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Graduierung

Am 5. August 2013 ist die Ordnung zur Verleihung des Mastergrades "Magister iuris"/ "Magistra iuris" in Rechtswissenschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn in kraft getreten.

Gemäß § 1 Abs. 2 dieser Ordnung wird der Mastergrad als akademischer Hochschulgrad (§ 66 Abs. 2 HG NRW) nach erworbenem Studienabschluss des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft (bei Vorliegen aller Voraussetzungen und rechtzeitiger Antragstellung) verliehen.
Es handelt sich nicht um einen eigenständigen konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudiengang.

Gleichzeitig ist die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Diplom- Juristin" oder "Diplom- Jurist" vom 7. August 2002 außer Kraft getreten.

Rechtsgrundlagen

Ordnung zur Verleihung des Mastergrades „Magister iuris“ / „Magistra iuris“ vom 5. August 2013
Änderung der Ordnung zur Verleihung des Mastergrades „Magister iuris“ / „Magistra iuris“ vom 13. März 2015

Der Mastergrad wird auf Antrag verliehen. Falls Sie eine Urkunde erhalten möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular am PC aus und reichen das ausgedruckte Formular zusammen mit den zur Antragsbearbeitung notwendigen Unterlagen in der Auslandskoordination des Fachbereichs Rechtswissenschaft (Hausbriefkasten Nr. 38 gegenüber dem Eingang zum Dekanat) ein oder senden die Unterlagen an die auf dem Antrag angegebene Adresse.

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
  • das Zeugnis über die Ablegung der ersten Prüfung (Zeugnis, bei dem sowohl der universitäre Schwerpunktbereich, als auch die staatliche Pflichtfachprüfung aufgeführt werden) / der ersten juristischen Staatsprüfung gemäß dem JAG NRW in der jeweils gültigen Fassung in amtlich beglaubigter Kopie
  • den Nachweis, dass Sie vor der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaft / zur ersten juristischen Staatsprüfung zuletzt an der Universität Bonn für das Fach Rechtswissenschaften immatrikuliert war (z.B. Kopien der Semesterbescheinigungen)
  • einen ausreichend frankierten (mind. 1,55 €) und an Sie adressierten Rückumschlag im Format "C4" (passend für DIN A4) mit verstärktem Rücken.

Ansprechpartner/ Kontaktdaten

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an masterurkunden@jura.uni-bonn.de

Hinweis:

„Aufgrund eines krankheitsbedingten Personalausfalls ist die Ausstellung der Urkunden zur Verleihung des Mastergrades "Magister iuris"/ "Magistra iuris" diese Woche nicht möglich. Die Bearbeitung der bereits eingegangenen Anträge wird sich verzögen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“