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Schwerpunktbereich 6: "Staat und Verfassung im Prozeß der Internationalisierung"

Generalthema des Schwerpunktbereichs 6 sind der moderne Staat und seine Verfassung. Behandelt werden rechtliche Grundfragen und ideengeschichtliche wie reale (fiskalische) Grundlagen der Staatlichkeit in Staatsheorie, -philosophie und -praxis (Staatswissenschaft, Staatstheorie; Staatsphilosophie; Finanzverfassungsrecht). Dabei kommen rechtlichen Eigenarten des deutschen, vom Grundgesetz verfaßten Staates (Staatskirchenrecht) ebenso zur Sprache wie die Einbettung in den größeren Zusammenhang der europäisch-atlantischen Entwicklungsgeschichte des Verfassungsstaates (Europäische Verfassungsgeschichte der Neuzeit). Die durch zunehmende Selbstbindung des souveränen Staates, im Inneren auf der Basis eines das Staatsvolk verbindenden Verfassungskonsenses, nach außen im völkerrechtlichen Konsens mit den anderen Staaten von gleicher Souveränität, gekennzeichnete, gegenwärtige Entwicklung der Staatengemeinschaft wird eingehend beschrieben und analysiert (Vertiefung Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Völkerrecht). Die Herausbildung eines engeren, stärker integrierten und sich als Wertemeinschaft verstehenden, europäischen Staatenverbundes in Gestalt der Europäischen Union und ihrer Verfassung gilt dabei ein besonderes Augenmerk (Vertiefung Europarecht; Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz; Europäisches Recht der Außen- und Sicherheitspolitik). Eine thematische Abrundung erfährt der Schwerpunkt durch einen Einblick in das im Zeitalter der Globalisierung noch bedeutsamer gewordene internationale und europäische Finanz- und Steuerrecht.

 

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