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Schwerpunktbereich 3: "Wirtschaft und Wettbewerb"

1.      Anforderungsprofil

Der Schwerpunktbereich behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der marktwirtschaftlichen Ordnung.

Insgesamt werden v.a. Studierende angesprochen, die ein grundsätzliches Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und dem Funktionieren eines marktwirtschaftlichen Systems haben. Besondere Vorkenntnisse in diesem Bereich sind nicht erforderlich, können aber hilfreich sein.

2.      Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Der Schwerpunktbereich 3 fasst eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsgebieten zusammen und bezieht sich v.a. auf Aspekte unternehmerischen Handelns im marktwirtschaftlichen System.

Das Kartellrecht sichert die Freiheit des Wettbewerbs vor Beschränkungen.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist darauf gerichtet, das Marktgeschehen in den Bahnen eines fairen, weder Verbraucher noch andere Marktteilnehmer schädigenden Wettbewerbs zu halten.

Materien des gewerblichen Rechtschutzes wie das Patent- und Markenrecht schaffen Innovationsanreize und stellen einen Schutz von berechtigten Herkunftserwartungen und von Produktions- und Vermarktungsinvestitionen sicher.

In Vertiefungsveranstaltungen zum deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht wird ein besonders wichtiges Element des privaten Wirtschaftens - die Möglichkeit einer Bildung von Personenvereinigungen zu wirtschaftlichen Zwecken - eingehend behandelt.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht hat die grundlegenden öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens zum Gegenstand.

3.      Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige gegenständliche Schwerpunkte behandeln, stehen diese nicht gänzlich isoliert zu den übrigen Veranstaltungen, sondern behandeln z.T. aneinander anknüpfende Themenfelder.

Mit dem Schwerpunktbereich 2 bestehen in einigen Bereichen Überschneidungen; bspw. sind die Veranstaltungen zum Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Kartellrecht beiden SPB zugeordnet.

Berührungspunkte bestehen auch zum SPB 7. Ebenso gibt es Schnittmengen mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht. Das europäische Recht spielt im Bereich Wirtschaftsrecht eine große Rolle - bspw. im Kartellrecht sowie auch im Gesellschaftsrecht.

Das Veranstaltungsangebot ist breit angelegt, so dass die Studierenden innerhalb des SPB 3 nochmals eigene Schwerpunkte setzen können.

Die meisten Veranstaltungen werden in einem zweisemestrigen Turnus angeboten. Für einen Überblick über die regelmäßigen Veranstaltungen kann auf alte Vorlesungsverzeichnisse unter basis.uni-bonn.de verwiesen werden.

Neben regelmäßig stattfindenden Seminaren zum Kartellrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Patentrecht) sowie Insolvenzrecht werden auch Seminare zu wechselnden aktuellen Themen angeboten.

4.      Berufsmöglichkeiten

Die Spezialisierung auf dem Gebiet „Wirtschaft und Wettbewerb“ bietet interessante und vielfältige Berufschancen. Man kann sich für die Anwaltstätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei ebenso qualifizieren wie als Unternehmensjurist; eine Beschäftigung im Bereich der Verwaltung (etwa beim Bundeskartellamt, Bundesnetzagentur, BaFin o.ä.) kommt in Betracht, ebenso der Beruf des Richters. Schon während der Studienzeit besteht darüber hinaus die Möglichkeit bei den genannten Bundesbehörden mit Sitz in Bonn praktische Erfahrungen zu sammeln.

5.      Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Neben den Bonner Professorinnen und Professoren sind auch Lehrbeauftrage der Bundesgerichte, Bundesbehörden sowie aus der Anwaltschaft im Schwerpunktbereich tätig und bieten Seminare, Kolloquien sowie Vorlesungen an.

Zugleich besteht eine Vernetzung und sowie ein interdisziplinärer Austausch mit dem Studiengang Law & Economics in gemeinsamen Vortragsveranstaltungen.

Ein Überblick über das Abschneiden der Studierenden der vergangenen Semester ergibt sich aus der Gesamtstatistik des Prüfungsamts.

6.      Verantwortlicher Schwerpunktkoordinator

Prof. Dr. Daniel Zimmer

7.      Ansprechpartner

Sollten Sie weitergehende Informationen zu dem Schwerpunktbereich 3 wünschen, wenden Sie sich bitte an sekretariat.zimmer@~@jura.uni-bonn.de.      

Fragen zu den Vorlesungsinhalten beantworten die jeweiligen Dozenten, deren Namen dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

 

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