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Teilnahmebedingungen

Da die Teilnahme an den Veranstaltungen zu den Schlüsselkompetenzen für Sie kostenlos ist, diese aber aus Qualitätsverbesserungsmitteln finanziert werden, gibt es einige Regeln, die Sie bitte beachten:

  1. Alle Angebote, die im Rahmen der Ausbildung zu den Schlüsselkompetenzen gemacht werden, sind den Hauptfach-Studierenden des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs vorbehalten. Sollten Kursplätze frei bleiben, so können diese von Promotionsstudierenden sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Rechswissenschaft und in Ausnahmefällen auch von Nebenfach-Studierenden belegt werden. In diesem Fall wird u. a. auf diesen Seiten ein entsprechender Hinweis erteilt.
  2. Eine Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Es gilt Anwesenheitspflicht. Ca 3 Wochen vor Kursbeginn schalten wir den Workshop zur Belegung frei, bitte achten Sie dabei auf unsere entsprechende Ankündigung/ Werbung im Juridicum, auf den Monitoren und auf Instagram/ Facebook. In etwa 2 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie ein Schreiben an Ihre E-Mailadresse (@uni-bonn.de), in dem nochmals auf alles gesondert hingewiesen wird.
  3. Sollten Sie aus Krankheitsgründen an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, so reichen Sie bitte ein ärztliches Attest nach.
  4. Sollten Sie der Veranstaltung ohne Vorlage eines Attests fernbleiben, so werden Sie für die Teilnahme an Angeboten zu den Schlüsselkompetenzen für die nächsten beiden Semester gesperrt. In diesem Zeitraum dürfen Sie also nicht nochmals an einem aus Qualitätsverbesserungsmitteln finanzierten Angebot zu den Schlüsselkompetenzen teilnehmen.
  5. Eine Anmeldung zu den Workshops im Bereich Schlüsselkompetenzen ist IMMER verbindlich. Eine eigenständige Abmeldung aus Basis ist nicht möglich. Im Übrigen gilt Punkt 3.

Diese Regeln wurden in Zusammenarbeit mit der Fachschaft erstellt. Sie sollen sicher stellen, dass die Qualitätsverbesserungsmittel in sinnvolle Maßnahmen umgesetzt und von studentischer Seite gut angenommen werden.