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Schwerpunktbereich IV: Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

Anforderungsprofil der Student:innen

Der Schwerpunktbereich IV „Unternehmen und Kapitalmarkt“ beschäftigt sich im Kern mit dem Gesellschaftsrecht als Recht der privaten unternehmenstragenden Verbände.

Insgesamt werden vor allem Student:innen angesprochen, die ein grundsätzliches Interesse an größeren wirtschaftlichen, insbesondere unternehmerischen Zusammenhängen haben. Wirtschaftsrechtliche Vorkenntnisse sind aber nicht erforderlich. Der vorangegangene Besuch der Vorlesung „Grundzüge des Gesellschaftsrechts“ ist von Vorteil.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunkt sind vor allem rechtliche Fragen der Unternehmensorganisation. Zentral sind die Vorlesungen „Gesellschaftsrecht Vertiefung I und II“. Diese behandeln das Kapitalgesellschaftsrecht (AG und GmbH). In der Vorlesung „Europäisches Gesellschaftsrecht“ werden die europäischen Bezüge, Einwirkungen der Grundfreiheiten auf das nationale Recht und die europäische Harmonisierung des Gesellschaftsrechts behandelt. Die Vorlesung „Einführung in das Kapitalmarktrecht“ hat die rechtliche Regulierung der Kapitalmärkte zum Gegenstand. In der Vorlesung „Bilanzrecht“ werden die Student:innen mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht, die für eine intensivere Befassung mit dem Kapitalgesellschaftsrecht unerlässlich sind.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Die genannten Veranstaltungen bilden den Kernbereich des Schwerpunkts und werden grundsätzlich im jährlichen Rhythmus angeboten. Dadurch, dass die einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs nicht modular aufeinander aufbauen, kann das Studium sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden. Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige Schwerpunkte behandeln, stehen diese  nicht isoliert zu den übrigen Veranstaltungen, sondern behandeln zum Teil verwandte und verknüpfte Themenfelder.

Durch die im Wahlbereich bestehende Schnittmenge mit Veranstaltungen der Schwerpunktbereiche II, III, V, VI haben Student:innen innerhalb des Schwerpunktbereichs vielfältige Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu setzen.

Die regelmäßig stattfindenden Seminare zum Gesellschaftsrecht beschäftigen sich mit aktuellen Fragen rund um das Unternehmensrecht. Angebotene Themen betreffen häufig aktuelle Fragen aus Wissenschaft und Praxis gepaart mit „klassischen“ Problemen.

Berufsmöglichkeiten

Die Spezialisierung auf den Gebieten Unternehmen und Kapitalmarkt bietet interessante und vielfältige Berufschancen. Man kann sich für die Anwaltstätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei ebenso qualifizieren wie als Unternehmensjurist:in. Selbstverständlich kommt auch eine Tätigkeit in der Justiz oder in (z.B. Aufsichts-)Behörden in Betracht. Das Gesellschaftsrecht ist zugleich ein Kerngebiet notarieller Tätigkeit.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Neben den Bonner Professor:innen sind auch Lehrbeauftrage aus der Praxis im Schwerpunktbereich tätig und bringen in Vorlesungen und Seminaren spannende Perspektiven ein.

Ein Überblick über das Abschneiden der Student:innen der vergangenen Semester ergibt sich aus der Gesamtstatistik des Prüfungsamts.

Ansprechpartner:innen

Sollten Sie detaillierte Informationen zum Inhalt des Schwerpunktes wünschen, wenden Sie sich bitte an den Schwerpunktbereichskoordinator Prof. Dr. Alexander Scheuch.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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