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Schwerpunktbereich IX: Deutsches und europäisches Verfassungsrecht

Anforderungsprofil der Student:innen

Ein vertieftes Interesse an verfassungsrechtlichen Fragestellungen, politischen Zusammenhängen und nicht zuletzt an der europäischen Integration bilden eine gute Grundlage für das Studium im Schwerpunktbereich IX. Es wird davon ausgegangen, dass der Stoff der Vorlesungen Staatsrecht I, Staatsrecht II und Europarecht I in seinen Grundzügen bekannt ist, damit die Voraussetzung für eine Vertiefung der dort behandelten Fragen gegeben ist. Darüber hinaus sollte die Bereitschaft zur Auseinandersetzung auch mit theoretischen Fragen, zur vorbereitenden Lektüre und zur aktiven Teilnahme in diskursiven Veranstaltungsformaten gegeben sein. Aber auch die Fähigkeit, sich für aktuelle verfassungspolitische Debatten zu begeistern, ist eine gute Voraussetzung für die Wahl dieses Schwerpunktbereichs.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Die europäische Integration wird in dem Schwerpunkt nicht als bloße Verbreiterung des deutschen Verfassungsrechts gelehrt, sondern es geht gerade darum, die Verfassungsordnungen in ihrer Verflochtenheit und ihren Wechselwirkungen und Änderungsanstößen begreifen zu können – unter Einbeziehung der EMRK als völkerrechtlicher Verfassungsordnung im Bereich des Menschenrechtsschutzes. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen von Verfassungsverständnissen, Verfassungsfunktionen und einer angemessenen (rechts-)wissenschaftlichen Begriffsbildung. Unter Einbeziehung des historischen und politischen Kontexts von Verfassungen werden dabei Rechtsprobleme in ihrem Zusammenhang mit Grundlagenfragen behandelt. Neben verfassungstheoretischen Überlegungen geht es in dem Schwerpunktbereich immer auch um die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Staatsorganisation und des demokratischen Prozesses – also ebenso um die Verrechtlichung von Politik wie die Politisierung von Recht.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Der Schwerpunktbereich IX ist auf einen Jahresturnus angelegt, sodass in zwei aufeinanderfolgenden Semestern das gesamte Grundmodul angeboten wird – unabhängig davon, ob das Schwerpunktbereichsstudium zum Winter- oder zum Sommersemester begonnen wird. Dabei wird auf ein stets hinreichendes, auch hinreichend variables Angebot von Wahlveranstaltungen geachtet. Die Möglichkeit an einem Seminar teilzunehmen, ist grundsätzlich in jedem Semester gegeben.

Berufsmöglichkeiten

Durch das Studium im Schwerpunktbereich erlangen die Studierenden fundierte Kenntnisse im deutschen und europäischen Verfassungsrecht. Die Beschäftigung mit dem Verfassungsrecht bildet schon wegen des Vorrangs der Verfassung eine notwendige Grundlage zum Verständnis der gesamten Rechtsordnung; alle Rechtsgebiete kommen mit Verfassungsrecht in Berührung und werden durch dieses geprägt. Insbesondere bietet der Schwerpunkt eine fundierte Ausbildung im öffentlichen Recht, die – nicht nur in der Wissenschaft – von großem Nutzen ist, sondern auch auf jede praktische Tätigkeit im öffentlichen Recht vorbereitet (z.B. in der öffentlichen Verwaltung einschließlich der Ministerien oder der Parlamentsverwaltungen sowie der Europäischen Union oder der anwaltlichen oder richterlichen Tätigkeit). Ferner eröffnet gerade eine theoretisch anspruchsvolle und politiknahe Auseinandersetzung mit dem Verfassungsrecht Beschäftigungsmöglichkeiten im Schnittstellenbereich von Recht und Politik (Parteien, Verbände, Stiftungen, Thinktanks, NGOs usw.).

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Der Schwerpunktbereich ist aus dem vormaligen Schwerpunktbereich 6 („Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung“) hervorgegangen und zeichnet sich in seinem neuen Zuschnitt vor allem durch den Fokus auf das Verfassungsrecht aus und eine stärkere inhaltliche Verselbständigung gegenüber den anderen beiden öffentlich-rechtlichen Schwerpunktbereichen aus.

Ansprechpartner:innen

Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Heiko Sauer.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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