Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

First Steps für Erasmus Incomings

First Steps für Erasmus Incomings

Vor der Anreise

Bewerbung <link https: www.uni-bonn.de de studium internationale-studierende gast-und-austauschstudium erasmus-programm erasmus-studium-in-bonn external-link-new-window>Details zum Bewerbungsverfahren und zur Bewerbungsfrist!

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungen am Fachbereich Rechtswissenschaft im Wesentlichen in deutscher Sprache abgehalten werden. Gute Deutschkenntnisse sind deshalb Voraussetzung, um an unserem Programm und vor allem an den Prüfungen teilnehmen zu können. Als Mindestvoraussetzung empfehlen wir das B1 Sprachniveau, das aber dann während des Aufenthaltes noch weiter ausgebaut werden muss.

Vor dem Auslandsaufenthalt in Bonn bietet das Erasmus+ Programm mit dem „Online Linguistic Support System (OLS)“ eine Möglichkeit zum Deutsch lernen und vertiefen. Der Koordinator an Ihrer Heimatuniversität wird Ihnen dazu nähere Informationen mit einer Freischaltung zu dem System geben.

Das unterstützende Sprachangebot an der Universität Bonn ist kapazitätsmäßig beschränkt. Eine Anmeldung für die verschiedenen Kurse ist obligatorisch.

An der Universität Bonn haben Sie folgende Möglichkeiten Ihre Sprachkompetenz zu verbessern:

  • <link https: www.jura.uni-bonn.de studium lehrangebote vorlesungsverzeichnis kursangebot-fuer-auslaendische-studierende external-link-new-window>Kursangebot am Fachbereich Rechtswissenschaft
  • <link https: www.uni-bonn.de de studium internationale-studierende deutsch-lernen external-link-new-window>Kursangebot der Universität Bonn
  • <link http: www.slz.uni-bonn.de external-link-new-window>Kursangebot der Sprachlernzentrums (SLZ)

  • Ihre Kurse stimmen Sie in Form des Erasmus-Learning Agreements mit Ihrem Erasmus-Koordinator/-Professor an Ihrer Heimatuniversität und mit Ihrem Erasmus-Fachkoordinator in Bonn ab. Sobald Ihre Heimatuniversität Sie als Erasmus-Studierenden nominiert hat, lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen.
  • Von Seiten des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bonn steht Ihnen grundsätzlich die Wahl der Kurse frei. Unsere Vorlesungsbeschreibung kann / soll Sie bei der Entscheidung unterstützen. Möglicherweise gilt es bestimmte Vorgaben Ihrer Heimatuniversität zu beachten (z.B. eine Mindestzahl an ECTS Punkten). Fragen Sie bitte noch vor Ihrer Abreise nach Bonn den Erasmus-Koordinator Ihrer Heimatuniversität
  • In BASIS  finden Sie alle Studiengänge der Universität Bonn mit dem jeweiligen Veranstaltungsangebot eines Semesters. Sollte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis noch nicht veröffentlicht sein, orientieren Sie sich für die erste Fassung des Learning Agreements bitte am Programm des entsprechenden Semesters des letzten akademischen Jahres. Da die Semesterprogramme in jedem akademischen Jahr unterschiedlich sind, kann eine Änderung des Learning Agreements zu Beginn des Erasmusaufenthaltes erforderlich werden.
  • Wie viele ECTS-Punkte oder - Credits für eine Veranstaltung vergeben werden, finden Sie in diesem Dokument.

Informationen zu den Veranstaltungen und zur Kurswahl (wird zur Zeit überarbeitet)

<link https: www.uni-bonn.de de studium internationale-studierende organisatorisches external-link-new-window>Organisation Ihres Alltags in Bonn

Während des Studiums in Bonn

Im Rahmen der Welcome Week organisiert die Erasmus-Koordinatorin in der Regel eine sehr empfehlenswerte Begrüßungsveranstaltung für Sie am Fachbereich. Hier erhalten Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zu Formalitäten und Struktur Ihres Studiums am Fachbereich. Die Einladung zu dieser Begrüßungsveranstaltung erhalten Sie vor dem Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail.

Das Certificate of Arrival muss nach der Ankunft an Ihre Heimathochschule geschickt werden. Sie können es in der Auslandskoordination während der Sprechzeiten abzeichnen lassen oder Sie bringen das entsprechende Formular ausgefüllt zu der Begrüßungsveranstaltung mit.

Sollten Sie die Auswahl der Kurse bereits sicher getroffen haben, können Sie das bereits von Ihnen ausgefüllte und nach Möglichkeit schon von dem Erasmus-Koordinator Ihrer Heimathochschule abgezeichnete Learning Agreement in der Auslandskoordination vorbeibringen, damit die Erasmus-Koordinatorin das Dokument gegenzeichnen kann und Sie es an Ihre Heimatuniversität zurückschicken können. Bitte beachten Sie bei der Kurswahl, dass die meisten Vorlesungen in deutscher Sprache stattfinden. Das englische Kursangebot ist - mit Ausnahme des FFA-Programms – zwar grundsätzlich, soweit die Kapazitäten es zulassen, auch von Ihnen wählbar. Die Veranstaltungen reichen aber nicht aus, um ein volles Semester mit 30 ECTS Punkten in Englisch zu absolvieren. Ein Learning Agreement mit nur englischsprachigen Kursen kann von uns nicht unterschrieben werden, da das Semesterprogramm für die englischsprachigen Kurse im Umfang sehr schwankt und deshalb ein ausreichendes Kursprogramm nicht garantiert werden kann.

Informationen zu den englischsprachigen Veranstaltungen finden Sie<link file:47003 download> hier!

Eine Änderung Ihres Learning Agreements ist noch vier Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Empfehlenswert ist es deshalb, die Kurse zu testen und dann die eventuellen Änderungen entweder auf dem Learning Agreement auf der Änderungsseite oder auf einem neuen Learning Agreement einzutragen. Die „Changes“ müssen von den Erasmus-Koordinatoren beider Universitäten abgezeichnet werden.

Die Prüfungsanmeldung der Erasmus-Studierenden erfolgt direkt am jeweiligen Lehrstuhl / bei den Dozenten*innen, sobald Sie sich zur Ablegung der Prüfung entschieden haben. Die Art der Prüfung, d.h. ob eine mündlich oder schriftlich Prüfungsleistung erforderlich ist, sprechen Sie mit dem Dozenten / der Dozentin ab. Vor der Prüfungsphase am Ende des Semesters sollten Sie sich bei den Dozenten / der Dozentin noch einmal in Erinnerung rufen.
Die Prüfer*innen bescheinigen Ihre Leistungen auf einem besonderen <link file:43025 download>Leistungsnachweis für Erasmus-Studierende, den Sie oder die Prüfer*innen auch in der Auslandskoordination erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diesen auch zu einer Klausur beizufügen.

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen empfiehlt es sich „Vorkorrektur“ der Prüfung bei dem jeweiligen Dozenten / der jeweiligen Dozentin zu beantragen, um möglichst zeitnah zu Semesterende einen Leistungsnachweis und damit ein Transcript of Records erhalten zu können.

Falls Sie eine schriftliche Prüfung (Klausur) nicht bestehen sollten, ist grundsätzlich eine mündliche Nachprüfung möglich. Diese ist mit dem Prüfer*in zu vereinbaren.

Weitere Informationen dazu:

  • <link file:43895 download>Präsentation des Treffens am 07.01.2020
  • <link file:43894 download>Übersicht über die angemeldenten Prüfungen

Am Ende der Vorlesungszeit bekommen Sie für jede bestandene schriftliche oder mündliche Prüfung einen entsprechenden schriftlichen Leistungsnachweis von dem Professor/der Pro-fessorin ausgehändigt. Bewahren Sie diese Leistungsnachweise bitte sorgfältig auf und geben diese -eventuell in Kopie- in der Auslandskoordination ab, damit Ihnen dort das Transcript of Records erstellt werden kann. Das Transcript of Records enthält den Titel der Veranstaltung zusammen mit sowohl den Bonner Noten als auch der Umrechnung an Hand der <link file:45687 download>ECTS-Grading-Liste in die ECTS-Punkte.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Transcripts einige Tage in Anspruch nehmen kann und nur möglich ist, wenn sämtliche Leistungsnachweise vorliegen. Deshalb ist im Zweifel der Antrag auf Vorkorrektur bei dem jeweiligen Dozenten wichtig.

Füllen Sie bitte die <link file:43894 download>Übersicht über die angemeldenten Prüfungen aus und senden Sie diese bitte per <link mail>E-Mail an die Auslandskoordination zu. Bitten die jeweiligen Professoren*innen, die ausstehenden Leistungsnachweise an die Auslandskoordination weiterzuleiten. Wir schicken wir Ihnen das Transcript of Records mit allen Nachweisen an Ihre Heimatadresse, sobald es fertig ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in der <link file:43895 download>Präsentation des Treffens am 07.01.2020.

Die Auslandskoordination ist für die Ausstellung der „Confirmation of Stay“ am Ende Ihres Erasmus-Aufenthaltes in Bonn zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu innerhalb der <link internal-link>Sprechzeiten an das Erasmus-Team.

<link https: www.uni-bonn.de studium studium-in-bonn-fuer-internationale-studierende erasmus nach-ihrer-anreise external-link-new-window>Organisation Ihres Alltags in Bonn

Erasmus Informationsblatt

Erasmus Informationsblatt