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Schwerpunktbereich 8: "Internationales und europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen"

Anforderungsprofil der Studierenden

Die Studierenden sollten ein besonderes Interesse an den europäischen und internationalen Verflechtungen der Wirtschaftsbeziehungen mitbringen. Aufgrund des relativ hohen Spezialisierungsgrades des Schwerpunktes sind viele der behandelten Materien für die Studierenden vollkommenes Neuland und müssen erst durch die Vorlesungen erschlossen werden. Dennoch sind bestimmte Kenntnisse aus dem Grundstudium  notwendige Voraussetzung für das Grundverständnis der Vorlesungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Veranstaltung „Staatsrecht III“, die allgemeine Grundlagen für das Verständnis der Einbeziehung von internationalem Recht in die deutsche Rechtsordnung bereitet. Zudem bauen die europarechtlichen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs auf den Kenntnissen der Veranstaltung „Grundzüge des Europarechts“ auf. Hilfreich und teilweise erforderlich sind vertiefte Kenntnisse der englischen Sprache, da eine Vielzahl von Materialien nur in dieser verfügbar ist. Einzelne Veranstaltungen werden in englischer Sprache abgehalten.

Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts

Die wachsende europäische und internationale Verflechtung der Wirtschaftsbeziehungen bestimmt zunehmend auch die Ausgestaltung der Rechtsordnung. Auch wenn die juristische Ausbildung in Deutschland weiterhin traditionsgemäß vom nationalen Recht geprägt bleibt, wächst der Bedarf an einer internationalen Ausrichtung der Juristenausbildung.
Deutschland gehört heute in die Spitzengruppe der führenden Industrienationen. Wie in keinem anderen Land vergleichbarer Größe sind deutsche Unternehmen in die internationale Arbeitsteilung eingebunden. Im Hinblick auf die hohe Exportorientierung und enge Einbindung der deutschen Wirtschaft im Geflecht ausländischer Investitionen ist der Bedarf an Rechtsberatung auch in diesem Bereich immer wichtiger geworden. Auch die Arbeit in Internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Bereichen nationaler Verwaltungen hat in vielen Fällen systematisierte Kenntnisse über Zusammenhänge und Verflechtungen in unterschiedlichen Rechtsordnungen zur Voraussetzung.
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 8 wird versucht, diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei soll die immer weiter reichende Ausdifferenzierung einzelner Bereiche transnationaler Wirtschaftsbeziehungen erfasst und der Zusammenhang mit rechtlichen Grundlagen umfassend reflektiert werden. Gegenstände des Studiums sind, neben den Grundlagen des Europa- und Völkerrechts, das europäische Wirtschaftsrecht und das Wirtschaftsvölkerrecht (insbesondere Fragen des Welthandels und der Auslandsinvestitionen), wobei auch die Rahmenbedingungen des internationalen Wirtschaftsbeziehungen und damit zusammenhängende Fragen der Globalisierung berücksichtigt werden. Daher werden als „nicht-ökonomische“ Aspekte einer Weltwirtschaftsverfassung etwa auch Fragen des internationalen Umweltschutzes, Good Governance, der internationalen Friedenssicherung, des internationalen Menschenrechtsschutzes oder des internationalen Seerechts vertieft behandelt. Der Schwerpunktbereich 8 deckt in seiner ganzen Breite ein vielfältiges Spektrum an Vorlesungen ab, die zwar im Wesentlichen öffentlich-rechtlich geprägt sind, aber auch Schnittmengen mit privatrechtlichen Materien aufweisen.

Besonderheiten im Aufbau des Schwerpunktstudiums

Auch wenn die einzelnen Vorlesungen jeweils eigenständige gegenständliche Schwerpunkte behandeln, stehen diese nicht gänzlich isoliert zu den übrigen Veranstaltungen, sondern  sind vor allem durch das völker- und europarechtlichen Grundlagenwissen und ihren Zusammenhang mit der Wirtschaftsordnung miteinander vernetzt.  Zwar setzen Vorlesungen wie „Völkerrecht I“ und „Völkerrecht II“ oder „Internationales Wirtschaftsrecht I“ und „Internationales Wirtschaftsrecht II“ somit nicht zwingend einen chronologischen Besuch voraus, doch kann ein solcher den Zugang bei bestimmten Fragestellungen vereinfachen.
Die Vorlesungen zum Völker-, Europa- und Internationalem Wirtschaftsrecht finden regelmäßig im einjährigen Turnus  statt. Das Angebot der Seminare variiert und findet durch die zu aktuellen Themen hergestellten Bezüge oftmals einen thematischen Anschluss zu in Vorlesungs-veranstaltungen behandelten Themen. Eine konzeptionelle Verklammerung und eindeutige Zuordnung von Vorlesung und anschließendem Seminar bildet dagegen die Ausnahme.

Berufsmöglichkeiten

Die Spezialisierung auf dem Gebiet  „Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen“ bietet u.a. interessante Berufschancen bei der anwaltlichen Tätigkeit, die die Beratung von international tätigen Unternehmen, Einzelpersonen oder Verbänden übernimmt. Zum anderen bieten Internationale Organisationen (Europäische Union, Vereinte Nationen, Weltbank, IWF etc.) und nationale Verwaltungen, die mit transnationalen Themenstellungen befasst sind, berufliche Perspektiven. Schließlich kommt eine spätere berufliche Tätigkeit bei Nichtregierungsorganisationen oder Verbänden in Betracht.

Merkmale und Eckdaten zum Schwerpunkt

Ein besonderer Praxisbezug wird durch verschiedene Veranstaltungskonzepte im Umfeld des Schwerpunktbereiches hergestellt. Im Bereich des Europäischen Wirtschaftsrechts bietet etwa das Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn regelmäßig eine Vortragsreihe, in der Rechtswissenschaftler und Vertreter europäischer Institutionen Rechtsfragen der Europäischen Integration diskutieren. Das Institut für Völkerrecht hat zudem begonnen, über das Forum der lunchtime lectures renommierte Gäste aus Wissenschaft   und Praxis zu einer Diskussion über einzelne Themen des Völker- und Internationalen Wirtschaftsrechts zu gewinnen.  Darüber hinaus erweitern internationale Gastdozenten in eigenen Vorlesungen und Seminaren die Perspektive auf die internationalen Zusammenhänge. So konnte etwa die in Südafrika und den Niederlanden lehrende Professorin Erika de Wet für eine Vielzahl von Veranstaltungen gewonnen werden. Schließlich soll über die Teilnahme an international ausgerichteten Moot Courts (wie dem Jessup Moot Court) den Studierenden selbst die Möglichkeit zum Praxiseinblick gegeben werden.
Die Zahl der am Schwerpunktbereich 8 interessierten Studierenden variiert zwischen Sommer- und Wintersemester. Pro Studienjahr entscheiden sich rund 20 Studierende für das Schwerpunktbereichstudium „Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen“. Im Durchschnitt absolvierten die Studierenden mit Prüfungsordnung vom 10. Februar 2009 nach 10 Fachsemester und mit einem Notendurchschnitt von 9,54 Punkten die Schwerpunktbereichsprüfung.

Verantwortlich für den Schwerpunktbereich sind

Prof. Dr. Herdegen und Prof. Dr. Talmon.

Ansprechpartner

Sollten Sie weitergehende Informationen zu dem Schwerpunktbereich 8 wünschen, wenden Sie sich bitte an Herrn Philipp Dürr (Tel. 73-9409 oder -5570).

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.

Literatur zum Schwerpunktbereich:

  • M. Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht (11. Aufl. 2017);
  • R. Dolzer/C. Kreuter-Kirchhof, Wirtschaft und Kultur, in: W. Graf Vitzthum/A. Proelß (Hrsg.), Völkerrecht (7. Aufl. 2016);
  • J. Drolshammer / M. Pfeifer (Hrsg.), The Internationalization of the Practice of Law (2001).

 

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