Bachelorbegleitfachstudiengang „Rechtswissenschaft“
Aktuelle Information / wichtiger Hinweis zur Anmeldung von Prüfungsleistungen:
Das Online-Anmeldeverfahren für Klausuren über basis.uni-bonn.de findet auch für das Begleitfach Rechtswissenschaft Anwendung.
Die Studierenden melden sich während der bekannt gegebenen Frist zu den entsprechenden Modulprüfungen des Basis- und Aufbaumoduls mit ihrer Uni-Benutzerkennung über das unter basis.uni-bonn.de an. (Die Meldung zu der Seminararbeit des Vertiefungsmoduls erfolgt beim Veranstalter in Papierform, der die Anmeldung dann an das Prüfungsamt Jura weiterleitet)
Die elektronische Anmeldung erfordert eine gültige Uni-Benutzererkennung des Rechenzentrums, die bei der Immatrikulation mit Versendung der Semesterunterlagen automatisch vergeben wird. (Ansprechpartner Hochschulrechenzentrum; Informationen unter https://www.hrz.uni-bonn.de
Zunächst ist aber für alle Begleitfachstudenten zu Beginn des Semesters, in dem die erste Prüfung abgelegt werden soll, einmalig eine Zulassung zum Prüfungsverfahren am Fachbereich Rechtswissenschaft in Papierform zu beantragen.
In der Rubrik "Formular Center" finden Sie ein Formular zur Beantragung der Zulassung sowie für den Fall, dass es Probleme bei elektronischen Anmeldung gibt, auch ein Papierformular für die Prüfungsanmeldung. Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich in das Postfach Nr. 37 gegenüber dem Dekanat einzuwerfen oder per Post an das Prüfungsamt Jura zu senden (Postanschrift: Adenaueralle 24-42, 53113 Bonn).
Bitte beachten Sie, dass ohne fristgerechte Zulassung und Anmeldung keine Prüfungsteilnahme möglich ist!
Allgemeine Informationen:
Mit der Einrichtung eines Bachelor-Begleitfachstudiengangs "Rechtswissenschaft" bietet der Rechtswissenschaftliche Fachbereich der Universität Bonn vor allem den Studierenden im Kern- und Begleitfachmodell (Major/Minor) wieder die Möglichkeit, Kenntnisse und Kompetenzen außerhalb der eigenen Fakultät zu erwerben. Erfahrungsgemäß wird dieser Studiengang im Rahmen eines Bachelor-of-Arts-Studiengangs der Philosophischen Fakultät neben dem dortigen Kernfach gewählt. Aber auch die Studierenden anderer Fakultäten können das Studienangebot nutzen, soweit die Prüfungsordnung ihres Hauptfaches ein Begleitfach mit 36 Leistungspunkten zulässt.
Das rechtswissenschaftliche Begleitfachstudium ist auf 6 Semester angelegt und kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Das Begleitfach Rechtswissenschaft unterliegt derzeit einer Zulassungsbeschränkung. Die Bewerbung erfolgt online bis zum 15. Juli für das Wintersemester,bis zum 15. Januar für das Sommersemester beim Studentensekretariat der Universität Bonn.
In den ersten vier Semestern begründen und vertiefen die Studierenden ihre Kenntnis in einem der drei Hauptfächer des Rechtswissenschaftlichen Studiums (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) oder im Bereich der Grundlagenfächer. Im fünften und sechsten Semester können die Studierenden, je nach Interessen und Spezialisierungswünschen, unter mehreren Modulen wählen und damit von dem breiten Spektrum des Lehr- und Forschungsfelds des Fachbereichs profitieren.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch, der Übersicht über die einzelnen Module im jeweiligen Modulplan sowie der Prüfungsordnung des Begleitfachs Rechtswissenschaft; der Änderungsordnung für des Begleitfach Rechtswissenschaft und der Lesefassung der Begleitfach Prüfungsordnung.
Die Prüfungsordnung des Bachelor- bzw. Masterstudienganges, den der Studierende besucht, kann vorsehen, dass nicht das Begleitfach "Rechtswissenschaft" mit 36 Leistungspunkten, sondern nur einzelne rechtswissenschaftliche Module z.B. im freien Wahlpflichtbereich/Optionalbereich studiert werden (Wahlfachstudium). Voraussetzung dafür, dass diese Module am hiesigen Fachbereich absolviert werden, ist jedoch immer eine entsprechende interne Vereinbarung zwischen den Fakultäten/Fachbereichen (sog. Modulvereinbarung). Wenn Studierende also Interesse an der Belegung einzelner Module im Rahmen des Wahlfachstudiums haben, erkundigen sie sich bitte zunächst bei der verantwortlichen Person des Fachbereiches ihres Bachelor- bzw. Masterstudienganges nach dem Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung. Fehlt eine solche Absprachen/Modulvereinbarung, so können Module/Prüfungen im Rahmen des Optionalbereiches am Fachbereich Rechtswissenschaft nicht absolviert werden.
Die Prüfungsordnung für den Bachelorbegleitfachstudiengang ist am 05.10.2010 in Kraft getreten. Eine Änderungsordnung zur Prüfungsordnung ist am 19.03.2018 in Kraft getreten.
Einzelne Module können lediglich bei Vorliegen einer entsprechenden Modulvereinbarung zwischen den Fachbereichen angeboten bzw. belegt werden (siehe oben). Nur bei Vorliegen der entsprechenden Absprachen/Modulvereinbarungen können einzelne Module/Prüfungen am Fachbereich Rechtswissenschaft absolviert werden
Beratung
Ansprechpartner für die Studierenden des Begleitfaches im Rahmen eines Bachelorstudienganges sowie bei Modulvereinbarungen mit den Fächern Asienwissenschaften, Politische Wissenschaften und Geografie im Wahlpflichtbereich ist die Fachstudienberatung. Weitere Informationen rund ums Begleitfach finden Sie auch hier.