Praktikum im Ausland
Ein Auslandspraktikum ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll und lässt sich auch sehr gut mit einem Auslandssemester an einer anderen Universität kombinieren.
Gründe für ein Praktikum im Ausland
- höhere Eigenständigkeit
- Spracherwerb bzw. Verbesserung der Sprachkompetenzen
- Erwerb interkultureller Kompetenz
- erste Praxiserfahrung
- ggf. zur Überbrückung von Wartezeit
Ansprechpartner zur Vermittlung von Praktikumsstellen
German American Exchange e.V. |
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AIESEC |
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European Law Students’ Association (ELSA) |
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Erasmus + Programm |
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Des weiteren gibt es Finanzierungsmöglichkeiten über Stipendien des DAAD.
Was es im Falle einer Kombination mit einem Auslandssemester zu beachten gilt:
- Rechtzeitige Planung (min. 6 Monate vorher)
- Für die Anrechenbarkeit eines Praktikums ist gemäß § 8 II 2 JAG NRW (bitte lesen) zu beachten, dass das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Maßgeblich für den Beginn der vorlesungsfreien Zeit ist das Vorlesungsende der Universität, an der Sie das Semester studiert haben (im Falle eines Auslandssemesters also die der Gastuniversität). Entsprechendes gilt auch für das Ende der vorlesungsfreien Zeit, also den Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Semesters. Dadurch kann sich die vorlesungsfreie Zeit verlängern und Sie können die Zeit für ein Praktikum im Ausland oder in Deutschland nutzen.
- Im Falle eines Erasmus-Praktikums ist eine Förderung dann möglich, sofern man mindestens 60 Tage im Ausland ist. Da diese 60 Tage regelmäßig die vorlesungsfreie Zeit zwischen zwei Semestern an der Universität Bonn übersteigt, kann eine Erasmus-Förderung nur im Anschluss an ein Auslandssemester erfolgen.
- Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen für Praktika, § 8 JAG NRW, das Hinweisblatt zu den Pflichtpraktika des Justizprüfungsamtes Köln. sowie weitere Infos auf der Seite des JPA Kölns
Für weitergehende Fragen können Sie sich gerne an die Auslandskoordination wenden.