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Hinweise bzgl. einer Erkrankung während der Laufzeit einer Hausarbeit

  • Erstellt von Prüfungsamt |

Eine Regelung zur Schreibverlängerung bei akuter Erkrankung während der Laufzeit einer Hausarbeit ist in den aktuellen Prüfungsordnungen nicht vorgesehen. Aufgrund der Verwaltungspraxis des hiesigen Prüfungsausschusses kann eine häusliche Arbeit wegen akuter Krankheit jedoch um einen individuell festzulegenden Zeitraum, längstens jedoch um sieben Tage, einmalig  im Sinne einer Kulanzregelung  verlängert werden.

Bitte beantragen Sie die Fristverlängerung als Betroffene/r beim Prüfungsamt formlos (z.B. per Mail an pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, spätestens jedoch drei Tage vor Ablauf der Frist beantragen und reichen ebenfalls unverzüglich einen entsprechenden Nachweis ein, der Angaben (Diagnose und oder Angabe der Krankheitssymptomatik) enthalten muss, die zur Feststellung der Verlängerungsnotwendigkeit geeignet sind.

Bei Zwischenprüfungshausarbeiten ist zudem Voraussetzung für die Genehmigung der Fristverlängerung, dass der Erkrankungszeitraum in den letzten 2-3 Wochen der Bearbeitungszeit liegt (je nachdem, welcher Bearbeitungszeitraum im Sachverhalt genannt ist).