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Schwerpunktbereich 4: "Arbeit und soziale Sicherung"

Der Schwerpunktbereich Arbeit und Soziale Sicherung richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse für das Arbeits- und Sozialrecht einschließlich seiner gesellschaftlichen, geschichtlichen, politischen und ökonomischen Dimension sowie den vielfältigen Bezügen zu anderen Rechtsgebieten. Vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht eröffnen ein breites Spektrum an Berufsfeldern, das von der Justiz (Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit), der Anwaltschaft (mit Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und/oder Sozialrecht) und der Verwaltung (etwa Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder der Bundesagentur für Arbeit) bis zu einer Tätigkeit in der Wirtschaft (Personalabteilung) sowie in Verbänden und Interessenvertretungen (insbesondere Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) reicht.

Näheres zum Wahlbereich, Studienaufbau und Lehrveranstaltungen finden Sie auf der Seite des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.

 

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