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Internationales: https://www.jura.uni-bonn.de/auslandskoordination/.

    XIII. Studienortwechsler:innen

    Die Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ist unabhängig von den bereits erbrachten Studienleistungen möglich. Wenn Sie zuvor bereits für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben waren, werden Sie fortlaufend in das nächst höhere Semester eingeschrieben. Eine Anrechnungs- oder Einstufungsempfehlung des Prüfungsamtes (zu Ihrem Leistungsstand) müssen Sie in diesem Fall bei der Einschreibung nicht vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach den Regelungen der Bonner Zwischenprüfungsordnung durch die Anrechnung der an einer anderen Universität nicht bestandenen Leistungen die Zwischenprüfung in Bonn als endgültig nicht bestanden gelten kann. Bitte setzten Sie sich deshalb gegebenenfalls vor Ihrem Wechsel mit dem Bonner Prüfungsamt für eine Vorabprüfung in Verbindung.

    a) bei Wechsel im Grundstudium

    Wenn Sie mit noch nicht vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen bestandenen und nicht bestandenen Zwischenprüfungsleistungen durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss in Bonn möglich. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn diese den Zwischenprüfungsleistungen der Bonner Zwischenprüfung entsprechen und Sie einen Anrechnungsantrag stellen. Im Falle eines Anrechnungsantrages werden alle bisher erbrachten Prüfungen (bestandene und nicht bestandene) vollständig berücksichtigt. Spätestens bei Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren in Bonn müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Anrechnung aller vorherigen Leistungen beantragen möchten oder stattdessen eine Erklärung zum Anrechnungsverzicht einreichen.

    Bitte fügen Sie dem Anrechnungsantrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Leistungs-nachweise (bestandene und nicht bestandene Prüfungen), sowie Immatrikulationsbescheinigungen für sämtliche Semester bei, aus denen Leistungsnachweise vorgelegt werden. Bei jedem Studienortwechsler das Prüfungsamt die Bestätigung der vormaligen Universität, dass Sie dort keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben (so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“).

    Bitte senden Sie die Unterlagen an:

    Prüfungsamt Jura
    Adenaueralle 24-42
    53113 Bonn

    oder werfen Sie diese in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat ein.

    Wenn Sie mit bereits vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Vielmehr reichen Sie bei Beantragung der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein.

    b) bei Wechsel im Hauptstudium

    Scheine, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen und auf denen vermerkt ist, dass es sich um Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen an einem deutschen Lehrstuhl handelt, bedürfen keiner gesonderten Anerkennung.

    Bei Teilscheinen und Anerkennungsfragen zum Hauptstudium und universitären Schwerpunktbereich wenden Sie sich bitte an: pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de

    Sollten Sie an einer anderen juristischen Fakultät eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, so besteht für die Einschreibung an einer juristischen Fakultät des Landes Nordrhein-Westfalen ein Hindernis. Sie können nicht an der hiesigen Fakultät weiterstudieren. Insbesondere können Sie sich in Nordrhein-Westfalen nicht zur Staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden.

    XIV. Nebenfach

    Im Rahmen eines Magister- oder Promotionsstudiengangs der Philosophischen Fakultät konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht oder Privatrechts-vergleichung)  als Nebenfach gewählt werden. Auch innerhalb einiger Diplomstudiengänge, z.B. Geographie und Informatik, konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet als Wahlpflichtfach belegt werden. Letztere Studierende sind, was den Studienverlauf und die zu erbringenden Prüfungsleistungen anbelangt, Nebenfachstudenten gleichgestellt.

    Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihr Hauptfach zuständigen Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss über die Fristen, innerhalb derer Sie im Rahmen von sog. „auslaufenden“ Studiengängen die Zwischenprüfung am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich noch ablegen können.

    Studierende, die das Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft belegen, beachten bitte die für das Begleitfach veröffentlichten Informationen:

    https://www.jura.uni-bonn.de/fachstudienberatung/informationen/begleitfach/

    und https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/begleitfach/

    Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden können (z.B. im freien Wahlpflichtbereich). Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

    Das Studium der Rechtswissenschaft ist für das 1., 2., 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen.

    Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage zunächst an das Prüfungsamt Ihres Hauptfachs, da gegebenenfalls dort bestimmte Fristen vorgegeben sind. Von Seiten des Rechtswissenschaftlichen Fachbereiches ist keine zeitliche Beschränkung für die Absolvieren von Teilleistungen des Nebenfachs vorgesehen.

    Für (Magister- oder Diplom-) Studierende des Nebenfachs "Rechtswissenschaftliche Teilgebiete": Unabhängig davon, nach welchem Nebenfachstudienplan Sie Ihr Studium ausrichten, müssen Sie an mindestens einer Grundlagenveranstaltung teilnehmen. Lediglich nach dem neuen Nebenfachstudienplan kann in einem Grundlagenfach eine Zwischenprüfungsklausur geschrieben werden.

    Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

    XV. Wohnen in Bonn

    Bewerbungen um einen Wohnheimsplatz richten Sie bitte an das Studentenwerk. Nähere Informationen finden Sie unter www.studentenwerk-bonn.de.

    XVI. BAFöG/Stipendien

    Bitte wenden Sie sich an die BAföG-Beratungsstelle des Studentenwerkes. Informationen dazu auch unter www.studentenwerk-bonn.de.

    Der BAföG-Beauftragte des juristischen Fachbereichs ist Herr Prof. Dr. Verrel (Kriminologisches Seminar).

    Einen Überblick über Stipendienmöglichkeiten finden Sie in der Übersicht der Universität unter https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/finanzierung-und-foerderung/stipendien