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Schwerpunktbereich 1: „Zivilrechtspflege, Anwaltsberufe und Notariat“

Anforderungsprofil der Studierenden

Der Schwerpunktbereich baut auf den Pflichtvorlesungen zum Bürgerlichen Recht, Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren) und Zwangsvollstreckungsrecht auf; solide Kenntnisse auf diesen Rechtsgebieten sind daher für ein erfolgreiches Studium in diesem Schwerpunktbereich zwingend erforderlich.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Gegenstand der Ausbildung im Schwerpunktbereich 1 ist der gesamte Bereich der Rechtspflege im Zivilrecht.
Es werden Vorlesungen zu den geschichtlichen Grundlagen des Europäischen Privatrechts (I), sodann zum Gerichtsverfassungsrecht als Grundlage sämtlicher Verfahrensrechte und diverse Vertiefungs-vorlesungen zu wichtigen Bereichen des Zivilverfahrensrechts (nationale sowie internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Insolvenzrecht, Familiengerichtliches Verfahren, Arbeitsgerichtsverfahren, Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Vertiefung)) sowie zur außergerichtlichen Streitschlichtung/Mediation angeboten. Außerdem zählen dazu die Vertragsgestaltung im Familien- und Erbrecht, im Gesellschaftsrecht und im Recht des Unternehmenskaufs, Vertiefungsvorlesungen im Familienrecht (einschließlich des Internationalen Familienrechts) und im Erbrecht sowie das anwaltliche und notarielle Berufsrecht einschließlich der Berufspraxis, die auch das Verhandlungsmanagement umfasst.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Die genannten Veranstaltungen werden nach Maßgabe der Kapazität überwiegend im jährlichen Rhythmus angeboten. Dadurch, dass die einzelnen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs nicht aufeinander aufbauen, kann das Studium sowohl im Winter- wie im Sommersemester aufgenommen werden.

Regelmäßig werden verschiedene Seminare zu unterschiedlichen Ausschnitten aus den Gegenständen des Schwerpunktbereichs von Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill), Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Attorney at Law (New York), Prof. Dr. Eberhard Schilken (em.) und Prof. Dr. Mathias Schmoeckel angeboten. Vor der Teilnahme an einem Scherpunktbereichsseminar, ist der vorherige Besuch thematisch angelehnter Vorlesungen und Veranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich sowie der Besuch eines Seminars als Gast dringend anzuraten.

Die Praxisnähe der Schwerpunktbereichsausbildung wird dadurch unterstützt, dass zahlreiche Vorlesungen von erfahrenen und hochkompetenten Praktikern  durchgeführt werden. In den kommenden Semestern werden folgende Lehrbeauftragte Veranstaltungen anbieten:

  • Dr. Christoph Dorsel , Notar, Bonn:  Vertragsgestaltung I (Familien- und Erbrecht)
  • Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln: Familiengerichtliches Verfahren
  • Dr. Heinz-Jürgen Kalb, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Köln: Arbeitsgerichtsverfahren
  • Dr. Wolfgang Gruber, LL.M. (Georgetown), Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf: Anwaltliche Berufspraxis II: Berufsmarkt und Berufsrecht
  • Dr. Francesca Mazza, Generalsekretärin der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
  • Dr. René A. Pfromm, M.A. (econ), LL.M. (Harvard), Principial Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer: Verhandlungsstrategien im Wirtschaftsleben
  • Dr. Karl-Oskar Schmittat, Notar, Siegburg: Vertragsgestaltung (mit Bezügen zum Handels- und Wirtschaftsrecht)
  • Dr. Heinrich Stallknecht Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf: Anwaltliche Berufspraxis I

Berufsmöglichkeiten

Der Schwerpunktbereich richtet sich vor allem an Studierende, die eine spätere Tätigkeit als Richter/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Notar/-in anstreben und die daher ein besonderes Interesse am Bereich der Zivilrechtspflege haben. Die Ausbildung im Schwerpunktbereich 1 bereitet zugleich auf die zivilrechtlichen Stationen im Referendariat vor.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Die Zahl der am Schwerpunktbereich 1 interessierten Studierenden variiert zwischen Sommer- und Wintersemester. Pro Studienjahr entscheiden sich rund 55 Studierende für diesen Schwerpunktbereich. Im Durchschnitt absolvierten die Studierenden mit Prüfungsordnung vom 10. Februar 2009 nach dem 11. Fachsemester und mit einem Notendurchschnitt von 8,90 Punkten die Schwerpunktbereichsprüfung.

Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator

ist Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill).

Ansprechpartner

Für weitere Informationen konkret zum Schwerpunktbereich 1 wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Moritz Brinkmann unter sekretariat.brinkmann@~@jura.uni-bonn.de.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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