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Zulassungsvoraussetzungen

I. Erforderliche akademische Abschlüsse

Ausländischen Studierenden, die an einer rechtswissenschaftlichen Promotion interessiert sind, stehen zwei Wege zur Auswahl, ihre Zulassungsvoraussetzungen entsprechend unserer Promotionsordnung, die auf unserer Homepage unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://www.rsf.uni-bonn.de/dekanat/formulare/promotionsordnung-vom-12.-maerz-2012/view, nachzuweisen.

 (1) Entweder bedarf es eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiums sowie eines anschließenden Masterstudiums an der jeweiligen Heimatuniversität mit der Gesamt-ECTS-Abschlussnote A oder B bzw. mindestens „magna cum laude“. (2) Oder der an unserer Fakultät angebotene Studiengang „Master im Deutschen Recht“ wurde mit mindestens „magna cum laude“ erfolgreich absolviert: <link studium studieninformationen masterstudiengang-deutsches-recht>

www.jura.uni-bonn.de/studium/studieninformationen/masterstudiengang-deutsches-recht/.

 

II. Sprachfähigkeiten

Die Dissertation kann auf Englisch verfasst werden, wenn dies in der Bewerbung entsprechend beantragt wurde und sofern eine schriftliche Zusammenfassung der Arbeit auf Deutsch beigefügt wird. Gleiches gilt für die Disputation, die unter den gleichen Voraussetzungen in englischer Sprache gehalten werden kann. Selbstverständlich sind gute Deutschkenntnisse gleichwohl für einen längeren Studienaufenthalt in Deutschland praktisch unerlässlich.