Die Vorbesprechung findet statt am Di, den 13.1.2026 um 15 Uhr s.t. im Institut für Dt. u. Rh. Rechtsgeschichte, 4. OG, Westturm
Mit der Entscheidung 1949, Bonn zum Regierungssitz zu erklären, wurde die juristische Fakultät der Universität Bonn unverhofft in das Zentrum der Macht katapultiert. War sich der Lehrkörper dieser neuen Position bewusst? Wie ging man damit um? Im Schwerpunktseminar soll der Frage nachgegangen werden, welche Persönlichkeiten in der Zeit zwischen 1945–1960 an der juristischen Fakultät wirkten. Aus welchen Gründen wurden sie berufen? Wie sah ihr Werk aus? Bestand eine besonders starke Verbindung zwischen politischer Praxis und der Lehrtätigkeit an der Fakultät? Welche Rolle spielte eine etwaige NS-Vergangenheit?
Jedem Teilnehmenden wird zur Klärung der obigen Fragen jeweils ein Rechtswissenschaftler aus dem genannten Zeitraum zugeteilt, um sein Wirken in biografischer Herangehensweise genauer zu beleuchten.
Dieses Schwerpunktseminar orientiert sich am Werk „Die Juristen der Universität Bonn im ‚Dritten Reich‘“. (Schmoeckel [Hrsg.], Die Juristen der Universität Bonn im „Dritten Reich“, Köln 2004.)
Das Seminar eignet sich für alle Schwerpunktbereiche.
Weitere Details finden Sie in der Ankündigung