Ich werde im Sommersemester 2025/26 ein Proseminar veranstalten zum Thema
KI in juristischen Arbeiten anhand der völkerrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel angestoßen, wobei die Anwendung dieser neuen Systeme in der juristischen Ausbildung bislang noch am Anfang steht. Im Proseminar sollen ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit völkerrechtlichem Bezug, etwa zu Immunitätsfragen oder Auslandseinsätzen der Bundeswehr, erstmalig mit umfassender KI-Unterstützung vorgestellt und rechtlich eingeordnet werden. Anschließend sollen die Erfahrungen bei der KI-gestützten Erstellung der Arbeit eigenständig dargestellt und bewertet werden. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI in juristischen Arbeiten aufzuzeigen und zu einer reflektierten Nutzung der KI-Tools zu befähigen.
Mögliche Themen sind unter anderem:
- BVerfGE 6, 309 – Reichskonkordat
- BVerfGE 68, 1 – Atomwaffenstationierung
- BVerfGE 75, 1 – Geltung des Grundsatzes ne bis in idem im allgemeinen Völkerrecht
- BVerfGE 111, 307 – Görgülü
- BVerfGE 112, 1 – Bodenreform III
- BVerfGE 118, 124 – Völkerrechtliche Notstandseinrede
- BVerfG, Beschl. v. 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01, 2 BvR 2132/01, 2 BvR 348/03 – Konsularrechtsübereinkommen I
- BVerfGE 128, 326 – Sicherungsverwahrung II
- BVerfGE 141, 1 – Treaty Override
- BVerfGE 16, 27 – Iranische Botschaft
- BVerfGE 46, 342 – Philippinische Botschaft
- BVerfGE 96, 68 – DDR-Botschafter
- BVerfGE 90, 286 – Out of Area Einsätze
- BVerfGE 104, 151 – Kosovo Einsatz
- BVerfGE 121, 135 – Luftraumüberwachung Türkei
- BVerfGE 140, 160 – Evakuierung aus Libyen
Das Proseminar wird am 7./8. November 2025 als Blockveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Ostturm, 4. Etage) stattfinden.
Für die Bearbeitung der Proseminararbeit (max. 15 Seiten) sind zwei Monate vorgesehen. Die Bearbeitungszeit liegt in der vorlesungsfreien Zeit. Die Themen werden am 22.07.2025 per E-Mail ausgegeben. Die Arbeiten sind bis spätestens 22.09.2025 einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Zeitraum aus personellen Gründen eventuell zu eingeschränkten Öffnungszeiten der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht kommen kann (d.h. zweitweise Öffnung nur an zwei Vormittagen pro Woche).
Eine Vorbesprechung für das Seminar findet am
Dienstag, dem 01. Juli 2025, um 18:30 Uhr (s.t.)
in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Ostturm, 4. Etage) statt.
Im Rahmen der Vorbesprechung erfolgt eine kompakte Einführung in die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von generativer KI sowie in die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens zur Vorbereitung auf das Proseminar.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Studierende begrenzt. Besondere Vorkenntnisse werden nicht erwartet.
Interessierte Studierende können sich in der Zeit vom 08. bis einschließlich 10. Juli 2025 über das zentrale Portal des Fachbereichs zur Vergabe von Proseminarplätzen (https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/Startseite.php) für eine Teilnahme am Proseminar anmelden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Felicitas Gellrich (Tel: 0228 73-9681; E-Mail: Mail: felicitas.gellrich@~@uni-bonn.de) wenden
Prof. Dr. Stefan Talmon