Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Die Rechtswissenschaft ist ebensosehr richtige Auffassung und Beurtheilung von Gegebenem, als speculatives Erkennen ... denn Wissenschaft und Leben sind nicht voneinander getrennte, gegenseitig unabhängige Existenzen; sondern jene ist dieses, nur in der Form des Gedankens, so wie das Leben den Inhalt der Wissenschaft hat, nur in der unmittelbaren Form der äusserlichen Existenz.

aus: Anleitung zum Studium der Rechtswissenschaft, Bonn 1837

Zur Geschichte des Fachs Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Von Gerd Kleinheyer und Franz Dorn

Vor 180 Jahren, am 19.4.1819, begann an der juristischen Fakultät der Preußischen Rheinuniversität Bonn der Lehrbetrieb. Zwar hatte die am 18.10.1818 von Friedrich Wilhelm III. gegründete Universität schon im folgenden November ihre Tore geöffnet. Auch hatten sich von den insgesamt 47 für das Wintersemester 1818-19 immatrikulierten Studenten bereits 27 für das Jurastudium eingeschrieben. Da sich jedoch die seit dem Sommer 1818 unter maßgeblicher Beteiligung Friedrich Carl v. Savignys laufenden Bemühungen des Berliner Ministeriums, geeignete Rechtsgelehrte für Bonn zu gewinnen, bis weit in das Wintersemester hingezogen hatten, konnten die schließlich berufenen drei Ordinarien Karl Joseph Anton Mittermaier, Ferdinand Mackeldey und Karl Theodor Welcker, der Extraordinarius Ferdinand Walter und der Privatdozent Georg Christian Burchardi erst im Sommersemester 1819 ihre Lehrtätigkeit vor nunmehr 97 Studenten beginnen.

Auch sonst waren die Anfänge nicht ohne Schwierigkeiten. Da war zunächst die der Universität gegebene Bestimmung, an der Eingliederung der nach den Befreiungskriegen an Preußen gefallenen, vormals französisch besetzten Rheinlande in den protestantischen preußischen Staat mitzuwirken. Bei der überwiegend katholischen und aufgrund der Franzosenzeit eher liberal gesinnten rheinischen Bevölkerung stieß die Universität deshalb auf erhebliche Vorbehalte, so dass noch 1830 nur ein Drittel aller Bonner Studenten aus dem Rheinland stammte. Da war des weiteren die noch nicht endgültig entschiedene Frage, ob links des Rheins - wie von der Bevölkerung gewünscht - das "rheinische", sprich französische napoleonische Recht beibehalten oder - wie staatlicherseits geplant - das Allgemeine Preußische Landrecht eingeführt werden sollte. Bezeichnenderweise hat das Ministerium denn auch auf Anraten v. Savignys darauf verzichtet, „in Bonn Männer anzustellen, deren einseitige Vorliebe für das französische Recht der gleichen Vorliebe der Bewohner entgegenkommt“.

Besonders hart getroffen wurde die junge Fakultät aber durch die nach der Ermordung Kotzebues im März 1819 einsetzende Demagogenverfolgung. Karl Theodor Welcker - neben seinem Bruder Friederich Gottlieb, dem Bonner Altphilologen und Archäologen, und Ernst Moritz Arndt unmittelbar betroffen - wich 1822 weiterer Verfolgung aus, indem er einen Ruf nach Freiburg annahm. Im gleichen Jahr ging der inzwischen zum Ordinarius beförderte Burchardi, der sich in einer öffentlichen Verteidigungsschrift für Arndt eingesetzt hatte, nach Kiel. Schon im Sommer 1821 wir der bedeutendste der ersten Bonner Rechtsgelehrten Mittermaier - u.a. wohl auch veranlasst durch die gegen seine Kollegen laufenden Untersuchungen - einem Ruf nach Heidelberg gefolgt. Infolge dieser Verluste konnte der Lehrbetrieb bis in das Jahr 1823 nur lückenhaft und dies nur dank der inzwischen in Bonn habilitierten Privatdozenten aufrechterhalten werden.

Das anschließende Aufblühen der Fakultät geht einher mit dem Siegeszug der Historischen Rechtsschule, die sich mit Johann Christian Hasse, der zum Wintersemester 1821/22 als Nachfolger Mittermaiers von Berlin gekommen war, auch in Bonn durchsetzte und das Bild der Fakultät und insbesondere das der zivilistischen Fächer für Jahrzehnte prägte. Weitere bedeutende Vertreter der historischen Richtung in Bonn waren der 1823 vom LG Düsseldorf nach Bonn berufene August Wilhelm Heffter, mit dessen historischer Erschließung des Prozessrechts dieses Fach in Bonn wissenschaftliches Gewicht erhielt, das durch Moritz August v. Bethmann Hollweg, den späteren Kurator der Universität (1842-48) und preußischen Kultusminister (1858-62), noch verstärkt wurde, des weiteren Eduard Böcking (seit 1829), Friedrich Bluhme (seit 1843) und schließlich die Geschichtsschreiber der deutschen Rechtswissenschaft Roderich v. Stintzing und Ernst Landsberg.

Obwohl sich das französische Recht im Rheinland hatte behaupten können und von Anbeginn im Lehrprogramm der Fakultät enthalten war, wurde erst 1844 auf Drängen des Provinziallandtags ein eigener Lehrstuhl für rheinisch-französisches Recht eingerichtet, auf den der angesehene Anwalt am Kölner Appellationsgerichtshof Johann Joseph Bauerband berufen wurde. Ihm folgten der vor allem um die Erforschung der rheinischen Rechtsgeschichte verdiente Hugo Loersch und als allgemein anerkannte Autorität auf dem Gebiet des französischen Rechts Carl Crome.

In den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts trat dann in den zivilistischen Fächern die Dogmatik gegenüber der historischen Erforschung des Rechts in den Vordergrund. Unter dem berühmten Dreigestirn Ernst Zitelman, Carl Crome und Konrad Cosack wurde der Übergang von der Dogmatik des Gemeinen Rechts zu der des Bürgerlichen Gesetzbuchs vollzogen und gelangte die Fakultät zu hohem Ansehen im In- und Ausland. Doch auch die historische Tradition riss nicht ab; seit 1888 lehrte Paul Krüger in Bonn, Schüler Theodor Mommsens und Herausgeber der bis heute führenden Ausgabe des Corpus Iuris Civilis.

Das Strafrecht wurde in Bonn nach dem Weggang Mittermaiers und Welckers zwar auch gelehrt, wissenschaftlich führte es jedoch zunächst ein Schattendasein. Dies änderte sich erst unter Heffter und vor allem mit Hugo Hälschner. Im Januar 1843 in Bonn für Staatsrecht habilitiert, entwickelte sich Hälschner - Vertreter einer von Hegel und Stahl beeinflussten absoluten Straftheorie - zum führenden preußischen Strafrechtler seiner Zeit und war von entscheidendem Einfluss auf das RStG von 1871. Nach seinem Tod (1889) fasste mit Hermann Seuffert und dessen Nachfolger Joseph Heimberger die jüngere soziologische Strafrechtsschule v. Liszts in Bonn Fuß.

Von den öffentlich-rechtlichen Fächern wurde in Bonn im 19. Jahrhundert vor allem das Kirchenrecht, und zwar das katholische wie das protestantische, gepflegt. Von Ferdinand Walter (ab 1821 Ordinarius), Autor des erfolgreichsten Kirchenrechtslehrbuches seiner Zeit und 60 Jahre (1819-79) an der Fakultät auch als Romanist und Germanist tätig, und dem Hermesianer Clemens August v. Droste Hülshoff (Vetter der Dichterin) über Böcking, Bluhme (ebenfalls auch Romanist und Germanist), Hermann Hüffer und den durch die Erforschung der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts berühmten Friedrich v. Schulte bis hin zu Ulrich Stutz, dem Begründer der modernen Kanonistik (1904-16), ergibt sich eine Tradition, die auch nach Stutz' Wechsel nach Berlin in Bonn durch seinen Schüler Johannes Heckel (1928-31) und Friedrich Heyer (1928-48) fortgesetzt wurde. Das Staatsrecht stand demgegenüber - sieht man vom Zwischenspiel Romeo Maurenbrechers (1837-43), des umstrittenen Apologeten des monarchischen Prinzips, ab - eher im Hintergrund, wenngleich sich eine Reihe Bonner Juraprofessoren durchaus politisch engagierte. So war Walter im Revolutionsjahr 1848 Präsident der Bonner Bürgerversammlung und wie Bauerband Mitglied der preußischen Nationalversammlung in Berlin, Peter Franz Deiters (Ordinarius für Dt. Privatrecht, Lehnrecht und Dt. Rechtsgeschichte) Mitglied des Stadtrats und der Frankfurter Nationalversammlung; Hälschner vertrat die Universität ab 1868 auf Lebenszeit im Preußischen Herrenhaus, und der Staatsrechtler Clemens August Perthes gründete für die wandernden Handwerksgesellen die "Herbergen zur Heimat". Der eigentliche Aufschwung für das Staatsrecht kam am Ende des Jahrhunderts, als Karl Magnus Bergbohm (1895-1918) - einer der bedeutendsten Theoretiker des Staats- und Völkerrechts auf gesetzes-positivistischer Grundlage - die fortan bedeutsam Rolle des öffentlichen Rechts in Bonn begründete. Neben ihm wirkte Philipp Zorn, der wissenschaftliches Ansehen mit bedeutenden politischen Funktionen verband und auf Wunsch Kaiser Wilhelms II. eigens für die Ausbildung der preußischen Prinzen nach Bonn berufen worden war.

Schon Wilhelm selbst und sein Vater, Kaiser Friedrich III., hatten wie auch andere zahlreiche Söhne deutscher Fürstenhäuser, darunter Prinz Albert, der spätere Gemahl der englischen Königin Viktoria, an der "Prinzen-Universität" Bonn Jura studiert. Weitere berühmte Bonner Jura-Studenten waren: Heinrich Heine, Karl Marx, der berühmte Pandektist Bernard Windscheid, der sich hier auch habilitierte (1840), des weiteren der spätere Reichskanzler Wilhelm Marx, Konrad Adenauer und der französische Politiker und Wegbereiter der europäischen Einigung Robert Schumann.

In der Weimarer Zeit findet sich neben der Fortführung der bisherigen Forschungsschwerpunkte eine deutliche, der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung folgende Hinwendung zu neueren Rechtsgebieten. Aus dem Bereich des Zivilrechts ist neben der Pflege des Familien-, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung durch Hans Dölle (1924-41) vor allem die Gründung des Industrierechtlichen Seminars durch Heinrich Göppert hervorzuheben, der Bonn zu einer Pflegstatt des Arbeits- und Wirtschaftsrechts machte und diesem Fach durch die Einbeziehung öffentlich-rechtlicher Elemente neue Perspektiven eröffnete. Aber auch die historische Orientierung blieb erhalten: Das Römische Recht vertraten Fritz Schulz (1922-31) und nach ihm Eberhard F. Bruck (1932-36), die Deutsche Rechtsgeschichte Adolf Zycha (seit 1923). Im Strafrecht beginnt in Bonn mit Alexander Graf zu Dohna, einem Schüler v. Liszts, das Bemühen um eine neue Unrechtsdogmatik, das seit 1937 von Hellmuth v. Weber und seit 1952 von Hans Welzel fortgeführt wurde. Das Öffentliche Recht erlebte einen Höhepunkt, als mit Rudolf Smend (1914-22), Carl Schmitt (1922-28) und Richard Thoma ( ab 1928) die ganze Spannbreite der staatstheoretischen und staatsrechtlichen Ansätze der Weimarer Zeit in Bonn zu Wort kam. Neben sie trat 1920-34 der bedeutende Staats- und Völkerrechtler Erich Kaufmann, Berater der Reichs- wie später der Bundesregierung in Fragen des internationalen Rechts. Mit Albert Hensel (1922-29) wird das Steuerrecht Lehr- und Forschungsgegenstand in Bonn. Im Jahre 1928 verfügte das preußische Kultusministerium die Eingliederung der bislang zur philosophischen Fakultät gehörenden Ökonomen in die juristische Fakultät und deren Umbenennung zur "Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät".

In der Zeit des Nationalsozialismus, der unter den Bonner Rechtsgelehrten nach Aussage von Zeitzeugen nur zwei überzeugte Anhänger hatte, hat die Fakultät nicht nur einen dramatischen Rückgang der Studentenzahlen (besonders spürbar seit 1934), sondern auch schmerzliche Eingriffe in den Lehrkörper hinnehmen müssen. Als erster musste 1933 der jüdische Strafrechtsgelehrte Max Grünhut seine Lehrtätigkeit aufgeben. Der erst 1934 nach Bonn berufene Hans v. Hentig wurde 1935 aus politischen Gründen in den Ruhestand versetzt und 1936 wurde Eberhard F. Bruck zwangsemeritiert. Alle drei setzten ihre Lehrtätigkeit in den 50er Jahren in Bonn fort, v. Hentig als Ordinarius, Grünhut und Bruck als Honorarprofessoren. Auch Fritz Schulz, der 1931 nach Berlin gegangen und dort 1935 entlassen worden war, kehrte in den 50er Jahren als Honorarprofessor nach Bonn zurück.

Ernst Friesenhahn, der sich nach seiner Ernennung zum außerplanmäßigen Professor (1938) in den Kriegsjahren aus politischen Gründen von der Lehrtätigkeit zurückgezogen hatte, trug nach dem Krieg als Ordinarius für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht maßgebend zum Wiederaufbau der Fakultät bei und war von 1951-1963 Richter am Bundesverfassungsgericht. Nach dem Zusammenbruch begann der Lehrbetrieb an der Fakultät bereits wieder im Wintersemester 1945-46 mit 797 Studenten. Zunächst behelfsmäßig in Bad Godesberg untergebracht, bezog die Fakultät zum Sommer 1951 dann neue Räume im wiederaufgebauten Hofgartenflügel des Hauptgebäudes.

Die Jahre des Neuaufbaus standen im Zeichen einer Reihe von Institutsgründungen, Konsequenz einer an den Naturwissenschaften sich orientierenden Ent- wicklung der Universitätsverfassung, zugleich aber Nieder- schlag der auch vor der Jurisprudenz nicht haltmachenden Spezialisierung der Wissenschaft. Zu dem schon früher entstandenen Institut für Kirchenrecht, dem Industrie- rechtlichen Seminar (heute Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht) und dem Institut für Internationales Recht und Politik (heute Institut für Völkerrecht) traten 1947 das Kriminologische Seminar, 1949 das Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte (anstelle des 1938 gegründeten Deutsch-Rechtlichen Instituts), 1954 das Institut für Steuerrecht, 1955 das Rechtsphilosophische Seminar, 1959 die Institute für Römisches Recht, für Vergleichende Rechtsgeschichte (heute beim Institut für Römisches Recht), für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung und für Öffentliches Recht, 1962 das Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, 1963 das Institut für Strafrecht und 1966 das Institut für Zivilprozessrecht. 1952 wurde das Institut für Wasserrecht an der Universität Bonn gegründet (heute Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft).

Im Jahr 1967 ist die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät in das neuerbaute Juridicum an der Adenauerallee eingezogen. Der rechtswissenschaftliche Fachbereich unterhält heute zahlreiche Kooperationen mit ausländischen Universitäten und bietet für ausländische Juristen einen Studiengang mit dem Abschluss "Magister der Rechtsvergleichung" sowie für Bonner Studenten ein zweijähriges Studium (davon ein Jahr an zwei ausländischen Partneruniversitäten) im Rahmen des Consortium of Law - Higher Legal Studies mit dem Abschluss "Magister Legum" an.

Seit 1989 besteht das Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht mit angegliedertem Graduiertenkolleg und Europäischem Dokumentationszentrum. Im einer Jean Monnet-Professur werden jedes Semester Lehrveranstaltungen durch ausländische Gastprofessoren abgehalten. Insgesamt studieren z.Z. im Haupt- und Nebenfach Rechtswissenschaft ca. 6000 Studenten in Bonn.

Quelle:

Prof. Dr. Gerd Kleinheyer und Privatdozent Dr. Franz Dorn,
"Zur Geschichte des Faches Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn",
erschienen in: 50. Deutscher Anwaltstag in Bonn, Redaktionsbeilage zur NJW, Verlag C.H. Beck, 1999.