Schwerpunktbereich XI: Recht der internationalen Beziehungen
Anforderungsprofil der Student:innen
Das Recht der internationalen Beziehungen beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der internationalen Beziehungen, aber auch mit deren historischen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aspekten. Die internationalen Beziehungen lassen sich nur im Zusammenspiel all dieser Aspekte verstehen. Studierende sollten sich deshalb neben dem Völkerrecht auch für Zeitgeschichte, Wirtschaft, Politik und fremde Kulturen interessieren. Die tägliche Information über Politik und Zeitgeschehen sollte selbstverständlich sein. Die Lingua franca der internationalen Beziehungen ist Englisch. Studierende sollten deshalb über gute Englischkenntnisse verfügen, um Texte, Lehrbücher und Gerichtsentscheidungen in dieser Sprache zu lesen und Vorlesungen auf Englisch zu folgen. Völkerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Nur an wenigen Universitäten in Deutschland gibt es die Möglichkeit sich so umfassend im Völkerrecht zu spezialisieren wie in Bonn. Der Schwerpunkt deckt die gesamte Bandbreite des Völkerrechts ab von den geschichtlichen und normativen Grundlagen des Faches über das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen bis zum Friedenssicherungsrecht und dem Recht der bewaffneten Konflikte. Daneben werden Vorlesungen und Seminare in Spezialbereichen der internationalen Beziehungen wie dem Menschenrechtsschutz, dem Seerecht, dem Recht der Auslandsinvestitionen, dem internationalen Umweltrecht, dem internationalen Strafrecht, dem europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht und der Europäischen Union als Akteur des Völkerrechts angeboten. Die Herangehensweise an das Fach ist geprägt durch einen positivistischen Ansatz. Besondere Bedeutung wird auf die praktische Anwendung des Völkerrechts gelegt. Dabei profitieren die Studierenden davon, dass die Lehrenden im Völkerrecht auch als Prozessvertreter vor internationalen Gerichten und Berater von Regierungen fungieren.
Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums
Der Schwerpunkt gliedert sich in vier Kernfächer und acht Wahlfächer. In jedem Semester werden in der Regel zwei Kernfächer und vier Wahlfächer sowie mehrere Seminare angeboten. Im Wintersemester werden regelmäßig die Kernfächer Geschichtliche und normative Grundlagen der internationalen Beziehungen und Völkerrecht I (allgemeines Völkerrecht) sowie die Wahlfächer Menschenrechte, Seerecht, Recht der Auslandsinvestitionen und Welthandelsrecht angeboten. Im Sommersemester folgen dann die Kernfächer Völkerrecht II (Recht der internationalen Organisationen) und Völkerrecht III (International Law of Armed Conflicts) sowie die Wahlfächer internationales Umweltrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, internationales Wirtschaftsrecht und die Europäische Union als Akteur des Völkerrechts. Daneben steht Studierenden des Schwerpunktbereichs XI auch das Wahlfach Völkerstrafrecht offen. Einzelne Vorlesungen werden in englischer Sprache angeboten.
Der Schwerpunktbereich XI ist gekennzeichnet durch kleine Gruppen, was eine individuellere Betreuung zulässt. Neben den Lehrveranstaltungen bietet das Institut für Völkerrecht für die Studierenden des Schwerpunkts ein wöchentliches „Völkerrechtscafé“ zum informellen Austausch an. Einmal im Monat findet zudem ein Lunchtime-Vortrag in englischer Sprache zu einem aktuellen völkerrechtlichen Thema im Rahmen der Rhineland Lectures in International Law statt. Daneben organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Völkerrecht eine „Reading Group“ zu völkerrechtlichen Texten, zu der Studierende des Schwerpunkts herzlich eingeladen sind. Nähere Informationen finden sich unter Institutsleben/Life at the Institute.
Berufsmöglichkeiten
Für Studierende des Schwerpunktbereichs XI bieten sich vielfältige Berufsmöglichkeiten. Neben dem klassischen Beruf als Anwalt oder Anwältin mit völkerrechtlichem Schwerpunkt (insbesondere im Bereich der Menschenrechte, dem Investitionsschutzrecht und dem europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht) gibt Bedarf an Juristinnen und Juristen mit völkerrechtlichen Kenntnissen in verschiedenen Bundesministerien (Auswärtiges Amt, Verteidigungsministerium, Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei großen Unternehmen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Absolventinnen und Absolventen mit völkerrechtlichem Schwerpunkt der letzten Jahre arbeiten bei Boutique-Anwaltskanzleien in Frankfurt und Düsseldorf (im Investitionsschutzrecht), bei Redereien in Hamburg, bei großen Wirtschaftsunternehmen (im Bereich Wirtschaftssanktionen und Außenhandelsrecht), im Bundeswirtschaftsministerium und im Auswärtigen Amt sowie bei der Europäischen Kommission und bei NGOs im Menschenrechtsbereich. Viele Studierende wählen den Schwerpunkt aber einfach auch aus Interesse, um die internationalen Beziehungen besser verstehen zu können, unabhängig vom späteren Beruf.
Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt
Der neue Schwerpunktbereich XI vereint bereits etablierte Veranstaltungen der alten Schwerpunktbereiche 6 und 8 und verbindet diese mit neuen Inhalten. Als Lehrende begleiten die Studierenden neben den Bonner Professoren Matthias Herdegen und Stefan Talmon sowie der Honorarprofessorin Erika de Wet (aus Graz) auch Lehrbeauftragte aus der Praxis.
Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator
Prof. Dr. Stefan Talmon
Ansprechpartner:innen
Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Stefan Talmon.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.
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