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Seminarankündigungen

Teilnahmevoraussetzungen und Platzvergabe

Falls Sie an einem Seminar im Sommersemester 2025 teilnehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Seminar-Anmeldefrist von Montag, den 20. Januar bis Donnerstag, den 23. Januar 2025 elektronisch über die Anmeldeplattform registrieren.

 

Bitte beachten Sie, dass die Vergabeplattform aktuell nur aus dem Universitäts-Netzwerk/per VPN erreichbar ist. Während der Bewerbungsfrist ist die Seite aber offen zugänglich, also auch außerhalb des Uni-Netzes erreichbar. 

Die Bestätigung des Prüfungsamts über die Seminarzulassung muss bei der Bewerbung nicht eingereicht werden. Diese ist jedoch am Tag der Themenausgabe dem jeweiligen Lehrstuhl zwingend vorzulegen.

Die Vergabe der Seminarplätze zentral über die elektronische Anmeldeplattform unter https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/. Nähere Informationen zur Themenausgabe, Terminen und Schreibfristen erhalten Sie in der Regel in den Vorankündigungen der Dozierenden, bei den jeweiligen Vorbesprechungen oder am veranstaltenden Lehrstuhl.

Eine Anleitung zur Nutzung der Anmeldeplattform finden Sie hier.

Sie werden per E-Mail über den Erhalt eines Platzes informiert.

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Wünsche zu äußern. Soweit die Bewerber*innenzahl über die jeweils mögliche Teilnehmer*innenzahl hinausgehen sollte, greift die Ranking-Regelung des § 6 Abs. 3 Studienordnung (2015) bzw. § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023), der für die Platzvergabe den jeweiligen Fortschritt Ihres Studiums zugrunde legt. Geben Sie hierfür bitte u.a. die bereits angemeldeten/abgelegten Schwerpunktleistungen an und fügen Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.

Bitte beachten Sie, dass nur solche Anmeldungen zu Schwerpunktbereichsklausuren den jeweiligen Fortschritt Ihres Studiums belegen können, die nicht später wieder abgemeldet werden (über BASIS oder mit Rücktrittsformular). Im Falle einer nachträglichen Abmeldung von Klausuren riskieren Sie (auch nach Teilnahmezusage) ggf. den Verlust Ihres Seminarplatzes, wenn es Mitbewerber*innen mit mehr absolvierten/angemeldeten Klausuren gibt.

Die verbindliche Anmeldung zu einer Seminararbeit erfolgt für alle Studierendengruppen schriftlich bei der Vergabe des individuellen Themas beim Lehrstuhl des Seminars. Das dort auszufüllende und vom Prüfling zu unterzeichnende Originalmeldeformular wird vom Lehrstuhl/ der veranstaltenden Person unmittelbar an das Prüfungsamt weitergeleitet. Eine elektronische Anmeldung über BASIS ist nicht möglich/erforderlich.

Nach der SPB-PO 2023, ist für eine Teilnahme an der Seminarleistung erforderlich, dass

  • in den Übungen für Fortgeschrittene je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und
  • sowohl eine Klausur aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Grundstudiums (Allgemeine Staatslehre, Deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsökonomie Grundlagen, Römische Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit) als auch eine solche aus dem Fächerkatalog der Grundlagenveranstaltungen des Hauptstudiums (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Römisches Sachenrecht, Römisches Schuldrecht, Geschichte des Kirchenrechts, Kirchenrecht, Staatskirchenrecht) mit mindestens 4 Punkten bestanden worden ist. Folgende gemäß SPB-PO 2015 erbrachte spez. Klausuren können (nur) dann eine Grundlagenklausur des Hauptstudiums ersetzen, wenn kein Schwerpunktbereich gewählt wurde, in dem diese Klausur im Kern oder Wahlbereich vorkommt: Theorie und Methoden der Rechtsvergleichung (2038), Juristische Hermeneutik (2176), Rechtsgeschichte der Wirtschaft (2521), Völkerrechtsgeschichte (2527).

Bereits beim Prüfungsamt eingereichte Übungsscheine behalten weiterhin Gültigkeit und werden automatisch umgebucht. Wenn die Grundlagenklausur(en) in Bonn in BASIS elektronisch registriert sind oder zukünftig in Bonn über basis.uni-bonn.de angemeldet werden, ist kein gesonderter Nachweis beim Prüfungsamt erforderlich. Ansonsten (z.B. bei Studienortwechsler:innen) bitte Leistungsnachweis (ggf. zusammen mit den Übungsscheinen gesammelt) online als einheitliches PDF Dokument dem Antrag beifügen.

Bei Vorliegen aller Seminarzulassungsvoraussetzungen (3 Übungsklausuren und 2 passenden Grundlagenklausuren) erstellt das Prüfungsamt auf Antrag einen Seminarzulassungsbescheid. Reichen Sie dazu bitte alle ausstehenden Leistungsnachweise über die Übungen gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de zum Erhalt des Schreibens „Seminarzulassung“ beim Prüfungsamt Jura ein. Die dann ausgestellte Bescheinigung über die „Seminarzulassung SPB-PO 2023“ muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

Im Bachelorbegleitfach Rechtswissenschaft ist im Rahmen des gewählten Vertiefungsmoduls als Modulprüfung eine Seminarleistung zu erbringen, die inhaltlich den Vorlesungen des (gewählten) Vertiefungsmoduls entspricht. Die Seminarteilnahme/Anmeldung setzt voraus, dass die Modulprüfungen im Basis- und Aufbaumodul bereits erfolgreich abgelegt wurden.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die alle notwendigen Nachweise enthalten.

 

Bei Fragen zur Platzvergabe oder technischen Problemen der Seminaranmeldung wenden Sie sich bitte an das Team der Studienkoordination, z.B. per E-Mail an: studienkoordination@~@jura.uni-bonn.de

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Die Zusage über einen Seminarplatz und Informationen zum weiteren Ablauf werden dezentral durch die Seminararbieter:innen versendet. Insofern können sich hier zeitliche Unterschiede ergeben.

Sofern Ihnen an Ihrer vorherigen Universität eine Zwischenprüfungsnote ausgestellt wurde, geben Sie bitte diese an und laden einen entsprechenden Nachweis (i.d.R. Zwischenprüfungszeugnis der vorherigen Uni) hoch. Falls keine Noten erteilt wurden, geben Sie bitte als Durchschnitt 4,0 an.

Ja. Bei den SPB-Klausuren können Sie auch Klausuren angeben, zu denen Sie sich angemeldet, die Sie aber noch nicht geschrieben haben.

Bis zum Bewerbungsende können Sie Ihre Bewerbung jederzeit ändern und (mit allen Nachweisen) neu abspeichern.

Es können nur diejenigen Nachweise berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe vorliegen. Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung selbstständig bearbeiten und ggf. ergänzen.
Statt des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung können Sie auch einen Scan Ihrer Ladung zur Prüfung hochladen; nach § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genügt es, dass Sie sich im Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung befinden.

Bitte geben Sie für alle Proseminare / Seminare, auf die dies zutrifft, „keinesfalls“ an.

Darunter ist die PDF-Übersicht zu verstehen, die Sie im „Notenspiegel“ auf BASIS herunterladen können.

Nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt. Eine Aussage über die Aussicht auf einen „Wunschplatz“ ist daher nicht möglich.

Der Zugang sollte regelmäßig wieder freigeschaltet sein. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Studienkoordination. Wir schalten Sie dann erneut für die Seminarplattform frei.

Die Bescheinigung über die Seminarzulassung muss bei Erhalt des individuellen Themas am Lehrstuhl vorgelegt werden. Eine Vorlage bereits bei der Seminarbewerbung ist nicht erforderlich. Ohne Seminarzulassungsbescheid erfolgt keine Aushändigung des Seminarthemas.

Ihre Bewerbung wurde gespeichert. Der Hinweis, dass diese noch nicht bearbeitet wurde, bedeutet lediglich, dass wir Ihre Bewerbung noch nicht überprüft haben. Das erfolgt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Nein. Die Vergabe wird nicht nach dem sog. Windhundprinzip stattfinden; erst nach Bewerbungsende werden die Plätze entsprechend der in § 7 Abs. 3 Studienordnung (2023) genannten Kriterien zugeteilt.

Seminarangebote im Sommersemester 2025

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