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Hinweise zu den Voraussetzungen und der Anmeldung für die Teilnahme an den Übungsklausuren

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren der Übung im Strafrecht:

Für diejenigen, die bereits nach neuer Studien- und Prüfungsordnung 2023 zugelassen sind: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1600) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de Die An- und Abmeldemöglichkeit ist bis zum Tag der Klausur möglich. Die Anmeldung für den zeitlich nachfolgenden (2. bzw. 3.) Klausurtermin wird immer erst freigeschaltet, wenn der vorherige Klausurtermin vorbei ist. Für den Fall technischer Probleme bei der elektronischen Anmeldung über BASIS (z.B. Hinweis "Voraussetzungsfehler") wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de). Die Bewertung ist später auch in BASIS sichtbar, sodass kein weiterer Nachweis für die Seminarzulassung beim Prüfungsamt Jura notwendig ist.

Für diejenigen, die noch nach Studien- und Prüfungsordnung 2015 studieren, besteht keine elektronische Anmeldemöglichkeit; diese melden sich bitte per eMail unter uebung.verrel@~@jura.uni-bonn.de am Lehrstuhl Prof. Verrel an und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl; Voraussetzung des Scheinerhalts ist eine bestandene Zwischenprüfung oder jedenfalls das Vorliegen der bestandenen Zwischenprüfungsklausuren Strafrecht I und Strafrecht II nach der Zw-PO 2015. 

 

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren derÜbung im Öffentlichen Recht:

Für diejenigen, die bereits nach neuer Studien- und Prüfungsordnung 2023 zugelassen sind: eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1500) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de  Die An- und Abmeldemöglichkeit ist bis zum Tag der Klausur möglich. Die Anmeldung für den zeitlich nachfolgenden (2. bzw. 3.) Klausurtermin wird immer erst freigeschaltet, wenn der vorherige Klausurtermin vorbei ist. Für den Fall technischer Probleme bei der elektronischen Anmeldung über BASIS (z.B. Hinweis "Voraussetzungsfehler") wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de). Die Bewertung ist später auch in BASIS sichtbar, sodass kein weiterer Nachweis für die Seminarzulassung beim Prüfungsamt Jura notwendig ist.

Für diejenigen, die noch nach Studien- und Prüfungsordnung 2015 studieren, besteht keine elektronische Anmeldemöglichkeit; diese melden sich bitte per eMail unter pruefungen.durner@~@uni-bonn.de am Lehrstuhl Prof Durner an und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl; Voraussetzung des Scheinerhalts ist eine bestandene Zwischenprüfung oder jedenfalls das Vorliegen der bestandenen Zwischenprüfungsklausuren Staatsrecht I und Staatsrecht II nach der Zw-PO 2015.

 

Teilnahmevoraussetzungen für die Klausuren derÜbung im Zivilrecht:

Alle Studierenden (nach Studien- und Prüfungsordnung 2015 und 2023)melden sich bitte über das Formular auf der Lehrstuhlhomepage von Prof. Zimmer an:

https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-zimmer/lehre/anmeldung-zur-uebung-ws-22/23

und erhalten am Ende des Semesters bei Bestehen einen Schein am Lehrstuhl. Sollte bereits eine Anmeldung über basis.uni-bonn.de erfolgt sein, ist dies ausreichend und darüber hinaus keine weitere Anmeldung über das LS-Formular erforderlich; bei Bestehen ist später ebenfalls ein Schein am Lehrstuhl erhältlich. Voraussetzung des Scheinerhalts ist eine bestandene Zwischenprüfung oder jedenfalls das Vorliegen der bestandenen Zwischenprüfungsklausuren BGB AT und Schuldrecht I nach der Zw-PO 2015 oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht nach Zw-PO 2023.