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Übungen

Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene sind insgesamt 3 Klausuren und 1 Hausarbeit zu erbringen. Dabei können Teilscheine über lediglich die einzelne Klausur oder Hausarbeit erworben werden.

Die SPB-Seminarleistung kann nur abgelegt werden, wenn zuvor beim Prüfungsamt je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) nachgewiesen wurde. Nach Studien- und SPB-Prüfungsordnung 2015 kommt dann noch eine Hausarbeit aus dem Hauptfach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde, sowie die Proseminarleistung hinzu. Für diejenigen, die nach der Studienordnung 2023 studieren, kommen noch zwei Grundlagenklausuren (eines aus einer Grund- und eines aus einer Hauptstudiumsveranstaltung) als Zulassungsvoraussetzung hinzu; zudem ist eine Hausarbeit in der Fortgeschrittenen Übung im Öffentlichen Recht zu absolvieren.

Sollten die o.g. Scheine beim Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht vollständig vorliegen, so sind diese spätestens bis zur Seminaranmeldung beim Prüfungsamt gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de nachzureichen. 

Spätestens zum Erhalt des Seminarthemas wird der Seminarzulassungsbescheid benötigt, den Sie beim Prüfungsamt Jura erhalten, sobald dort alle erforderlichen Hauptstudiumsscheine vollständig gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de eingereicht wurden.

Studierende des Bonner Studiengangs Law and Economics, die mit ihrer Bachelorarbeit das SPB-Seminar ersetzen, reichen die Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen (plus Grundlagenklausuren) bis zur Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses nach.

Weitere Informationen finden Sie hier: unter Studieninformationen/Hauptstudium .