Prüfungen gemäß Studien- und Schwerpunktbereichsprüfung 2015 können grundsätzlich nur noch bis zum 30. September 2024 abgelegt werden.
Nur diejenigen, die bereits zur Schwerpunktbereichsprüfung gemäß SPB-PO 2015 (Prüfungsordnung vom 04. September 2015) zugelassen sind und denen im WS 2024/2025 lediglich noch die Seminarleistung des Schwerpunktbereichsstudiums fehlt, können einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Fortsetzung meines Schwerpunktbereichsstudiums gemäß SPB-PO 2015 mit Möglichkeit der Ablegung der Seminarleistung bis zum 16.02.2025 stellen. Die Frist für die Stellung des Verlängerungsantrages läuft zeitgleich zur An- und Abmeldefrist und endet am 09.07.2024, 24 Uhr.
Das Antragsformular finden Sie hier.