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Schwerpunktbereich X: Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit

Anforderungsprofil der Student:innen

Der neue umweltrechtliche Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“wendet sich an Studierende, die bereits über gefestigte Kenntnisse im Öffentlichen Recht verfügen und sich im Bereich des europäisierten Verwaltungsrechts spezialisieren wollen. Er steht in der Tradition des früheren Schwerpunkts 7 „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“, geht über diesen jedoch weit hinaus und bietet ein für den deutschsprachigen Raum wohl einzigartiges Portfolio von Lehrveranstaltungen zum Umweltrecht und seinen Nachbargebieten. Dieses ist in seiner Ausgestaltung durchaus mit Masterprogrammen ausländischer Hochschulen vergleichbar. Traditionell bekannte Vorlesungen zum deutschen und europäischen Umweltrecht werden in Lehrangeboten zu speziellen Teilgebieten des Umweltrechts modular ausdifferenziert und durch Vorlesungen zum Recht der Nachhaltigkeit und der Umweltökonomie sowie zu umweltbezogenen Nachbargebieten wie dem Energierecht, dem Lebensmittelrecht sowie dem Planungs- und Infrastrukturrecht ergänzt. Studierende, die den neuen Schwerpunktbereich wählen, sollten daher ein Interesse am öffentlichen Recht mitbringen und sich für das Umweltrecht, Wirtschaftsrecht sowie ökonomische Zusammenhänge begeistert können.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Der neue Bonner Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ bietet eine in diesem Umfang einzigartige Ausbildung im Umweltrecht, die die immer drängender werdenden Umweltprobleme aus einer Nachhaltigkeitsperspektive mit verwandten Fragen des Wirtschaftsrechts verknüpft und zugleich vertiefte Einblicke in Detailfragen ermöglicht, die bislang im Rahmen des Studiums kaum behandelt worden sind.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit zielt nach dem dreidimensionalen weiten Nachhaltigkeitsbegriff bekanntlich auf einen Ausgleich ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange unter besonderer Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen. Die Konkretisierung dieses Ansatzes ist Gegenstand zahlreicher internationaler und nationaler Diskurse. Der neue Schwerpunktbereich X nutzt diesen Ansatz hingegen vor allem als ein thematisches Band, das die Wechselbezüglichkeit einzelner Rechtsgebiete verdeutlicht, aber auch den Anspruch einer gemeinsamen Ausrichtung auf das Nachhaltigkeitsziel formuliert. Aus dieser Perspektive möchte der Schwerpunkt aber nicht nur Kenntnisse des Umweltrechts im engeren Sinne vermitteln, sondern diese mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung verknüpfen und beispielsweise auch umweltökonomische Zusammenhänge sichtbar machen. Zudem verdeutlicht der Schwerpunkt auch Querverbindungen zu verwandten Rechtsgebieten, etwa zum Energierecht oder dem Planungsrecht, und ermöglicht letztlich eine Durchdringung des gesamten Wirtschaftsrechts aus der Perspektive der Nachhaltigkeit. Methodisch liegt der Fokus dabei auf dem europäischen und europäisierten Verwaltungsrecht.

Ein zentraler Bestandteil des Kernbereiches ist die Vorlesung „Deutsches und europäisches Umweltrecht I“. Sie behandelt mit dem allgemeinen Teil des Umweltrechts den Begriff, die Entwicklung, die Rechtsquellen, die allgemeinen Prinzipien, die Instrumente und den Rechtsschutz im Umweltrecht. Schon in dieser Vorlesung wird zudem ein vertiefter Blick auf das Naturschutzrecht geworfen. Die weiteren Teilgebiete des Umweltrechts sind dann Gegenstand der im Wahlbereich vorgesehenen Vorlesung „Deutsches und Europäisches Umweltrecht II“, die u.a. das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht sowie das Bodenschutz- und Agrarumweltrecht behandelt. Das Kreislaufwirtschaftsrecht im weiteren Sinne wird als eigene Vorlesung im Wahlbereich angeboten. Gesondert in einer Vorlesung des Wahlbereichs behandelt das „Recht der stofflichen Risiken“ das Stoffrecht, das Agrarrecht und das Lebensmittelrecht. Die völkerrechtliche Dimension des Umweltrechts ergänzt die im Wahlbereich angesiedelte Vorlesung „Internationales Umweltrecht“.

Ebenfalls im Kernbereich angesiedelt ist die Vorlesung „Recht der Nachhaltigkeit“, die neben dem Konzept der Nachhaltigkeit das öffentliche Wirtschaftsrecht aus einer Nachhaltigkeitsbetrachtung entwickelt und das moderne Klimaschutzrecht in diese Betrachtung integriert. Dieser Komplex wird dann im Wahlbereich durch Vorlesungen zum „Europäischen Wirtschaftsrecht“ und zum „Vergaberecht“ ergänzt.

Gleichermaßen eng mit dem Umweltrecht und dem Wirtschaftsrecht verknüpft sind aus einer Nachhaltigkeitsperspektive die Vorlesungen zum „Energierecht“, zum „Planungs- und Infrastrukturrecht“ und zum „Recht der Biotechnologie“, die allesamt ebenfalls als Vorlesungen im Wahlbereich gelesen werden. So behandelt die Vorlesung „Planungs- und Infrastrukturrecht“ auch den Ausbau der für die Energiewende erforderlichen Netze und Infrastrukturen, während die Vorlesung „Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie“ verschiedene Fragen des Gentechnikrechts mit grundrechtlichen Wertungen verknüpft.

Den Kernbereich komplettieren zudem zwei stärker methodisch ausgerichtete Vorlesungen zum „Europäischen Verwaltungsrecht“ und zum „Verwaltungsrecht II“, das u.a. Einzelprobleme des Staatshaftungsrechts vertieft und das Recht der öffentlichen Sachen behandelt. Eine nochmals weitergehende methodische Perspektivenerweiterung ermöglicht im Wahlbereich schließlich die Vorlesung „Umweltökonomie“, die Ursachen und Lösungen von Umweltproblemen aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive untersucht.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Der Schwerpunktbereich X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ bietet vier Kernbereichsvorlesungen und zehn Vorlesungen im Wahlbereich an. Diese werden zum größeren Teil turnusmäßig angeboten, sodass eine Absolvierung des Schwerpunktes in zwei Semestern möglich ist. Eine vollständige Aufzählung der angebotenen Vorlesungen enthält Anhang III zur Studienordnung Rechtswissenschaft 2023. Eine Auflistung der im jeweiligen Semester angebotenen Veranstaltungen enthält das Vorlesungsverzeichnis.

Das Vorlesungsangebot wird schließlich durch einschlägige Seminare abgerundet. Im Sommersemester 2023 waren dies u.a. ein Seminar zum Verhältnis der ökologischen Transformation und der Wirtschaftsverfassung und ein weiteres Seminar zu den rechtlichen Herausforderungen von Großprojekten. Auch diese sind vollständig im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet.

Berufsmöglichkeiten

Der Schwerpunktbereich X ist auf kein bestimmtes Berufsbild ausgerichtet. Umweltrechtliche Kenntnisse sind mittlerweile in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenso gefragt wie in den Verwaltungen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene, in Unternehmen oder in der Rechtsanwaltschaft. Nicht zuletzt in den Unternehmen hat die Ausrichtung auf das Recht der Nachhaltigkeit in den letzten Jahren oft zu weitreichenden Weiterentwicklungen der juristischen Berufsfelder geführt. Da in den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs die einschlägigen europäischen Vorgaben durchweg mit behandelt werden, bietet sich die Wahl des Schwerpunkts auch für diejenigen Studierenden an, die eine umweltbezogene Tätigkeit in einer europäischen oder internationalen Organisation anstreben.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

In der Vergangenheit haben sich pro Studienjahr rund 30 Studierende für das alte Schwerpunktbereichsstudium „Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht“ entschieden. Die Zahl der Studierenden in den einzelnen Vorlesungen entsprach ebenfalls zumeist dieser Zahl. Der Fachbereich hofft, mit diesem unter deutschsprachigen Schwerpunktausbildungen einzigartig breiten Angebot noch mehr Studierende für das Schwerpunktstudium X „Öffentliches Recht der Nachhaltigkeit“ gewinnen zu können und freut sich auf interessierte Studierende und spannende Lehrveranstaltungen.

Neben den Bonner Professoren sind auch Lehrbeauftragte aus der Anwaltschaft und der Ministerialverwaltung im Schwerpunkbereich X tätig. Im Schwerpunktbereich 7 der alten Prüfungsordnung vom 04. September 2015 konnten 72,25 % der Studierenden die Notenstufe Vollbefriedigend oder besser, 23,23 % der Studierenden die Notenstufe Gut oder besser erreichen.

Ansprechpartner:innen

Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Dr. Durner, LL.M.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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