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FAQ - Frequently Asked Questions

Nachfolgend greifen wir die in der Vergangenheit am häufigsten gestellten Fragen auf und möchten Ihnen diese möglichst verständlich erklären. 

Fehlt etwas? Schreiben Sie uns.

I. Einschreibung

Der Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) der Universität Bonn ist zum 1., 2. 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen: Weitere Informationen zum Auswahlverfahren an der Universität Bonn

Wegen aller mit der Bewerbung zusammenhängenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

Ab dem 5. Fachsemester ist eine zulassungsfreie Einschreibung ohne vorheriges Bewerbungsverfahren möglich: Nähere Informationen zur Bewerbung in höhere Fachsemester

Die Einschreibungsfristen werden vom Studentensekretariat bekannt gegeben. Diese Fristen unterscheiden sich nach dem Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer und nach dem Verfahren freier Einschreibung für zum Beispiel Studienortwechsler ab dem 5. Fachsemester.

Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Sie können sich auch persönlich an das Studentensekretariat wenden: Poppelsdorfer Allee 49, 53115 Bonn.

III. Anmeldung zu Prüfungen

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig (zu Beginn des Semester, in dem die ersten Prüfungen abgelegt werden sollen) in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen.

Zu den einzelnen rechtswissenschaftlichen Teilprüfungen können Sie sich jeweils gegen Ende des Semesters über Ihr elektronisches Prüfungskonto unter www.basis.uni-bonn.de anmelden, wenn Sie bereits zum Prüfungsverfahren zugelassen sind. Eine An- und Abmeldung ist ausschließlich innerhalb der An- und Abmeldefrist möglich, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig bekannt gibt. Bitte beachten Sie zum Anmeldeverfahren auch die Hinweise auf den Seiten des Prüfungsamtes:

https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/online-anmeldeverfahren

Für den Fall technischer Probleme wird während der Anmeldefrist ein Formular zum Ausdrucken für die Meldung zu Teilprüfungen im Formularcenter des Prüfungsamtes bereits gestellt.

Die Zulassung ist einmal mittels eines Papierformulars in dem Semester zu beantragen, in dem die erste rechtswissenschaftliche Teilprüfung abgelegt werden soll, für die Zwischenprüfung also regelmäßig im ersten Bonner Fachsemester.

Die Zulassung erfolgt zu Semesterbeginn während der Zulassungsfrist, die das Prüfungsamt jeweils rechtzeitig auf seinen Seiten bekannt gibt.

Die auszufüllenden Formularvordrucke für die Zulassung sind im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/formular-center/

Nein. Die Zulassung wird einmalig beantragt/erteilt und zwar jeweils für die Zwischenprüfung, für die Schwerpunktbereichsprüfung oder für die Ablegung von rechtswissenschaftlichen Modulprüfungen. Wenn Sie schon Teilleistungen (Klausuren und Hausarbeiten) in Bonn erbracht haben, sich hierfür elektronisch anmelden konnten und zwischenzeitlich nicht den Studiengang gewechselt haben, müssen Sie nicht noch einmal die Zulassung beantragen.

Nach dem Log-in unter www.basis.uni-bonn.de können Sie anhand der Funktion „Notenspiegel“ nachvollziehen, ob Sie für Zwischen- bzw. Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind.

Der Zulassungsbescheid für den Schwerpunktbereich ist bei der Anmeldung für das Seminar vorzulegen.

IV. Klausuren

Die Klausuren finden am Ende der Vorlesungszeit sowie in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt. Urlaube, Praktika o.ä. sollten daher erst ab der 3. Woche der vorlesungsfreien Zeit eingeplant werden.

VI. Arbeitsgemeinschaften

Die regelmäßige Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Voraussetzung  für den Erhalt eines AG-Scheines.

Studierende des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft benötigen die AG-Scheine, um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können. Im Rahmen der Zwischenprüfung müssen 2 Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer bestanden werden. Die Voraussetzung der Teilnahme an einer Hausarbeit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Arbeitsgemeinschaft (für Hausarbeit im Zivilrecht – erfolgreiche Teilnahme an der AG zu Vorlesung „BGB AT“ oder „Schuldrecht I“ usw.). Im Rahmen der Fortgeschrittenen Übungen ist mindestens eine Hausarbeit zu bestehen (in dem Teilgebiet, in der in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit bestanden wurde). Auch dieser Hausarbeit ist ein einschlägiger AG-Schein anzuheften.

Die Anmeldung zu den Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit möglich. Die Fristen sowie die Anmeldemodalitäten werden von der Studienkoordination bzw. dem AG-Support rechtzeitig auf der Homepage des Fachbereiches (https://www.jura.uni-bonn.de/studium/lehrangebote/vorlesungsverzeichnis/arbeitsgemeinschaften/) bekannt gegeben.

Während der Anmeldefrist und zu Anfang der Vorlesungszeit steht Ihnen ein Support-Service (aganmeldung@~@jura.uni-bonn.de) zur Verfügung, an den Sie sich mit allen Anfragen zu dem Thema wenden können. Die Sprechzeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier.

VII. Seminare und Proseminare

Die Vergabe der Seminare und Proseminare erfolgt zentral über eine Vergabeplattform. Hierfür ist eine Anmeldung unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/ mit Ihrer Uni-ID erforderlich. Eine Anleitung finden Sie hier.

Die jeweils gültige Anmeldefrist für Seminare und Proseminare finden Sie auf der Vergabeplattform https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de.

Informationen finden Sie auch auf unserer Seite Aktuelles unter Aktuelles - Seminarankündigungen sowie Aktuelles - Proseminarankündigungen.

Zu allen organisatorischen Rückfragen rund um das Anmeldeverfahren können Sie sich gerne an das Team der Studienkoordination wenden. Bei inhaltlichen Fragen zu einzelnen Seminaren und Proseminaren wenden Sie sich bitte direkt an den*die Seminaranbieter*in.

X. Praktika

Die praktische Studienzeit ist in § 8 JAG NRW (2003) geregelt. Sie dauert insgesamt drei Monate und ist in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel in zwei Abschnitten abzuleisten. In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege, vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbildung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden. Das Justizprüfungsamt, das ausschließlich für alle Fragen rund um die Praktika zuständig ist, kann im Übrigen auf Antrag Ausnahmen von der Regelausbildung zulassen.

Die Ausbildungsstelle erteilt über das Praktikum eine Bescheinigung. Eine Musterbescheinigung zur praktischen Studienzeit finden Sie im Merkblatt auf der Seite des OLG Köln: http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_p/prak_studienzeit/index.php

Weitere Informationen bietet auch der Praktikumsreader der Fachschaft Jura. Die Fachschaft Jura erreichen Sie in der Lennéstrasse 31, 53113 Bonn (fs-jura@~@uni-bonn.de).

Für alle Fragen, die die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zum Gegenstand haben, ist das Justizprüfungsamt der richtige Ansprechpartner. Kontaktdaten siehe Frage "Muss ich einen Leistungsnachweis im Bereich der Schlüsselqualifiktionen erbringen?".

XI. Ausland

Der juristische Fachbereich bietet ein umfangreiches Erasmus-Programm an. Im Rahmen des Erasmus-Programmes können Sie sich um einen Studienplatz für ein oder zwei Auslandssemester an einer unserer europäischen Partneruniversitäten und um ein Mobilitätsstipendium bewerben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Internationales: https://www.jura.uni-bonn.de/auslandskoordination/.

XIII. Studienortwechsler:innen

Die Einschreibung in den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) ist unabhängig von den bereits erbrachten Studienleistungen möglich. Wenn Sie zuvor bereits für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben waren, werden Sie fortlaufend in das nächst höhere Semester eingeschrieben. Eine Anrechnungs- oder Einstufungsempfehlung des Prüfungsamtes (zu Ihrem Leistungsstand) müssen Sie in diesem Fall bei der Einschreibung nicht vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach den Regelungen der Bonner Zwischenprüfungsordnung durch die Anrechnung der an einer anderen Universität nicht bestandenen Leistungen die Zwischenprüfung in Bonn als endgültig nicht bestanden gelten kann. Bitte setzten Sie sich deshalb gegebenenfalls vor Ihrem Wechsel mit dem Bonner Prüfungsamt für eine Vorabprüfung in Verbindung.

a) bei Wechsel im Grundstudium

Wenn Sie mit noch nicht vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, ist eine Anrechnung Ihrer bisherigen bestandenen und nicht bestandenen Zwischenprüfungsleistungen durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss in Bonn möglich. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn diese den Zwischenprüfungsleistungen der Bonner Zwischenprüfung entsprechen und Sie einen Anrechnungsantrag stellen. Im Falle eines Anrechnungsantrages werden alle bisher erbrachten Prüfungen (bestandene und nicht bestandene) vollständig berücksichtigt. Spätestens bei Ihrer Zulassung zum Prüfungsverfahren in Bonn müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine Anrechnung aller vorherigen Leistungen beantragen möchten oder stattdessen eine Erklärung zum Anrechnungsverzicht einreichen.

Bitte fügen Sie dem Anrechnungsantrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Leistungs-nachweise (bestandene und nicht bestandene Prüfungen), sowie Immatrikulationsbescheinigungen für sämtliche Semester bei, aus denen Leistungsnachweise vorgelegt werden. Bei jedem Studienortwechsler das Prüfungsamt die Bestätigung der vormaligen Universität, dass Sie dort keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben (so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“).

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

Prüfungsamt Jura
Adenaueralle 24-42
53113 Bonn

oder werfen Sie diese in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat ein.

Wenn Sie mit bereits vollständig bestandener Zwischenprüfung wechseln, bedarf es keiner gesonderten Anerkennung. Vielmehr reichen Sie bei Beantragung der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses ein.

b) bei Wechsel im Hauptstudium

Scheine, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen und auf denen vermerkt ist, dass es sich um Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen an einem deutschen Lehrstuhl handelt, bedürfen keiner gesonderten Anerkennung.

Bei Teilscheinen und Anerkennungsfragen zum Hauptstudium und universitären Schwerpunktbereich wenden Sie sich bitte an: pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de

Sollten Sie an einer anderen juristischen Fakultät eine Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, so besteht für die Einschreibung an einer juristischen Fakultät des Landes Nordrhein-Westfalen ein Hindernis. Sie können nicht an der hiesigen Fakultät weiterstudieren. Insbesondere können Sie sich in Nordrhein-Westfalen nicht zur Staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden.

XIV. Nebenfach

Im Rahmen eines Magister- oder Promotionsstudiengangs der Philosophischen Fakultät konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht oder Privatrechts-vergleichung)  als Nebenfach gewählt werden. Auch innerhalb einiger Diplomstudiengänge, z.B. Geographie und Informatik, konnte ein rechtswissenschaftliches Teilgebiet als Wahlpflichtfach belegt werden. Letztere Studierende sind, was den Studienverlauf und die zu erbringenden Prüfungsleistungen anbelangt, Nebenfachstudenten gleichgestellt.

Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihr Hauptfach zuständigen Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss über die Fristen, innerhalb derer Sie im Rahmen von sog. „auslaufenden“ Studiengängen die Zwischenprüfung am Rechtswissenschaftlichen Fachbereich noch ablegen können.

Studierende, die das Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft belegen, beachten bitte die für das Begleitfach veröffentlichten Informationen:

https://www.jura.uni-bonn.de/fachstudienberatung/informationen/begleitfach/

und https://www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/begleitfach/

Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden können (z.B. im freien Wahlpflichtbereich). Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

Das Studium der Rechtswissenschaft ist für das 1., 2., 3. und 4. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Dies bedeutet, dass Sie sich, um einen Studienplatz zu erhalten, unmittelbar bei dem Studentensekretariat der Universität Bonn bewerben müssen.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage zunächst an das Prüfungsamt Ihres Hauptfachs, da gegebenenfalls dort bestimmte Fristen vorgegeben sind. Von Seiten des Rechtswissenschaftlichen Fachbereiches ist keine zeitliche Beschränkung für die Absolvieren von Teilleistungen des Nebenfachs vorgesehen.

Für (Magister- oder Diplom-) Studierende des Nebenfachs "Rechtswissenschaftliche Teilgebiete": Unabhängig davon, nach welchem Nebenfachstudienplan Sie Ihr Studium ausrichten, müssen Sie an mindestens einer Grundlagenveranstaltung teilnehmen. Lediglich nach dem neuen Nebenfachstudienplan kann in einem Grundlagenfach eine Zwischenprüfungsklausur geschrieben werden.

Für Bachelor- oder Masterstudierende: Die für Ihren Fall anwendbare Prüfungsordnung kann vorsehen, dass nur einzelne Module des Begleitfachs Rechtswissenschaft studiert werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges.

XV. Wohnen in Bonn

Bewerbungen um einen Wohnheimsplatz richten Sie bitte an das Studentenwerk. Nähere Informationen finden Sie unter www.studentenwerk-bonn.de.

XVI. BAFöG/Stipendien

Bitte wenden Sie sich an die BAföG-Beratungsstelle des Studentenwerkes. Informationen dazu auch unter www.studentenwerk-bonn.de.

Der BAföG-Beauftragte des juristischen Fachbereichs ist Herr Prof. Dr. Verrel (Kriminologisches Seminar).

Einen Überblick über Stipendienmöglichkeiten finden Sie in der Übersicht der Universität unter https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/finanzierung-und-foerderung/stipendien